Durch Einsparungen bei den Landesbetrieben, die Reduzierung des Mietausgabenzuwachses, die Fusion der Oberfinanzdirektionen – von Ihnen auch nicht gerade positiv begleitet – und die Reduzierung von Kofinanzierungsanteilen bei EU-Förderprogrammen werden insgesamt Einsparungen in Höhe von 30 Millionen erzielt.
Hinzu kommen die globalen Einsparungen, die die Ressorts in eigener Regie vorzunehmen haben. Dabei können sie ihre Kenntnis über die eigenen Haushalte einsetzen und damit wirklich flexibel reagieren.
jährlich ein Länderfinanzbenchmarking erstellen, haben die Realität jedoch erkannt. In ihrem Bericht, 2014 verfasst, heißt es zu NRW:
Angesichts der allgemein günstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich Zinssatz und Steuereinnahmen gehört das Land zu jener Gruppe von Bundesländern, die bei einer moderaten Ausgabenentwicklung die Schuldenbremse einhalten können.
Trotzdem: Wir wollten eigentlich weiter sein. Das ist keine Frage. Wir wollten schon nach vier Jahren zwei Drittel der Kreditaufnahme von 2010 reduziert haben. Das werden wir jetzt erst nach fünf Jahren schaffen. Das heißt aber immer noch: In der halben Zeitspanne von 2010 bis 2020 werden wir zwei Drittel des Weges zurückgelegt haben.
Veränderte Rahmenbedingungen zwingen zur Anpassung. Aber diese Anpassung zeigt, dass ein solide aufgestellter Haushalt diese Herausforderungen bewältigen kann – selbstverständlich mit erhöhtem Anpassungsdruck für die zweite Hälfte des Jahrzehnts, an dessen Ende das Verbot der Neuverschuldung der Länder steht.
Aktuelle Auslöser für einen erhöhten Anpassungsdruck sind Einbrüche bei Körperschaftssteuern und Steuern auf Dividenden, die sich erkennbar auf die Regionen mit einem hohen Anteil an der Energiewirtschaft konzentrieren. In den anderen Regionen – man kann anhand einer Karte sehr schön darstellen, wie sich die Steuereinnahmen über das Land verteilen – ist die Entwicklung ganz überwiegend zufriedenstellend.
Anders als vom Fraktionsvorsitzenden der CDU vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung behauptet, ist das keine Schuldzuweisung an die Energiewirtschaft. Das lag mir fern, und das wissen auch die dort Verantwortlichen, mit denen ich auch darüber Gespräche geführt habe, ob ich diese Veränderungen in der Branche zum Thema machen darf. Es ist keine Schuldzuweisung, sondern es ist eine von den Unternehmen selber bestätigte Tatsachenfeststellung, von der NRW als Energieland Nummer eins allerdings besonders hart betroffen ist.
Herr Laschet, Sie sagen, das hätte man vorher wissen müssen. Ich frage mich dann allerdings: Warum ist denn im vergangenen Jahr, als immer Ihre Gebetsmühle kam „Du hast die Steuern zu hoch angesetzt“ – das haben Sie in den Jahren zuvor ja auch gemacht, haben dann aber regelmäßig feststellen müssen, dass das nicht stimmt, denn die Steuereinnahmen waren sogar höher –, von Ihnen kein einziges Mal das Thema „Energie“ angesprochen worden? Sie hatten hier nur eine pauschale Behauptung, keinen konkreten Hintergrund.
Ich sage Ihnen noch etwas: Essen hat einen CDUKämmerer, den ich noch aus alter Zeit kenne. Gladbeck hat ebenfalls einen CDU-Kämmerer. Die
wussten das auch nicht. Die beiden haben auch nicht damit gerechnet, dass sich die Veränderungen in ihrem Haushalt so abzeichnen werden, wie das der Fall ist.
Im Übrigen waren die Steuereinnahmen auch am Ende des ersten Quartals in diesem Jahr mit einem Plus von 5,9 % sogar deutlich über dem Plan.
Zum Rückgang an Unternehmenssteuern kommen weitere Rückgänge: ein Rückgang der Abgeltungssteuer als Folge des niedrigen Zinsniveaus und infolgedessen eine Abwanderung aus der Geldanlage in andere Anlageformen. Das trifft aber nicht nur Nordrhein-Westfalen, das trifft alle.
Auch andere Länder haben im Übrigen spezielle Branchenprobleme, die aus ihrer Wirtschaftsstruktur resultieren, und zwar sogar mit einem deutlich stärkeren Einbruch der Steuereinnahmen, als das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.
