Die Grünen – das ist die einzige Erklärung, die ich habe – kennen das Modell der parlamentarischen Zwänge. Das hier scheint ein solcher Zwang zu sein, einen faulen Kompromiss eingehen zu müssen, obwohl man immer wieder und bis vor Kurzen gesagt hat: Unter dieser Forderung geht nichts. – Aber okay…
Wie gesagt, durchsichtig ist höchstens Ihre politische Taktik. Seit 2012 haben wir die Offenlegung der Nebentätigkeiten gefordert. Im letzten Jahr haben wir auch über das Verbot der Beschäftigung von Verwandten, und zwar bis zum vierten Grad, hier im Landtag geredet. Die zweite Lesung unseres Gesetzentwurf und dessen Ablehnung waren am 10. Juli 2013.
Bei der Offenlegung von Nebentätigkeiten haben wir auch lange mitgespielt. Das wird heute ein wenig verschwiegen. Beim letzten Plenum haben wir mit unserem Gesetzentwurf klargestellt, dass wir nicht mehr warten wollen und können. Jetzt legen Sie einen entschärften Entwurf vor und feiern sich selbst für diese gute Tat. – Na herzlichen Glückwunsch!
Wir machen heute hier deutlich, was mit echter Transparenz gemeint ist. Während Sie sich hier in Ihren weißen Westen auf die Schultern klopfen, haben wir die transparenten Westen an und zeigen, was in unseren Taschen enthalten ist. Das sind keine Aufkleber, Frau Präsidentin, das sind unsere Nebeneinkünfte, und zwar auf den Cent genau.
Auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen, CDU und FDP, würde eine solche Transparenz gut stehen, obwohl ich das mit der Transpiration durchaus zugebe. Vertrauen ist gut, aber Transparenz ist einfach noch besser! – Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.
Es geht heute um eine Überweisung dieser Gesetzentwürfe. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass wir über die Überweisung dieser drei Gesetzentwürfe gemeinsam abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der drei Gesetzentwürfe, also der Drucksachen 16/6123, 16/6124 und 16/6125, an den Hauptausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Keine Enthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Das ist ein sehr wichtiger Tagesordnungspunkt, darum bitte ich um Ihre besondere Aufmerksamkeit. Gemäß § 94 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss mindestens jährlich dem Landtag
mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis erteile ich nun der Frau Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Klöpper, zum Halbjahresbericht das Wort. – Frau Kollegin Klöpper, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!
Am vergangenen Wochenende konnten wir alle in Bielefeld einen wunderschönen NRW-Tag feiern. Viele Mitarbeiter und Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen haben vor Ort mitgeholfen, den Bürgern und Gästen einen informativen Einblick in unsere Arbeit für dieses Land zu bescheren.
Alle beschilderten Zelte wurden gestürmt, nur bei dem Schild „Petitionsausschuss“ sah man oft verhaltenes Annähern, und auf Nachfrage konnte man erkennen, dass viel Unkenntnis über diesen Begriff herrscht.
Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Jeder in unserem Land müsste doch wissen, dass es sich hier um sein ganz persönliches Grundrecht handelt – ein Grundrecht, das in Art. 17 unseres Grundgesetzes in der Fassung von 1949 verankert wurde. Dort steht:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Das heißt im Klartext: Wenn Sie sich durch Entscheidungen von Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen benachteiligt fühlen, dann wenden Sie sich doch bitte zur Überprüfung an den Petitionsausschuss des Landes. Das ist Ihr gutes Recht und für Sie vollkommen kostenfrei.
Sie kommen bei uns an als E-Mails, Faxe und Briefe, mit dem Computer geschrieben, mit der Schreibmaschine oder auch per Hand, manche verwenden sogar noch die Sütterlinschrift.
Es gibt sehr teures Papier mit Familienwappen, einen normalen, linierten Briefblock oder auch nur einen kleinen Notizzettel mit zwei oder drei Zeilen.
Es gibt mehrseitige Briefe, denen man ansieht, dass sie eilig heruntergeschrieben wurden, und andere, bei denen die Entscheidung offensichtlich über Tage gewachsen ist und sorgfältig formuliert wurde.
Manche tragen eine einzelne Unterschrift, manche die Unterschriften aller Bewohner einer Straße oder einer ganzen Schulklasse. Andere enthalten Unterschriftenlisten aus der Fußgängerzone. Wieder andere – und das zunehmend – erreichen uns in Ak
Vor diesem Hintergrund entsteht natürlich die Frage: Was muss ich tun, damit meine kleine Petition wichtig genommen wird? Soll ich um das Empfehlungsschreiben eines Abgeordneten bitten oder eine lange Liste von Unterstützern herbeiholen? – Nein, meine Damen und Herren, nichts dergleichen! Alle Zuschriften an das Parlament, an den Petitionsausschuss wiegen gleich.
Wer sollte denn auch die Entscheidung treffen über die Bedeutsamkeit der Zuschrift eines Einzelnen wegen einer vielleicht falsch berechneten Rente? Wer sollte entscheiden über den fehlenden Platz in der Kindertagesstätte oder umfangreiche Proteste gegen Gesetzesvorhaben mit mehreren Zehntausenden von Unterschriften?
Jedes Thema wird behandelt. Alle ernst gemeinten Anliegen sind uns wichtig. Wir prüfen, lassen uns berichten, beraten miteinander und entscheiden. Und nun hören Sie bitte genau hin: Wir entscheiden einstimmig! Der Petitionsausschuss mit seinen 25 Abgeordneten aller Parteien bleibt dieser Tradition der Einstimmigkeit verpflichtet. Vertrauensvoll, natürlich vor dem Hintergrund des geltenden Rechtes alle Möglichkeiten der Hilfe für den Petenten ausschöpfend – das ist die große Stärke unseres Ausschusses.
Mit dem Ihnen vorliegenden Überblick möchte ich Ihre Aufmerksamkeit nun auf die Arbeit des „etwas anderen Ausschusses“, nämlich des Petitionsausschusses, lenken.
Zunächst eine kurze Rückschau in Zahlen. Ich beschränke mich dabei auf das Notwendigste; denn die genauen Zahlen liegen Ihnen nachher ohnehin vor.
Im zweiten Halbjahr 2013 haben den Ausschuss 1.654 Eingaben erreicht. Erledigt wurden in dieser Zeit 1.700 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 239 Eingaben im Verfahren nach Art. 41 a der Landesverfassung, das heißt durch auswärtige Erörterungstermine, behandelt.
Der Ausgang der Petitionen war folgender: Rund 22 % endeten positiv; alle abgeschlossenen Fälle endeten positiv. In 54 % der Fälle konnten wir nichts für die Petentinnen und Petenten tun. 23 % endeten auf sonstige Weise, das heißt zum Beispiel mit Rücknahme oder mit dem Hinweis auf alternative Verfahren.
In dem Verfahren nach Artikel 41 a der Landesverfassung, das heißt mit dem Zusammenführen aller Beteiligten an einen Tisch, war die Erfolgsbilanz des Ausschusses wie gewohnt höher. Dort gab es in 46,9 % aller Fälle einen positiven Ausgang.
Der Trend der thematischen Schwerpunkte der Eingaben hat sich fortgesetzt. Die meisten Petitionen erreichten uns in diesem Berichtszeitraum aus dem
Bereich des öffentlichen Dienstes. Dies ist immer noch auf die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge zurückzuführen.
Ähnlich hoch war die Anzahl der Eingaben aus dem Bereich Schulen/Hochschulen, darunter zahlreiche Petitionen zu schulischen Themen wie G8/G9, Schließung von Schulstandorten, schulische Sozialarbeit und das große Feld Inklusion.
Auch aus dem Bereich Sozialrecht stammt seit Jahren eine hohe Anzahl von Eingaben. Darunter werden auch zahlreiche Fälle zur Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten gezählt.
Weitere Eingaben betrafen die Bereiche Bauen/Verkehr, Rechtspflege, Rundfunk und Fernsehen, Ausländerrecht und Strafvollzug.
Für den Ausschuss ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Bestandteil seiner Aufgaben. Daher gehört es zu den regelmäßigen Angeboten des Petitionsausschusses, in Düsseldorf – am Sitz des Landtags – und in ganz NRW Sprechstunden anzubieten. Die werden auch gut angenommen.
Dies haben wir auch im zweiten Halbjahr 2013 fortgesetzt. Der Ausschuss ist natürlich immer präsent mit Informationsständen auf Bürgerfesten, am Tag der Offenen Tür im Landtag und – in der letzten Woche – auf dem NRW-Tag in Bielefeld. Dort gelingt es uns immer – und das ist unser Anliegen –, mit vielen Menschen in Kontakt zu kommen und über das Petitionsrecht zu informieren.
Wie effektiv ist das Verfahren unseres Petitionsausschusses? – Diese Frage war der Leitgedanke einer Informationsreise einer Delegation des Ausschusses nach Schweden im letzten Jahr. Dort konnten wir uns intensiv mit den Arbeitsweisen der Ombudsleute auseinandersetzen.
Schweden gilt als das Geburtsland des Ombudswesens. Es ist ein soziales Land. Die Einrichtung des Ombudsmannes hat dort eine sehr lange Tradition und gilt als besonders bürgernah.
Die Delegation hat zahlreiche Gespräche mit den schwedischen Ombudsleuten auf kommunaler wie auch auf Regierungsebene geführt, hat mit Vertretern des Parlamentes, der Justiz und mit Verbraucherschützern gesprochen und konnte so wirklich vertiefte Erkenntnisse über die dortigen Verfahren gewinnen.
Nach dieser Informationsreise blicken wir natürlich mit aller Wertschätzung auf die Arbeit aller Ombudsleute. Aber wir blicken auch mit Stolz auf unsere Arbeit in Nordrhein-Westfalen und sind davon weiterhin sehr überzeugt.
Wir halten das Verfahren, Bürgereingaben unmittelbar an den Petitionsausschuss zu geben, das heißt, durch die Parlamentarier zu bearbeiten, weiterhin
für die richtige Entscheidung. Hier, beim Gesetzgeber, sind die Nöte und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger gut aufgehoben. Unsere Erfolgszahlen und unsere vergleichsweise zügige Bearbeitung der Eingaben bestätigen das.
Rückmeldungen geben kann, wenn er grundsätzliche Hinweise zu Gesetzesvorhaben oder zu bereits geltendem Recht bekommen hat. Fluten von Unterschriften sind ein deutliches Zeichen, nochmals genau auf das vielleicht gerade eingebrachte Gesetz zu schauen.
Das Sozialrecht steht immer im Zentrum des Petitionsausschusses. Hier erfahren wir aus den Eingaben viele private Einzelheiten aus dem Leben der einzelnen Petenten. Es sind Geschehnisse, von denen man eigentlich annimmt, dass die Menschen sie lieber nicht nach außen getragen hätten, beispielsweise wenn nicht genug Geld für Miete oder Strom übrig bleibt.