Dem Kompromiss nicht beigetreten sind die Verbände der Richterinnen und Richter. Sie gehen davon aus, dass bereits seit dem Jahre 2003 eine Unteralimentation vorliegt. Eine Zustimmung wäre ihnen nur möglich, wenn es einen Zuschlag von ca. 20 % gäbe. Dieses leiten sie aus der bundesweiten wirtschaftlichen Entwicklung seit 1983 ab. Hintergrund sei, dass der Gesetzgeber – das heißt der Bund bis 2006 – danach das Land – in den letzten 30 Jahren in den allermeisten Fällen bei der Besoldungsanpassung hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sei.
Jemand, der sich die Zahlen seit 1983 einmal exakt im Detail anschaut, kann unschwer feststellen, dass in der Tat 16-mal – in 16 von 30 Jahren – die Gehälter über der Besoldung lagen; aber 14-mal lag die Besoldung über der Anpassung der Gehälter. Von einer Schlechterstellung in den allermeisten Jahren kann also nicht die Rede sein.
Bemerkenswert ist auch, dass die Richterinnen und Richter nicht NRW, nicht einmal Westdeutschland inklusive Berlin zum Maßstab der wirtschaftlichen Entwicklung nehmen, sondern die gesamte Bundesrepublik Deutschland.
Wie wir alle wissen – wenn wir den Zeitraum seit 1983 betrachten –, gab es 1989 ein historisch bedeutsames Ereignis, nämlich die Wiedervereinigung. Niemand wird bestreiten, dass es im Zuge des Zusammenwachsens Deutschlands sinnvoll war, die Gehälter in den ostdeutschen Bundesländern in größeren Sprüngen an die Gehälter in den westdeutschen Bundesländern anzupassen. Diese Sprünge aber zum Maßstab für die Gehaltsentwicklung im Westen zu machen, ist schlicht unanständig.
Methodisch falsch ist es darüber hinaus, wenn man – nur so erklären sich die Forderungen nach fast 20 % oder mehr – nicht die Gehaltsentwicklung eines einzelnen Beamten zugrunde legt, sondern die Steigerung der Summe aller Gehälter, unabhängig von der Beschäftigungszahl, unabhängig von der Arbeitslosenquote. Betrachtet man nämlich die westdeutsche Gehaltssteigerung, also inklusive Berlin-West, so ist festzustellen, dass sich 1.000 € im Jahr 1983 im Jahr 2013 zu 1.823,75 € entwickelt haben.
Vergleichen wir diese Gesamtentwicklung im Westen mit der speziell in Nordrhein-Westfalen, so ist festzustellen, dass bezogen auf die Besoldungsstufe A10 in der Stufe 4 aus 1.000 € im Jahr 1983 1.809 € im Jahr 2013 geworden sind. NRW liegt
Bezogen auf die Besoldungsstufe A13 – Endstufe – wurden aus 1.000 € im Jahr 1983 1.791 € im Jahr 2013. NRW liegt damit in der Tat hinter der Entwicklung, aber auch nur um 1,8 %.
Und bei der Besoldungsstufe R1 – Eingangsstufe 4 –, die Besoldungsstufe für die Richter, liegt eine Entwicklung von 1.000 € im Jahr 1983 auf 1.765 € im Jahr 2013 vor.
NRW bleibt also entsprechend, um das ganz transparent zu machen, um 3,2 % hinter der allgemeinen Entwicklung zurück und ist somit weit entfernt von einer Abkopplung in zweistelligen Größenordnungen.
Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass bis 2006 der Bund zuständig war und erst danach die Länder im Rahmen der Föderalismusreform I wieder die Hoheit über die Besoldungserhöhungen haben, um sie in ihrer Organisation- und Personalhoheit zu stärken – so damals der Bundesgesetzgeber. Daher hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass zukünftig Abweichungen in der Besoldung zwischen den Ländern strukturimmanent sind.
Ich stelle abschließend fest, dass ich für meine Fraktion in Anspruch nehme, dass wir uns auch bei diesem Gesetzentwurf sehr genau angeschaut haben, anknüpfend an die Beratungen im letzten Sommer, dass die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums beachtet werden, insbesondere die gesamtwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt und das Abstandsgebot gewahrt wird. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich für die CDU-Fraktion feststellen, dass wir es ausdrücklich begrüßen, dass dieses Gesetz heute dazu führt, dass die Beamten eine halbwegs passable Gehaltserhöhung bekommen. Es ist auch nicht verwunderlich, denn schließlich haben wir daran zu einem großen Teil mitgewirkt. Denn möglich wurde diese Gehaltserhöhung eigentlich nur, weil CDU-, FDP-Abgeordnete und auch einige Piraten bzw. ExPiraten erfolgreich vor dem Verfassungsgericht gegen Ihr verkorkstes Ursprungsgesetz geklagt haben.
