Protocol of the Session on July 2, 2014

Die Kosten der Bürokratie für jeden betreuten Vertrag und Kunden nehmen daher zu. Trotz eines soliden und mit geringen Risiken verbundenen Geschäftsmodells werden immer strengere regulatorische Anforderungen, wie beispielsweise aus der Einlagensicherungsrichtlinie, zum Problem für die Bausparanbieter.

Kleine Institute, die auch dem Basel I- bis Basel IIIRegime unterfallen, können unter diesen Bedingungen immer schwerer ökonomisch sinnvoll wirtschaften. Eine verstärkte Kooperation und Fusion beschäftigen daher die Branche. Dies wollen auch wir ausdrücklich ermöglichen, sofern dadurch keine marktbeherrschende Stellung eines speziellen Anbieters entsteht.

Wie im Bankenbereich und bei der Assekuranz gibt es bei Bausparkassen ein Dreisäulenmodell, das wir auch in diesem Bereich erhalten wollen. Verbraucher haben im Wettbewerb die Auswahl zwischen privaten Anbietern, wie beispielsweise der Wüstenrot, der genossenschaftlichen Schwäbisch Hall und der öffentlichen Landesbausparkasse, der LBS.

Für Nordrhein-Westfalen ist dies die zuständige LBS West.

Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Der LBS sollte für ihre Aufstellung im Markt dasselbe ermöglicht werden wie genossenschaftlichen und privaten Anbietern, ohne dass diese dadurch ihren regionalen Bezug aufgibt.

Wir nehmen ferner positiv zur Kenntnis, dass die rot-grüne Landesregierung aus ihren Fehlern bei der rechtlichen Neuordnung der Westfälischen Provinzial gelernt hat und nunmehr abweichend davon bei der LBS bei Fusionen stets eine Verschmelzung anderer LBS-Institute gleich welcher Rechtsform auf die LBS West AöR als neues Anstaltsgebilde vorsieht. – All die leidigen Debatten und Existenzängste bei der Provinzial NordWest wären uns erspart geblieben, wenn dies dort vor knapp zehn Jahren auch so praktiziert worden wäre.

Einen Punkt aber lehnen wir strikt ab und können deshalb dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.

Herr Kollege Witzel, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Kollegen Müller aus der SPD-Fraktion.

Selbstverständlich, klar.

Bitte schön, Herr Kollege Müller.

(Martin Börschel [SPD]: Wolltest Du eine Zwischenfrage stellen, Kollege? Du hast dich doch bestimmt vertan, oder? – Hans-Peter Müller [SPD]: Das war ein Fehler!)

Das war ein Fehler?

(Hans-Peter Müller [SPD]: Das war ein Feh- ler!)

Dann entschuldige ich mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Witzel, dass ich Sie unterbrochen und Ihnen Zeit gestohlen habe.

Kein Problem, Frau Präsidentin.

Ich wollte gerade darlegen: Einen Punkt lehnen wir ganz ausdrücklich ab – das ist auch durch die Expertenstellungnahmen in der Anhörung deutlich geworden –, und das ist die Ungleichbehandlung der Anbietersäulen, die private und genossenschaftliche Institute für sich so empfinden. Wie bei der Expertenanhörung klar und deutlich geworden ist, kann eine genossenschaftliche oder private Bausparkasse kein Vertriebsgebiet einer LBS erwerben. Das kritisieren wir auch nicht. Es geht ja darum, Anbieterpluralität zu erhalten. Aber genau aus diesem Grunde darf es auch umgekehrt nicht sein, dass sich die LBS außerhalb der S-Finanzgruppe einen privaten oder genossenschaftlichen Konkurrenten einverleiben kann. Das wäre eine Reduktion von Markt und Wettbewerb. Der LBS-Vorstand hat im Landtag dargelegt, es gebe derzeit nur Pläne zur Fusion innerhalb der LBS-Gruppe.

Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir den anderen Fraktionen nun ausdrücklich angeboten, das im Gesetzestext entsprechend klarzustellen. Die von uns angebotene fraktionsübergreifende Initiative, die eigenständigen Säulen der Bausparkassen zu erhalten, hat Rot-Grün aber vehement abgelehnt; angeblich gebe es diese Fusionsabsichten nicht. Das Gesetz gilt aber unbefristet und bildet damit im Zweifel noch in Jahren und Jahrzehnten, wenn sich die aktuellen Planungen längst geändert haben können, den Rechtsrahmen für LBSFusionen,

Daher stellt sich die Frage: Wenn doch angeblich niemand die Absicht hat, eine Mauer zu bauen, warum wollen Sie dann unbedingt schon heute die Baugenehmigung erteilen? In vorauseilendem Gehorsam heute die Rechtsgrundlagen für eine spätere Verstaatlichung der privaten und genossenschaftlichen Bausparkassen zu beschließen, lehnen wir ausdrücklich ab. Wie Sie wissen, ist genau das auch die Position der privaten Anbieter und des genossenschaftlichen Sektors, die in der Anhörung klar vorgetragen haben, dass so etwas nicht passieren darf.

