Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Herr Minister Schneider hat seine Redezeit um 2 Minuten 39 Sekunden überzogen. Diese Zeit bekommen die Fraktionen, die sowieso größtenteils noch Redezeit haben, selbstverständlich obendrauf. Deshalb frage ich, ob aus den Fraktionen noch jemand das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 5.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung über den Inhalt ihres Antrags Drucksache 16/7160 beantragt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU-Fraktion und FDPFraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/7160 der CDU-Fraktion mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen kulturpolitischen Dammbruch zu beklagen. Ein landeseigenes Unternehmen hat Kunstwerke, die letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern gehören, klammheimlich zum Verkauf vorbereitet.
Auch die Landesregierung hegte die Hoffnung, den Verkauf still, an der Öffentlichkeit vorbei, über die Bühne zu bringen. Der Finanzminister preiste den abgesprochenen Verkaufserlös bereits in den Haushalt ein. Die Führungsetage erteilte die Exportgenehmigung. Im Hintergrund betrieb der Vorsitzende der regierungstragenden Fraktion der Grünen offensiv den Verkauf und scheint auch noch stolz darauf zu sein.
Als die Debatte dann zum Leidwesen von Rot-Grün jedoch Fahrt aufnahm, wurde zunächst einmal jegliche Beteiligung bestritten – und das Ganze, um die Verluste der landeseigenen Casinos auszugleichen und den Bau einer neuen staatlichen Spielbank zu finanzieren. Was für eine Kultur und was für eine haushaltspolitische Bankrotterklärung! Und so bitter der Verkauf der beiden Warhol-Werke für die kulturelle Vielfalt Nordrhein-Westfalens auch ist – es ist gut, dass zumindest öffentlich wurde, dass ein solcher Ausverkauf möglich ist. Interessierte Kreise ziehen jedoch jetzt nach.
Diesem Treiben müssen wir einen Riegel vorschieben. Wir benötigen einen Schutzschild für Kunst und Kultur in und aus Nordrhein-Westfalen. Wir wollen dabei nicht apodiktisch vorgehen. Aber wir wollen, dass die öffentlichen und kulturellen Interessen in Nordrhein-Westfalen stets gewahrt werden. Veräußerungen von Kunstwerken im Eigentum von öffentlichen Einrichtungen bzw. landeseigenen Unternehmen vorbei an der Öffentlichkeit und an Kunstexperten darf es grundsätzlich nicht geben. Ich hoffe sehr, dass dies auch auf die Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen trifft.
Darüber hinaus muss die Landesregierung auch zu ihrer Verantwortung stehen. Auf der einen Seite staatseigene Unternehmen betreiben und in den Aufsichtsgremien sitzen, sich aber auf der anderen Seite einen schlanken Fuß machen – das geht nicht! Die Landesregierung muss daher sicherstellen, dass mit Kunst, die in öffentlichem Eigentum steht, sorgsam und angemessen umgegangen wird.
Ich erinnere daran: Im Zuge der Berichterstattung über den Verkauf der beiden Warhols durch WestSpiel wurde bekannt, dass weitere Kunstwerke im Eigentum des staatlichen Casinobetreibers fahrlässig oder sogar mutwillig beschädigt und teilweise zerstört wurden. Für den Landtag von NordrheinWestfalen muss ein solcher Umgang mit Kunst und Kultur im öffentlichen Besitz inakzeptabel sein.
Ich zitiere noch einmal aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen: Kunst und Kultur sollen einen zentralen Platz einnehmen. – Mit dem von uns vorgelegten Antrag wollen wir einen Beitrag dazu leisten.
dern sollte, wurde vonseiten der Regierungskoalition bereits vorsichtig Zustimmung zu den prozessualen Teilen des damaligen Antrags signalisiert. Diese Prozesse sollen in erster Linie Transparenz schaffen und die kulturellen und öffentlichen Interessen schützen. Deshalb hoffe ich sehr, dass Sie zur angedeuteten Zustimmung stehen.
Wir haben daher bewusst ein Verfahren gewählt, bei dem wir uns ausführlich mit den vorgeschlagenen Maßnahmen befassen können. Ich denke, dass wir möglichst bald eine Anhörung im federführenden Ausschuss durchführen sollten. Schon allein die Debatte mit Öffentlichkeit und Kunstexperten leistet einen Beitrag für die steigende Sensibilität im Umgang mit Kunst und Kultur im Landeseigentum.
Wie gesagt, so hat der nach wie vor beklagenswerte Verkauf der beiden Warhol-Werke vielleicht doch einen kleinen positiven Aspekt. Denn ein solches Verfahren, klammheimlich an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, muss in Zukunft verhindert werden. Das sind wir der kulturellen Vielfalt, dem kulturellen Erbe und der Öffentlichkeit Nordrhein-Westfalens schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verhehle nicht, dass mir das Anliegen, möglichst viele Kunstwerke dauerhaft einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, höchst sympathisch ist. Ich bin sehr froh, dass unsere Ministerpräsidentin in diesem Zusammenhang sehr deutlich klargestellt hat, dass es keinen Verkauf von Kunstwerken aus dem Besitz des Landes gibt.