Die Umsatzsteuer, die Sie, Herr Laschet, in der zitierten Pressemitteilung ebenfalls als Schwachpunkt ausgemacht haben, weist bis Ende August in der Tat ein Minus von 0,8 % aus. Man muss aber wissen, dass es im Jahresverlauf eine Verschiebung gibt, die so aussieht, dass das Land im September über die Umsatzsteuerrückverteilung gegenüber dem Vorjahr Einnahmen in Höhe von 700 Millionen € generieren wird und damit die Umsatzsteuer in diesem Jahr im Plan ist. Das ist eine andere zeitliche Anordnung der Einnahmen in diesem Jahr. Das ist kein Hoffnungswert, sondern das ist eine mit Gewissheit eintretende Einnahme. Im Ergebnis ist damit die Umsatzsteuer im Plan, und die Hiobsbotschaft, die Sie, Herr Laschet, verbreitet haben, gegenstandslos.
Es ist im Übrigen üblich, Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen zu vergleichen. Das gilt auch für Soll- und für Istzahlen. Deswegen, Herr Laschet, dürfen Sie nicht sagen: „Es gibt keine Senkung vom Ist zum Soll“, sondern Sie müssen fragen: Was ist mit der Istzahl dieses Jahres und der Istzahl des vorigen Jahres bzw. was ist mit der Sollzahl dieses Jahres und der Sollzahl des vorigen Jahres?
Der Haushalt 2014 wird im Sollvergleich auch mit den im Nachtrag geplanten 3,2 Milliarden eine um 150 Millionen geringere Kreditaufnahme haben, als sie im Haushaltsplan 2013 vorgesehen war. 2015 werden es noch mal rund 40 % weniger sein; dann sind es 2,25 Milliarden. Das ist mehr, als ursprünglich im Haushaltsplan war, das ist keine Frage. Aber es geht von Jahr zu Jahr zurück. Ziel ist, am Ende der Finanzplanungsphase den bisher geplanten Wert wieder erreicht zu haben.
Ihre Behauptung nämlich, dass in unserem Lande die Neuverschuldung steige, während Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen Rekordüberschüsse erzielen, ist wirklich glatte Rosstäuscherei. Denn, Herr Laschet, Sie wissen ganz genau, dass die Überschüsse im Gesamthaushalt vor allem aus den Sozialversicherungen und von der Bundesbank kommen.
Man sollte auch nicht übersehen, dass sie auch aus der Ersten Abwicklungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen kommen. Wenn Sie also schon alle Haushalte einbeziehen, müssen Sie auch sagen, dass das Land Nordrhein-Westfalen zu den 16,1 Milliarden, die im Gesamthaushalt Deutschlands im ersten Halbjahr erzielt worden sind, kein Minus beisteuert, sondern dass aus NordrheinWestfalen ein milliardenhohes Plus kommt.
Sie können diese Größen nicht einmal einbeziehen und dann einen Vergleich ziehen, bei dem sie sie wieder ausgliedern. Auch die FDP müsste wissen: Wenn Sie das einbeziehen, müssen Sie die Schuldenuhr rückwärts laufen lassen; denn dann baut das Land von Jahr zu Jahr den Schuldenstand dramatisch ab. Man muss also gucken, welche Vergleichsgröße man nimmt, statt die zu nehmen, die einem gerade am besten gefällt.
Eine letzte Bemerkung zu der Pressemitteilung: Der Finanzminister erwartet für 2015 kein Steuereinnahmenplus von 6,7 %. Das ist eine Mondzahl, die Sie sich selber zuschreiben müssen. Darauf kann nur einer kommen, der hartnäckig das ignoriert, was ich bei der Vorstellung der Zahlen für die Ergänzung des Haushaltes 2015 gesagt habe, nämlich dass die Landesregierung eine zweite Ergänzung vorlegen wird, wenn absehbar ist, zu welchem Ergebnis die Steuerschätzer kommen. Zugleich habe ich gesagt, dass es belastbare Hinweise darauf gibt, dass diese zweite Ergänzung in Bezug auf die Nettokreditaufnahme alles in allem neutral ausfallen wird und deswegen die Neuverschuldung im Rahmen der auch in diesem Haushalt – einschließlich Ergänzungen – vorgesehenen Größenordnung liegt.
Bevor ich jetzt auf die Eckdaten der aktuellen Haushaltsentwürfe für 2014 und 2015 eingehe, will ich mich der veränderten Besoldungsanpassung zuwenden. Das behandeln wir heute ja alles in einem großen Paket.
