Protocol of the Session on December 18, 2014

Zum Zweiten: Ihre Darstellung bezogen auf die Pipeline ist nicht richtig, Herr Ortgies. Ich habe selbstverständlich noch einmal mit meinem Kollegen in Niedersachsen, der für das Raumordnungsverfahren zuständig ist, Minister Meyer, gesprochen. Das Raumordnungsverfahren bezüglich der Pipeline ist nicht eingestellt. Es läuft weiter. Selbstverständlich werden dort entsprechende Unterlagen noch angefordert. Man kann dazu ja eine politische Haltung haben, auch in Niedersachsen vonseiten der Landesregierung. Aber auch da gilt, dass ein solches Verfahren nach Recht und Gesetz durchgeführt werden muss. Wenn der Antrag dort liegt und bearbeitet wird, muss er nach Recht und Gesetz behandelt werden.

Herr Ortgies, dann wird man sicherlich selbstverständlich im Rahmen der Abwägung darüber zu reden haben, was die richtige Einleitungsstelle ist. Aber in der Abwägung sagt selbst das Gutachten, das die hessische Landesregierung mit K+S in Auftrag gegeben hat, dass das die ökologischste Variante ist. Dabei bleiben wir jedenfalls – das entnehme ich jedenfalls dem Antrag der Koalitionsfraktionen mit Unterstützung der FDP –, auch um unsere Verhandlungsposition zu sichern. Es wäre schön, wenn Sie dem beitreten könnten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/7546 –

Neudruck. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/7546 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/7546 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Piraten angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und Piraten Drucksache 16/7628. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht eine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/7628 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Piraten bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf:

7 Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Frei

heitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5413 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/7579

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7629

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7630

dritte Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz

Nordrhein-Westfalen – StVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4155

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/7578

dritte Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich erteile für die Fraktion der Piraten dem Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal. Dritte Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich will mich bemühen, schneller zu machen, allerdings finde ich die Aufforderung beim Gang zum Pult hier etwas unangemessen angesichts der Tatsache, dass wir uns in einem Gesetzgebungsverfahren befinden.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch wenn wir hier kurz vor der Weihnachtspause sind, bleibt festzuhalten, dass wesentliche Grundzüge des zur abschließenden Beratung anstehenden Gesetzes von den Piraten durchaus mitgetragen werden, allerdings auch im Hinblick auf die von uns eingebrachten Änderungsanträge – es sind hier zwei im Umlauf –, die eben leider Gottes bisher nicht berücksichtigt worden sind, was sich im Laufe des Abstimmungsverfahrens ja auch noch ändern kann.

Ich will noch einmal die wesentlichen Punkte hervorheben:

Das ist erstens der Anspruch – dieser Anspruch ist natürlich unter Berücksichtigung der persönlichen Geeignetheit des jeweiligen Inhaftierten einzuschränken –, ein Studium durchzuführen. Ein solcher Anspruch geht nach unserer Auffassung aus dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht eindeutig hervor. Wir möchten im Rahmen der Gesetzgebung die Möglichkeit eröffnen, dass Inhaftierte in Nordrhein-Westfalen ähnlich wie bayerische Inhaftierte an der Fernuni Hagen studieren können sollen.

Unser weiterer Änderungsantrag greift in der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zutage getretene Kritikpunkte auf. Ich möchte die wesentlichen Punkte hier noch einmal aufführen.

Insbesondere der in dem Gesetzentwurf aufgegriffene Opferschutz bedarf aus meiner und aus unserer Sicht insofern einer Regelung, als eine Regelungskompetenz seitens des Landesgesetzgebers implementiert werden soll, um eben – wie es in den kritischen Anmerkungen deutlich geworden ist – eine kriminologische Konturierung des Gesetzes auch nachträglich eindeutig zu ermöglichen.

(Allgemeine Unruhe)

Dies ist dann eben auch mit entsprechenden Verordnungen und Regelungen mit gesetzesähnlichem Charakter festzulegen.

In dem Änderungsantrag wurde von uns weiter besonders das Recht minderjähriger Kinder von inhaf

tierten Eltern hervorgehoben. In der Anhörung wurde deutlich, dass im Gesetzgebungsverfahren auf diesen Aspekt ein etwas stärkeres Augenmerk hätte gelegt werden können. Wir schlagen die Installation eines Kinderbeauftragten vor, der sich ausschließlich um diese Belange kümmert, natürlich in Abstimmung und Rücksprache mit den jeweiligen Jugendämtern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Justizvollzugsbeauftragte des Landes hierzu möglicherweise weder über die erforderliche zeitlichen noch sächlichen Voraussetzungen verfügt. Vielleicht lässt sich das im Zuge des weiteren Verfahrens des Strafvollzugs dort aufpflanzen. Allerdings bevorzugen wir die Installation eines Kinderbeauftragten.

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Abschließend möchte ich noch einmal hervorheben, dass nach unserer Auffassung regelungstechnisch zu hinterfragen war, ist und bleibt und dementsprechend auch eine Änderung des Gesetzentwurfes vorgeschlagen wird, wonach der Landesgesetzgeber im Verhältnis zum Bundesrecht eben nicht die Kompetenz haben kann, eine Ausnahme zu § 203 StGB im Hinblick auf die zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen vorzusehen.

Ich werbe noch einmal insbesondere für unseren Änderungsantrag Drucksache 16/7629.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marsching zulassen?

Ja, selbstverständlich.

Ich möchte folgende Zwischenfrage stellen, die ich schon einmal gestellt habe und die ich wohl auch von Ihnen, Herr Kollege Schulz, habe beantworten lassen: Finden Sie nicht, dass auch in einer dritten Lesung der Redebeitrag der kleinsten Fraktion in diesem Landtag so wichtig sein könnte, dass er zumindest der Aufmerksamkeit des Großteils des Plenums bedürfte?

(Anhaltende allgemeine Unruhe)

Lieber Kollege Michele Marsching, ja, ich pflichte Ihnen bei. Ich bin es allerdings durchaus gewohnt, dass, wenn ich an dieser Stelle spreche, nicht alle zuhören. Ich finde das deswegen bedauerlich, weil es hier um ein sehr wichtiges Gesetz für Nordrhein-Westfalen geht. Daher unterstreiche ich die mit Ihrer Zwischenfrage zum Ausdruck kommende Intention, dass das Plenum bei diesem so wichtigen Gesetzgebungsvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen den Rede

beitrag vielleicht mit etwas mehr Aufmerksamkeit begleiten sollte.

Ich war ohnehin am Ende

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

meiner Ausführungen und werbe noch einmal für unsere Änderungsanträge. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7629. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7629 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Piraten und Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7630. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/7630 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache