Protocol of the Session on July 3, 2014

Das Sozialrecht steht immer im Zentrum des Petitionsausschusses. Hier erfahren wir aus den Eingaben viele private Einzelheiten aus dem Leben der einzelnen Petenten. Es sind Geschehnisse, von denen man eigentlich annimmt, dass die Menschen sie lieber nicht nach außen getragen hätten, beispielsweise wenn nicht genug Geld für Miete oder Strom übrig bleibt.

Eigentlich – das sagen alle – funktioniert das soziale Netz in unserem Land ja gut. Aber was ist, wenn sich in diesem sozialen Netz ein kleines, unbemerktes Loch ausweitet? Auch in Behörden kann man technische und menschliche Fehler nicht ausschließen. Manchmal treffen sie auch zusammen und ergeben, dass sich jemand aus Verzweiflung an uns wendet.

Dieses Unglück widerfuhr dem Ehepaar M. – ich sage das so, weil es nicht öffentlich ist –, das sich beim Petitionsausschuss darüber beschwerte, dass ihnen für zwei Monate SGB-II-Leistungen nicht rechtzeitig überwiesen worden waren. Sie wurden immer wieder abgewiesen. Sie befürchteten nun, mit ihrer Miete in Rückstand zu kommen und damit natürlich eine ganze Lawine auszulösen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes aufgrund eines mehrtägigen bundesweiten Ausfalls eines Computerprogramms verspätet erfolgte. Durch die Petition etwas mehr angetrieben, bekamen Herr und Frau M. sofort eine Barzahlung, die ihnen ermöglichte, ihre Miete zu leisten und auch ihren anderen Verpflichtungen nachzukommen.

Ein konkretes Thema, das für viele Menschen an mehreren Orten in NRW ein Umtreiben ergeben hat, ist die Suche nach neuen Standorten für Forensische Kliniken. Hierzu haben den Ausschuss einzelne und auch viele Sammelpetitionen mit Tausenden von Unterschriften erreicht. Die Bedenken und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger kann wohl jeder hier nachvollziehen. Daher ist es dem Ausschuss wichtig, dass neben den fachlichen Entscheidungskriterien auch die Bedenken der Men

schen eine Rolle spielen und mit großer Sorgfalt aufgegriffen werden.

Der Petitionsausschuss hat sich davon überzeugt, indem er sich in einer Sitzung von der Landesregierung umfassend über mögliche Standorte und über die Maßnahmen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Verfahren berichten ließ. Dabei hat der Ausschuss begrüßt, dass man um ein großes Maß an Transparenz bemüht war. Es ist zu hoffen, dass es dadurch gelingt, viele Konflikte aus dem Weg zu räumen.

Im zurückliegenden Berichtszeitraum war eine Vielzahl von Eingaben aus dem Schulbereich zu verzeichnen.

Inhaltlich betrafen die Eingaben häufig Fragen im Rahmen der Schaffung und Besetzung von Lehrer- oder Schuldirektorenstellen.

Aber auch das Thema „G8/G9“ beschäftigt weiterhin viele Petentinnen und Petenten – sei es, dass es um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung geht, sei es hinsichtlich konkreter Probleme, die die Umstellung auf G8 im schulischen Alltag mit sich bringt.

Dies war zum Beispiel bei einer Petition der Fall, bei der es darum ging, Schülerinnen und Schülern trotz der durch die Einführung von G8 verdichteten Lehrpläne konkret ausreichende Pausenzeiten zu belassen. Dieses Thema beschäftigt die Menschen und wird daher voraussichtlich auch den Petitionsausschuss in der nahen Zukunft beschäftigen.

Der Petitionsausschuss hat das Recht und die Pflicht, seine Erkenntnisse an die Fachausschüsse weiterzugeben – das hatte ich schon gesagt –, und dadurch am Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Daher ist der Petitionsausschuss auch der richtige Adressat, wenn es um Gesetzesanregungen, um Legislativpetitionen, geht. An die Landesregierung kann er Empfehlungen aussprechen, wichtige Themen zu verfolgen und sich bestimmten Fragen zu widmen.

