Wir debattieren also über den Gesetzentwurf, die Beschlussempfehlung und den gleich im Neudruck vorliegenden Entschließungsantrag, dem die CDU beigetreten ist.
Nachdem diese Dinge klargestellt sind, eröffne ich jetzt endlich die Aussprache und erteile für die SPDFraktion als erstem Redner Herrn Kollegen Dahm das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten und beschließen gleich in zweiter Lesung das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit – ein, wie ich finde, sehr technischer Begriff. Ich glaube, die meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen können damit nichts anfangen; es ist aber für unsere Kommunen von immenser Bedeutung. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Veränderungen in diesem Gesetz, um damit den geänderten Anforderungen an die kommunale Selbstverwaltung Rechnung zu tragen.
Die Weiterentwicklung des – wie es in Kurzform heißt – GkG unterstützt unsere Kommunen in ihrem Bestreben, die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit weiter auszuschöpfen und durch eine Vielfalt neuer Kooperationsformen eine wirtschaftliche und bürgernahe Aufgabenwahrnehmung durchzuführen. Kommunale und regionale Kooperation und Zusammenschlüsse sind daher mit Blick auf Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus unserer kommunalen öffentlichen Verwaltung nicht mehr wegzudenken. Sie haben sich seit Jahren bewährt.
Gleichzeitig eröffnet der moderne Einsatz von IT vielfältige neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Ziel, kommunale Aufgaben gemeinsam wirtschaftlicher und bürgernäher wahrzunehmen. Das gibt uns – den regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen – Anlass, den seit mehr als 50 Jahren im Grundsatz bewährten Rahmen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen und bestehende Unklarheiten und Hindernisse für neue und moderne Wege der Zusammenarbeit auszuräumen.
Mit diesem Gesetz entwickeln wir die kommunale Gemeinschaftsarbeit fort und regen Änderungen an, beispielsweise auf folgenden Sektoren: der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung, der Öffnung von Zweckverbänden für die Durchführung von Aufgaben und der sich hieraus ergebenden Anpassung der Terminologie, der Zulässigkeit des in einer Verbandssatzung geregelten Kündigungsrechts für Mitglieder, der Möglichkeit der Einführung einer Geschäftsführung eines Zweckverbands oder der Einführung einer Experimentierklausel in das Gesetz.
Gerade über Letzteres, die Einführung einer Experimentierklausel, bin ich sehr erfreut – ich habe mich persönlich dafür eingesetzt –, gibt es doch immer mehr Kommunen in unserem Land, die aufgrund ihrer Größe darüber nachdenken, Aufgaben in neuen und gemeinsamen Formen wahrzunehmen.
Wir haben eine Vielzahl von Städten und Gemeinden bzw. Kommunen unter 10.000 Einwohnern, denen es zunehmend schwerer fällt, ihre kommunalen Leistungen im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. Wir geben den Städten und Gemeinden hiermit die Möglichkeit, Aufgaben ge
Wir nehmen auch die fachlichen Anregungen aus der Anhörung sowie die Stellungnahmen sehr ernst und haben das deshalb auch in unserem Entschließungsantrag sehr deutlich gemacht.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein bedeutender Baustein zur Bewältigung von alltäglichen Aufgaben wie auch von außergewöhnlichen Herausforderungen. Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein nützliches Instrument zur effizienten Aufgabenerfüllung. Kommunale Leistung kann
Mit der Novellierung des GkG sollen über eine Experimentierklausel die Erweiterung der Aufgabenübertragung wie auch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur interkommunalen Aufgabenwahrnehmung ermöglicht werden. Damit erhoffen wir uns vielfältigen Zuspruch zur interkommunalen Zusammenarbeit und auch neue Ideen aus der kommunalen Familie.
Die Ermöglichung einer umfassenden kommunalen Zusammenarbeit ist für die Zukunft der nordrheinwestfälischen Kommunen richtungsweisend. Es sollen nämlich bisher bestehende Hindernisse konsequent beseitigt und neue Formen der Unterstützung und des Austausches auf den Weg gebracht werden. Dabei ist sowohl die Erschließung neuer Themenfelder als auch die zukünftige Einbeziehung weiterer Kommunen in interkommunale Zusammenarbeit aus unserer Sicht anzustreben.
