Protocol of the Session on July 2, 2014

Laut Iges-Institut hat das Fernbusangebot in Nordrhein-Westfalen bereits einen überaus hohen Ausbaustand erreicht. Insgesamt sollen jede Woche ca. 1.000 Fernbusse in NordrheinWestfalen starten und enden. Besonders viele Fernbusverbindungen gibt es nach Berlin und in die Rhein-Main-Region.

In den Städten gibt es jedoch erhebliche Probleme mit der erforderlichen Haltestelleninfrastruktur. So sind Terminals oftmals gar nicht vorhanden, zu klein, nicht überdacht, nicht barrierefrei und nicht verkehrssicher. Oft fehlen PKWParkplätze für Fahrgäste, die nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn anreisen. So kommt es regelmäßig zu chaotischen Zuständen beim Fahrgastwechsel. Außerdem fehlt es an Toiletten für wartende Fahrgäste und an Sozialräumen für Fahrpersonal, das seine gesetzlichen Ruhepausen nehmen muss. Zudem sind die Fernbushaltestellen nicht immer zentral gelegen. Zum Beispiel fährt der Bus in Köln nicht vom Hauptbahnhof, sondern von der anderen

Rheinseite in Deutz ab. Ländliche Regionen werden kaum angefahren.

Aus der täglichen Praxis wird berichtet, dass Fernbusse immer wieder Fahrgäste an nicht genehmigten Haltestellen aussteigen lassen. Damit unterlaufen diese Fernbusse die vom Gesetzgeber zum Schutz des öffentlichen Nahverkehrs mit Bus und Bahn bewusst getroffene Regel, dass Haltestellen einen Mindestabstand von 50 km haben müssen.

Die CDU-Landtagsfraktion weist bereits seit Monaten auf diese unhaltbaren Zustände an Fernbushaltestellen in Nordrhein-Westfalen hin. Die Landesregierung jedoch sieht „…keine bedeutenden Probleme an und um die Haltestellen durch Fahrgastwechsel … bei denen die Landesregierung unterstützend tätig werden könnte.“ So heißt es in der Antwort auf die KA der CDUFraktion (Drucksache 16/5793) vom 7. Mai 2014.

In der Westpol-Sendung vom Sonntag, 22. Juni 2014, hingegen forderte Minister Groschek eine Fernbusmaut zum Ausbau der Fernbushaltestellen. Dies ist ein Widerspruch.

Herr Bodewig hatte im Übrigen eine solche Busmaut auf die konkrete Frage der CDU-Fraktion ausgeschlossen, s. a. Ausschussprotokoll APr 16/357 vom 10.10.2013.

Die Folge dieser widersprüchlichen Aussagen ist die Verunsicherung der Kommunen. Diese fühlen sich von Minister Groschek im Stich gelassen.

Verunsicherung besteht aber auch bei den Betreiber/Startups der noch jungen Fernbusbranche, die Millionenbeträge in Fahrzeuge und Konzepte investiert haben, und bei deren Fahrgästen.

Wie erklärt die Landesregierung ihre widersprüchliche Aussage zu Fernbushaltestellen?

Dazu ist der Herr Minister Groschek im Hause und antwortet auch.

Danke schön, Herr Präsident. – Die Kurzfassung lautet: Die Landesregierung sieht einen solchen nicht. – Ich könnte jetzt weiter …

Vielen Dank, Herr Minister … Entschuldigung!

Gut.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es dazu noch eine Nachfrage? – Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister, diese Erkenntnis, dass Sie keinen Handlungsbedarf sehen, hatten wir ja auch schon Ihren bisherigen Entgegnungen zum Beispiel auf unsere Kleine Anfrage entnommen. Die große Frage ist: Wie sind derzeit die Zustände an den Fernbushaltestellen? Uns liegen zahlreiche Hinweise vor, dass es dort zu schwierigen Situationen kommt – sowohl verkehrsrechtlicher als auch sanitärer Art.

Wir sind der Meinung, dass sich eine Landesregierung aus dieser Situation nicht heraushalten kann. Wir haben von den Kommunen Hilferufe vernommen, die wir ernst nehmen. Von daher die Frage: Wie schätzen Sie die Situation an den Fernbushaltestellen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein?

Bitte schön, Herr Minister.

Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass für die Kunden dieses Privatverkehrs nach dem Prinzip „Privat vor Staat“ das Motto gilt: Der Fahrpreis ist wichtiger als der Haltestellenkomfort. Weil es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt – Fernreisebusverkehr – sehen wir uns auch nicht in der staatlichen landespolitischen Verpflichtung, eine Infrastruktur zu schaffen; denn das hieße, Gewinne zu privatisieren und Infrastrukturkosten zu verstaatlichen. Das wäre Public Private Partnership, die mit Sicherheit vom Landesrechnungshof kritisiert würde.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Priggen hat eine Frage. Bitte schön

Schönen Dank. – Der Kollege von der CDU hat mich darauf gebracht: Wenn ich bei uns in Aachen die Situation anschaue und akzeptiere, dass junge Leute, Leute, die nicht viel Geld haben, das Angebot gerne nutzen, dann wäre ich nie auf den Gedanken gekommen, dass das Aufgabe des Landes ist. Ich hätte immer gedacht, es sei Aufgabe meiner Stadt, dafür zu sorgen, dass diese Bushalteplätze mit dem ÖPNV erreichbar oder in der Stadt sind.

Also ist die Frage: Wenn es Aufgabe von jemandem ist, ist es dann nicht Aufgabe der Kommunen, das in ihren Nahverkehr zu integrieren und dafür zu sorgen, dass vor Ort vernünftige Park- und Anfahrmöglichkeiten gegeben sind? Das ist nicht Aufgabe des Landes.

Herr Minister.

Herr Abgeordneter Priggen, da treffen Sie voll die Auffassung der Landesregierung. Um Herrn Rehbaum vielleicht eine Nachfrage zu ersparen, will ich gleich darauf verweisen, dass wir die dritte Ebene, den Bund, noch nicht erörtert haben. Das war ja der vermeintliche Aufhänger für die mündliche Nachfrage bezüglich des Fernbusverkehres.

Ich habe in einer WDR-Sendung geäußert, dass gegebenenfalls dieser Fernbusverkehr durch den Bund bemautet wird. Wenn der Bund einen solchen Verkehr bemauten würde, könnte er sich überlegen, aus diesen Mauteinnahmen Infrastrukturertüchtigungen vorzunehmen. Das ist jetzt nicht unmittelbar mein vorrangiger politischer Wille. Aber dem Bund traue ich hinsichtlich der Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur alles zu. Deshalb auch, dass er die Fernbusverkehre bemauten will, zumal das der Vorsitzende des Bundestagsverkehrsausschusses öffentlich auf Seite 1 der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ als Forderung geäußert hat. Es war also kein Nobody, sondern einer der Top-Player der bundesrepublikanischen Verkehrspolitik. Deshalb sollten wir gespannt abwarten, welche Mautvorschläge aus Berlin uns alle noch erreichen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir haben eine Frage von Herrn Schemmer. Bitte schön.

Herr Minister, wir haben nun die Situation, dass die Fernbusbetreiber Mineralölsteuer und Kfz-Steuer zahlen und dass sich diese Bundesregierung darauf festgelegt hat, die Fernbusse nicht zu bemauten.

Meine Frage ist daher: Ist dadurch der Vergleich mit den Mitfahrerparkplätzen, die wir an Autobahnen und Ähnlichem haben, nicht eher angebracht, weil wir über das Gemeindeverkehrsfinanzierungs- bzw. Entflechtungsgesetz die Mitfahrerparkplätze mitfinanzieren? Wo ist denn der Unterschied zwischen dem Mitfahrerparkplatz und der Bushaltestelle für den Fernverkehr?

Bitte schön, Herr Minister.

Die Landesregierung sieht in einer solchen Finanzierungsvorsorge weder verkehrspolitischen Sinn noch wirtschaftliche Vernunft. Es ist – noch einmal – ein rein privatwirtschaftlicher Verkehr, der dort organisiert wird. Diejenigen, die verantwortlich diesen Verkehr durchführen, haben gefälligst auch die Infrastruktur bereitzustellen, weil sie im Gegensatz zu dem Konkurrenten Bahn – nur deshalb wurde zum 1. Januar 2013 der

Fernbusreiseverkehr in Deutschland zugelassen – und den privaten Bahnbetreibern keine Mautgebühren bezahlen.

Bei den Diskussionen im Rahmen des Zustandekommens des Koalitionsvertrages der die Regierung tragenden Fraktionen in Berlin ist davon ausgegangen worden, dass es verkehrspolitisch sinnvoll sei, Fernbusverkehre zu bemauten, weil die natürlich angesichts ihres Gewichtes mit Blick auf die Beschädigung von Infrastruktur genauso zu bewerten seien wie LKWs, dass aber aus ordnungspolitischen Gründen davon abgesehen werden sollte, weil eine Mehrheit der dort Verhandelnden davon überzeugt war, dass es wettbewerbsrechtlich Sinn mache, die Bahn unter Druck zu setzen. Das könne man besser mit einem mautfreien Fernbusverkehr als mit einem bemauteten – jedenfalls in einer Anfangsphase, ohne dass präzisiert wurde, was „Anfangsphase“ heißt.

Deshalb noch einmal mein Hinweis: Das, was im Koalitionsvertrag steht, muss nicht identisch sein mit dem, was die Bundesregierung im Bereich Verkehrsinfrastrukturfinanzierung real veranlassen will.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Bayer von der Piratenfraktion hat eine Frage. Bitte schön, Herr Bayer.

Vielen Dank. – Es handelt sich um Privatverkehr, und der bedingt natürlich privatfinanzierte Infrastruktur. Dennoch gibt es in ähnlichen Fällen, etwa bei Carsharing oder Mitfahrerverkehr, Rahmenbedingungen, die von Land und Kommunen gesetzt werden. Es gibt Regelungen, wo Carsharing-Autos parken dürfen, wo andere Fahrzeuge nicht parken dürfen. Auch für Elektroautos, die zum Privatverkehr zählen, existieren gesonderte Regelungen.

Gibt es von der Landesregierung Überlegungen, auf die Entwicklungen in der Zukunft zu reagieren, indem zum Beispiel Rahmenbedingungen geschaffen oder gesetzliche Vorgaben gemacht werden, dass bestimmte Einrichtungen vorhanden sein müssen?

Herr Minister.

Grundsätzlich ist die Landesregierung der Auffassung, dass die gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungsdichte in der Bundesrepublik Deutschland ein vertretbares Maß erreicht hat und wir deshalb nicht bestrebt sein sollten, dieses Maß da zu überschreiten, wo es nicht unbedingt erforderlich ist.

Im Moment sehen wir diese gesetzliche Regelungsnotwendigkeit noch nicht. Wir finden, dass wir sehr gut damit fahren, die Bezirksregierungen in Nord

rhein-Westfalen im Falle der Genehmigung von Fernbusreiseverkehren verantwortlich gemacht zu haben. Diese kommunalnahe Eigenverantwortlichkeit der Bezirksregierung ist ein bewährtes Organisations- und Gestaltungsprinzip in NordrheinWestfalen.

Danke schön, Herr Minister. – Seine zweite und damit letzte Frage stellt Herr Kollege Priggen.

Herr Minister, ich meine, Herrn Schemmer, den verkehrspolitischen Sprecher der CDU, so verstanden zu haben, dass er eine GFG-Befrachtung vorschlägt, um für die privaten Unternehmen Haltestellen zu errichten. Haben Sie das genauso verstanden? Denken Sie, dass die kommunalen Spitzenverbände eine solche Befrachtung des GFG mittragen würden?

Die Landesregierung kann sich nicht vorstellen, dass eine Befrachtung von kommunalen Selbstverwaltungsmitteln mit

Zwangsbevormundung, wo ein Teil dieses Geldes einzusetzen ist, die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände oder gar einer Mehrheit der Kommunen und Gemeinden findet. Da müsste Herr Kollege Schemmer den Gegenbeweis antreten und Städte nennen, die darauf drängen, bevormundend gezwungen zu werden, ihr eigenes Geld zwangsweise einzusetzen, um privatwirtschaftliche Fernbusbahnhöfe zu errichten.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Rehbaum stellt seine zweite Frage.

Herr Minister, Sie haben es gerade selber schon gesagt: Die Genehmigungsbehörden für den Fernbusverkehr sind jeweils die Behörden am Ausgangspunkt der Linie. Die Linien, die in Nordrhein-Westfalen beginnen, werden also durch die jeweilige Bezirksregierung genehmigt.

Warum haben denn diese Bezirksregierungen Linien genehmigt, ohne die Problematik der Leistungsfähigkeit der Haltestellen in den Blick zu nehmen? Und was unternehmen die Genehmigungsbehörden, um mögliche Verstöße gegen die Genehmigungsbedingungen sowohl in Nordrhein

Westfalen als auch im bundesweiten Verlauf der Linie durch Überwachung festzustellen und zu ahnden?

Herr Minister, bitte schön.

Ich wiederhole mich mit der Aussage, dass offensichtlich bei vielen Kundinnen und Kunden der Fernbuslinienverkehre das Prinzip gilt: Der Fahrpreis ist wichtiger als der Haltestellenkomfort. – Deshalb sind offensichtlich die allermeisten Fahrgäste mit einem recht niedrigen Haltestellenkomfort einverstanden, weil ein Mehr an Haltestellenkomfort natürlich auch einen höheren Fahrpreis bedeuten würde – es sei denn, Sie unterstellen die Verstaatlichung dieses Teils an privater Infrastruktur, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Schemmer hat eine zweite und seine letzte Frage.