So geschehen im folgenden Fall: Der Petent forderte eine Klärung einer rechtlichen Einordnung aufgefundener Tiere. Er führte hierzu unter anderem Folgendes aus:

„Um das Verwaltungshandeln in NordrheinWestfalen zu vereinfachen, langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, unnötigen Rechtsstreitigkeiten … aus dem Weg zu gehen und gleichzeitig aber den Fortbestand der gemeinnützig anerkannten Tierschutzeinrichtungen zu sichern, bedarf es einer eindeutigen und abschließenden gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Versorgung von verlorenen … und anderweitig aufgegriffenen Tieren.“

Das Anliegen, die behördliche Behandlung von Fundtieren tierschutzmäßig zu gestalten, war für den Ausschuss sofort nachvollziehbar. Nach dem

eingeholten Bericht der Landesregierung stellte sich heraus, dass es in NRW tatsächlich keine speziellen Vorgaben zum Umgang mit aufgefundenen Tieren gibt. Andere Bundesländer hatten ihre Regelungen hierzu bereits angepasst.

Die Landesregierung sah nach den Hinweisen aus dem Petitionsausschuss ebenfalls Handlungsbedarf. Dabei galt es, einen sinnvollen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Um dies zu erreichen, wird es nun einen runden Tisch zu dieser Problematik geben. Schön ist, dass auch der Petent die Möglichkeit hat, an diesem runden Tisch mitzuwirken. Wie gesagt: Ein schöner Erfolg; denn mithilfe dieser Petition wird die Gesetzeslage nun geändert.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, dass die Arbeit des Petitionsausschusses hinter verschlossenen Türen stattfindet. Unsere Sitzungen und Erörterungstermine sind nicht öffentlich. Die uns anvertrauten Unterlagen behandeln wir sorgsam. Viele Fälle enthalten sensible Einzelheiten aus dem Leben der Menschen und sind nicht geeignet, in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Trotz alledem möchte ich Ihnen einige Fälle – anonymisiert – vortragen, um ein wenig von unserer Arbeit zu berichten.

In Zeiten, in denen immer mehr Daten für eine immer größere Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ist es wichtig, Sensibilität zu wecken und das Bewusstsein zu stärken, seine eigenen Daten zu schützen. Mangelndes Problembewusstsein einer Schule beim Umgang mit dem Recht einzelner Schüler musste den Petitionsausschuss in einem Fall auf den Plan rufen.

An einem Gymnasium wurden Fotos der Schülerinnen und Schüler öffentlich auf einer Tafel im Flur aufgehängt. Dies geschah ohne ihre Einwilligung bzw. ohne Einwilligung der Eltern. Ein minderjähriger Schüler verlangte von der Schulleitung die Entfernung seines Fotos. Als diese nicht reagierte, wandte sich der junge Mann an den Petitionsausschuss. Der Ausschuss überprüfte das und fand seine Petition teilweise begründet, denn die Schulleitung war seiner Bitte zu Unrecht nicht nachgekommen. Das veröffentlichte Foto wurde zunächst lediglich überklebt, aber im weiteren Verlauf entfernt. Dies konnte im Rahmen des Petitionsverfahrens erreicht werden.

Aus Sicht des Ausschusses hat dieser Fall insofern besondere Bedeutung, als gerade im digitalen Zeitalter ein verantwortlicher Umgang mit modernen Medien und Personendaten in der Schule nicht nur im Unterricht vermittelt, sondern auch vorgelebt werden sollte.

Europa rückt immer näher. In einem Fall ging es um das deutsche und das italienische Namensrecht. Eine italienische Staatsangehörige, die seit 40 Jahren in Deutschland lebt, war davon ausgegangen,

dass sie seit ihrer Heirat im Jahr 1975 in Italien den Namen ihres Ehemannes führt, und dies wohl auch deshalb, weil sie von der Stadt, in der sie lebt, im Melderegister – fälschlicherweise – mit diesem Nachnamen eingetragen wurde. In ihrem Alltag hatte sie sich immer mit dem Namen ihres Mannes angemeldet, obwohl sie weder Pass noch Ausweis mit diesem Namen besaß. Nach einem Wohnortwechsel erfuhr sie dann bei der Ummeldung, dass tatsächlich immer noch ihr Mädchenname ihr Familienname sei. Sie hatte also über 40 Jahre mit einem falschen Namen gelebt.

Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde das sehr unterschiedliche deutsche und italienische Namensrecht überprüft. Eheleute führen in Italien keinen gemeinsamen Familiennamen, sondern jeder behält den Nachnamen, den er bei der Heirat hatte. Mit diesem Namen hatte die Petentin auch ihren italienischen Pass unterschrieben, auch wenn sie später immer den Nachnamen ihres Mannes benutzt hat. Sie wurde durch das Standesamt darauf hingewiesen. Man konnte ihr helfen, indem man eine neue Meldebestätigung für sie ausgefüllt hat, in der nun steht, dass sie verheiratet ist, aber einen anderen Familiennahmen hat als vorher angegeben.

Bachelor und Master: Auch die neuen Hochschulabschlüsse sorgen immer wieder für Eingaben an den Ausschuss.

Ein Beispiel: Mehrere Absolventinnen eines ModellBachelorstudiengangs im Bereich Gesundheitswesen einer nordrhein-westfälischen Hochschule beklagten, dass sie mit ihrem Abschluss auf dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt Verwendung finden könnten. Es sei ihnen jedoch vor Aufnahme des Studiums vermittelt worden, mit dem Abschluss in dem betreffenden Arbeitsbereich universell einsetzbar zu sein. Nun stellte sich also heraus, dass der Abschluss eigentlich keine Bedeutung hatte. Sie haben sich dann mit einer Petition an den Petitionsausschuss gewandt. Durch das Petitionsverfahren konnte erreicht werden, dass den jungen Damen ermöglicht wird, zwei im Wintersemester angebotene Kompaktveranstaltungen der Hochschule zu besuchen, um ihre Qualifikation zu erweitern.

Über einen längeren Zeitraum hat der Petitionsausschuss die Eingabe verschiedener Anwohner einer Justizvollzugsanstalt begleitet, die im Zuge der Schaffung weiterer Haftplätze einen umfangreichen Neubau erhalten hatte. Sie können sich das nicht vorstellen: Die Gebäude ragten deutlich über die Gefängnismauer hinaus, die Insassen hatten einen direkten Einblick in die Nachbargärten. Die Anwohner klagten über häufige, gravierende nächtliche Lärmbeeinträchtigungen. Jeder hat davon gewusst, als er da gebaut hat, und es wäre auch kein Thema gewesen, wenn das Gebäude nicht so immens hoch gewesen wäre. Nun aber fühlten sich die Anwohner in ihrer Sicherheit bedroht, da ihre Grundstücke für die Gefangenen rundherum einsehbar

waren und diese zusätzlich die Möglichkeit hatten, mit anderen außerhalb des Gefängnisses zu kommunizieren.

Der Petitionsausschuss informierte sich vor Ort über die Gegebenheiten und ließ verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Situation prüfen. Nach einem längeren Entscheidungsprozess gelang es schließlich, die Lage für die Nachbarn deutlich zu entspannen, indem neben einem Sichtschutz aus immergrünen Pflanzen und einem Austausch der Fensterverriegelungen noch andere Dinge unternommen wurden. So wurden zum Beispiel jüngere Menschen in einen anderen Trakt verlegt, und es wurde deutlich ruhiger.

