Genau das, Herr Finanzminister, sollten Sie hier darlegen. Sie sollten die Gelegenheit nutzen, Ihre Absichten auch für die Besoldungspolitik öffentlich zu machen. Wenn Sie nichts zu verheimlichen haben, wenn Sie von Ihrer Politik überzeugt sind, wenn Sie zu Ihren Maßnahmen stehen, dann gehört das nicht in irgendwelche Geheimzimmer, sondern dann gehört das hierhin in die Öffentlichkeit und in das Parlament.
Die Probleme von Rot-Grün sind groß. Das Bundesverfassungsgericht wird in Kürze über mehrere Verfahren zur Angemessenheit der Gesamtalimentation der Beamten entscheiden. Wenn die Kläger sich auch nur mit einem Teil ihrer Forderungen durchsetzen, hat Rot-Grün ein Problem, das die aktuelle Debatte erkennbar in den Schatten stellt.
Gerade deshalb ist es so wichtig, eine dauerhaft tragfähige Dienstrechtsreform auf den Weg zu bringen, die den Namen auch verdient, und parallel die bürokratischen Apparate zu verschlanken. Mehr Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung sind die wünschenswerten Folgen, wenn Sie die Betriebe unseres Landes von immer mehr Kontrollen, Auflagen und Überstandards befreien. Mit den Bürokratiemonstern Tariftreue- und Vergabegesetz, Ihrem Klimaschutzplan, totalen Rauchverboten für die Gastronomie, der Umweltzonenbremse für Markt, Händler und Handwerker bleibt Rot-Grün aber leider weiter der Geisterfahrer bundesweit.
Die Bevormundungspolitik wirft uns nicht nur ökonomisch zurück und kostet uns damit auch Steuereinnahmen, sondern sie sorgt auch bei den Menschen in unserem Land jeden Tag für einen Verlust an Freiheit und Eigeninitiative. Das Ergebnis der strukturellen Reformverweigerung von Rot-Grün
führt bald zur nächsten konfliktären Tarifrunde. Um das vorherzusehen, dafür bedarf es wenig Fantasie.
Dann werden wir auch wieder als konstruktive Opposition in diesem Land darauf achten, wie Sie dann mit den Grundsätzen der Verfassungskonformität umgehen und welche Motivations- oder Demotivationswirkungen das für die Betroffenen hat.
Wir empfehlen Ihnen: Lernen Sie aus Ihrer Bauchlandung, aus Ihrer Bruchlandung! Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung für unser Land gerecht! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, ich greife das gleich mal auf. Sie sprachen die anstehenden Urteile an. Ja, in der Tat, da sind wir vor allen Dingen auf juristischer Seite, aber auch als Haushälter und Finanzleute sicherlich sehr gespannt, was dabei herauskommen wird.
Es wurde ja auch im Rahmen der heutigen Debatte schon mehrfach das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Münster vom 1. Juli angesprochen. Frau Kollegin Gebhard, Sie haben – dafür danke ich Ihnen übrigens – zum wiederholten Male, wie auch schon letzte Woche im Ausschuss, akribisch genaue oder besonders pointierte Ausführungen zur Bewertung des Urteils aufseiten der regierungstragenden Fraktionen, aber letztendlich auch der Landesregierung gemacht.
Allerdings ist mir aufgefallen, Frau Kollegin Gebhard, dass Sie zur Einhaltung des Abstandsgebots etwas ganz Besonderes gesagt haben. Sie haben nämlich das Abstandsgebot – das wird man im Protokoll noch einmal nachlesen können – auf den Vergleich zwischen der Vergütung im öffentlichen Dienst und der Beamtenbesoldung bezogen. Sie haben also eine Tarifstufe im öffentlichen Dienst mit einer Besoldungsstufe bei den Beamten verglichen. Das meint das Abstandsgebot aber gerade nicht, sondern das Abstandsgebot muss natürlich innerhalb der jeweiligen Besoldungsstufen gewahrt sein.
Aber wenn wir an Strukturpolitik denken und auf der einen Seite an eine ausreichende Alimentation der
Beamtinnen und Beamten denken, müssen wir auf der anderen Seite natürlich auch an eine ausreichende Vergütung derjenigen denken, die im öffentlichen Dienst als Angestellte ähnliche Tätigkeiten ausüben.
