Protocol of the Session on July 3, 2014

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mostofizadeh, Sie haben ausgeführt, dass aus Ihrer Sicht letztlich die Aufsicht das Problem, des Pudels Kern, bleibt. Auch der Minister hat dargelegt, das Problem bei der Aufsicht sei, dass diejenigen, die die Aufsicht ausübten, gleichzeitig die Kunden des BLB seien.

Sie haben immer Vorgänge aus der Zeit vor 2010 angeführt, um die politische Verantwortlichkeit von CDU und FDP zu konstatieren. Aber Sie müssen sich ja schon fragen, weshalb Sie diese Probleme mit der Aufsicht vier Jahre nach Regierungsübernahme immer noch nicht gelöst haben.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das schreibt Ihnen der Landesrechnungshof auch permanent ins Stammbuch: einzelfallübergreifende

Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Jahre 2013 – nicht umgesetzt.

Der Landesrechnungshof hat Ihnen auch im jüngsten Sonderbericht noch einmal zur Kenntnis gegeben, dass die Aufsicht in ihrer jetzigen Form – durch das Finanzministerium – nicht ausreichend ist.

Wenn Sie die letzte Sitzung des Unterausschusses „Landesbetriebe und Sondervermögen“ nehmen, werden Sie feststellen, dass der Landesrechnungshof beispielsweise insofern einer anderen Auffassung ist als der Minister, als dass der Minister meint, so ein Fall wie bei den Domgärten könnte nicht mehr stattfinden.

Der Landesrechnungshof hat das ganz anders gesehen.

Ich möchte angesichts der verrinnenden Zeit noch auf einen Gesichtspunkt zu sprechen kommen, nämlich dazu, dass in der Grundkonstruktion des BLB Interessenskonflikte angelegt sind, die nicht so einfach auflösbar sind.

Nach dem Vermieter-Mieter-Modell sind die Interessen der Ressorts und des BLB nun einmal nicht deckungsgleich. Worauf sich beide einigen, muss wiederum mit dem Interesse des Gesamthaushalts nicht zwingend kompatibel sein. Da braucht man sich erstens nicht zu wundern, dass die Aufsicht über den BLB nicht funktioniert; man braucht sich ebenso wenig zu wundern, dass sich die angekündigten Eckpunkte für die Neustrukturierung immer noch in der Ressortabstimmung befinden. Natürlich haben die Ressorts kein Interesse daran, sie im Endeffekt begünstigende Regelungen aufzugeben.

Und, meine Damen und Herren, auch das müsste Ihnen zu denken geben: Gestern war im „Soester Anzeiger“ …

Die Redezeit.

… von dem Fall des Amtsgerichts Werl die Rede, wo das Justizministerium dem Oberlandesgericht Hamm nunmehr die Möglichkeit gegeben hat, auf dem freien Markt eine Lösung zu finden, weil man schließlich verpflichtet sei, die wirtschaftlichste Lösung zu finden, die der BLB nicht bereitstellen könne.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Dieses aktuelle Beispiel kann aus unserer Sicht Schule machen.

Die Redezeit!

Ich komme zum Ende.

Was die FDP fordert, kann also durchaus Realität in NRW werden. Man muss es nur wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Debatte zum Tagesordnungspunkt 4 schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/6126 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann haben wir so verfahren.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

5 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwen

dungen für die schulische Inklusion

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/5751

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/6150

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/6231

zweite Lesung

Die Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt nicht nach Block II, sondern nach Block I zu debattieren.

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Herter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute das Begleitgesetz über die Förderung der kommunalen Aufwendungen im Hinblick auf die schulische Inklusion. Trotz aller Unkenrufe: Das Gesetz wird pünktlich vor Inkrafttreten des Neunten Schulrechtsänderungsgesetzes hier heute im Landtag beschlossen. Trotz aller Unkenrufe: Das Gesetz wird einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden gesehen – eine Sache, die uns wichtig war, insbesondere im Hinblick darauf, dass wir in einer Verantwortungsgemeinschaft für die Umsetzung der schulischen Inklusion stehen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz ist

vorbildlich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern.

175 Millionen € auf fünf Jahre für Schulbau und eine Inklusionspauschale, die das nicht lehrende Personal unterstützt, sowie zwei weit reichende Evaluationsvereinbarungen: Das ist der Beitrag, den jetzt hier das Land Nordrhein-Westfalen für das Gelingen des kommunalen Teils der schulischen Inklusion leistet.

Ich will zitieren aus der Stellungnahme einer Dame, die unverdächtig ist. Die Dame hat nämlich ein Gutachten vorher übermittelt, das unter den Namen Schwarz/Weishaupt bekanntgeworden ist und im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände das Ganze im Vorhinein evaluiert hat und – man darf das, glaube ich, sagen – sehr kritisch gesehen hat.

