Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Adelmann. – Bevor ich Herrn Kollegen Ünal für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteile und damit das Redepult freigebe, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen gerne darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt haben, die Tagesordnungspunkte 11 bis 14 ohne Debatte laufen zu lassen. Ich sage das nur, damit die nachfolgenden Rednerinnen und Redner wissen, wie der Zeitplan aussieht, und die Fraktionsgeschäftsstellen entsprechend handeln können. Vielen Dank. – Herr Kollege Ünal.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im CDU-Antrag wird sehr richtig beschrieben, dass medizinischer Fortschritt und Rehabilitation für immer mehr Menschen nach Schlaganfällen oder bei schweren Kopf- oder Hirnverletzungen ein Überleben und eine Wiedergewinnung der Alltagskompetenzen ermöglichen. Richtig ist auch: Die Behandlung ist umso erfolgreicher, je früher sie erfolgt. Das ist also ein aktuelles und wichtiges Thema, welches alle betreffen kann.
Richtig ist aber auch: Frühe Rehabilitationsmaßnahmen gehören ganz allgemein zur Krankenhausbehandlung und damit zum Versorgungsauftrag jedes Plankrankenhauses.
Insbesondere in der Geriatrie werden Patientinnen und Patienten behandelt, die ein höheres Lebensalters sowie eine altersspezifische Multimorbidität aufweisen. Wegen entsprechender demografischer Entwicklungen wurden deshalb in den vergangenen Jahren die geriatrischen Versorgungsstrukturen in NRW kontinuierlich den medizinischen Bedürfnissen angepasst und ausgebaut. Zu den Personenkreisen, die hier behandelt werden, gehören auch die älteren Schlaganfallpatientinnen und -patienten. Diese werden seit mehr als 40 Jahren regelhaft in den geriatrischen Abteilungen der Krankenhäuser behandelt.
Seitens der Landesregierung wurden daher ein bedarfsgerechter weiterer Ausbau sowie eine konzeptionelle Weiterentwicklung der entsprechenden Versorgungsstrukturen beschlossen und in die aktuelle Krankenhausplanung 2015 übernommen.
Ich möchte der Diskussion im Fachausschuss nicht vorgreifen, aber ich möchte gerne auf ein paar Punkte Ihres Antrags eingehen.
Das IGES-Gutachten, worauf sich der CDU-Antrag bezieht, blendet die Krankenhausbehandlung der geriatrischen Patienten völlig aus. In dem Gutachten wird der Eindruck erweckt, alle Patientinnen und Patienten benötigten nach einem Schlaganfall eine Frührehabilitation wie in der Phase B.
Diese benötigen aber nur Patientinnen und Patienten, die schwerste Hirnschädigungen davongetragen haben, einer Intensivbehandlung bedürfen, sich in einem kritischen Allgemeinzustand befinden oder Symptome eines Wachkomas zeigen.
In dem IGES-Gutachten wird zwar die Geriatrie als eine Versorgungsoption für Schlaganfallpatienten angesprochen, aber eine Einbindung oder Abstimmung mit den ebenfalls im Bereich der Schlaganfallversorgung tätigen Geriatrien ist dabei nach Aussage der Fachverbände der Geriatrie allerdings nicht erfolgt. Gerade bei der Versorgung von älteren Menschen geht es jedoch auch um die Einbeziehung weiterer Krankheitssymptome.
Der möglicherweise eingeschränkte Blick auf die Versorgungssituation erklärt auch, dass das besagte IGES-Gutachten nur einen Teil der Behandlung mit einbezieht, nämlich den Diagnoseschlüssel 8-552.
Die geriatrischen Komplexbehandlungen beispielsweise, die ebenfalls eine neurologische Störung behandeln, werden bei diesem Gutachten völlig ausgeblendet. Deshalb wird es richtig sein, in der weiteren Fachdebatte im Ausschuss die Gesamtversorgung in den Blick zu nehmen; denn wir sind uns sicher einig, dass die Versorgung nach einem Schlaganfall ein wichtiges Thema darstellt und dort, wo Defizite in der Versorgung bestehen, diese behoben werden müssen. Hierzu muss aber die Versorgungslage insgesamt mit einbezogen werden.
