Protocol of the Session on March 27, 2014

(Beifall von der FDP)

Dies betrifft insbesondere das Jahr 2011, in dem allein aufgrund des Zeitablaufs bis zur Einstellung der Mitarbeiter eine Verausgabung nicht möglich war. Die Gelder wurden, wie gesagt, aber nicht verbraten, sondern sind am Jahresende schlicht zugunsten des Haushaltsausgleichs vereinnahmt worden.

Nach den Genehmigungsvorgaben der Kommunalaufsicht, zum Beispiel bei uns durch einen SPDRegierungspräsidenten, sollen Mittelübertragungen

gerade nicht erfolgen. Genauso ist zum Beispiel in meiner Heimatstadt Hagen auch verfahren worden. Gleichzeitig weist der dortige Fachbereich Jugend und Soziales, Herr Minister, darauf hin, dass es ursprünglich einen Erlass aus dem Jahre 2012 gegeben hat, der so verstanden wurde, dass keine Verträge über 2013 hinaus geschlossen werden sollen, da die Finanzierung ungeklärt sei. Ich hoffe, ich bekomme diese komplizierten Sachen auf die Reihe.

Die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 waren nach den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes spätestens zum 15. April 2013 zu erstellen. Die Vereinnahmung der Mittel ist mittlerweile wirksam und nicht wieder zurückzuholen. Der Erlass des Ministeriums, dass auch Stärkungspaktkommunen die Gelder wieder veranschlagen dürfen, stammt aus dem Frühjahr 2014 und war somit, Herr Minister, definitiv zu spät. So hat sich das Personal, das dort befristet angestellt war, natürlich andere Stellen gesucht. Das ist verständlich. Das würde jeder andere, der verantwortungsvoll sich selbst und seinem Einkommen gegenüber ist, auch machen.

Somit war auch keine Wiederveranschlagung mehr möglich. Solange das Land also keine Anschlussfinanzierung sicherstellt, ist es auch nach Auffassung des Fachbereiches Jugend und Soziales in unserer Stadt sowie der befragten Schulleitung nicht sinnvoll, für wenige Monate mit befristeten Kräften einen Neustart bei der Schulsozialarbeit mit städtischen Mitteln zu machen und ihnen eventuell bei dieser finanziellen Situation zu sagen: Bye, bye, das war’s. Ihr könnt nach drei Monaten wieder gehen.

Wie dem auch sei – unsere Überlegung ist, dass es bei den Schulsozialarbeitern um eine Landesaufgabe geht. Ohne Anschlussfinanzierung vom Bund gibt es keine Schulsozialarbeit. Hierbei kommt die Ministerpräsidentin ins Spiel. Frau Löhrmann, Sie sind ihre Vertreterin.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Ja!)

„Kein Kind zurücklassen!“ – das hören wir seit der Wahl 2012 gebetsmühlenartig.

(Karlheinz Busen [FDP]: Das sind nur Sprü- che!)

Die Ministerpräsidentin war maßgeblich an der Verhandlung des Koalitionsvertrags beteiligt. Ständig haben wir sie in den Medien und insbesondere im Fernsehen gesehen. Herr Minister Schneider, Sie habe ich auch gesehen.

(Minister Guntram Schneider: Das freut mich!)

Sie waren schön anzusehen.

(Minister Guntram Schneider: Mögen Sie mich denn auch?)

Aber letztlich ging es um diese Sache, bei der nichts herumgekommen ist.

(Beifall von der FDP)

Ich finde es höchst verwunderlich, wenn Ihre Genossenschwester, Frau Nahles, Nordrhein-Westfalen keinerlei Unterstützung in dieser Angelegenheit zuteilt. Im Gegenteil: Ihre Anfrage wurde abgelehnt. Wo bleibt da die Solidarität unter den Genossen zu ihren Grundvorstellungen des Sozialen?

Liebe rote und grüne Fraktion, natürlich haben wir Ihre gelungene Konstruktion im Entschließungsantrag gelesen: Schön bei uns abgepinselt, ein bisschen gedreht, auf links gezogen und dann nach Berlin geworfen – klasse!

