Protocol of the Session on May 15, 2014

Ob wir nun eine solche gesetzliche Regelung Housing Improvement District oder Business Improvment District oder eben Immobilien- und Standortgemeinschaft nennen, ist uns nicht so wichtig.

Die unter schwarz-gelber Regentschaft eingebrachte Regelung verdient Respekt, weil damit der Versuch unternommen wurde, die Akteure vor Ort mit Rechten und Pflichten an lokalen Aufgaben und Entwicklungen zu beteiligen. Ob man für einen solchen Prozess wirklich ein Gesetz braucht, ist allerdings noch nicht ganz klar. Offensichtlich entscheiden sich die Akteure draußen im Land regelmäßig gegen eine buchstabengetreue Umsetzung des Gesetzes, treffen und verabreden sich auf formeller Grundlage. Frau Philipp hatte es eben bereits erwähnt.

Die Zahl der auf der Basis dieses Gesetzes bestehenden ISGs ist doch sehr überschaubar. Nun diskutieren wir sogar ein Änderungsgesetz, obwohl es praktisch nur keine oder nur sehr eingeschränkte Erfahrungen mit dem Gesetz selber gibt. Gut, das schadet auch nicht!

Wir wissen aber mangels empirischer Grundlage allerdings nicht, ob das Gesetz an der Praxis vielleicht vorbeigeht. CDU und FDP bemängeln offiziell

vor allem, dass das Verhinderungsquorum auf Antrag der Regierungsfraktionen im Änderungsantrag von einem Viertel auf ein Drittel heraufgesetzt worden ist. Ja, auch wir befürchteten an der Stelle demokratische Defizite. Doch das eindeutige Ergebnis aus der Anhörung war: An den Initiativen vor Ort beteiligen sich so oder so nur wenige Akteure. Die Aktiven sind die, die unterstützt werden müssen.

Offenbar stoßen Gesetz und Änderungsgesetz bei den Akteuren und Verbänden ganz überwiegend auf Zustimmung. Alleine „Haus & Grund“ lehnt beides ab.

Wir lehnen es nicht ab, machen aber vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Kosten einer ISG nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen und das Gesetz an der Stelle einer weiteren Konkretisierung bedarf. Dieser Hinweis wurde in der dazu durchgeführten Anhörung gegeben, verhallte allerdings offensichtlich ungehört.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen steht einer Ausweitung – auch das eine Erkenntnis aus der Anhörung – zwar grundsätzlich positiv gegenüber, bezweifelt aber die Sinnhaftigkeit von wohnungsbezogenen ISGs. Das heißt letztlich, dass eine Ausweitung nur auf den ISGs im Gewerbegebiet und in touristischen Bereichen befürwortet wird. Gerade in Bezug auf die ganzheitliche Entwicklung von Wohnquartieren sieht sie einerseits zwar den Sinn einer ISG, weist aber vor allem auf deren Grenzen hin, und zwar insbesondere hinsichtlich der Initiierung privaten Engagements.

Das heißt für uns: Frau Schneckenburger, in Problemquartieren und schwierigen Quartieren hilft Reden nicht, sondern es muss auch noch mit öffentlicher Unterstützung Geld in die Hand genommen werden. Dafür braucht es ein solches Instrument eher nicht, sondern hinreichend ausgestattete und verfügbare Budgets. Vor allem das, Frau Philipp und Frau Schneckenburger.

Unterm Strich bleibt: Eigentlich brauchen wir das Gesetz nicht. Wesentliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Quartiersentwicklung auf private Akteure zu konzentrieren und dabei die Menschen vor Ort im Grunde genommen nicht zu beteiligen, kann nicht als gelungenes Projekt beteiligungsorientierter Politik bezeichnet werden. Das Gesetz hat wohl auch gar nicht den Anspruch, alle Probleme in den Städten und Quartieren zu lösen. Einigen Änderungen wie zum Beispiel der Ausweitung der Gebietskulisse beim Änderungsgesetz sind sogar zu befürworten. Letztlich aber interessiert beides die Praxis draußen zunächst wenig.

Ich empfehle an dieser Stelle Enthaltung. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Groschek das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Enthaltung ist nicht die Empfehlung der Landesregierung, sondern Zustimmung ist die Empfehlung der Landesregierung. Ich glaube, wir haben durchaus eine Chance, in guter Tradition ein vernünftiges, gutes, solides Original aus dem Jahre 2008 gemeinsam fortzuschreiben.