Sie attestiert diesem Gesetz in der entsprechenden Anhörung: „… ein weiterer wichtiger und vor allem konsequenter Schritt bei der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen“, der zu einer qualitätsvollen Inklusion führen könne. – Sie endet dann: Nordrhein-Westfalen nehme damit eine Vorbildfunktion ein. Insoweit „wird der Gesetzentwurf bundesweit hoffentlich richtungsweisend sein.“

(Beifall von der SPD)

Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon aller Ehren wert.

Ihr Entschließungsantrag, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, ist allerdings ein weiterer Beleg dafür, wie einsam es in einem Sattel sein kann, wenn das Pferd untendrunter tot ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Herter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mit einem Dank beginnen, und zwar an alle Kolleginnen und Kollegen, die es ermöglicht haben, dass wir in einem so zügigen Verfahren die Anhörung durchgeführt haben, an die Landtagsverwaltung, die das dadurch unterstützt hat, dass wir das Protokoll schnell bekommen haben.

Gestern Morgen hatten wir die zusätzliche Ausschusssitzung, in der wir miteinander die Diskussion führen konnten und gemeinsam das Gesetz beschlossen haben, das gestern im Ausschuss einstimmig beschlossen worden ist, weil sich die Kolleginnen und Kollegen der Opposition enthalten haben und somit mittelbar diese Anstrengung des Landes auch würdigen und mittragen.

Ich will es an dieser Stelle sagen: Die Verlässlichkeit ist hergestellt. Die 175 Millionen €, die den Kommunen jetzt zur Unterstützung des Inklusionsprozesses zusätzlich gegeben werden, sind eine weitere Kraftanstrengung des Landes, gerade auf der Folie der Debatte gestern. Und es ist auch noch einmal wichtig für die Eltern, für die Kinder, für die Kolleginnen und Kollegen, dass bei der Haushaltssperre der Bereich der Personalbesetzung im Schulbereich ausgenommen ist – gerade für den Inklusionsprozess ein sehr wichtiges Signal.

Der Kollege Herter und ich haben uns nicht abgesprochen. Aber ich will auch noch einmal auf die Ausführungen von Frau Dr. Schwarz rekurrieren, die es in ihrer Stellungnahme zur Anhörung sehr eindeutig formuliert hat. Sie ist in der Tat unverdächtig, auch wenn wir in den Ausführungen ihres Gutachtens einige Punkte hatten, zu denen wir kritische Anmerkungen hatten, zum Beispiel, weil sie in den Annahmen gar nicht berücksichtigt hat, dass wir den Kommunen auch Möglichkeiten gegeben haben, sehr sorgsam und schrittweise in den Inklusionsprozess hineinzugehen, Schwerpunktschulen zu bilden, was aus unserer Sicht auch wichtig ist, damit die wertvolle Ressource der Sonderpädagogik nicht in homöopathischen Dosen über das Land verteilt wird.

Wir wollen die Fachlichkeit. Und wir wollen die Einbindung der Kollegen und Kolleginnen in die Gremien und Kollegien, sodass sie dort zuhause sind und mit den Kollegen und Kolleginnen, die in den allgemeinbildenden Schulen arbeiten, gemeinsam Verantwortung übernehmen können.

Frau Dr. Schwarz führt in der Tat aus:

„Aus unserer Sicht ist dieser Gesetzentwurf ein weiterer wichtiger und konsequenter Schritt für eine qualitätsvolle Umsetzung und einen flächendeckend gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger inklusiver Schulbildung in Nordrhein-Westfalen.“

Der Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, eine in Deutschland bislang einmalige Entscheidungsgrundlage für weitere politische Prozesse im Zuge der Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Das genau ist der Punkt, der – das dokumentiert der Antrag der CDU – offensichtlich nicht verstanden worden ist. Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist ein Prozess.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

In diesen Prozess begeben wir uns hinein. Das machen wir in der Schrittigkeit. Deswegen ist in dem Gesetz die entsprechende Evaluationsklausel ganz klar definiert; denn im Augenblick stehen wir auf dem Boden von Annahmen. Diese Annahmen stammen einmal aus einem Gutachten, das von Frau Dr. Schwarz mitverantwortet wurde, andererseits aus einem Gutachten, das Prof. Klemm als gemeinsamer Gutachter der kommunalen Spitzen

verbände und der Landesseite erstellt hat. Das sind die Grundlagen dafür, dass wir diesen Betrag – im Übrigen mit einer Zusatzsumme, die in die 175 Millionen € eingerechnet worden ist – ausgebracht haben. Wir haben eben nicht den niedrigeren Betrag angesetzt, den Herr Prof. Klemm in seinem Gutachten dargestellt hat.