Vielleicht muss der Finanzminister künftig noch ein bisschen mehr in die Tasche greifen, um genau diesen Abstand zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamtinnen und Beamten wenigstens weiter anzunähern. Ich spreche da insbesondere den Bereich der Lehrerschaft an;
denn wir haben im öffentlichen Dienst die Situation, dass ein angestellter Deutschlehrer, der denselben Unterricht wie sein beamteter Kollege gibt, weniger verdient. Darüber sollte man in Zukunft auch einmal nachdenken. Man sollte sich weniger mit der Frage beschäftigen, wie viel weniger die Beamten bekommen können, um strukturelle Haushaltsdefizite auszugleichen, sondern dafür sorgen, dass das, was hier immer so gerne als gerecht apostrophiert wird, im Lande Nordrhein-Westfalen auch tatsächlich stattfindet.
Hinzu kommt noch folgender Umstand: Wie gerade die Anhörung zu dem hier beratenen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz ergeben hat, hinkt NRW im Vergleich zu nahezu allen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland bei der Besoldung absolut hinterher. In diesem Zusammenhang geht es in der Tat um die Jagd nach den Köpfen. Die guten Leute überlegen sich natürlich zehn Mal, ob sie sich in NRW bewerben. Sie bewerben sich möglicherweise in Bayern oder in Rheinland-Pfalz oder woanders, aber gerade nicht in Nordrhein-Westfalen. Die guten Leute werden nicht mehr in Nordrhein-Westfalen bleiben wollen.
Das Gleiche gilt für neue gute Leute, nämlich den Nachwuchs. Das hat der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Landesverband NRW, Herr Lehmann, in dieser Anhörung, aber auch an anderer Stelle mehr als deutlich gemacht. Den guten Nachwuchs wird man selbstverständlich nur über die Alimentation ködern und bekommen können. Das stellt der hier vorliegende Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, definitiv nicht sicher.
Es mag zwar sein, dass dieser Gesetzentwurf so, wie er uns vorliegt, etwas verfassungsgemäßer ist als das Gesetz, das der Verfassungsgerichtshof kassiert hat. Er ist aber immer noch nicht verfassungsgemäß. Das haben der Vertreter der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes NRW und der Vertreter des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW in der Anhörung mehr als eindeutig konstatiert – und die wissen ja, wovon sie reden. Schließlich waren sie auch diejenigen, die in dem vorigen Beratungsverfahren immer wieder massiv betont haben, wie verfassungswidrig
das alles ist, was hier im Landtag beraten wird und am Ende auch verabschiedet worden ist. Sie sagen, der neue Entwurf sei etwas verfassungsgemäßer, aber eben immer noch nicht verfassungsgemäß.
Es mag sein, dass die Größe oder die Anzahl der oppositionellen Kräfte hier im Landtag vielleicht nicht ausreichen wird, um gegebenenfalls auch den neuen Gesetzentwurf noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben jedoch in der Anhörung deutlich erkennen lassen, dass sie weiterhin an der Prüfung des demnächst verabschiedeten Gesetzes festhalten werden. Dann wird man sehen, was am Ende dabei herauskommt. Es gibt also immer noch Klagen von Richterinnen und Richtern.
Die Anhörung hat noch einen weiteren besonderen Punkt ergeben. Hier wird es so dargestellt, als sei am 22. August 2014 ein großer Konsens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Landesregierung und der Beamtenschaft erzielt worden. Das ist gar nicht der Fall. Die Anhörung hat eindeutig ergeben: Nicht einmal alle Vertreter oder Organisationen oder Verbände der Beamtenschaft sind überhaupt eingeladen gewesen – geschweige denn, dass sie da waren.
Sie haben im Übrigen auch in der Anhörung bekundet, dass sie ihren Mitgliedern nicht empfohlen hätten, diesen Konsens zu unterschreiben, wenn es sich um einen Tarifabschluss gehandelt hätte, den es im Beamtenrecht nun einmal nicht gibt. Das ist von mehreren Vertretern der Beamten – unter anderem vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, unter anderem von der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, unter anderem vom Bund der Richter und Staatsanwälte – gesagt worden. Auch Herr Lehmann von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft hat sich nicht besonders positiv geäußert, was diesen Gesetzentwurf angeht. Es gibt auch noch einige andere – ich kann sie jetzt gar nicht alle aufzählen –, die mehr als enttäuscht darüber sind, in welcher Art und Weise man mit ihnen verfährt.