Die guten Argumente für das Gesetz brauche ich nicht zu wiederholen. Sie sind im Grunde mit breitester Mehrheit hier schon dargestellt worden. Der Streit um des Kaisers Bart ist nun wahrhaftig kein Streit um Enteignung. Ich glaube, an der Stelle sollten wir nicht nur die Kirche im Dorf lassen, sondern auch alle Tassen im Schrank. Wer allen Ernstes glaubt, dass in einer Demokratie eine Zweidrittelmehrheit einer Enteignung gleichkäme, der hat ein Demokratieverständnis, das sich – um es einmal so zu formulieren – von meinem zumindest graduell unterscheidet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich glaube, dass eine Sperrminorität von einem Drittel schon eine große Vetominderheit ist. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, was im Ländervergleich festzustellen ist, so kann man im Grunde bilanzieren: Dort, wo die Drittelregelung gilt, gibt es mehr Standortgemeinschaften. Dort, wo das 25-%Quorum gilt, gibt es weniger. Das einzige Argument, das aus meiner Sicht für die 25 % spräche, ist die Erfahrung, dass überstimmte Minderheiten – wenn sie sich übergangen fühlen – klagefreudiger werden. Vielleicht könnten wir die eine oder andere Klage präventiv abweisen. Aber ich glaube, dass der Mehrwert durch die größere Gründungsbereitschaft das allemal aufwiegt.

Es wird niemand gesetzlich gezwungen, eine solche Standortgemeinschaft zu etablieren. Aber viele sollten sich eingeladen fühlen, über dieses Instrument nachzudenken. Patentrezepte gibt es nicht. Deshalb ist dies ein Werkzeug in einem großen Werkzeugkasten. Ich finde, wir sollten es so beschließen, wie es funktionstüchtig durch die Anhörung bestätigt wurde.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. – Ich habe doch noch eine Wortmeldung. Vielen Dank für den Hinweis.

Es gibt eine Wortmeldung des Kollegen Hausmann, der noch eine Minute und 18 Sekunden Redezeit hat. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Minister hat am Ende seiner Rede noch einmal einen interessanten Aspekt aufgeworfen: Was ist denn, wenn die Klagefreudigkeit richtig in Betracht kommt? – Dann werden aus den wenigen ISGs am Ende noch weniger. Das heißt: Die Erfolgsmöglichkeit des Gesetzes ist schon in sich selber eigentlich beschränkt.

Was bedeutet eigentlich das Verhinderungsprogramm? Wenn Eigentümerstrukturen da sind, die es ermöglichen, dass nahezu 50 % durch Einzeleigentümer und Eigentümergruppen einen solchen Standort dominieren, nützen auch die 33 % Widerspruch nicht. Was ist mit den 16 %, die letzten Endes übrigbleiben? – Das haben Sie einfach nicht sauber durchgerechnet. Warum hat die Regierung nicht selber von Anfang an die 33-%-Regelung vorgeschlagen, sondern wartet ab, dass die eigene Fraktion das hier vorträgt? Die ganze Genese dieses Gesetzes wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.

Frau Schneckenburger, Klassenkampf ist nicht meine Vokabel. Klassenkampf ist das, was Sie hier vorführen. Wenn Sie in all den Gesetzen, die Sie hier vorlegen, immer zuungunsten des Eigentums entscheiden, dann haben Sie ein Problem mit den Artikeln des Grundgesetzes. Sie führen die Vokabel „Klassenkampf“ hier ein und nicht wir.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt liegen mir endgültig keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und rufe zur Abstimmung auf.

Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache

16/5976 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4232 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und der fraktionslose Kollege Stein. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Piratenfraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/5976 - Neudruck - angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4232 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgeset

zes zum Sprengstoffgesetz

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5788

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hätte ich jetzt Herrn Minister Schneider das Wort erteilt, wenn er seine Rede nicht zu Protokoll gegeben hätte. (sie- he Anlage) Ich nehme an, dass das auch auf beifällige Zustimmung des Hohen Hauses trifft. Eine weitere Aussprache, meine Damen und Herren, ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5788 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

14 Organstreitverfahren von 12 Abgeordneten

des Landtags Nordrhein-Westfalen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung von Informations- und Fragerechten

VerfGH 12/14 Vorlage 16/1907

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/5977

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung.

Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5977, dem Verfahren nicht beizutreten. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diese Empfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Damit ist diese Empfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

15 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 20 gem. § 82 Abs. 2 GeschO (§ 79 Abs. 2 GeschO a. F.) Drucksache 16/5978

Die Übersicht enthält fünf Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung zur abschließenden Erledigung an den Ausschuss überwiesen wurden, sowie drei Entschließungsanträge und einen Änderungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.

Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht abstimmen. Wer dieses Abstimmungsverhalten bestätigen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 16/5978 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig vom Landtag Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Ich rufe auf:

16 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/22