Protocol of the Session on December 17, 2014

(Beifall von der FDP und der CDU – Heiter- keit von StS Dr. Marc Jan Eumann)

Aber vielleicht muss gerade deswegen heute Herr Kutschaty als Justizminister gleich zu dem Thema in die Bütt steigen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Heiter- keit von Minister Thomas Kutschaty und StS Dr. Marc Jan Eumann)

Die vorgelegten Änderungen sind unvollständig und fehlerhaft. Deswegen haben FDP und CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der die gröbsten Schwächen ausbügeln kann. Ich empfehle Ihnen die Annahme des Änderungsantrags, denn mich deucht schon, dass wir höchstwahrscheinlich im nächsten Jahr, vielleicht dann im Windschatten des WDR-Gesetzes, wieder ein Reparaturgesetz bekommen, denn einige Fehler haben Sie vergessen. Aber okay, das ist Ihr Job. Schauen wir einmal, was dann im nächsten Jahr kommt.

Kommen wir nun zum Rundfunkstaatsvertrag. Hierbei versucht die Landesregierung auch, die Gebührenzahler ein bisschen hinters Licht zu führen. Ich erinnere daran: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hatte festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Umstellung – deswegen muss man die Zahlen nennen – 1,15 Milliarden € zu viel an die GEZ gezahlt hatten, die jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt.

Die KEF hat vorgeschlagen, die eine Hälfte dieses Aufkommens als Rücklage und die andere Hälfte zur Absenkung zu verwenden. Das hätte eine höhere Absenkung bedeutet. Die Bundesländer – allen voran Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen; die wollten eigentlich gar nichts zurückgeben – wollen die Beitragszahler nicht so stark entlasten, wie es ihnen zusteht. Und wir sollen heute einem Staatsvertrag zustimmen, der lediglich eine Absenkung um 0,48 € vorsieht.

(Zuruf von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE])

Die erhebliche Abweichung von der Empfehlung der KEF bedeutet eine Mehrbelastung für Bürger und Wirtschaft in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages. Das muss man auch feststellen.

Deswegen können wir als FDP dem Rundfunkstaatsvertrag nicht zustimmen.

(Beifall von der FDP)

Ich glaube auch, dass Sie sich auch verfassungsrechtlich auf schwierigem Boden befinden; denn das Bundesverfassungsgericht hat 2007 schon einmal bei einer damals auch vorliegenden erheblichen Abweichung zwischen der KEF-Empfehlung und dem, was nachher die Ministerpräsidenten daraus gemacht haben, den Staatsvertrag kassiert. Sehen wir mal, wie es weitergeht. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Nückel. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schwerd.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! George Bernhard Shaw sagte mal: Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer. – Da zu den Inhalten des heute zu verabschiedenden Gesetzes von meinen sehr verehrten Vorrednern bereits alles Denkbare gesagt worden ist, möchte ich versuchen, was dem Verdacht Shaws widerspricht, nämlich mich kurzzufassen.

Ich möchte kurz darauf eingehen, weshalb wir das Gesetz zur Zustimmung zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags und zur Änderung des

Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen insgesamt für nicht zustimmungsfähig halten.

Zunächst zum Art. 1, in dem es um die Senkung des Rundfunkbeitrags geht. Wir Piraten fordern seit Langem einige einschneidende Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen, vor allem die Abschaffung der 7-Tages-Regelung, die Einführung von freien Lizenzen zur Weiternutzung von noch mehr Inhalten und den Einstieg in die Werbe- und Sponsoringfreiheit auch vor 20:00 Uhr. Diese Forderungen kosten Geld. Man muss den Aufgabenkatalog der Öffentlich-Rechtlichen anpassen, bevor man diesen Forderungen nachgehen bzw. die Rundfunkbeiträge dafür verwenden kann.

Wir sehen aber bislang keine ausreichenden Anstrengungen, die Aufgaben der Öffentlich

Rechtlichen den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Eine andere Forderung unsererseits könnte und sollte schon längst umgesetzt werden: die Herstellung von mehr Barrierefreiheit. Seit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Beitrag sind auch Menschen mit Behinderungen beitragspflichtig. Das verpflichtet aber gleichzeitig ARD und ZDF und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Sender, ihr barrierefreies Angebot auszubauen. Tatsächlich ist schon einiges besser geworden, aber längst noch nicht alles gut. Es gibt immer noch genug Sendungen ohne oder mit qualitativ schlechten Untertiteln. Und Übersetzungen von Sendungen in die deutsche Gebärdensprache, am besten live durch Einblendungen eines Dolmetschers, gibt es so gut wie gar nicht. Hier könnte und müsste man unserer Auffassung nach Verbesserungen anstreben, für die die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag jetzt schon genutzt werden können.

(Beifall von den PIRATEN)

Insgesamt hätten wir uns ein anderes Verfahren gewünscht. Wir meinen, dass die Politik dringend über die Aufgabendefinition für die ÖffentlichRechtlichen und deren Weiterentwicklung reden muss. Wenn das geschehen ist, kann man auch den Beitrag senken, wenn dann noch Geld übrig ist. Jedenfalls ist es glaubwürdiger, diese Aufgaben rasch anzugehen, anstatt jetzt den Beitrag um ein paar Cent zu senken, den man dann später wieder erhöhen müsste. Wirklich entlasten tut diese Beitragssenkung niemanden.

Zu Art. 2 des Gesetzentwurfes, der noch einige Änderungen im gerade erst überarbeiteten Landesmediengesetz umsetzt, auch noch einige Worte: Tatsächlich handelt es sich bei den vorliegenden Änderungen um Klarstellungen aus dem Novellierungsverfahren im vergangenen Sommer. Diese Änderungen haben wir damals mitgetragen, da sie unsere wesentlichen Forderungen nach der Staatsferne und der Medienkommission der LfM aufgegriffen haben. Insofern tragen wir auch die jetzt vorgeleg

ten Änderungen mit, da sie unsere Intention aus dem Sommer widerspiegeln.

