Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ist die Siebenjahresfrist ein entscheidendes Problem? Im ländlichen Raum: teilweise ja. Das muss man einfach deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, der Antrag von CDU und FDP zielt darauf, nachweisbar nicht mehr benötigte Vorschriften und Gängelungen abzuschaffen und nicht neue Hürden aufzubauen.
Selten habe ich hier in diesem Haus eine Anhörung erlebt, die so klar gesagt hat: Das brauchen wir nicht, weg!
Herr Kollege Schemmer, wenn Sie die Kollegin Philipp angreifen, muss ich mich dagegen verwehren, und zwar nicht nur weil wir einen ähnlichen Studiengang absolviert haben, sondern wir sind auch Nachbarn. Wir wohnen ungefähr einen Kilometer auseinander. Ich komme aus der Landwirtschaft selbst, Engelbrechtsche Wildnis bei Glückstadt. Da gibt es eine goldene Regel: Über Nachbarn redet man nicht schlecht. Da steht man zusammen. – Das muss ich hier auch sagen. Im Rheinland ist das ja auch bekannt. Da nennt sich diese Verfahrensweise bis zum Exzess dann „Kölscher Klüngel“, auch hochwirksam. Aber über Nachbarn redet man nicht schlecht.
Aber, Frau Kollegin, Sie sagen, jetzt muss dringend noch geklärt werden, bei wieviel Pkw pro Kopf in Einzelfällen eine zusätzliche Straßenbelastung entsteht. Ich mache es kurz: Straßen sind zum Benutzen und Befahren da und grundsätzlich nicht als Flechtenrückzugsräume definiert.
Sie sprechen die Regelungen zur Versorgung und Entsorgung an. Kollege Schemmer hat das dargelegt. Das sind doch alles vorgeschobene Gründe.
Tatsächlich ist die Sache so: Auch Sie haben das weitestgehend erkannt. Das ist eine Regelung, die überflüssig ist. Leider hat es einen CDU/FDP-Antrag gegeben, der das aufgreift, dem Sie inhaltlich zustimmen möchten, aber er kommt von der falschen Farbe.
Ich habe ja zum Glück noch Leute wie Friedhelm Farthmann und Klaus Matthiesen miterlebt. Die hätten als Fraktionsvorsitzende gesagt: Leute, richtig ist, was richtig ist, unabhängig von der Farbe!
Vor diesen Fraktionsvorsitzenden habe ich eine Menge Respekt gehabt, weil sie deutlich machten, dass es um die Sache ging, und nicht solche politischen Spielchen veranstaltet haben wie Sie, Herr Breuer, im Ausschuss. Das war des Parlamentarismus unwürdig.
Zum Endergebnis und zur Siegerehrung: Wir wollen weniger Bürokratie. Wir wollen eine klare Linie haben. Wir lehnen den Änderungsantrag ab …
Herr Kollege Ellerbrock! Herr Kollege Mostofizadeh würde Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage stellen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Ellerbrock, danke dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Würden Sie mir zustimmen, dass sich die Herren, die Sie vorhin angesprochen haben, Farthmann und Matthiesen, wenn ich mich richtig erinnere, gegen ihre Inanspruchnahme nicht mehr wehren können?
Sie würden dem sachlich zustimmen. Mit Herrn Matthiesen kann ich logischerweise nicht mehr sprechen. Aber der Kollege Farthmann ist im Bereich des Jagdwesens eine ausgesprochen integre und anerkannte Figur.
Meine Damen und Herren, gleichwohl: Am Ende wünsche ich Ihnen nicht frohe Weihnachten, sondern ich wünsche Ihnen gerade unter Bezug auf diesen Fall die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen! Ich hoffe, Sie haben mittlerweile gemerkt, worum es hier eigentlich geht. Wir haben landwirtschaftliche Betriebe, die sich nicht in sogenannten integrierten Lagen befinden. Das heißt, sie befinden sich irgendwo etwas weiter außerhalb. Wenn die dann irgendwann mal stillgelegt werden, dann stellt sich die Frage, was mit den Gebäuden passiert. Innerhalb von sieben Jahren kann man diese Gebäude umnutzen, es sei denn, man setzt diese Sieben-Jahres-Frist aus.
Wir haben jetzt eine befristete Aussetzung dieser Siebenjahresregel. Das heißt, wir haben nicht eine befristete Regelung. Ich bin immer für Befristungen. Befristungen sind erst einmal gut. Wir haben hier aber eine befristete Aussetzung der Regelung. Das heißt, eigentlich macht diese Sonderregelung am Ende alles einfacher.
Bei der ersten Lesung – das hat Herr Schemmer gerade gesagt – fehlten noch die tiefgreifenden Erkenntnisse. Ich gebe zu, auch bei mir. Ich habe hier gesagt, ich weiß noch nicht, wovon wir eigentlich genau reden. Wir haben in der Vorbereitungszeit auch von den entsprechenden Stellen gar nicht gesagt bekommen können, wie viele Leute das denn betrifft. Ist das am Ende vielleicht einer in sieben Jahren, den das betrifft? Das ist nicht ganz der Fall. Wie ist das denn mit den integrierten Lagen und Innen- vor Außenentwicklung? Müssen wir uns da Sorgen machen?
Im Endeffekt kann ich sagen: Wir hatten eine Anhörung und hatten etwas mehr Zeit, uns mit Verbänden und anderen Leuten darüber zu unterhalten. Wir haben uns das Ganze genau angeschaut. Obwohl wir noch nicht so lange dabei sind und die unendliche Geschichte gar nicht so mitbekommen haben – das war ja in den letzten Legislaturperioden schon Thema –, haben wir es geschafft, uns dazu eine eindeutige Meinung zu bilden. Vor allem nach der Anhörung können wir sagen: Ja, es macht Sinn, diese Frist dauerhaft auszusetzen, so wie es FDP und CDU vorgeschlagen haben.
Ja, auch mir liegt die Einbindung vom ÖPNV dort am Herzen, wo gebaut wird und es noch keinen ÖPNV gibt. Das betrifft übrigens auch integrierte Lagen. Es handelt sich hier aber um einzelne Gebäude. Ich gehe nicht davon aus, dass da plötzlich in einer Scheune ein Media-Markt untergebracht wird. Das ist alles nicht der Fall.
Jetzt haben wir die Aussage von Rot-Grün, zumindest von Frau Philipp, es tue ja niemandem weh, man erkenne auch die Notwendigkeit der Aussetzung der Frist. Dann aber müsste man eigentlich auch dem Gesetzentwurf von FDP und CDU zustimmen.
Jetzt könnte man sagen: Es gibt einen guten Kompromiss – Frau Schneckenberger hat es „kluge Linie“ genannt –, weil man politisch nicht übereinkommt: Wir setzen den Gesetzentwurf noch einmal aus bis 2019; dann können wir uns im Jahre 2018 noch einmal darüber unterhalten. – Das ist zwar von meiner Seite aus nicht unbedingt notwendig, das kann man aber tun.
Leider liegt dahinter kein wirklich würdiges Verfahren. Hätte man den Änderungsantrag frühzeitig vorgelegt, so wäre das, denke ich, kein Problem gewesen. Der Änderungsantrag ist so beschaffen, dass ich ihn sofort nach der Anhörung hätte verfassen können. Wir hätten ihn auch gerne noch im Ausschuss besprechen können. Dann hätten wir sagen können: Okay, aus Kompromissgründen – alles klar, kein Problem. Vielleicht können wir uns verständigen, wir ändern das so und stimmen gemeinsam über den Antrag positiv ab. Das wäre schön gewesen.
Gut, jetzt haben wir alles auf den letzten Metern. Mark Twain würde sagen: Gäbe es die letzte Minute nicht, dann würde niemals etwas fertig werden. – Jetzt haben wir auf den letzten Metern einen Änderungsantrag. Ich würde eigentlich empfehlen, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen, weil grundsätzlich die komplette Aussetzung, die langfristige Aussetzung besser ist.
Andererseits könnte es sein, dass es der Sache auch dient, wenn der Änderungsantrag angenommen würde. Wir hätten dann ein so geändertes Gesetz. In der Sache würde es auch weiterhelfen, wenn wir dieses Gesetz geändert annehmen und dann 2018 wieder darüber sprechen würden. Egal ob das Gesetz geändert wird oder nicht, empfehle ich, dem zuzustimmen. Ich finde, das wäre auch ein weihnachtliches Ergebnis. Wir hätten etwas am letzten Tag vorzuweisen, was wir hier im Plenum verabschiedet haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Schemmer, zu Ihrem letzten Sprecherauftritt: So bärbeißig zu sein, ist nicht vorweihnachtlich. Deshalb kommt Ihnen die Schutzengelfunktion mit Unschuldsmiene, die Sie mir angeboten haben, doch nicht richtig zu. Mir fällt vieles zu Ihnen ein, auch positiv Tugendhaftes. Aber das Unschuldslamm passt überhaupt nicht zu Ihnen.