Wir wollen auch wissen – ich glaube, das haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht –, ob wir hier Förderprogramme mit kommunalen Adressaten auflegen sollen, in denen verstärkt Lösungen interkommunaler Zusammenarbeit eingefordert werden können.
Meine Damen und Herren, wir schaffen den gesetzlichen Rahmen, eröffnen weitere Möglichkeiten. Jetzt muss es von der kommunalen Familie nur angenommen und entsprechend gelebt werden.
In unserer Ausschusssitzung am vergangenen Freitag haben sich die Oppositionsfraktionen noch enthalten. Ich lade Sie heute ein, dem Gesetzentwurf, aber auch dem Entschließungsantrag – das hat die CDU heute ja auch deutlich gemacht – zuzustimmen im Interesse der Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Tat reden wir heute über eine ganz wichtige gesetzliche Regelung für Nordrhein-Westfalen, nämlich die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit, die von immer größerer Bedeutung ist.
Deshalb freut es uns von der CDU-Fraktion sehr, dass unserem Antrag, der vor gut einem Jahr den Aufschlag in diesem Bereich darstellte, in wesentlichen Teilen gefolgt wurde. Seit Mitte des letzten Jahres liegt uns der Gesetzentwurf vor. Heute werden wir mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen und der CDU-Fraktion auch deutlich machen, dass wir viele der Punkte, die wir dort angesprochen haben, hier abarbeiten.
Meine Damen und Herren, interkommunale Zusammenarbeit ist in einer Zeit, wo die Kommunen eine Vielzahl von Aufgaben, aber wenige Mittel haben, von großer Bedeutung, weil in der interkommunalen Zusammenarbeit auch die Möglichkeit besteht, viele Aufgaben gemeinsam zu erledigen, daraus Synergien zu schöpfen und damit vorhandene Ressourcen möglichst optimal einzusetzen.
Ich denke, dass die Anhörung noch einmal deutlich gemacht hat, wie wichtig es gerade für kleine Kommunen ist, die Möglichkeit zu haben, in kommunaler Zusammenarbeit Probleme zu lösen. Denn gerade kleine Kommunen haben in vielen Bereichen nur wenige Mitarbeiter und wissen, wenn diese Mitarbeiter ausfallen, schon gar nicht mehr, wie sie die Aufgaben überhaupt erledigen können.
Vor diesem Hintergrund wollen wir auch diesen Kommunen die Möglichkeit geben, ihre Arbeit zu erledigen.
Im Übrigen – es sind ja einige Bürger hier –: Die Bürger merken gar nicht sehr viel davon, weil das Serviceleistungen sind, die zum Teil – wie es neudeutsch so schön heißt – backstage erledigt werden, aber eben auch vernünftig erledigt werden müssen. Herr Dahm hat es gesagt: Im IT-Zeitalter ergeben sich hier ganz neue Möglichkeiten, im Übrigen auch für große und auch kreisfreie Kommunen.
Uns war und ist es wichtig – deshalb hatten wir seinerzeit in unseren Antrag auch die sogenannte Experimentierklausel aufgenommen –, dass es auch die Möglichkeit gibt, die interkommunale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Die Experimentierklausel finden wir im vorliegenden Gesetzentwurf
Bei den Anhörungen ist auch deutlich geworden, dass es wichtig ist, dass man die interkommunale Zusammenarbeit begleitet. Ich sprach eben schon die kleinen Kommunen an: Gerade sie haben ein Problem damit, Ressourcen zur Verfügung zu stellen, derartige Dinge zu gestalten. Da bedarf es Verträge, vielleicht sogar der Gründung von Gesellschaften, Hinweisen, wie man steuerlich und fiskalpolitisch mit diesen Dingen umzugehen hat. Deshalb hielten wir es von Anfang an für wichtig, ein Kompetenzzentrum ähnlich wie in Hessen – das wurde dort sehr kompetent dargestellt – zu initiieren. Auch das finden wir jetzt in unserem Entschließungsantrag wieder: ein Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit.
