Mit der Drucksache 16/6880 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 49 bis 51 vor. Ich rufe zunächst die
Aus JeKi wird JeKits – Welche vollständigen Auswirkungen hat die von der Landesregierung beabsichtigte Umstellung der bisherigen musikalischen Grundbildung auf das Nachfolgeprogramm?
Beginnend mit dem Schuljahr 2007/08 hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung das Erfolgsprojekt „JeKi – Jedem Kind ein Instrument“ zur frühen musikalischen Förderung von Kindern im Grundschulalter initiiert. In der Zwischenzeit hat sich das Programm als fester Bestandteil der kulturellen Bildung etabliert und findet auch in anderen Bundesländern zahlreiche nachahmende Bildungsinitiativen.
Als Pilotprojekt auch im Hinblick auf das Kulturhauptstadtjahr 2010 gestartet, richtet sich JeKi seit seinem Start schwerpunktmäßig an Grundschulen und ihre Schüler im Ruhrgebiet, wobei bereits durch die frühere Landesregierung verabredet gewesen ist, das Programm über die RVRRegion hinaus auch auf die anderen Landesteile Nordrhein-Westfalens auszuweiten.
Im Rahmen von JeKi werden Grundschüler spielerisch in der ersten Klasse an verschiedene Musikinstrumente herangeführt und erhalten ab dem zweiten Grundschuljahr, nun gegen einen gewissen Monatsbeitrag, die Möglichkeit, ein Instrument ihrer Wahl (inklusive der Leihgabe dieses Instruments für den Unterricht und zu Übungs- zwecken zu Hause) zu erlernen.
Um die Einbeziehung aller Grundschulkinder zu ermöglichen, existieren seit Beginn verschiedene Befreiungstatbestände von der Entgeltpflicht (wie beispielsweise der Bezug von ALG II, von Sozi- alhilfe oder weiteren Unterstützungsleistungen).
Während JeKi im ersten Schuljahr in Verbindung mit dem Schulunterricht kostenfrei gewesen ist, ist im zweiten Schuljahr pro Kind ein Entgelt von 20,00 Euro und in den Schuljahren 3 und 4 dann
von 35,00 Euro angefallen. Bei Vorliegen einer Sozialbefreiung ist für die betroffenen Kinder eine Teilnahme bis Ablauf des vierten Schuljahres kostenfrei gewesen.
Die Landesregierung möchte nun in Kürze das bisherige JeKi-Programm durch den Nachfolger JeKits ersetzen. In diesem Zuge sind konzeptionelle Änderungen geplant (wie die Ergänzung des Instrumentenspiels um Tanzen und Singen) sowie eine größere regionale Ausbreitung und quantitative Ausdehnung vorgesehen.
Diese Ziele mögen löblich sein. Fraglich ist aber, wie die vorhandenen Budgets für die neuen Fragestellungen ausreichen sollen und welche Konsequenzen die Umstellung für die betroffenen Kinder und ihre Familien bei der Qualität und finanziellen Beteiligung an dem neuen Angebot konkret hat.
Die Landesregierung sollte dem Parlament daher transparent darstellen, wie sich in den letzten Jahren die Budgetverwendung dargestellt hat und welche Leistungen nach der angedachten Umstrukturierung hin zu JeKits landesseitig im Einzelnen finanziert werden.
Welche vollständigen Auswirkungen hat die von der Landesregierung beabsichtigte Umstellung der bisherigen musikalischen Grundbildung auf das Nachfolgeprogramm?
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Schmitz, ich freue mich sehr über Ihr Interesse an der programmatischen Weiterentwicklung des Programms „Jedem Kind ein Instrument“. Die ungesicherte Finanzierung dieses Programms machte bei Regierungsübernahme im Jahr 2010 zunächst einmal eine Stabilisierung der Verhältnisse für das laufende Programm notwendig. Das hat die Landesregierung umgesetzt und stellt für das Projekt inzwischen mit 10,74 Millionen € im Vergleich zu 3,48 Millionen € im Jahr 2010 erheblich mehr Mittel zur Verfügung.