Wir haben im vorigen Beratungsverfahren zum dann gekippten Gesetz an dieser Stelle gesagt: Es ist erforderlich, dass die Landesregierung sich mit allen Beamtinnen und Beamten an den Tisch setzt. – Das ist genau nicht erfolgt.
Wir sehen in diesem Gesetzentwurf, wenn überhaupt, lediglich eine notwendige teilweise Umsetzung eines Richterspruchs, aber eben keine Politik der Landesregierung. Hier wird einfach einer Entscheidung hinterhergerannt, wie es so oft der Fall ist – siehe auch die Haushaltssperre, die dann als notwendige Folge des Richterspruchs von Münster über das Land Nordrhein-Westfalen verhängt worden ist. Man eilt mit allen möglichen Maßnahmen immer wieder neuen Erkenntnissen hinterher. Das ist keine Gestaltung, sondern Reparatur. Reparatur
steht nun einmal einer Gestaltung definitiv entgegen. Hier geht nichts nach vorne – insbesondere nicht im Bereich der Alimentation der Beamtenschaft.
Entgegen der Haltung der regierungstragenden Fraktionen hier im Plenum und auch entgegen der Haltung der CDU als der größten Oppositionsfraktion empfehle ich jedenfalls meiner Fraktion, diesem Gesetzentwurf nicht beizutreten, sich dazu nicht einmal zu enthalten, sondern ihn schlicht und ergreifend abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Schulz. – Nun spricht für die Landesregierung der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal Frau Gebhard sehr dankbar dafür, dass sie in detaillierter und profunder Form dargestellt hat, was denn die Rahmenbedingungen waren, unter denen dieser neue Gesetzentwurf entstanden ist, und warum unter diesen Rahmenbedingungen dieser Gesetzentwurf eine – davon bin ich überzeugt – gelungene Vereinbarung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufträge der Verfassung ist. Darüber ist heute schon mehrfach gesprochen worden.
Ich habe den Eindruck, einige haben ohnehin zu den Bereichen Nachtragshaushalt, Beamtenbesoldung, Grunderwerbsteuer und teilweise mit Ausläufern zur Flüchtlingsthematik die Zettel ein bisschen durcheinandergebracht. Diese Themen tauchen immer wieder auf. Deswegen sage ich noch einmal: Ja, es stimmt, wir haben zwei Verfassungsgrundsätze zu beachten, zum einen den der angemessenen Beamtenalimentation. Wir haben zum anderen den Verfassungsgrundsatz der Schuldenbremse zu beachten.
Aber – das muss man sich dann eben auch einmal auf der Zunge zergehen lassen – wir haben auch Dinge zu beachten, die gar nicht von der Verfassung auf diese Weise festgelegt sind, dass wir nämlich als Land für eine anständige Infrastruktur, für gute Bildung, für innere Sicherheit, für sozialen Zusammenhalt zu sorgen haben. Ein Land, das nur einzelne Punkte in der Verfassung berücksichtigen würde, hat am Ende seine Aufgaben auch nicht gemacht. Wir haben, glaube ich, den ganzen Strauß von Aufgaben, der da insgesamt zusammenkommt, sehr gut zusammengeführt.
Ich finde, Herr Schulz, jeder hat noch einmal versucht, ein Haar in der Suppe zu finden. Ich finde es auf jeden Fall schon einmal gut, dass CDU und FDP sagen: Das ist eine Grundlage, auf der man die Anpassung jetzt erfolgen lassen kann.
Ich muss dazu sagen: Ich habe eine andere Sicht. Das ist die, dass wir auch durch das Urteil zu diesem Ergebnis gekommen sind. Denn das, was wir jetzt erreicht haben, haben viele vorher nicht für machbar und einige auch nicht für wünschenswert gehalten. Diejenigen, die sich von vornherein gegen den Entwurf oder gegen das Gesetz mit teilweiser Nullanpassung, das der Landtag verabschiedet hatte, gewendet haben, haben sich auch gegen das gewendet, was jetzt in diesem Gesetz steht.