Ich verhehle ebenfalls nicht, dass mir das Anliegen, die sich im Besitz von WestSpiel, WestLotto, Portigon und der NRW.BANK befindlichen Kunstwerke näher zu betrachten und zu überlegen, was mit ihnen geschehen kann, ebenfalls sehr sympathisch ist – aber unter der Voraussetzung der Beachtung von Unternehmensrechten, die hier faktisch berührt werden.
Daher darf ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Ihre schräg und schief gesungene und falsch gespielte Entrüstungsmelodie
und der schon sehr seltsame Inhalt Ihres Vorschlags, der eigentlich auch gar nicht in den Kontext derzeitiger FDP-Politik passt, finden nicht unsere Unterstützung.
Ich gebe Ihnen einige Beispiele: Sie schreiben in Ihrem Antrag – und gestern trugen Sie es hier im Plenum vor –, der Verkauf der Warhols hätte einen Paradigmenwechsel eingeläutet, dem nun kausal und wirkmächtig der WDR folgen würde. Ich darf Ihnen mitteilen, dass zeitliche Abläufe, selbst wenn sie nicht ins Argumentationsgerüst passen, schon stimmen sollten.
Herr Buhrow kündigte in seiner Hunderttagebilanz als Sofortmaßnahme zur Schließung von Finanzlücken den Verkauf der Kunstsammlung des WDR an. Es war im Juli 2013, als er dort die Verantwortung übernommen hat. Wenn Sie hundert Tage hinzurechnen, sind Sie im Oktober.
Das passt sehr gut in die weitere abstruse Argumentationskette, die Sie uns hier immer wieder vorführen. Gestern stellte sich ein Vertreter Ihrer Fraktion hierhin und sprach wieder von der Gängelung von Unternehmen. Heute kommen Sie mit einem Antrag, welcher Unternehmensrechte hinwegfegt
und diese als gegenstandslos betrachtet. Sie machen Vorschläge, die eher an die Politik des real existierenden Sozialismus erinnern als an liberale Wirtschaftspolitik.
Ein Kollege der CDU, den ich zitieren darf, gab in einer anderen Angelegenheit in einer Pressemitteilung vor drei Tagen bekannt:
„Wenn die Politik glaubt, sie könnte Unternehmen vorschreiben, wie sie ihre Unternehmen zu führen haben, dann nennt man das Planwirtschaft.“
Dann so zu tun, als könne man bei den landeseigenen Unternehmen einfach so als Landesregierung oder Parlament zugreifen,
ihnen ihre Vermögenswerte entnehmen und sie anweisen, was damit zu tun ist – das ist die Missachtung der Rechte dieser Unternehmen, und das geht so schlicht nicht!
Wenn Unternehmensrechte beachtet werden sollen, dann gilt das auch bei den oben genannten Unternehmen, und deren Rechte werden wir beachten. Das macht das Ganze zwar
nicht einfacher, aber es verschafft Rechtssicherheit. Ich glaube, da werden wir auch einer Meinung sein.
Herr Kollege Bialas, ich starte einen dritten Versuch, Sie zu unterbrechen und zu fragen, ob Sie Zwischenfragen zulassen möchten.
Dann darf ich noch auf die Vorgänge des Beckmann-Verkaufs eingehen. Das war 2006. Da gab es eine schwarz-gelbe Regierung in NRW. Und auch, wenn der damalige Finanzminister Linssen von dem Verkauf nichts wusste: Was folgte? Ohne Wissen des Verwaltungsrates solle es keine weiteren Verkäufe geben – das war damals die Reaktion darauf, und das war alles. Da habe ich nichts vernommen von Ihren jetzigen Vorschlägen: Kunstsammlung anhören, Ausschuss beteiligen, Listen erstellen, alles zugänglich machen für ein Publikum. – Ich frage mich, wie Sie schreien würden, wenn wir für jedes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Zugänglichmachung zu deren Kunstwerken per Gesetz regeln würden. Ich habe auch nichts von „Ausverkauf verhindern“ gelesen, gar nichts.
Einzig und allein schien es bereits damals die Idee einer Stiftung zu geben, der ich ebenfalls hohe Sympathien entgegenbringe. Aber auch das war bereits 2006, und es hat sich seitdem nichts getan.
Wir begrüßen daher die Ankündigung der Ministerin, einen runden Tisch einzuberufen, der sich zunächst mit den Eigentumsverhältnissen und Eigentumsrechten beschäftigt und die jeweiligen Verbindlichkeiten klärt. Ich glaube, das macht den Blick freier für Optionen, in welchem Rahmen ein weiterer Umgang mit den Werken möglich ist.