Dabei ist festzuhalten, dass von vornherein feststand, dass die Förderung der Kulturstiftung des Bundes von insgesamt 10 Millionen € seinerzeit auf vier Jahre begrenzt war. Vor allem die Annahme einer Einwerbung von Sponsorengeldern der damaligen Landesregierung in zweistelliger Millionenhöhe war offensichtlich von Beginn an völlig illusorisch. So wurden zum Beispiel im Jahr 2010 bei der Stiftung „nur“ einige hunderttausend Euro eingeworben. Gewollt war aber eine zweistellige Millionenhöhe.
Der Koalitionsvertrag 2012 sieht eine grundsätzliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Programms vor. Nach sieben Jahren exklusiver Programmdurchführung im Ruhrgebiet wird eines mehr als deutlich: Die durchschnittlichen Übergangsquoten im dritten und vierten Schuljahr nehmen rapide ab. So nahmen im Schuljahr 2012/2013 im dritten Schuljahr nur noch 14,5 % der Schülerinnen und Schüler und im vierten Schuljahr nur noch 7,9 % an diesem Projekt teil.
Wenn die Teilnahme so stark abnimmt, ist es nur konsequent, das Programm auf zwei Jahre zu konzentrieren und die Landesförderung entsprechend effizient einzusetzen. Wir schaffen so die Voraussetzungen, das Projekt um die Bereiche Singen und Tanzen zu erweitern und es deutlich über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus und damit landesweit anzubieten.
Zur Zweijährigkeit im Übrigen zu sagen: Diesen Ansatz praktizieren inzwischen 25 Satellitenschulen außerhalb des RVR äußerst erfolgreich. Selbstverständlich bleibt der Grundsatz gewahrt, dass alle Kinder partizipieren können, da es die bestehenden Gebührenbefreiungen im entsprechenden Fall auch zukünftig geben wird. Wir erreichen eben in der Breite deutlich mehr Kinder. Selbstverständlich können alle JeKi-Schulen im Ruhrgebiet – sofern sie sich auf dieses Konzept einlassen – an der nächsten Entwicklungsstufe von JeKi teilnehmen. Eine Beschlussfassung im Kabinett erfolgt zeitnah nach der Herbstpause.
Dann, liebe Frau Schmitz, wird es auch möglich sein, detaillierte Auskünfte zum neuen Konzept zu geben. Auf Ihre Frage sei noch einmal geantwortet: Auf die musikalische Grundbildung, nach der Sie fragen, die grundsätzlich im Curriculum einer Schule angelegt ist, hat die Weiterentwicklung dieses Programms keine unmittelbaren Auswirkungen. Denn dieses Programm ist eine zusätzliche Begleitung und Unterstützung der musikalischen Grundbildung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Erlauben Sie mir dennoch eine ganz kurze Nachfrage. Die landesweite Ausdehnung des Projekts bei gleichbleibendem Finanzrahmen bedeutet zugleich eine erhebliche Reduktion des Angebots. Inwieweit stimmt es, dass von den rund 3.600 Grundschulen in NRW nur noch 1.000 zur Förderung zugelassen werden sollen?
Ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, dass wir durch die Reduzierung auf zwei Jahre tatsächlich die Möglichkeit schaffen, das Projekt über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus auszuweiten. Es wird ein Angebot an alle Schulen in Nordrhein-Westfalen sein. Wir sind wie beim Start von JeKi gespannt darauf, wie sich das Angebot weiter in die Fläche des Landes entwickeln wird. Darüber kann ich noch keine Prognose machen.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir auch die Gelegenheit zu einer Nachfrage geben. – Frau Ministerin Schäfer, Ihre Überlegungen sehen ausdrücklich auch vor, zukünftig ab Beginn des zweiten Schuljahres nicht nur Instrumentenunterricht individuell vorzusehen, sondern das auch mit Orchesterbetrieb zu verbinden. Viele Musikpädagogen halten das in einem derart frühen Stadium rein fachlich für unpraktikabel. Deshalb frage ich Sie: Warum werden die dafür notwendigen Mittel nicht für andere Aspekte des Programms sinnvoller eingesetzt als für den Orchesterbetrieb derer, die sich am Beginn der Klasse 2 befinden?