Wir stellen hier deshalb einen Änderungsantrag quasi als Glaubwürdigkeitstest für Sie zur Abstimmung. Wenn dauerhaft nur Fusionen innerhalb der LBS-Gruppe beabsichtigt sind, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag hier und heute zu. Wenn nicht, dann weiß eben auch jeder, was Sie perspektivisch im Schilde führen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Schulz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und zu Hause! Auch ich kann es unter Bezugnahme auf die Protokolle der Beratungen in den Ausschüssen relativ kurz machen. Das ist nicht zu wiederholen; darauf beziehe ich mich. Im Prinzip sind die Argumente, die gegen dieses Gesetz sprechen, genannt. Ebenso sind die Argumente genannt, die für den Änderungsantrag der FDP und auch für den Entschließungsantrag sprechen.

Ich möchte nur eines hinzufügen: Erklärtes Ziel der Piraten in NRW war und ist es, Monopol- und Oligopolbildungen, die dem Gemeinwohl im Sinne der Verminderung von sozialen Überschüssen schaden oder schaden können, vorzubeugen und solche bestehenden Monopole und Oligopole durch die Schaffung transparenter Marktstrukturen aufzulösen. Durch vermehrten Wettbewerb können verbraucherfreundliche Preise realisiert und Machtstellungen, Machtmissbrauch am Markt sowie übermäßige politische Einflussnahme durch Monopolisten verhindert werden.

Das Gesetz, wie es vorgelegt worden ist, ist eben kein reines „Lex LBS Bremen“, welches dann zugunsten der LBS West wirkt. Wenn es nur das wäre, könnte man ja zustimmen. Das werden wir aber selbstverständlich nicht tun. Gleichwohl möchten wir dem Gesetzgeber insgesamt die Möglichkeit offenhalten, noch nachzubessern und in der ganzen Sache auf Bremen einzuschwenken. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über das Gesetz enthalten und den Anträgen der FDP zustimmen. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anhörung hat die Intention des Gesetzent

wurfs bestätigt. Es hat sich kein Änderungsbedarf ergeben.

An die Adresse von Herrn Witzel möchte ich nur noch sagen: Wenn der öffentliche Gesetzgeber beschließt, dass ein öffentlich-rechtliches Institut öffentlich-rechtlich bleiben soll, dann ist das, finde ich, eine gute Zielsetzung. Die soll er sich vornehmen und die soll er umsetzen.

Dass umgekehrt ein privates Institut erworben werden kann, ist ja nicht neu in das Gesetz gekommen, sondern war immer in der Regelung enthalten. Ich kann mir bei der Grundhaltung, die Sie haben, Herr Witzel, ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass es überhaupt jemanden gibt, der ein privates Institut an ein öffentlich-rechtliches Institut verkaufen will. Das Problem existiert, glaube ich, gar nicht. Und mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Herr Finanzminister, vielen Dank, aber ich darf Sie zurück an das Redepult bitten. Herr Kollege Witzel hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet.

(Lachen von der SPD)

Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, Sie haben an unserer differenzierten Betrachtung gesehen, dass wir durchaus die Dinge positiv herausgearbeitet haben, die wir bei Ihrem Gesetzentwurf unterstützen. Das ist für eine Opposition auch nicht a priori selbstverständlich. Wir haben ausdrücklich das begrüßt, was Sie zur Rechtsformklarheit auch für die LBS geregelt haben; denn das ist einfach logisch, wenn ich die drei Säulen – und damit auch öffentliche Anbieter – im Rahmen dieses Konstruktionsprinzips erhalten will.

Mit Blick auf die Anhörung am 22. Mai 2014 und die dort gemachten Ausführungen auch des LBSVorstandes selber möchte ich Sie fragen: Wenn genau das richtig ist, was Sie hier gerade gesagt, nämlich dass aktuell überhaupt nicht die Absicht besteht, private oder genossenschaftliche Bausparkassen zu schlucken, wenn die sich aber melden und uns hier im Landtag vortragen: „Dann sorgt doch bitte auch für eine Gesetzestextformulierung, die das zukünftig sicherstellt, selbst wenn es aktuell tatsächlich niemand vorhat“, warum kommen Sie diesem Anliegen genossenschaftlicher und privater Anbieter nicht nach, wenn sich doch angeblich alle inhaltlich einig sind, eine rechtssichere Formulierung zu finden, die das auf die Dauer im Gesetz festschreibt?

Herr Finanzminister, Sie können, Sie müssen nicht erwidern.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Das ist frech!)

Ich kann nur sagen: Es ist ja keine Neuregelung eingeführt worden. Ich könnte es jetzt auch ein bisschen sarkastisch formulieren und sagen: Herr Witzel, das ist deshalb so, damit Sie, wie Sie eben schon gesagt haben, spekulieren dürfen und sagen können, was offenbar im Schilde geführt wird, obwohl es nicht der Fall ist. Sie haben damit jedenfalls einen Aufhänger, das zu behaupten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte zum Tagesordnungspunkt 17.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich rufe erstens die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf; dieser trägt die Drucksachennummer 16/6219. Wer möchte dem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die Fraktion der FDP und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das sind der fraktionslose Abgeordnete Stein und die CDU-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/6219 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4774. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6143, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Piraten, die CDU, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache

16/4774 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis unverändert angenommen und verabschiedet worden.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, und zwar zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/6220. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die FDP und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – CDU, der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/6220 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden. - Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 17.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

18 Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von

Sparkassenführungskräften im Internet

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4165

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/6144

zweite Lesung