Bereits die Vorarbeit zu diesem Antrag war letztendlich von sehr konstruktiver Zusammenarbeit geprägt. Dafür danke ich ausdrücklich. Ich hoffe, dass sich dies auch während der eigentlichen Arbeit im Ausschuss fortsetzt.
Ich weiß nicht, wohin uns dieser Untersuchungsausschuss führen wird. Ich weiß nicht, wie viel Aufklärung wir am Ende in der doch recht kurzen Zeit, die wir haben, erreichen können. Aber ich bin der Auffassung, dass wir es aufrichtig versuchen müssen und werden, mit allen Mitteln, die einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehen.
Jeder Untersuchungsausschuss im Bund oder in den verschiedenen Ländern hat Erkenntnisse gebracht. Jeder Untersuchungsausschuss hat ein Stück weitergeführt, zu verstehen. Denn wir schulden den Opfern und ihren Angehörigen nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern vor allem Aufklärung. Ohne diese Aufklärung wären alle
unsere Respektbezeugungen nur hohl und bloße Floskeln. Ich wünsche mir daher, dass die Opferperspektive im Ausschuss eine deutliche Berücksichtigung findet und dass Opfer und Angehörige, die im Ausschuss gehört werden wollen, diese Möglichkeit erhalten.
Es liegt auch im besonderen Interesse der Opfer, nicht nur die Verbrechen des NSU in NRW näher aufzuklären, sondern auch die Strukturen, in denen die Taten des NSU überhaupt erst möglich wurden. Das bedeutet zum einen die Aufklärung des Unterstützerumfeldes des NSU, aber eben zum anderen auch die Aufklärung von Strukturen innerhalb staatlicher Behörden, die möglicherweise eine frühere Entdeckung des NSU verhindert haben.
Deshalb wird es auch explizit Aufgabe des hiesigen Untersuchungsausschusses sein – Zitat aus dem Einsetzungsantrag –, „Schlussfolgerungen unter anderem für die Sicherheits- und Justizbehörden sowie zur Rechtsextremismusprävention zu erarbeiten“. Diese Erkenntnisse führen dann hoffentlich dazu, dass sich die in der Vergangenheit begangenen Fehler mit ihren schrecklichen Folgen zukünftig nicht wiederholen. Denn leider muss man feststellen, dass bislang zu wenig wirkliche Konsequenzen aus den Geschehnissen der Vergangenheit gezogen worden sind.
zwar zur Aufklärung beitragen kann, aber nur ein Baustein von vielen ist, um letztendlich eine gesellschaftliche Veränderung zu bewirken. Am Ende liegt es an der Zivilgesellschaft selbst, sich jeden Tag, immer und überall, deutlich gegen Rassismus zu stellen. – Danke schön.
Dank, Frau Kollegin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben als Antragstellerinnen direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/7148 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/7148 – Neudruck – einstimmig angenommen.
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7182
Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/7182. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/7182 einstimmig angenommen.
Herr Minister Duin hat auf die mündliche Einbringung seiner Rede verzichtet und gibt die Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage 1) )
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7089 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort.
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7090 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat Herr Minister Schneider in Vertretung von Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren angekündigt, dass er seine Rede zu Protokoll gibt. (Siehe Anlage 3)
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/7091 – Neudruck – an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
verantwortungsvoll ausgestalten – Kostendeckungsgebot und freiwillige Vorprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren normieren