Dass dabei 220 Millionen € an Einsparungen gegenüber einer Eins-zu-eins-Anpassung herausgekommen sind, haben viele nicht für möglich gehalten. Ich sage ganz eindeutig an die Adresse der Gewerkschaften: Ich bin ihnen dankbar dafür, dass wir diese Gespräche auf einer solchen Grundlage haben führen können, dass es nicht ein Diktat von einer Seite war, sondern dass wir uns zusammengesetzt haben und geschaut haben, was in dem Verfassungsurteil drinsteht. Dann haben wir sehr nüchtern analysiert, dass darin nicht das steht, was wir gerne nach der Verabschiedung des vorherigen Gesetzes gehabt hätten. Aber wir haben genauso nüchtern gemeinsam festgestellt, dass da auch nicht das drinsteht, was diejenigen, die dagegen waren, immer wieder behauptet haben. Es steht nämlich eindeutig darin, dass eine Eins-zu-einsAnpassung nicht notwendigerweise erfolgen muss. Es steht darin, dass eine soziale Staffelung der Anpassung möglich ist.
Auch dazu gibt es unterschiedliche Interviewbeiträge aus den Reihen der Opposition, in denen einer sagt und sich auch immer bei der richtigen Gelegenheit zeigt: Guck mal, ich habe auch eins zu eins gefordert! – Beim nächsten Mal sagt er dann der anderen Zielgruppe gegenüber: Eins zu eins haben wir nie gefordert! Es gibt beispielsweise Interviews, in denen Herr Laumann die Eins-zu-einsForderung ganz lautstark erhoben hat. Jetzt können Sie sagen: Herr Laumann ist nicht mehr da, und deswegen hat es keiner hier im Saal gefordert. – Aber es war schon ziemlich klar, wie Sie da agiert haben.
Genau das ist das System der gespaltenen Zunge: nämlich zu gucken, bei wem ich eigentlich was sagen muss. Jetzt stellen Sie sich hier als Hüter der Gewerkschaftsinteressen, als Hüter der Beamteninteressen hin. Wenn man sich einmal anschaut, was mir Beamtenverbände schon alles über die Vorgängerregierung unter dem „Arbeiterführer“ Rüttgers erzählt haben, dann sind das schon Dinge, bei denen Sie irgendwann einmal anfangen müssen, selber zu sortieren, wo Sie eigentlich stehen.
Noch einmal: Es sind Rahmenbedingungen für Gespräche gesetzt worden, die wir geführt haben. Ich lege noch einmal Wert darauf zu sagen: Verhandlungen waren es nicht, weil der Landtag zu entscheiden hat, wie am Ende das Gesetz auszusehen
hat. Aber klar war: Wir haben auch miteinander darüber geredet, welche Perspektiven für die Zukunft sich aus diesem Urteil ergeben, und zwar in Richtung auf eine gerechtere Besoldung. Daraufhin haben wir insgesamt gesagt: Wir können uns jetzt konstruktiv auch der Vergangenheit der Jahre 2013 und 2014 widmen, um gemeinsam zu Ergebnissen zu kommen, die auch das berücksichtigen, was ansonsten in den Jahren 2015 folgende notwendig wäre.
Auch da dürfen Sie nicht von einer Seite zur anderen hüpfen, je nachdem, bei welchem Tagesordnungspunkt wir heute sind. Hier reden Sie wieder von Mehrausgaben und darüber, es würde an der falschen Stelle gespart. Wir haben immer gesagt: Wenn 43 % eines Landeshaushaltes aus Gehältern, aus Besoldung, aus Versorgung, aus Beihilfe, aus Pensionen bestehen, dann kann man die Anforderungen, die Sie selber mit formulieren, nämlich den Haushalt langfristig auszugleichen, nicht nur mit der anderen Hälfte der Ausgaben – für Förderprogramme, für Unterstützung, für Infrastruktur, für Investitionen – machen. Das wollen Sie doch auch nicht. Das kritisieren Sie doch auch.
Dann seien Sie doch so ehrlich und sagen, dass wir ausgewogen auf beiden Seiten etwas machen müssen!
Das haben wir getan. Deswegen haben wir auch gesagt, dass diese 220 Millionen €, um die wir jetzt in diesem Gesetz unter der Eins-zu-eins-Anpassung geblieben sind, am Ende nicht der gesamte Sparbeitrag sein können, der aus dem Personalhaushalt für die Konsolidierung zu erbringen ist.