Das Leistungsgesetz ist noch einmal Ausdruck des gemeinsamen Willens, die UN-Behindertenrechtskonvention zum Wohle der Kinder und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum Erfolg zu führen. Das ist nie Dissens innerhalb der kommunalen Familie und zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesseite gewesen. Für dieses Ziel haben wir, beide Seiten, bewusst Maximalpositionen aufgegeben und immer wieder Kompromisslinien gesucht.
Worum ging es? Keine Prinzipienreiterei zum Wohle der Kinder! Allerdings – das will ich auch noch mal deutlich sagen – war das sehr zum Leidwesen derer, die das Thema schon als Würze für ihr Wahlkampfsüppchen vorgesehen hatten. Da musste vor Ort – das wurde ganz deutlich – das Rad an einigen Stellen wieder etwas zurückgedreht und eingepackt werden. Aber das ist gut, weil es um die Kinder geht und nicht um die Frage, wer an welcher Stelle im Wahlkampf welche Punkte macht.
Rot-Grün investiert in den nächsten Jahren über 1 Milliarde € in den Inklusionsprozess. Das ist 1 Milliarde € neben den Personalinvestitionen, die wir bereits über den Schulkonsens fest vereinbart haben, wodurch sich die Rahmenbedingungen von Schule ändern.
Was steckt in dieser 1 Milliarde €? Das sind insgesamt 3.200 Lehrerstellen – neben den schon erwähnten anderen Personalinvestitionen –; das sind 750 Millionen €, die sich im Landeshaushalt wiederfinden; das sind 100 Millionen € Fortbildungsmittel; das sind – das will ich auch noch mal sagen – 2.300 zusätzliche Studienplätze, 2.500 Plätze für Zusatzqualifikationen für Sonderpädagogik und ein systematisch aufgestelltes neues Fortbildungs- und Unterstützungssystem für die Schulen auch in dieser Frage.
Hinzu kommen die 175 Millionen € über die Legislatur hinaus, fest zugesagt durch Rot-Grün, die der Unterstützung der kommunalen Schulträger dienen. Und auch die Ersatzschulträger werden im Gesetz berücksichtigt.
Das ist ein im Inklusionsprozess sehr wirksames und gegenüber der Haushaltspolitik des Landes verantwortungsvolles Ergebnis, das wir miteinander tragen können und das zukunftsweisend ist. Es ist verlässlich gegenüber den Kommunen und zum Wohle der Kinder.
Jetzt appelliere ich an Sie, liebe Opposition, auch an die Mitglieder des Landtages, die jetzt nicht im Saal sind – Sie werden es hoffentlich weitertragen -: Verhalten Sie sich bitte in den Haushaltsverhand
lungen entsprechend und unterstützen Sie dieses Ergebnis! Wir warten immer noch darauf, dass Sie „Butter bei die Fische“ tun und sagen: Ja, wir stehen dazu, dass diese Mittel für die Inklusion investiert werden. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inklusion bedeutet aus Sicht der Kommunen nicht „all inclusive“. Insofern haben Sie nach einem langen und zähen Ringen mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf anerkannt, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das Sie auf den Weg gebracht haben, konnexitätsrelevant ist und die Kommunen Gelder benötigen, um die schulische Inklusion überhaupt umsetzen zu können. Das ist ein Meilenstein, den Sie in Ihrem Erkenntnisprozess in den letzten Wochen und Monaten gesetzt haben.
Doch: Wenn Sie im Gesetz unter dem Punkt G „Finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen und privaten Haushalte“ ausführen, das Gesetz diene vor allem baulichen Investitionen der Kommunen, dann wäre es gut gewesen, wenn Sie auch anerkannt hätten, dass insbesondere auf die Schulträger in den nächsten Jahren und Jahrzehnten laufende Betriebskosten zukommen. Derer nehmen Sie sich nicht umfänglich an. Sie setzen da eher auf die Überprüfungsfristen, insbesondere im Hinblick auf die Inklusionshelfer, die dringend benötigt werden.
Kommunen, Verwaltungen, ehrenamtliche Rats- und Kreistagsmitglieder sind engagiert bei der Sache, wenn es um die Frage geht: Wie stellen wir denn unser Schulsystem zum und ab dem 1. August 2014 auf? In etlichen Diskussionen beschäftigen sie sich mit Eltern, Vereinen und Verbänden, um sich den Fragen zu nähern: Was machen wir mit dem Förderschulangebot vor Ort? Welche Investitionen müssen wir zum 1. August in Schulgebäuden vornehmen? Welche Lehr- und Lernmittel müssen wir zur Verfügung stellen? Und: Wie viel zusätzliches Personal benötigen wir, um Kindern mit einer Behinderung den Schulbesuch geregelt zu ermöglichen?
Das Ansinnen, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten, kann letztendlich nicht politisch verordnet werden, sondern es muss gelebt werden. Um es zu leben, hätte man in diesem Prozess allerdings von Anfang an deutlich machen müssen, dass eine Landesregierung an der Seite der Kommunen steht. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben den Kommunen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion zusätzliche Steine in ihren
Rucksack gelegt, statt welche herauszunehmen. Letztlich waren diese zähen Verhandlungen, die Sie geführt haben: „Konnexität, ja oder nein? Wenn ja, wie viel und wie lange? Wann überprüfen wir es?“, im Grunde dem gesamten Prozess abträglich und seiner eigentlich auch unwürdig.
Das resultiert aus Ihrer ursprünglichen Einschätzung, die Sie sehr lange aufrechterhalten haben, die Kommunen müssten gar nicht mehr investieren, weil sich am Ende alles rechne und gegeneinander aufhebe. Sie hätten den Kommunen von Anfang an Sicherheit geben müssen, damit sich Kommunen, Räte, Verwaltungen und Kreistage verlässlich auf den Weg hätten machen können. Das haben Sie aber nicht getan.
Ihr heute vorliegender Gesetzentwurf – das gestehen wir zu – ist durchaus diskussionswürdig. Es ergeben sich dennoch viele Fragen in diesem Zusammenhang. Diese möchten wir gern in dem anhängenden Verfahren mit Ihnen besprechen.
Es geht zum Beispiel um die Frage des zusätzlichen Personals, insbesondere die Inklusionshelfer. Sie nehmen die Zahlungen für die Inklusionshelfer aus der Inklusionspauschale heraus und schreiben in einem weiteren Ansatz, mögliche Mehrkosten sollten erhoben und überprüft werden; je nach Ergebnis solle es dann eine Anpassung der Inklusionspauschale geben. Zuvor haben Sie aber ausgeschlossen, dass Kosten für Inklusionshelfer übernommen werden.
Dazu gehört auch die Verteilung der Inklusionspauschale auf Kreise, kreisfreie Städte und den kreisangehörigen Raum. Man muss gucken, welche Wirkungen dieses Verteilungsgesetz letztendlich entfaltet.
Über eines – damit möchte ich zum Abschluss kommen – kann der heutige Gesetzentwurf allerdings nicht hinwegtäuschen: Die Debatten, die in den vergangenen Wochen und Monaten zwischen Landesregierung, regierungstragenden Fraktionen und kommunalen Spitzenverbänden geführt worden sind, haben dazu beigetragen, dass über einen Punkt dem Grunde nach gar nicht mehr politisch gestritten wurde – und das ist die Frage der Qualität im Schulsystem ab dem 1. August 2014, die Versorgung der Regelschulen mit Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern. Es wäre es wert gewesen, weiter über die Qualität des Systems zu streiten;
denn am Ende des Tages – ich denke, darüber sind sich alle in diesem Hause einig – geht es um die Zukunft von Kindern, und zwar mit Behinderung, aber auch ohne Behinderung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Herter, ich würde gern auf einen Aspekt eingehen. Sie haben von einer guten Lösung gesprochen, die zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung getroffen worden sei. Dazu sage ich: Ob das eine gute Lösung war, ob das eine gute Lösung ist und vor allen Dingen ob das eine gute Lösung in der Zukunft sein wird, wird sich in den folgenden Monaten bzw. Jahren erst noch herausstellen.
In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir um die Inklusion, um die Ausgestaltung des Inklusionsprozesses und auch um die notwendige Finanzierung sehr heftig gestritten. Über diesen Streit ist viel Zeit ins Land gegangen. Wertvolle Zeit ist verstrichen, in der die notwendigen Vorbereitungen in den Kommunen nicht getroffen werden konnten.
Die GEW hat zu Recht die Feststellung getroffen, es sei utopisch, in den verbleibenden vier Monaten bis zum Beginn des neuen Schuljahres die notwendigen Umbauten durchzuführen und das notwendige Fachpersonal einzustellen oder die entsprechenden Fortbildungen zu leisten. Wenn man auf das vor uns liegende Schuljahr 2014/2015 blickt, muss man sich angesichts des bisher nachlässigen und unstrukturierten Vorgehens große Sorgen machen.
Gleichwohl ist es gut, dass es zu dieser Lösung mit den kommunalen Spitzenverbänden gekommen ist und Sie von Rot-Grün uns zeitnah einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Allerdings darf man sich auch nicht täuschen; denn in vielen Kommunen rumort es gewaltig, nachdem man dort angefangen hat, intensiv zu rechnen. Bei nüchterner Betrachtung sehen die verabredeten Beträge im Lichte der riesigen Herausforderungen in den einzelnen Kommunen tatsächlich deutlich anders aus. Hier stellt sich die Frage, von wo aus man in das Fernglas blickt und die Ergebnisse betrachtet.
Es ist von uns aus positiv zu vermerken, dass Sie heute und auch beim letzten Mal nicht den Versuch gemacht haben, sich sozusagen als strahlende Gönner zu präsentieren. Bei der letzten Unterrichtung hat man ja schon ein bisschen darauf gewartet, dass Sie von SPD und Grünen gleich behaupten würden, Sie hätten die Kommunen immer unterstützen wollen und es seien die Kommunen, die partout nichts haben wollten. Das haben Sie Gott sei Dank nicht getan.
Insofern ist die weitgehend nüchterne Umsetzung in Form dieses Gesetzentwurfs mit der finanziellen Vereinbarung auch von unserer Seite aus zu begrüßen. Die Schulträger brauchen nämlich dringend finanzielle Unterstützung.
Es kommt nun darauf an, ob die langfristigen Bedürfnisse der Schulträger entsprechend gesichert werden können. So ist das Verfahren, das jetzt noch ansteht, von großer Bedeutung; denn es darf nicht jedes Jahr zu einem erneuten Fingerhakeln kommen.
Das heißt: Für die Kommunen ist in diesem Zusammenhang wichtig, nach welchen Verfahren die Daten von wem erhoben werden, wer die Kosten trägt und welche Aspekte evaluiert werden. Das alles gilt es in den Fachausschüssen zu beraten. Wir stimmen daher der heutigen Überweisung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Es ist gerade mehrfach gesagt worden: Dieses Gesetz setzt jetzt um, was die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Schulen zeitnah Unterstützung zu geben. Der Prozess muss jetzt zügig weitergehen, damit die Schulen zeitnah die notwendigen finanziellen Hilfen erhalten.
Wenn wir mal ehrlich sind, hätten wir das alles viel früher haben können. Wenn man es etwas zügiger angegangen wäre, wenn man die Konnexität anerkannt hätte, dann wäre das Geld heute unter Umständen schon vor Ort. Ich glaube, das hätten den Menschen sehr viel mehr geholfen.
Es gibt einige Regelungen im Gesetzentwurf, die finde ich richtig gut, aber es gibt auch einige Kritikpunkte. Ich finde zum Beispiel, dass die Vergabe des Geldes nach dem Gießkannenprinzip der Sache nicht gerecht wird. Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben häufiger gesagt, dass wir in NRW bei der Inklusion an ganz unterschiedlichen Stellen stehen. Die Entwicklung ist ganz unterschiedlich weit fortgeschritten. Da muss man schauen, welche Schule, welche Kommune wie weit ist, und dann muss das Geld dort hin, wo es gebraucht wird. Es einfach auf die Kommunen zu verteilen, egal was dann damit getan wird, halte ich für falsch.
Zum Kostenblock II, den Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen Inklusion: Mir ist bewusst, dass das Land hier – rechtlich betrachtet – freiwillige Unterstützung leistet. Dennoch habe ich Sorge, ob die 10 Millionen € ausreichen werden. Ich denke nicht. Hier geht es um Personalkosten, um Schulsozialarbeit, um Psychologen und um den Ausbau des Ganztags.
Die Kosten hierfür werden in den nächsten Jahren garantiert eher steigen. Ich glaube nicht, dass wir da mit 10 Millionen € hinkommen werden. Da braucht man kein Hellseher zu sein, um jetzt schon zu sagen, dass man da wird aufstocken müssen.
Im Ausschuss haben wir über Förderkonzepte und über Modelle wie RTI geredet. Ich weiß, Frau Ministerin, Sie werden sich hüten, solche Konzepte flächendeckend einzuführen. Dann sind wir nämlich sofort wieder bei der Konnexitätsfrage. Aber im Moment wuselt eben jede Schule für sich herum und guckt, was sie machen oder leisten kann; unterschiedliche Konzepte werden getragen.
Ich finde, man muss ganz genau prüfen, wohin das Geld tatsächlich fließen muss. Mittelfristig, wenn alle Schulen Konzepte haben, glaube ich, dass wir viel mehr Geld brauchen, um – wie es auch Frau Gebauer sagte – die Inklusionsassistenten und weiteres Personal zu bezahlen. Da sind 10 Millionen € ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ich möchte noch etwas Positives herausstellen – das ist ein bisschen untergegangen –, und zwar steht das hinten im Gesetzentwurf. Das Land sieht eine Bundesratsinitiative vor, welche die Bündelung von Integrationshelfern mit der Poolbildung an Schulen nach dem SGB VIII und XII erleichtert.
Wir sprechen also darüber, dass nicht wie jetzt ein Integrationshelfer nur für einen Schüler da ist, sondern dass er für mehrere Schüler tätig sein kann. Das finde ich ganz hervorragend, und ich finde es toll, dass die Kommunen diesen Weg mitgehen. Nur, wir stehen wieder vor dem gleichen Problem: Es geht jetzt los. in 2014, es muss jetzt schnell gehen, es muss jetzt etwas passieren.
Das zweite Problem ist: Wenn es darum geht, dass ein Schüler Unterstützung durch einen Integrationshelfer bekommt, dann sind das Verfahren, die oft über ein Jahr dauern. Eltern sind verzweifelt und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Kollegen haben überhaupt keine Ahnung, wie sie dabei unterstützend tätig werden können, weil sie nicht wissen, was für Gutachten sie eigentlich schreiben müssen, damit das Kind den Anspruch erhält.
Ich befürchte, dass da wieder ein bürokratisches Monster aufgebaut wird. Deshalb möchte ich darum bitten, dass man, wenn man es denn beschließt, dafür sorgt, dass klar definiert wird, welcher Schüler einen Anspruch hat, wie er ihn durchsetzen kann und wie die Lehrer Unterstützung erhalten können. Da sehe ich auch Sie, die Landesregierung, in der