(Heiterkeit und Beifall von der FDP)

Ich frage Sie: Herr Minister, warum nehmen Sie nicht gleich unseren Antrag, sehen zu, dass die Opposition auch konstruktive Vorschläge machen kann und folgen ihnen? Das habe ich in den fast zwei Jahren, in denen ich als Neuling hier bin, tausendmal gehört: Machen Sie konstruktive Vorschläge! – Das haben wir gemacht. Aber das ist anscheinend nicht gefragt.

Daher werden wir uns enthalten, weil die Anträge in die gleiche Richtung gehen. Aber wir können dem nicht zustimmen, weil es von beiden abgepinselt wurde: von den Piraten und von Rot-Grün. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Alda. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Scheffler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Analyse der Wichtigkeit der Schulsozialarbeit kann man dem FDP-Antrag und den Ausführungen des Kollegen Alda natürlich in manchen Punkten zustimmen.

Schulsozialarbeiter leisten tatsächlich eine hervorragende Arbeit. Sie unterstützen tatsächlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sie haben – das will ich anfügen – die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets überhaupt erst möglich gemacht. Sonst wäre das nämlich ein noch größerer Flop geworden. Sie arbeiten hauptsächlich im Sozialraum der Kommune. Sie wirken wahrhaftig nicht nur originär im Schulleben mit, sondern agieren in einem weit größeren Umfeld. – Das alles würde ich unterschreiben.

Aber die Schlüsse, die Kollege Alda und der Antrag aus dieser Analyse gezogen haben, sind weder zielführend noch richtig. Ich will darauf hinweisen, dass das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren 850 Stellen für Schulsozialarbeiter aus dem Landeshaushalt finanziert, weil Stellen für Lehrerinnen und Lehrer in Sozialarbeiterstellen umgewandelt werden konnten.

In Nordrhein-Westfalen sind aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes rund 1.500 Stellen möglich geworden. Ich will auch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass Minister Schneider, der eben angesprochen worden ist, einer derjenigen war, der die Schulsozialarbeit gemeinsam mit Manuela Schwesig in den Verhandlungen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens durchgesetzt hat.

Ich kann hier mit Fug und Recht behaupten, dass wir von der SPD für uns in Anspruch nehmen, dass wir gewissermaßen das Patent auf Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Christof Ra- sche [FDP])

Ich komme auf die Ausführungen des Kollegen Wegner zu sprechen. Wir haben in der Tat keinen Nachhilfeunterricht von den Piraten oder anderen nötig. Denn wir haben dies in vollem Bewusstsein durchgesetzt, dass Schulsozialarbeit wirkungsvoll und gut ist. Darauf, meine Damen und Herren, sind wir ein ganzes Stück weit stolz.

(Beifall von der SPD)

Man darf bei allen heutigen Diskussionen nicht vergessen, warum dieses Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Schulsozialarbeit eingeführt worden sind. Es gab nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010, das der damaligen Bundesregierung ganz klar ins Stammbuch schrieb, sie habe Kinder mit sozialen Benachteiligungen zu wenig gefördert.

Wer jetzt erreichen will, dass Kinder mit sozialen Benachteiligungen stärker gefördert werden, kommt meines Erachtens an einer flächendeckenden Schulsozialarbeit nicht vorbei. Sie wird dringend gebraucht, um herkunftsbedingte Benachteiligungen zu überwinden.

Wenn wir heute über Schulsozialarbeit reden, muss man sagen, dass „Schulsozialarbeit“ der verkehrte Name ist. Es geht eigentlich darum, im Quartier Beratungs- und Hilfstätigkeit für Familien und Alleinerziehende anzubieten, damit überhaupt Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden können. Denn ganz viele sind überhaupt nicht in der Lage, diesen Bürokratismus zu bewältigen. Deswegen will ich darauf hinweisen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat kein Verfallsdatum – auch nicht 2013, denn bis zu diesem Zeitpunkt war die Schulsozialarbeit befristet.

Meine Damen und Herren, bei der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes handelt es sich um einen Teil der präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie dient dazu – ich sage es noch einmal –, bedürftige Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, ihre individuellen Ansprüche auf Bildung und Teilhabe wahrzunehmen, und zwar mit dem Ziel, Folgen wirtschaftlicher

Armut, insbesondere der daraus resultierenden Bildungsarmut und sozialen Exklusion, abzubauen.