Sie versuchen wortreich davon abzulenken, dass dieses Urteil am 1. Juli natürlich einiges klargestellt hat, aber in erster Linie hat das Gericht klargestellt, dass es so, wie Ihre Regierung, wie Ihre Ministerpräsidentin und auch Ihr Finanzminister mit den Beamtinnen und Beamten umgegangen ist, nicht geht. Das war schlicht und einfach verfassungswidrig. Das war eine richtige Klatsche für Sie.
Mit keinem einzigen Wort, Frau Gebhard, sind Sie auf den Wortbruch des Finanzministers und der Ministerpräsidentin eingegangen, der der ganzen Geschichte zugrunde liegt.
Letztendlich war es so, dass beide, die Ministerpräsidentin als auch der Finanzminister, mehrfach schriftlich, mündlich und auch sonst wie versprochen haben, dass es keine weiteren Sonderopfer für die Beamten geben soll. Dann kam es Mitte März 2013 zu einem Nacht- und Nebelkabinettsbeschluss. Da wurde bastamäßig beschlossen, das Tarifergebnis eben nicht, wie versprochen, eins zu eins auf die Beamten umzusetzen. Von diesem Zeitpunkt an waren alle Wahlversprechen von Frau Kraft gebrochen und über Bord geworfen.
Das war auch eine Trendwende in der Wahrnehmung von Frau Kraft. Denn seit dem Frühjahr 2013 sind eklatanter Wortbruch, verfassungswidrige
Die Abgeordneten der SPD und Grünen wurden übrigens auch mit keinem einzigen Wort an diesem Kabinettsbeschluss beteiligt. Sie waren genauso überrascht und überrumpelt, wie wir und die Beamten das waren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, fehlende Gespräche, der fehlende Wille, die damals allesamt ablehnenden Expertenmeinungen ernst zu nehmen, führten zu einem völlig verkorksten und verfassungswidrigen Beamtenbesoldungsgesetz.
Die Ministerpräsidentin hat seitdem bei den ca. 280.000 Beamtinnen und Beamten viel Vertrauen verspielt, ebenso bei deren Familien und auch bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land. Denn letztendlich fragt sich jeder: Wann werde ich Opfer von dieser willkürlichen Politik? Der Lack der sympathischen Landesmutter ist seit Anfang 2013 erheblich angekratzt.
Nach ihrem Wort- und Verfassungsbruch wird die Landesregierung nur noch von der selbstgemachten Schuldenkrise, verfassungswidrigen Haushalten in Serie und immer neuen Skandalen um den NochInnenminister Jäger getrieben. An Frau Kraft, die leider nicht da ist: Wenn Sie nicht endlich beherzt gegensteuern, sich vom Schuldenmachen, unhaltbaren Ministern trennen, dann werden Sie selbst als
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein schönes Land Nordrhein-Westfalen. Wir können allerdings die Herausforderungen und Belastungen der Zukunft nur mit einem leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst meistern.
Die Beamtinnen und Beamten – das kann ich Ihnen versichern – sind dazu bereit. Es gibt aber eine Bedingung: Man muss sie anständig behandeln, verfassungskonform bezahlen und mit ihnen freiwillig auf Augenhöhe sprechen. Das alles haben Sie sträflich vernachlässigt.
Es kam dann zu den erzwungenen Gesprächen und der Einigung vom 22. August. Deren Inhalte diskutieren wir heute in Form des vorgelegten Änderungsgesetzes. Mit diesem Änderungsgesetz hätte ein erster Schritt in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Zukunftsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes, gemacht werden können und auch gemacht werden müssen. Leider wird dieses Gesetz dem Anspruch in keiner Weise gerecht.
Ich möchte nur einige wesentliche Kritikpunkte nennen, die sich aus der Expertenanhörung vom 21. Oktober ergeben. – Weder der Gesetzestext noch die Begründung enthalten ein grundsätzliches Wort oder eine Begründung zur Höhe der Mindestalimentation für Beamte. Angesichts des bevorstehenden Verfassungsgerichtsurteils – die mündliche Verhandlung ist für den 3. Dezember angesetzt – hätte man das nicht nur erwarten dürfen, sondern auch verlangen müssen. Sie laufen somit Gefahr, dass dieses Gesetz schon in kurzer Zeit wieder als verfassungswidrig eingestuft werden muss.