Wir haben – und dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich – in guten und konstruktiven Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und Verbände sowohl die Neufassung des Besoldungsanpassungsgesetzes als auch den Anpassungsbedarf für die nächsten Jahre eingehend und offen diskutiert.
Für 2013 und 2014 haben wir eine feste Vereinbarung getroffen und unterschrieben. Aber auch für die Zeit danach haben wir klare Signale gesetzt und über diese klaren Signale auch eingehend gesprochen. Ich weiß, dass die Gespräche, das Ergebnis und die bleibenden Herausforderungen der nächsten Jahre für die Gewerkschaften keine leichte Kost sind. Ich habe noch in der vergangenen Woche mit den Vertretern der Personalrätekonferenz des DGB diskutiert. Wir stellen uns dieser Debatte; aber wir sagen auch offen, was geht und was nicht geht.
Die Vereinbarung über die rückwirkende Anpassung, die wir getroffen haben und jetzt in einem Gesetzentwurf vorlegen, sieht vor, dass es, beginnend mit der niedrigsten Erfahrungsstufe – der Besoldungsgruppe A11 – eine Anpassung gibt, die prozentual umgerechnet an die Eins-zu-eins
Dadurch, dass wir eine Kombination aus einer insgesamt je 1,5%igen Erhöhung für 2013 und 2014 und einem anschließenden Festbetrag von monatlich 30 € im Jahr 2013 und 40 € im Jahr 2014 gewählt haben, ergibt sich eine gleitende Absenkung des Einkommenszuwachses von dieser ersten Erfahrungsstufe – A11 – an – sie beträgt 5,6 % für zwei Jahre, entspricht also einer Eins-zu-einsAnpassung – bis auf einen Wert für die höchste Besoldungsgruppe – B10 –, der mit 3,7 % immer noch deutlich über der Inflationsrate liegt.
Wie in früheren Runden werden die 0,2 Prozentpunkte nicht ausgezahlt, sondern sie gehen für die Landesbeamten in die Versorgungsrücklage. Das ist im Übrigen – dazu hat es wohl einmal eine Pressemitteilung gegeben – in der Runde eindeutig geklärt gewesen, das ist mit jedem Einzelnen kommuniziert worden. Am Wochenende ist es auch noch mit dem Vorsitzenden der komba kommuniziert worden, der hierzu, weil er nicht mit am Tisch gesessen hatte, eine anderslautende Erklärung abgegeben hatte.
Ich will nur nebenbei ergänzen, dass die Ministerinnen und Minister – das Landeskabinett – in ihrer vergangenen Sitzung beschlossen haben, für sich selbst auf die Anpassung, die sich aus der Ankopplung an die Beamtengehälter bzw. Beamtenbesoldung ergibt, zu verzichten.
Die Anpassung erfolgt vereinbarungsgemäß zeitversetzt. Die Besoldungsgruppen A11 und A12, die schon eine jeweils 1%ige sofort wirksame Erhöhung für 2013 und 2014 erhalten haben, bekommen die jetzt noch notwendige Aufstockung mit einer viermonatigen Verzögerung. Der Gehaltszuwachs insgesamt wird dadurch um weniger als vier Monate verzögert. Für die höheren Besoldungsgruppen ab A13, für die bislang keine Erhöhung der Grundbezüge geplant war, gibt es die Anpassung mit acht
monatiger Verzögerung. Damit tragen wir den Auflagen des Verfassungsgerichtshofs Rechnung, zwischen den Besoldungsstufen keine zu großen Sprünge entstehen zu lassen und die Abstufungen nicht einfach ohne eingehende sachliche Begründung zwischen zwei Besoldungsgrenzen festzulegen, sondern gleitend zu vollziehen.
Wir haben die Möglichkeiten ausgeschöpft, die der Verfassungsgerichtshof benannt hat. Das sind Möglichkeiten, die für manch einen, der sich vorher allein auf die Anhörung im Landtag bezogen hatte, überraschend waren. Das Gericht hat viel mehr Möglichkeiten eröffnet – erst recht für die Zukunft, aber auch für die Bewältigung dessen, was wir jetzt für 2013 und 2014 klarzustellen hatten. Dazu gehören die nicht notwendigerweise vorzunehmende Eins-zu-eins-Anpassung, die soziale Staffelung und die zeitversetzte Anpassung in dem Rahmen, den ich eben beschrieben habe: mit keiner zu großen Abstufung, keiner zu großen zeitlichen Versetzung und auch nicht mit einer willkürlichen Festlegung der Grenzen, ab denen die jeweils neue Stufe gilt.