Die Förderungsausgestaltung ist noch ein Thema. Hier gilt es, zunächst zu sondieren: Was haben wir eigentlich schon an Förderungsmöglichkeiten? Das finden Sie auch im Entschließungsantrag wieder. Auf der anderen Seite muss man im weiteren Verfahren auch gucken: Wie sieht die Entwicklung aus? Müssen wir dort gegebenenfalls noch mal eingreifen, damit sich die interkommunale Zusammenarbeit dort effektiver und besser darstellt? Das setzt voraus, dass man diese Prozesse evaluiert – darüber werden wir uns sicherlich noch mal zu unterhalten haben – und letztendlich auch mit einer Erfolgskontrolle versieht.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir machen uns heute auf den richtigen Weg, indem wir die interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein
Westfalen erleichtern. Wir machen mit dem Entschließungsantrag auch deutlich, dass es uns ein wichtiges Thema ist, das der Förderung bedarf.
Deshalb werbe ich noch mal dafür, dass wir dieses Anliegen auch mit breiter Zustimmung versehen. Wir werden heute dem Gesetzentwurf zustimmen können, weil wir natürlich den Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag sehen, den wir hier heute gemeinsam eingebracht haben. Wir werben deshalb für beides um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Es ist nicht so häufig, dass die CDU-Fraktion als Oppositionsfraktion um Zustimmung für ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung wirbt. Das möchte ich herausstellen.
Es hat mich auch gefreut, dass Sie bezogen auf die Frage „Wie ist das zu beurteilen?“ zu einer solchen Auffassung gekommen sind. Warum hat mich das gefreut? Weil es ein wichtiges Gesetz ist, weil es ein gutes Gesetz ist, weil es ein Gesetz ist, das notwendig ist, um einen Beitrag zu leisten: zur Stärkung der kommunalen Finanzen, aber auch zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels, der sich in verschiedenen Kommunen abzeichnet.
Sie haben durchaus zu Recht die großen Probleme im ländlichen Raum angesprochen, wo kleinere Gemeinden kaum noch in der Lage sind, eine funktionierende Verwaltung aufrechtzuerhalten. Diese Antwort gilt aber auch für die mittelgroßen und die größeren Städte. Auch sie sollten sich in verstärktem Maße der interkommunalen Zusammenarbeit stellen. Insofern galt es – es hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Hinweisen gegeben –, entsprechende Schwachstellen des bestehenden Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit auszumerzen.
Wir verändern beispielsweise Folgendes: Die kommunale Zusammenarbeit kann auch die Übertragung von Teilbereichen einer kommunalen Aufgabe umfassen. Aufgaben wie etwa Finanzbuchhaltung, Immobilienmanagement, Prüfung von Beihilfeanträgen, verwaltungsinterne Aufgaben können künftig räumlich, zeitlich und organisatorisch getrennt an anderer Stelle erledigt werden, auch über Kreisgrenzen hinweg.
Aufgegriffen worden ist auch, inwieweit sich die Zweckverbände neuen Aufgaben stellen können. Die Frage der Kündigungsrechte von Einzelmitgliedern in Zweckverbänden oder inwieweit Zweckverbände miteinander fusionieren können, ist geregelt worden.
Beim Thema „Landschaftsverbände, Regionalverband“ ist noch einmal herausgestellt worden, dass sowohl die Landschaftsverbände als auch der Regionalverband Ruhr gemeinsam mit den Gemeinden und Kreisen eigene Kommunalunternehmungen gründen können. Auch hier gibt es eine entsprechende Öffnungsklausel, um darzustellen, dass wir uns, wie gesagt, im Rahmen der Kooperation sehr viel vorstellen können.
Sehr wichtig ist das Thema „Experimentierklausel“, nicht nur für den kleineren kreisangehörigen Raum, sondern auch für andere Städte, beispielsweise in der Frage, inwieweit einzelne Gemeinden für andere Gemeinden die Schulträgerschaft übernehmen und im Gegenzug die Gemeinde A die Finanzbuchhaltung übernimmt. Hiermit werden, bezogen auf die Frage, inwieweit Gemeinden auch künftig noch handlungsfähig sind, entsprechende Regelungen geschaffen.
Denn wir wissen auch, dass, bezogen auf die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit, bei dem einen oder andern sehr große Zurückhaltung gegeben ist.