Lieber Herr Witzel, damit keine Missverständnisse auftreten: Wir erwarten nicht, dass die Kinder im zweiten Jahr von JeKi Orchesterunterricht bekommen. Es geht tatsächlich darum – wenn man jetzt noch einmal den Instrumentenbereich nimmt –, dann auch in kleinen Gruppen zusammen zu musizieren. Die Musikpädagogen sagen, dass das durchaus sehr sinnvoll ist.
Herr Präsident, vielen Dank! – Liebe Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass das Projekt von vier auf zwei Jahre reduziert werden wird. Meine Frage: Wie sieht es mit den Erstattungen bei sozial geförderten Familien aus, wenn ein Kind das Instrument auch im dritten oder vierten Jahr weiterhin erlernen möchte?
Liebe Frau Schmitz, diese Frage ist nicht neu. Diese Frage, wie es mit der Anschlussfinanzierung ist, hat sich auch am Ende des vierten Jahrgangs gestellt. Da ist in der Tat die Frage, wie das eine Kommune vor Ort regelt. Die Frage des Übergangs stellt sich also in jedem Fall, egal wie lange das Projekt dauert.
Danke, Herr Präsident! – Frau Ministerin, wie viel von den bisherigen Jahresbudgets an Fördergeldern von über zehn Millionen € ist in den letzten drei Jahren bei JeKi jeweils tatsächlich zum Einsatz – also zur Auszahlung – gekommen?
Die Zahlen, die im Ansatz dafür zur Verfügung stehen, können Sie dezidiert in den Haushaltsplänen nachlesen. Da ging es immer um 7,3 Millionen € für JeKi im Ruhrgebiet und um 2 Millionen € für die Satelliten. Diese Mittel standen zur Verfügung.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, inwieweit hat die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, JeKi zu reformieren, die gesammelten Erfahrungen und Empfehlungen der Akteure vor Ort – wie Musikschulen usw. – einbezogen?
Ralf Witzel FDP): Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin Schäfer, ich habe noch eine Nachfrage zu dem Konzept der zukünftigen Arbeit bei
JeKi. Es gibt dazu entsprechende vorlaufende Planungen, bei denen die kommunalen Musikschulen auch im Hinblick auf die regionale und fachliche Ausweitung dieses Programms JeKits eine zentrale Rolle spielen sollen. Das Projekt JeKi ist bislang vor allem auch durch eine Vielzahl von privaten Musikschulen getragen worden. Deshalb frage ich Sie zum Verhältnis und zur Rollenverteilung zwischen kommunalen Anbietern und privaten Musikschulen bei dem neuen Programm JeKits: Wie ist die Beteiligung der Privaten an der Ausweitung des Angebots gesichert? Oder gilt hier zukünftig verstärkt „Staat vor Privat“?
Lieber Herr Witzel, da Sie ja leider nicht mehr in einem meiner Ausschüsse vertreten sind, gebe ich Ihnen jetzt gerne noch einmal die Antwort dazu. Das habe ich im Kultur- und auch im Familienausschuss schon gesagt. Dazu gebe ich gerne ganz dezidiert Auskunft, wenn wir diese Sache im Kabinett abgestimmt haben. Das werden wir zeitnah nach der Herbstpause machen. Dann freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen oder aber auch in anderer Runde.
Danke, Herr Präsident! – Frau Ministerin, Sie haben meine Frage eben nicht ganz konkret beantwortet. Vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt. Mir ging es darum zu wissen, wie viel tatsächlich abgerufen worden ist. Was im Haushalt steht, können wir – das ist klar – nachgucken. Aber wie viel ist in den letzten drei Jahren tatsächlich jeweils abgerufen worden?