Protocol of the Session on May 14, 2014

Ich befürchte, dass da wieder ein bürokratisches Monster aufgebaut wird. Deshalb möchte ich darum bitten, dass man, wenn man es denn beschließt, dafür sorgt, dass klar definiert wird, welcher Schüler einen Anspruch hat, wie er ihn durchsetzen kann und wie die Lehrer Unterstützung erhalten können. Da sehe ich auch Sie, die Landesregierung, in der

Pflicht, für entsprechende Informationen und für Fortbildung zu sorgen, damit die Lehrer in der Lage sind, helfend einzugreifen.

Wir respektieren die Vereinbarung mit den Kommunen. Wir sind dafür, dass das Ganze jetzt schnell in den Ausschuss geht, damit endlich etwas passiert. Jeder Tag, an dem nichts geschieht, ist ein verlorener Tag. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik am 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Trotzdem sagen wir: Ab in den Ausschuss damit, zügig beraten und dann umsetzen. – Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, dass die Landesregierung den von den Fraktionen von SPD und Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion ausdrücklich begrüßt.

Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der in den gemeinsamen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielten Ergebnisse über die Beteiligung des Landes an den kommunalen inklusionsbedingten Kosten. Es ist schon gesagt worden, ja, wir haben das Parlament umfänglich darüber unterrichtet.

Immerhin, Frau Pieper: Zum Zeitablauf: in der letzten Sitzung vor Ostern berichtet, heute, am ersten Plenartag nach der Osterpause, erste Lesung – ich glaube, schneller ging es nicht. Wir wollten dafür ja keine Sondersitzung in den Osterferien durchführen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Mit der Vorlage dieses Regelwerkes erfüllt die Landesseite das Versprechen, das sie den kommunalen Spitzenverbänden gegenüber gegeben hat, und schafft für die getroffenen Vereinbarungen Rechtssicherheit, und zwar auch für die Leistungen, die wir ausdrücklich als freiwillige Leistungen bereitstellen. Zugleich bekräftigt die Landesseite bewusst nochmals den gefundenen Kompromiss und signalisiert der kommunalen Familie damit Verlässlichkeit. Wir halten Wort.

Die 175 Millionen €, die wir mit diesem Gesetz zur Unterstützung der Kommunen aufwenden, sind ja längst nicht alles, was das Land für die Inklusion in Nordrhein-Westfalen investiert.

Ich nenne die Daten noch einmal:

Es sind 750 Millionen € für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer. Es sind 100 Millionen € für Sonderpädagogik, für Fortbildung und für Weiterqualifizie

rung. Das ist ein umfassendes Gesamtkonzept. Insgesamt liegen wir mit den Aufwendungen bei über 1 Milliarde €. Andere Bundesländer würden sich wünschen, so systematisch daran zu gehen. Das können wir mit Fug und Recht behaupten.

Frau Scharrenbach, noch einmal: Die Integrationshelfer oder Inklusionshelfer, auf die die Kinder individuell einen Anspruch haben, gehen auf das Bundessozialgesetz zurück. Sie gehen nicht auf das Schulrecht zurück. Deswegen können wir hier keine Verpflichtung eingehen. Das sieht im Übrigen die Kollegin Kurth in Sachsen genauso. Das sieht der Kollege Spaenle in Bayern genauso, und das sieht auch der Kollege Lorz in Hessen genauso. Fragen Sie die doch einmal. Mit all denen ringen wir darum, von Bundesseite hier eine Beteiligung zu erhalten oder eine andere Lösung zu finden. Das würde die Kommunen entlasten und die Verantwortlichkeit klarmachen.

Für das, was auf das Sozialgesetzbuch des Bundes zurückgeht, können wir als Land nicht in die Verantwortung gehen. Das wäre unverantwortlich und nicht sachgerecht. Das machen wir in anderen Fällen auch nicht, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will ein Weiteres sagen: In den letzten Jahren ist viel passiert. Das ist passiert, weil wir trotz der Auseinandersetzung um diese Frage schon immer eine im Grundsatz sehr gute Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion hatten und auch weiterhin haben werden. Sonst wäre doch gar nicht erklärlich, dass wir im laufenden Schuljahr – wie heute Morgen von IT.NRW veröffentlicht – inzwischen 30 % der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen haben. Obwohl das Gesetz noch gar nicht gilt, haben wir schon diese hohe Zahl erreicht.

Sie wollen ja immer die Regierung treffen, aber Sie würden die Menschen treffen, die das jetzt schon vor Ort tun. Für die Qualität sorgen die Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen, und für die Qualität sorgen schon jetzt die Kommunen. Wir sollten froh sein, dass sie das alles schon auf den Weg gebracht haben, nicht nur in den letzten Jahren, sondern schon ganz lange. Denn das gemeinsame Lernen hat in Nordrhein-Westfalen eine über 30-jährige Tradition. Denn: Wir fangen nicht bei null an. Die Eltern würden das gemeinsame Lernen doch nicht für ihre Kinder wählen, wenn sie nicht davon überzeugt wären, dass es gut ist.

Also: Bitte nach vorne schauen und sich nicht an etwas abarbeiten, was nicht einmal gesagt worden ist, um das irgendwie zu kritisieren, weil man das Haar in der Suppe finden will.

Meine Damen und Herren, der Anpassungsprozess und der Umsetzungsprozess laufen. Alle Beteiligten

arbeiten daran. Ich appelliere an die Opposition – CDU, FDP –, konstruktiv mitzugehen. Die Piratenfraktion hat das immer getan. Es geht um die Kinder, für die wir das gut gestalten wollen. Daran sollten wir alle mitwirken. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung dieses guten Ergebnisses für unsere Kommunen und für die Kinder in den Schulen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5751 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

5 Effektiver Nichtraucherschutz: Toleranz und

Akzeptanz statt Bevormundung und Ideologie

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/5753

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5871

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gesundheit wird als ein wichtiges und in vielen Belangen und Bereichen schützenswertes Gut angesehen. Für mich und die FDP-Fraktion im Landtag gelten aber auch immer die Prinzipien des Rechts auf freie Entfaltung des Einzelnen und das Prinzip der Eigenverantwortung, und zwar in allen Politikbereichen – auch in der Gesundheitspolitik.

Genau auf diesen Prinzipien der Eigenverantwortung, der Entfaltung des Einzelnen – des Kneipengängers und des Kneipiers gleichermaßen – gründete das Nichtraucherschutzgesetz der schwarzgelben Landesregierung. Es fand einen sinnvollen und geachteten Ausgleich zwischen dem Wunsch vieler Menschen, nach Feierabend in der Stamm

kneipe an der Ecke eine Zigarette zu rauchen, und den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die im Restaurant ihr Essen ohne lästigen Zigarettengestank genießen wollten.

Niemand stellte ernsthaft diese bewährte Regelung infrage – niemand, bis zu den Zeitpunkt, an dem die personifizierten Moralapostel, also die grüne Landtagsfraktion, ein rigoroses Antirauchergesetz in Nordrhein-Westfalen durchboxen wollten, auch gegen Widerstände beim roten Koalitionspartner.

Dass die Politik des erhobenen Zeigefingers Ihnen – den Kolleginnen von Bündnis 90/Die Grünen – gehörig auf die Füße gefallen ist, scheinen einige Ihrer Berliner Kollegen mittlerweile schon festzustellen.

(Zuruf von der SPD)

Trotzdem kann man sich nur die Augen reiben, wenn dieselben Personen, die noch vor einem halben Jahr massiv an der Steuer- und Abgabenschraube drehen und unser Land mit einer Verbotswelle überziehen wollten, nun in einem Parteileitpapier verkünden, dass Freiheit grün sei. Das Rauchen gehört dazu natürlich nicht, wohl aber, wie vom Spitzenpersonal der Grünen im Bund gefordert, der Konsum von Cannabis, der flächendeckend legalisiert werden soll. Alles nachzulesen auf Ihrer Homepage.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, nach Verabschiedung Ihres Nichtraucherschutzgesetzes haben sich unglaublich viele Menschen an mich gewandt, die wie ich die Novellierung für völlig unverhältnismäßig und überzogen halten. Die traditionelle Kneipenkultur wird in Gefahr gesehen. Wirte berichten mir von empfindlichen Umsatzeinbußen. Auch die DEHOGA verzeichnete schon kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Kneipensterben. In meiner Heimatstadt schloss bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten dieses Rauchverbots die erste Eckkneipe. Dies alles drückt eine Tendenz aus.

Gerade deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass die Landesregierung nun endlich eine umfassende Evaluierung ihres Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg bringen muss.

(Beifall von der FDP)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, eine aktuelle und repräsentative Umfrage aus den letzten Tagen ließ aufhorchen: 63 % der Befragten würden das ausnahmslose Rauchverbot in Kneipen ablehnen.

Frau Ministerin Steffens, in Ihrer Rede vom 21. Juni 2013 berichteten Sie stolz, dass in einer Umfrage der Zuspruch für Ihr rigoroses Gesetz bei 82 % läge.

(Ministerin Barbara Steffens: Genau!)

Was zeigt uns das? – Entweder war die von Ihnen zitierte Umfrage falsch oder die Unterstützung für Ihre Regelung lässt rapide nach.

Es wird also Zeit, dass Sie sich aufmachen und prüfen, ob Ausnahmen vom Rauchverbot in Einraumkneipen oder Festzelten nicht doch wünschenswert sind.

(Beifall von der FDP)

Denn in derselben Rede hatten Sie in der Erwiderung auf meinen Fraktionschef Christian Lindner ja eine Evaluation nach einem Jahr angeboten.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist zweifellos Aufgabe des Staates, politische Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Ausdruck gesellschaftlicher Liberalität muss es aber auch sein, unseren Bürgern und Bürgerinnen möglichst große Freiräume in der persönlichen Entfaltung zu geben.

Es ist und bleibt richtig, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel in Krankenhäusern, Schulen usw., zu untersagen. Hier hat man keine Wahl, ob man eintreten möchte oder nicht.

In einer Eckkneipe sieht es da schon anders aus. Hier suchen die Menschen Entspannung und Geselligkeit mit oder ohne Zigarette. Niemand wir hier einen Kindergeburtstag feiern oder eine Krabbelgruppe veranstalten. An der Tür steht oder vielmehr stand: Hier wird geraucht. – Jeder konnte selbst entscheiden, ob er diese Kneipe betritt oder nicht.