Aufgrund dieser Vereinbarung fällt die strukturelle Belastung für den Haushalt 2014 nicht um gut 700 Millionen € niedriger aus, wie wir ursprünglich geplant hatten. Es sind aber immerhin noch 220 Millionen € weniger als bei der geforderten und – wie ich eben sagte – von manchem für zwingend notwendig gehaltenen eins zu eins Anpassung. Die Belastung ist also um 220 Millionen € geringer.
Wegen der zeitlich versetzten Anpassung 2013 und 2014 wird im Nachtragshaushalt für 2014 eine Nachzahlung von 433 Millionen € fällig. Ab 2015 würden die Haushalte Jahr für Jahr um 482 Millionen € zusätzlich belastet. Hierzu aber haben wir in den Gesprächen unmissverständlich erklärt, dass eine weitere strukturell wirksame Absenkung nicht zu umgehen ist und zu dem Teil der Haushaltskonsolidierung gehört, an der auch der Personalhaushalt anteilsmäßig fair beteiligt werden muss. Diese weitere Anpassung ist in der Ergänzungsvorlage mit 160 Millionen € berücksichtigt.
Mit dem Nachtrag 2014 steigen die Ausgaben bedingt durch die gerade beschriebene Besoldungsanpassung, die Mittel für Hilfen im Zusammenhang mit Ela sowie die Kofinanzierungsmittel für den Städtebau – verringert um die Minderausgaben bei Zinsen – um 0,3 Milliarden € auf 62,6 Milliarden €. Das wird das neue Haushaltsvolumen sein.
Die Einnahmen sinken wegen der eingangs erwähnten Steuerrückgänge, der gegenläufig wirkenden Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und der Bundesergänzungszuweisungen, aber auch wegen zusätzlicher Gerichtsgebühren – allein diese betragen rund 50 Millionen € – um 0,6 Milliarden € auf gut 59 Milliarden €.
Die Differenz zwischen den 62,6 Milliarden € und den gut 59 Milliarden € bedingt den Anstieg der Nettokreditaufnahme um insgesamt 3,2 Milliarden €.
Die Eckdaten für 2015 sehen Einnahmen in Höhe von 61,6 Milliarden € vor, die mit einem zweiten Ergänzungshaushalt an die bevorstehende Steuerschätzung angepasst werden sollen. Die Ausgaben liegen bei gut 64 Milliarden €. Unabhängig davon, dass mit der Steuerschätzung und den gegenläufigen Zahlungsströmen noch eine weitere Anpassung der Einnahmen und der Ausgaben – in beiden Fällen aber nach unten – notwendig und möglich sein wird, wird es nach dem heutigen Kenntnisstand so sein, dass die Differenz – also die notwendige Neuverschuldung – in der gleichen Größenordnung bleiben kann.
Wir investieren dabei in eine umfassende Präventionsinfrastruktur. Das beginnt bei U3-Plätzen, die auf eine Anzahl von 166.000 erhöht werden, bis hin zu einer Reform des Übergangs Schule/Beruf. Zusammen mit den Kommunen bauen wir Präventionsketten auf und sorgen so dafür, dass Soziallasten künftig gar nicht erst entstehen. Zugleich schaffen wir eine solide Grundlage, damit auch morgen noch stabile Steuereinnahmen möglich sind.
Wir investieren alleine 2015 in Bildung und Wissenschaft 25,5 Milliarden €, davon 15,8 in die schulische und 2 Milliarden € in die frühkindliche Bildung. Mit diesen Mitteln wird nicht nur die Platzzahl an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich um weitere 17.500 auf dann 280.000 Plätze erhöht, sondern wir halten auch an den Zielen des Schulkonsenses fest. Auch bei rückläufigen Schülerzahlen bleibt es dabei, dass die freiwerdenden Finanzmittel aus den sogenannten Demografiegewinnen auch im Jahr 2015 im Bildungssystem bleiben.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sorgen über 40.000 Polizistinnen und Polizisten. Um die wachsende Zahl von Pensionierungen abzufedern, werden wir 1.522 Kommissaranwärterinnen und -anwärter einstellen. Für den Sicherheitsbereich werden wir insgesamt 2,8 Milliarden € aufwenden. Dazu kommen Fahrzeuge, Boote und Fluggeräte, die auch noch 55 Millionen ausmachen.