Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist deutlich geworden, dass den Antragstellern seit der letzten Plenarsitzung gar nichts Neues eingefallen ist.
Deswegen kann auch ich mich mit Bezug auf die Plenardebatte von vor knapp zwei Wochen noch einmal wiederholen. Klar ist, dass wir eine leistungsfähige, auf Glasfaser basierende Netzinfrastruktur mit den entsprechenden Zugängen für die Endkunden brauchen und dass wir als Landesregierung ohne Wenn und Aber zu den Zielen des Koalitionsvertrages beim flächendeckenden Breitbandausbau stehen. Herr Abgeordneter Stein, Sie versuchen zu ignorieren, dass wir mit über 97,5 % über eine flächendeckende Grundversorgung verfügen.
Das hat er gerade noch einmal deutlich bestätigt. – Sie versuchen zu ignorieren, dass über 80 % über einen Anschluss von 16 Mbit/s verfügen und rund 70 % bereits über 50 Mbit/s.
Herzlichen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage. – Herr Minister, Sie waren bei dem Fachgespräch mit den Experten ebenfalls zugegen. Haben Sie die Sache mit dem legislativen Fenster gehört oder nicht?
Ich komme ohnehin gleich noch darauf zu sprechen, wie sich dieser legislative Vorgang zugetragen hat. Das haben wir vor knapp zwei Wochen hier auch schon einmal besprochen.
Natürlich ist dieser Begriff gefallen, aber: Das Fenster steht nicht für jeden auf, sodass nicht jeder machen kann, was er will. Es gibt vielmehr eine klare Regulierung, und daran haben wir uns orientiert.
Für uns ist klar, dass wir an dem Ziel der flächendeckenden Grundversorgung mit 50 Mbit/s für das Jahr 2018 festhalten und deswegen der Ausbau der Hochleistungsnetze mit einer entsprechenden Datenübertragungsrate Vorrang hat.
Ich finde es interessant – das ist auch schon einmal zum Ausdruck gekommen; insofern herrscht vielleicht doch Einigkeit –, dass die Politik nicht der alleinige Akteur ist, sondern der Ausbau grundsätzlich durch die am Markt agierenden Infrastrukturanbieter erfolgen muss.
Die Landesregierung kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen unterstützend agieren. Staatliches Handeln – davon bin ich in dieser und in anderen Fragen überzeugt – ist nur dort sinnvoll, wo der Markt tatsächlich versagt.
Wir handeln bereits und leisten sehr konkrete Hilfe beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur. Wir beraten und wir fördern, zum Beispiel Gewerbegebiete. Wir treiben den Breitbandzugang auf dem Lande voran, wir helfen bei der Finanzierung mit dem Darlehensprogramm der NRW.BANK Breitband und haben den von Ihnen mitunter stark kritisierten runden Tisch – heute hat Herr Schwerd dankenswerterweise darauf verzichtet – eingerichtet.
Wenn Sie in der Expertenanhörung genau zugehört haben, dann haben Sie vernommen, dass es notwendig ist, alle Akteure zusammenzubringen. Deswegen werden wir an dieser Konstruktion festhalten.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass wir so schlecht nicht dastehen, dass wir als Flächenland in Deutschland – das muss einfach akzeptiert werden, da nutzt der Vergleich mit Thüringen überhaupt nichts, wenn Sie einen Blick auf entsprechende Karten werfen – an der Spitze stehen.
über die einzelnen Töpfe hinweg darauf achten, die entsprechenden Anstrengungen weiter zu verstärken.
Sowohl in der Anhörung im Ausschuss als auch aus den Reihen des Landtags, der Wirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und von vielen anderen Seiten wurde mehrfach – wir haben es gehört – nach der Förderung der Breitbandinfrastruktur mit Zuschüssen aus dem EFRE-Programm gefragt oder darüber diskutiert.
Da gibt es nichts zu korrigieren. Vielmehr ist immer gesagt worden, dass es hier um einen Prozess der Rechtsetzung auf der europäischen Ebene geht. So war es folgerichtig, dass es die EU-Kommission in den Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung abgelehnt hat, stärker entwickelten Regionen in Deutschland die flächendeckende Förderung des Breitbandausbaus aus dem EFRE zu genehmigen.
Auf Drängen der Bundesländer öffnete die Kommission schließlich doch die Tür für eine – aber eben begrenzte und sehr gezielte – Breitbandförderung aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Dies gilt aber nur mit Blick auf das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, um so Entwicklungshemmnisse bei der Entwicklung von KMU durch fehlende Hochgeschwindigkeitsanschlüsse zu beseitigen.
Wir haben umgehend und sehr zielgerichtet gehandelt. Wir haben das operationelle Programm um die Förderung von Breitbandinfrastrukturen ergänzt. Wir haben diese Dinge unter dem Punkt „Beseitigung von infrastrukturellen Entwicklungshemmnissen für KMU durch den Ausbau innovativer wirtschaftlicher Infrastrukturen“ – so heißt es dort – in der Veröffentlichung vom 18. März aufgenommen und werden uns weiterhin dafür einsetzen.
Darüber hinaus kommen andere Förderprogramme zum Einsatz: ELER mit seinen Möglichkeiten oder die Gemeinschaftsaufgabe GAK. Auch über die Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bestehen entsprechende Fördermöglichkeiten – nicht überall, aber in abgegrenzten ländlichen Regionen, wie zum Beispiel Ostwestfalen-Lippe.
Deswegen will ich grundsätzlich festhalten: Wir haben in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich eine sehr klare Strategie. Das ist nicht zuletzt durch die Berufung des Beauftragten für die digitale Wirtschaft noch einmal deutlich geworden.
All das habe ich Ihnen schon vor zwei Wochen gesagt. Ich werde Ihnen auch in den nächsten Debatten dazu nichts anderes vortragen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5470 einschließlich des Entschließungsantrags der Piratenfraktion Drucksache 16/5534 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend –, den Ausschuss für Kultur und Medien sowie den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Strafvollzugs in NordrheinWestfalen vor – einen Gesetzentwurf, der ohne Zweifel Qualitätsmaßstäbe setzt, die schon heute über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus Beachtung finden.
Denn das Gesetz beschränkt sich gerade nicht ausschließlich auf die reine Regelung des Strafvollzugs, sondern es ist darüber hinaus auch ein Opferschutzgesetz und ein Resozialisierungsgesetz. Wir beraten also heute in erster Lesung quasi drei Gesetze in einem.
Dabei möchte ich besonders hervorheben, dass dieser Entwurf sowohl begrifflich wie auch systematisch mit den anderen Vollzugsgesetzen in Einklang steht, die wir seit 2010 bereits erarbeitet haben, insbesondere mit dem Gesetz zur Sicherungsverwahrung, aber auch mit dem Jugendarrestvollzugsgesetz, das schon damals bundesweit führend war und heute noch ist. Das zeigt, dass die Landesregierung Rechtspolitik aus einem Guss macht und
Grundlage dieses heute zur Diskussion anstehenden Gesetzentwurfs ist ein lang und breit angelegter Willensbildungsprozess, den wir im Vorfeld geführt haben. Ausgangslage sind die Leitlinien der Landesregierung zur Regelung des Strafvollzugs aus dem Jahre 2012. Diese haben wir weiter ausgebaut und in Gesetzesform gebracht. Diese Leitlinien haben schon damals Maßstäbe gesetzt und wichtige Akzentuierungen für die Weiterentwicklung des Strafvollzugs in unserem Land vorgegeben.
Erstmalig wird ein Schwerpunkt dieser Neuausrichtung auf dem aktivierenden Behandlungsvollzug liegen, der – nicht nur wissenschaftlich, sondern auch praktisch belegt – die entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung ist. Denn die Resozialisierung der dem Strafvollzug anvertrauten Gefangenen muss oberste Richtschnur für die Vollzugsgestaltung sein, ohne dass die berechtigten Schutzinteressen der Bevölkerung vernachlässigt werden dürfen. Unser Ziel muss es sein, den Vollzug so auszugestalten, dass der Gefangene die Möglichkeit bekommt, nach der Haftzeit ein straffreies Leben zu führen.
Ich darf auch an dieser Stelle noch einmal betonen, die Justiz ist insoweit an einer langfristigen Kundenbindung nicht interessiert.
Ich will ganz deutlich sagen: Ein so verstandener aktivierender Behandlungsvollzug ist alles andere als ein Kuschelvollzug.
Ich würde es mir kuschelig vorstellen, wenn man in der Zelle auf seiner Matratze liegend Fernsehen gucken könnte und dreimal am Tag eine Mahlzeit gereicht bekommt. Aber genau das, meine Damen und Herren, findet bei unserem Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen nicht statt. Die Gefangenen werden regelmäßig aktiviert und angehalten, sich Behandlungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Motivationsmaßnahmen anzuschließen.
Selbst wenn Gefangene zunächst auf Angebote verzichten und diese ablehnen, müssen wir sie immer wieder zur weiteren Mitarbeit bewegen. Denn ein so verstandenes Vollzugskonzept dient nicht in erster Linie den Gefangenen selbst, sondern der Sicherheit der Bevölkerung, da resozialisierte Straftäter nach ihrer Haftentlassung keine weiteren Straftaten mehr begehen, im Idealfall sogar Steuern zahlen werden.