Ebenfalls als Mediator arbeitete der Ausschuss bei einer Eingabe im Siebengebirge. Das war eine Petition mit hoher medialer Aufmerksamkeit. Hier hatte sich ein Felsen gelöst – Sie wissen das vielleicht –, bedrohte die Spaziergänger und Weinbauern und machte eine Nutzung der Wege und Weinbergflächen unmöglich. Eine Befestigung der Felswand kostete eine hohe Summe Geld, die von keinem der beteiligten Akteure alleine bezahlt werden konnte. Unter anderem durch Gespräche des Petitionsausschusses in mehreren Terminen vor Ort wurde endlich eine Lösung gefunden – alle sind aufeinander zugegangen –, mit der alle leben können. Sie eröffnet den Freunden dieses wunderschönen Stückes NRW in Zukunft wieder die Möglichkeit, auf den Wanderwegen des Rheinsteigs zu spazieren. Auch den Weinbauern wird die Existenz ermöglicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Schluss meines Berichtes steht der Dank. Die heute vorgetragenen Fälle zeigen, dass einzelfallgerechte, pragmatische Lösungen oftmals möglich sind, wenn auf allen Ebenen Bereitschaft zum Dialog steht. Diese Bereitschaft zu wecken und als Vermittler oder Helfer zu agieren ist eine arbeitsintensive, aber bereichernde und lohnenswerte Aufgabe, der sich die 25 Abgeordneten des Ausschusses mit viel Engagement und Herzblut widmen. – Jetzt dürfen Sie ruhig mal klatschen.

(Allgemeiner Beifall)

Was jedoch wäre dieses Engagement ohne die zielführende, immer verbindliche, fachlich kompetente Begleitung durch die Damen und Herren des Petitionsreferats? – Auch an dieser Stelle müssen Sie klatschen; denn ohne die wären wir gar nichts.

(Allgemeiner Beifall)

Danke schön.

Ich möchte mir erlauben, hier im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen einen ganz besonderen Dank weiterzugeben: an Sie alle, die uns immer in unserem Tun unterstützt haben. Ich habe es noch nicht erlebt, dass irgendein Abgeordneter gesagt hat: Da helfe ich nicht weiter. – Es gab immer eine

positive Auseinandersetzung, positive Gespräche. Schönen Dank dafür!

Bevor ich schließe – jetzt ist es auf der Tribüne leider etwas ruhiger geworden –, möchte ich eine Bitte an die Damen und Herren auf der Tribüne richten. Auf den Stellagen am Eingang befinden sich Informationen über das Petitionswesen. Nehmen Sie sich diese reichlich mit, lesen Sie sie durch, wenn Sie die Zeit dafür finden, und geben Sie sie vor allen Dingen weiter! Das Wissen könnte dem einen oder anderen wirklich einmal guttun; es könnte ihm sehr viel Geld wert sein.

Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Klöpper. – Auch ich möchte mich sehr herzlich bedanken: bei der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Mitgliedern des Petitionsausschusses, also den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, aber auch den Mitarbeitern des Landtagsreferats für die engagierte Arbeit, die im Petitionsreferat zum Wohle und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geleistet wird. Noch mal herzlichen Dank für den Bericht, Frau Kollegin Klöpper, aber insbesondere auch für die Arbeit, die im Laufe des Jahres im Petitionsausschuss und im Petitionsreferat geleistet wird. Vielen Dank im Namen des Landtags Nordrhein-Westfalen!

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt

8 Einspruch! Die Änderungen des Antiterrorda

teigesetzes setzen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 24. April 2013 (1 BVR 1215/07) nicht um

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6117

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Herrmann das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Saal und im Stream! Nachdem wir gestern eindrucksvoll erfahren durften, dass die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP – ein paar sind auch noch da – hier Angst und Schrecken verbreitet, um mehr Befugnisse und weniger Kontrolle für unsere Sicherheitsbehörden rauszuschlagen, kommen wir nun zu einem Antrag, der genau das Gegenteil will.

Damit wollen wir aber nicht unsere Sicherheitsbehörden unfähig machen, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Aber: Sicher macht uns vor allem eine starke Zivilgesellschaft, die in Freiheit auf Basis gleichberechtigter Teilhabe zusammenlebt, und keine Überwachungsgesellschaft.

(Beifall von den PIRATEN)

Mit unserem Antrag versuchen wir heute, unseren Beitrag zu leisten, um die von der Bundesregierung angestrebte totale Vernetzung zwischen Polizei und Geheimdiensten zu verhindern. Ja, es ist ein Bundesgesetz, und ja, es wird nach aktuellem Stand der Beratungen erst im September verabschiedet.