Herr Kollege Wegner, Sie wissen aus den Ausschussberatungen, dass die Schulsozialarbeit bis auf ganz wenige Ausnahmen im Jahre 2014 sichergestellt ist. In weiten Bereichen geht das noch bis in das Jahr 2015 hinein. Darüber hinaus habe ich in dieser Woche gelesen, dass zum Beispiel von Gelsenkirchen kommuniziert worden ist, dass da die Schulsozialarbeit bis in das Jahr 2017 finanziert ist. Ich denke, das gibt uns und der Landesregierung die Zeit, mit der Bundesregierung weiter in Gesprächen zu sein, weiter zu verhandeln, damit der Bund seinen Aufgaben nachkommt und die Schulsozialarbeit weiter finanziert.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wegner?

Aber gerne.

Das ist sehr freundlich von Ihnen. – Bitte schön, Herr Wegner.

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Scheffler, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe eine Frage an Sie: Können Sie noch guten Gewissens sagen, dass die Schulsozialarbeit weiter so besteht? Es hört sich bei Ihnen immer so an, als wenn die Schulsozialarbeit im Jahre 2014 so besteht, wie sie im Jahre 2013 bestanden hat. Können Sie guten Gewissens all den Schülern, die wegen des ganzen Gerangels jetzt keine Schulsozialarbeiter mehr haben, ganz klar sagen: „An eurer Schule ist es noch genau so gut wie vorher!“?

Herr Wegner, ich kann den Schülerinnen und Schülern sagen, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ihre Aufgabe ernst nimmt, mit der Bundesregierung verhandelt und dafür sorgen will, dass die Schulsozialarbeit auch weiter finanziert wird. Das ist die Aufgabe, die jetzt vor uns liegt. Es steht jetzt nicht an, zu sagen, dass wir nicht erfolgreich sein werden, dass das alles nicht mehr da sein wird. Sondern: Wir sind ins Gelingen verliebt. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass uns auf Bundesebene entsprechende Möglichkeiten eingeräumt werden.

Herr Kollege Wegner, wenn Ihnen das alles im Rahmen der Schulsozialarbeit so wichtig ist, dann wundere ich mich, warum Sie in Ihren Antrag schreiben, dass die Schulsozialarbeit an NRWHochschulen fortgesetzt werden soll. Wenn man einen solchen Antrag verfasst, dann sollte man etwas sorgfältiger sein und darauf achten, an welchen

Stellen man Akzente setzt und an welchen Stellen sie völlig verkehrt sind.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, abschließend betone ich: Wir stellen uns der Aufgabe, Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter möglich zu machen. Der Bund ist meines Erachtens aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts von 2010 nach wie vor in der Verantwortung. Ich bin mir sicher, dass Minister Schneider, der im Übrigen für den Antrag, den die Koalitionsfraktionen eingereicht haben, nicht verantwortlich ist, sondern im Parlamentarismus sind dafür die Fraktionen verantwortlich, in Berlin weiter konsequent und erfolgreich verhandeln wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheffler. – Nun spricht für die CDUFraktion Herr Post.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicher richtig – das wird hier im Hause auch niemand bestreiten –, dass Schulsozialarbeit vor allen Dingen so, wie es in den letzten drei Jahren gelaufen ist, notwendig und sinnvoll ist. Es ist aber auch richtig, dass es in unserem Lande schon vorher – Herr Scheffler hat es gerade erwähnt – Schulsozialarbeit gab. Interessant ist nur, warum diese für bestimmte Schulformen besonders herausgestellt worden ist und möglich war und für andere Schulformen nicht. Das ist ein Problem, dem man noch einmal nachgehen müsste.

Meine Damen und Herren, wer die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit darstellt, der muss sich auch ein bisschen mehr mit Schulsozialarbeit beschäftigen. Es gibt die Dimension der sozialen Arbeit und die der schulbedingten sozialen Arbeit. Wir müssen sehr genau aufpassen, dass wir hier nicht alles in einen Topf werfen und so tun, als ob der Bund plötzlich schulbedingte Aufgaben übernehmen

könnte. Das darf er nicht. Wenn wir also im Bund weiterverhandeln wollen, was ich unbedingt unterstütze, dann muss dies differenziert geschehen: Was brauche ich? Wie viel brauche ich an Sozialarbeit? In welchen Bereichen? Es gibt unterschiedliche soziale Schwerpunkte. Wir wissen ganz genau, dass wir da nicht mit der Gießkanne arbeiten dürfen.