In der Expertenanhörung wurde weiterhin deutlich, dass die Landesregierung die Beamten in den Gesprächen, aber auch durch Regierungshandeln weiterhin in erster Linie als Kostenfaktor ansieht. Aus unserer Sicht sind die Beamtinnen und Beamten in erster Linie Leistungsträger für einen funktionierenden Staat, die man auch vernünftig bezahlen muss. Der Ehrlichkeit halber sei hinzugefügt: Auch unter einer CDU-Regierung würde das nicht zwingend heißen, dass alle Tarifabschlüsse immer eins zu eins umgesetzt würden.
Damit sind wir beim Thema „Geld“. Das Änderungsgesetz wäre eine gute Gelegenheit für die Landesregierung gewesen, endlich ihre finanziellen Versprechungen einzuhalten, auf die die Beamten nun schon seit vier Jahren, also seit 2010, warten. Die von SPD und Grünen wiederholt versprochene Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage kommt immer noch nicht. Ebenso wenig erfolgt die Einarbeitung der Sonderzahlung, also des ehemaligen bis auf 30 % gekürzten Weihnachtsgeldes, in die Gehaltstabelle.
Selbst wenn es nicht um Geld geht, hat die Landesregierung nach vier Jahren nichts Konkretes vorzuweisen. Im Wettbewerb um die besten Köpfe kann unser Land nur bestehen, wenn Wertschätzung, Anerkennung, Leistungsanreize, flexibler Wechsel in den und aus dem öffentlichen Dienst, Durchlässigkeit von Laufbahnen und gerechte Besoldung auch im Ländervergleich das Regierungshandeln bestimmen. Leider komplett Fehlanzeige!
Die seit vier Jahren angekündigte große Dienstrechtsreform wird von SPD und Grünen immer wieder verschoben. Ich bin gespannt, ob sie 2016 wirklich kommt. Die Zweifel daran sind berechtigt. Denn der heute schon oft zitierte Innenminister Jäger hat in der letzten Innenausschusssitzung einen deutlichen Rückzieher gemacht. Er behauptete tatsächlich, er habe noch nie von einer großen Dienstrechtsreform gesprochen. Das lässt nichts Gutes erahnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Gesprächsklima zwischen Frau Kraft und den Gewerkschaften war von Anfang an belastet. Der Wortbruch ist natürlich bis heute nicht vergessen, und die von Frau Kraft geäußerten massiven Drohungen, Versorgungsempfänger auszunehmen, die Beihilfe zu kürzen oder Arbeitszeiten zu verlängern, gingen einher mit der Forderung, den Gewerkschaften bis zur Landtagswahl 2017 einen Maulkorb zu verpassen.
Frau Gebhard hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Gewerkschaften das nicht mit sich machen lassen können. Frau Kraft hat es dennoch versucht. Frau Kraft, welches Verständnis von Gewerkschaftsarbeit haben Sie eigentlich?
Diese Geringschätzung der Ministerpräsidentin führt unter anderem dazu, dass der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Herr Lehmann, die Situation, wie sie sich heute darstellt, ziemlich zutreffend beschreibt. Ich zitiere:
„In der Anhörung der Sachverständigen am 21.10.2014 wurde die anhaltende Unzufriedenheit der Beamtinnen und Beamten des Landes deutlich. Die Richterverbände legten dar, dass auch die Neufassung verfassungswidrig sei.“
Nachdem er den Kompromiss im weiteren Verlauf doch noch als tragfähig bezeichnet hat, führte er anschließend aus – und das halte ich für ganz besonders fatal; Zitat –, „dass junge Menschen im Rahmen ihrer Berufswahl einen Bogen um den öffentlichen Dienst“ – ich ergänze: in NRW – „machen werden, wenn Ansehen des Berufs und die Bezahlung nicht deutlich steigen“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist auch nach dem Urteil bzw. nach der Vorlage des Änderungsgesetzes vernichtende Kritik in Sachen Zukunftsfähigkeit Ihrer Politik.
Herr Kollege Optendrenk wird gleich auf zwei Punkte hinweisen, die die Kommunalbeamten betreffen, sowie auf die geplanten Kürzungen von jeweils 160 Millionen € pro Jahr eingehen.
Ich kann Ihnen sagen: Zustimmung können Sie nicht erwarten. Wir werden uns enthalten, weil wir der Gehaltsanpassung für die Beamtinnen und Beamten nicht widersprechen wollen. Denn wir haben stark darauf hingearbeitet und dafür gekämpft, und das war, glaube ich, auch gut so. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Mostofizadeh.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lohn hat jetzt gut zehn Minuten Herummäkelei an dem Gesetzentwurf betrieben, um am Ende zu sagen, dass sich die CDU enthalten wird, weil sie für diesen Gesetzentwurf gekämpft hat. Das ist schon eine ganz spezielle Logik des Kollegen.