An einer Stelle haben wir allerdings auch eine andere Meinung, nämlich wenn es um die Qualifikation des Direktors der LfM geht. Hier steht die Frage im Raum, ob der LfM-Direktor die Befähigung zum Richteramt haben muss, wie es das Gesetz zurzeit vorsieht. Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss den Vorschlag gemacht und diesen jetzt als Änderungsantrag noch einmal offiziell vorgelegt, dass es entweder der Direktor oder sein Stellvertreter sein kann.

Ich hätte das begrüßt, wenn wir uns auf diesen Kompromiss geeinigt hätten. Fachkompetenz in den Gremien ist ja immer eine gute Sache. Wir halten jedoch eine allein auf die Person des Direktors der LfM zugeschnittene gesetzliche Regelung für falsch.

(Beifall von den PIRATEN und der CDU)

So gesehen hätten wir uns diesen Punkt des Änderungsantrages der CDU anschließen können. Er wird heute vermutlich wieder abgelehnt. Sehr schade!

Aber wir wollen uns aus dem Parteien-PersonalGeplänkel heraushalten, weswegen wir grundsätzlich den vorliegenden Änderungen des Landesmediengesetzes hier zustimmen werden. Insgesamt aber – damit komme ich dann zum Schluss – muss ich meiner Fraktion die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfehlen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Kutschaty in Vertretung für Frau Ministerin Schwall-Düren.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Nückel, der Justizminister spricht zu dem Punkt jetzt nicht, weil die Landesregierung der Auffassung ist, zum Halten dieser Rede bräuchte man die Befähigung zum Richteramt. Gleichwohl kann ich Ihnen sagen, dass juristische Kompetenz in der Hausspitze nicht schlecht ist.

(Beifall und Heiterkeit von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird Rundfunkgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird der Rundfunkbeitrag gesenkt. Wie Sie wissen, hat der Landtag im Dezember 2011 den Umstieg von der früheren Rundfunkgebühr zum heutigen Rundfunkbeitrag beschlossen – wie alle anderen Länder auch. Das hat dazu geführt, dass nun Personen und Unternehmen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen werden, die sich dem früher entzogen haben. Dadurch ist der Ertrag auf

der Grundlage des gleichgebliebenen Beitragssatzes deutlich gestiegen. Das ermöglicht nunmehr eine Absenkung der Rundfunkgebühren um 48 Cent.

Die Landesregierung, aber auch andere Landesregierungen sind damit hinter dem Vorschlag, den Beitrag um 73 Cent zu senken, zurückgeblieben. Es soll nämlich noch ausreichend Spielraum für die bereits bei Unterzeichnung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vereinbarte Evaluierung des neuen Rundfunkbeitragssystems erhalten bleiben. Hierzu gehört auch die Entscheidung über Werbung und Sponsoring in den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Insofern kommt die Landesregierung einem ausdrücklichen Wunsch des Landtages aus Dezember letzten Jahres nach, nämlich dem Wunsch zur schrittweisen Reduzierung der Werbung und des Sponsorings.

Das Gesetz enthält darüber hinaus auch Klarstellungen im Landesmediengesetz, die sich aus Fragen der Praxis ergeben haben. Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in seinen beiden Teilen überaus sinnvoll und rechtlich in keiner Art und Weise zu beanstanden ist.

Zwar gab es auch Vorbehalte gegen die Reduzierung des Rundfunkbeitrags. Hierzu wurde aber von Sachverständigen ausdrücklich klargestellt, dass die den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zum jetzigen Zeitpunkt zugutekommende Beitragssenkung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Gesetzgeber habe in diesen Zeiten, in denen die Evaluierung des neuen Beitragssystems erfolgt und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen sind, aus politischer Sicht auch die Möglichkeit eingeräumt, gewisse Rücklagen vorzuhalten.

Das ist absolut richtig und auch konsequent, zumal wir uns noch innerhalb der laufenden Beitragsperiode 2013 bis 2016 befinden. Beitragssenkung ist daher ein erster Schritt, um eine zeitnahe Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu erreichen.

Im Übrigen wurden die Klarstellungen, die im Landesmediengesetz vorgenommen werden sollen, von den Sachverständigen sehr begrüßt. Mit den jetzigen Anpassungen werden jegliche Diskussionen, die die Arbeit der LfM erschweren, ausgeschlossen.

Darüber hinaus greift der vorgelegte Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Ergebnisse der Anhörung in den Ausschüssen auf und nimmt Ergänzungen vor.

Insbesondere hatten die Experten in der Anhörung die Öffnung der die Mitglieder der Medienkommission betreffenden Inkompatibilitätsregelungen nahegelegt, sofern sie Wahlbeamte betreffen. Der Gesetzgeber hat hier einen gewissen Spielraum, den es auch zu nutzen gilt. Wahlbeamte, die Ämter an

Hochschulen oder in Kirchen ausüben, sollen demnach nicht mehr von einer Mitgliedschaft in der Medienkommission ausgeschlossen werden. Dies stellt, wie ich finde, eine sehr praxisnahe und taugliche Regelung dar. Ich werbe daher heute für die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 4.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, der Ihnen mit Drucksache 16/7615 vorliegt. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/7615 von CDU und FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/7091 – Neudruck. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/7553, den Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung anzunehmen. Diese Abstimmung führen wir jetzt auch durch, und zwar über die Beschlussempfehlung. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/7553 mit dem festgestellten Ergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/7091 – Neudruck – in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf:

5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer