Damit wird auch deutlich, dass wir wesentlich mehr Geld als die 175 Millionen € für den kommunalen Belastungsausgleich in die Hand nehmen, die in der öffentlichen Debatte der letzten Wochen so stark im Vordergrund gestanden haben.
Ich verstehe und respektiere – unabhängig von gesetzlichen Ausgleichspflichten – auch das Anliegen der kommunalen Familie, bei der Umsetzung der Inklusion vor Ort und den damit verbundenen finanziellen Leistungen unterstützt zu werden. Umgekehrt sind in den Verhandlungen die Interessen des Landes immer wieder deutlich gemacht worden und bei den kommunalen Spitzenverbänden erkennbar auf Verständnis gestoßen.
So haben sie in der letzten Woche die Höhe der Beiträge nicht mehr infrage gestellt. Gleichzeitig ist es dabei geblieben, dass das Land die Kosten für die Integrationshilfe nicht übernehmen wird. Einen Blankoscheck haben wir also nicht ausgestellt.
Meine Damen und Herren, ich bewerte diese Vereinbarungen, um die hart, aber überwiegend konstruktiv gerungen worden ist, als durchweg positiv und für beide Seiten als fair und vertrauensbildend.
vention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie dient dem Wohl aller Kinder und Jugendlichen. Es ist daher angemessen und richtig, dass sich Bund, Länder und Kommunen nach Kräften engagieren und dieser Aufgabe gemeinsam stellen.
dungen angeht, werden wir an diesen Gedanken anknüpfen. Auch diese Aufgabe kann nur in einem gemeinsamen Prozess bewältigt werden.
Die Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände ist unverzichtbar und Voraussetzung dafür, dass das Ministerium für Schule und Weiterbildung dem Landtag berichten kann. Der Prozess wird genauso angelegt sein, wie er in dem Zeitraum zwischen der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und dem heutigen Tag in die Tat umgesetzt wurde, das heißt, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden. Auch dieser Arbeitsgruppe, die von Staatssekretär Hecke geleitet wurde, gebührt mein Dank. Die Staatskanzlei war eingebunden. Das MIK war eingebunden. Hier ist also auch jenseits der Spitzengespräche in den Ministerien sehr, sehr viel Arbeit geleistet worden. Dafür ebenfalls mein herzlicher Dank!
Diesen Willen, den konstruktiven Weg gemeinsam weiterzugehen, bringt auch der Ihnen vorgelegte Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck. Mit den Vorbereitungen der Überprüfungsverfahren wird mein Haus zügig beginnen, um die Einhaltung der vereinbarten Fristen sicherzustellen.
Darüber hinaus wird – einerseits um den Kommunen die versprochene Rechtssicherheit zu geben und andererseits um die Landesleistungen auf eine juristisch saubere Grundlage zu stellen – in Kürze ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden.
Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, wie sich CDU und FDP zu dem Entschließungsantrag und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren verhalten werden. Ich wünsche mir, dass Sie zu der Zusammenarbeit zurückfinden, die Herr Laumann als Fraktionsvorsitzender uns bezogen auf das Thema „Inklusion“ immer versprochen hatte. Die CDU hat hier etwas versprochen; bisher hat sie es nicht gehalten.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass sich die Piratenfraktion im Schulausschuss stets konstruktiv und an der Sache orientiert verhalten hat.
Ihnen allen möchte ich in dem Zusammenhang ein Zitat unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck ans Herz legen: Inklusion fordert ein Wir!
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich nicht versäumen, allen an den Verhandlungen Beteiligten noch einmal ausdrücklich und herzlich zu danken, insbesondere den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Römer
und Herrn Priggen, die viel Zeit, Geduld, Nerven und ihr gesamtes, über die Jahre angehäuftes Verhandlungskönnen in diesen Prozess eingebracht haben.
Ohne ihren großen persönlichen Einsatz für die Sache wäre die Einigung nicht denkbar gewesen und nicht zustande gekommen. Sie haben das entscheidende Zeichen gesetzt, indem sie die Bereitschaft der Koalitionsfraktionen für die zusätzlichen Investitionen zugesagt haben und eben nicht nur, wie es im Gutachten steht, für drei Jahre, sondern für fünf Jahre. Auch das ist eine entscheidende Planungssicherheit für die Schulträger.
Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt, dass wir mit unserem Vorgehen die Inklusion in NRW zum Erfolg führen. Das ist gut für unsere Kinder und Jugendlichen und auch für die Zukunft unseres Landes.
Das war im Übrigen auch der Tenor auf der UNESCO-Konferenz, die vor zwei Wochen in Bonn stattgefunden und ein Zwischenfazit nach fünf Jahren Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gezogen hat. Nordrhein-Westfalen ist übrigens eines von vier von 16 Ländern, die überhaupt seit diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der schulischen Inklusion geschafft hat. Viele andere Länder haben das noch nicht geschafft. Auch das kann man in einer solchen Debatte einmal sagen.
Auf dieser Konferenz wurde – man höre und staune – Nordrhein-Westfalen nicht nur für die gesetzliche Verankerung, sondern auch für seinen umfassenden, systematischen und nachhaltigen Prozess zur Umsetzung der Inklusion positiv gewürdigt. Meine Damen und Herren, auf diesem Lob ruhen wir uns aber nicht aus – natürlich freuen wir uns darüber –, sondern wir betrachten es als Ermutigung, unseren Weg weiterzugehen.
Sie wissen es, und ich bleibe bei dem Bild: Die Inklusion in unseren Schulen umzusetzen, erfordert einen Paradigmenwechsel besonders im Kopf. Die Umsetzung ist kein Sonntagsspaziergang, sondern eine anspruchsvolle Bergwanderung. Die werden wir fortsetzen. Wir haben jetzt Absperrgitter beiseite geräumt; wir haben neuen Proviant. Die nächste Etappe des Aufstiegs kann gelingen. Die können wir angehen. Ich kann Sie nur einladen, marschieren Sie mit, statt sich ins Abseits zu manövrieren! Das ist heute ein guter Tag mit dieser Einigung für die Inklusion in unseren Schulen, für unsere Kinder und Jugendlichen. – Herzlichen Dank.
Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich Ihnen noch den Hinweis geben, dass Ihnen mutmaßlich in Kürze ein weiterer Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5572 vorgelegt wird, den wir selbstverständlich am Ende der Aussprache ebenfalls zur Abstimmung stellen werden.
Wir treten in die Aussprache ein. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kaiser das Wort. – Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Löhrmann, eine Bemerkung vorweg: Sie haben eben unseren vorherigen Fraktionsvorsitzenden Karl-Josef Laumann in Bezug auf Inklusion angesprochen. Eines ist wichtig – dazu steht die CDU-Fraktion auch heute –: Wir wollen Inklusion, und wir wollen, dass Inklusion in Nordrhein-Westfalen gelingt. Für dieses Gelingen muss man alles tun. Vor dem Hintergrund müssen wir heute das beleuchten, was Sie als Arbeitsergebnis vorgelegt haben.
Sehr verehrte Frau Löhrmann, heute besteht in den Kommunen und in den Schulen Klarheit darüber, auf was man sich verlassen kann. Es bleiben also netto zwei Monate; denn bekanntlich fangen morgen die Osterferien an, und die Sommerferien stehen bevor. Es ist nicht mehr sehr viel Zeit.
Nur zur Erinnerung: Wir haben das 9. Schulrechtsänderungsgesetz am 16. Oktober letzten Jahres verabschiedet.
Normalerweise regelt man, wenn man ein Gesetz verabschiedet, die finanziellen Wirkungen und die Wirkungen, die bei den Kommunen ankommen. Das haben Sie nicht getan. Sie haben ein halbes Jahr weiter verhandelt, eine Hängepartie veranstaltet, Erpressungsszenarien aufgebaut und legen heute ein Ergebnis vor.
Ich habe es nicht verstanden. – Sie legen also heute ein Ergebnis vor, das vor sechs Monaten für erheblich mehr Klarheit und mehr Sicherheit gesorgt hätte. Das ist der Hintergrund. Es ist Ihnen bisher
nicht gelungen – das hat Ihnen Herr Laumann auch immer ins Stammbuch geschrieben –, das Thema „Inklusion“ zu einem Gewinnerthema für Nordrhein-Westfalen zu machen.
Auch heute gilt: Eltern von Kindern mit Behinderungen wissen, was an einer Förderschule auf sie wartet, wenn es sie dann noch gibt. Aber Eltern von Kindern mit Behinderungen wissen noch nicht, was sie an der allgemeinen Schule erwartet.
Der Vorwurf, den wir Ihnen nicht ersparen können, lautet: Dadurch, dass Sie monatelang mit den Kommunen verhandelt und diese Ergebnisse nicht gebracht haben, ist große Unsicherheit entstanden.
Sie haben eben gefragt: Mit wem reden Sie? – Das will ich Ihnen genau sagen, Frau Ministerin. Mit wem reden wir? – Wir reden mit betroffenen Eltern, die nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Die sagen: Wir leben in großer Unsicherheit, nichts ist klar. – Wir reden mit betroffenen Lehrerinnen und Lehrern, die uns sagen: Wir sollen zum 1. August Inklusion machen, wir sind auch gerne bereit, das zu machen, aber die Vorbereitung ist nach wie vor dürftig.