Wir werden der Überweisung in den Fachausschuss selbstverständlich zustimmen. Ich freue mich auf die Fachdebatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rund 57.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen erleiden jährlich einen Schlaganfall. Die akutmedizinische Versorgung in NRW ist gut. Nordrhein-Westfalen ist auch in Bezug auf Schlaganfallspezialstationen, die sogenannten Stroke Units, gut aufgestellt. Immer mehr Patienten überleben heutzutage glücklicherweise Schlaganfälle oder Kopf- und Hirnverletzungen.
Entscheidend für die langfristige Genesung – das fasst der vorliegende Antrag gut zusammen – ist nach erfolgreicher Akutbehandlung aber auch die Rehabilitation. Rund 8 % der Patienten, so wird geschätzt, benötigen eine sogenannte Frührehabilitation der Phase B. Nach Meinung vieler Experten könnten so schwere bleibende Behinderungen deutlich gelindert werden.
Die FDP-Landtagsfraktion ist gewiss: Eine erfolgreiche Rehabilitation ist ein unschätzbarer Gewinn für den erkrankten Patienten. Darüber hinaus profitiert aber auch unsere Gesellschaft, wenn Folgekosten, etwa für eine dauerhafte Pflege, vermieden werden können.
entsprechende Sachkosten müssen durch die Kostenträger, die Krankenkassen, finanziert werden. Das geschieht in NRW bedauerlicherweise so selten wie in keinem anderen Bundesland. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein vorhin schon zitiertes Gutachten des IGES-Instituts.
Die FDP sieht daher dringenden Handlungsbedarf. Trotz gesetzlichen Auftrags wird die Erbringung der neurologischen Frührehabilitation in Akutkliniken meistens verweigert, und in Rehabilitationskliniken werden Leistungen der Phase B von den Kassen meistens nur nach den deutlich geringeren Sätzen für die Rehaphase C vergütet.
Entsprechende Vereinbarungen werden entweder abgelehnt, oder die Krankenkassen bestreiten bei den jeweiligen Patienten die Voraussetzungen. Auf den Mehrkosten bleiben am Ende die Kliniken sitzen.
Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe berichtet daher von skurril anmutenden Situationen. Sie schildert das Beispiel einer Rehabilitationsklinik im südlichen Westfalen, die eine Frührehabilitation anbietet. Für Patienten mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen erhalte die Klinik von den Krankenkassen dafür in der Regel lediglich Vergütungen nach der Phase C. Für Patienten, die aus dem benachbarten Hessen kommen, zahlen dieselben Kassen jedoch meist den deutlich höheren Satz der Phase B – bei gleichen Leistungen.
Wir alle wissen, dass aufgrund des demografischen Wandels sowie verschiedener Risikofaktoren für einen Schlaganfall wie Rauchen, Bewegungsmangel oder Diabetes der Rehabilitationsbedarf in NRW steigen wird. Der Trendreport des Instituts für Arbeit und Technik prognostiziert allein für die Schlaganfallhäufigkeit bis 2025 eine auf Nordrhein-Westfalen bezogene Steigerung in bestimmten Versorgungsgebieten von über 35 %.
Frau Ministerin Steffens, sollen diese Patienten alle zu dauerhaften Pflegefällen werden? Oder ist es Zeit, aktiv zu werden und entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen?
Die Frage, was vor diesem Hintergrund getan werden muss, wurde schon im letzten Jahr beantwortet. Bei der Anhörung zum Krankenhausrahmenplan 2015 hat Herr Dr. Loos vom IGES-Institut auf die Frage zur Unterversorgung in der Neurorehabilitation geantwortet: Man kann hier nämlich die Mittel der Krankenhausplanung anwenden und entsprechende Kapazitäten ausweisen.
Auch die ZNS Hannelore Kohl Stiftung hat 2013 auf die Minderversorgung für Menschen mit schweren Hirnschädigungen in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Allein für den Personenkreis der Menschen mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma würde nach einer Versorgungsstudie der Stiftung ein Bedarf von 20 Betten pro 1 Million Einwohner für die Frührehabilitation bestehen. Darüber hinaus gibt es einen weitaus höheren Bedarf für andere neurologische Krankheitsbilder. Dieser ist derzeit nicht abgedeckt.
ten mit einer neurologischen Frührehabilitation in der Phase B nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma ist eine wichtige Aufgabe. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, die Versorgung zu verbessern.
Es zeigen sich ein erneutes Mal die Fehlplanungen des Krankenhausrahmenplans 2015. Hier muss angesetzt und nachgebessert werden. Ich freue mich daher auf die Beratungen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Stream und auf der Tribüne! Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch die medizinische Behandlung erhält, die er aufgrund seines Gesundheitszustands benötigt. Leider ist das in Nordrhein-Westfalen in manchen Bereichen der medizinischen Versorgung nicht immer der Fall.
Egal, mit wem man spricht, ob mit Fachleuten aus dem IGES Institut, dem Institut für Arbeit und Technik, Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW oder Patientenvertretern – alle kommen zu dem gleichen Ergebnis: Die Versorgung von Patienten der Frühreha im Bereich der Phase B ist in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend, man kann auch sagen mangelhaft. Insbesondere bestehen sehr große Probleme beim Übergang von der Akutversorgung zur Rehabilitation.
Meine Vorredner haben das zum Teil bereits sehr detailliert erläutert und anhand von Zahlen verdeutlicht. Ich möchte versuchen, vom Abstrakten Abstand zu nehmen und konkret erläutern, worum es eigentlich geht. Welches sind die Gründe für die Nichtversorgung? Was hat das Ministerium dagegen unternommen? Und wer leidet darunter?
Erstens. Die Krankenkassen versuchen alles, um diese äußerst teure Behandlungsart, wenn möglich, zu umgehen.
Zweitens. Die Krankenhäuser setzen sich bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht durch und können die Behandlung deswegen nicht anbieten oder bleiben auf den Kosten sitzen.
Drittens. Das Ministerium könnte für Klarheit sorgen und genaue Bedarfe, die dann zu bezahlen wären, festlegen, tut dies jedoch nicht.
intensiver Berichterstattung vor gut einem Jahr über das Problem informiert. Das Ministerium hat Teile des Problems angesprochen und angekündigt, dass es nach dessen Analyse den Ausschuss weiter informieren wird.
Seitdem sind 15 Monate vergangen. Was ist passiert? – Nichts. Frau Steffens, Sie haben nichts getan. Zumindest haben Sie uns nicht informiert. Was ist denn aus den Gesprächen mit dem MDK geworden? Es hilft auch nicht, wenn Sie sagen, dass Sie ein super Geriatriekonzept vorgelegt hätten, mit dem auch der Bedarf an Frühreha der Phase B abgedeckt sei. Denn an dieser Stelle sind wir bei der Frage: Wer leidet darunter?
Es ist richtig, dass es Einrichtungen der Akutversorgung und der Rehaversorgung gibt und dass die Finanzierungen unterschiedlich sind. Wenn Sie aber sagen, es sei damit getan, geriatrische Frühreha im Gegensatz zur neurologisch-neurochirurgischen
Frühreha auszuweisen, dann leiden die Patienten darunter. Es kann sein, dass bei der geriatrischen Frühreha ein Neurologe vorgehaltern werden muss. Es kann aber auch sein, dass ein Kardiologe vorgehalten werden muss. Den Unterschied zwischen Neurologie und Kardiologie muss ich Ihnen hoffentlich nicht erklären.
Es ist nicht immer von Nachteil, Entscheidungen auch einmal aus dem Bauch heraus zu treffen. Aber bei medizinischen, hochkomplexen Eingriffen würde ich doch die leidorientierte Behandlungsart bevorzugen.
Meine Damen und Herren, welches sind jetzt die Folgen dieser unbefriedigenden Situation? – Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Hauptursache für das Problem die Finanzierung bzw. die Durchsetzungskraft der Krankenkassen. Es ist nachvollziehbar, dass die Krankenkassen die Behandlung nicht bezahlen möchten. Denn im Ernstfall, sprich: wenn der Patient pflegebedürftig wird, übernimmt die Pflegekasse. Die Krankenkassen entlasten die Pflegekassen eben nicht freiwillig. Dafür muss es einen Rahmen bzw. einen ausgewiesenen Bedarf geben.
Daher ist das Anliegen des vorliegenden Antrags richtig. Wir unterstützen auch die Forderung nach einer Fachplanung für den Bereich „Frühreha Phase B“, damit alle Patienten die Behandlung erhalten, die sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes benötigen. – Vielen Dank.
Emanzipation, Pflege und Alter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Preuß, ich tauche natürlich nicht ab, weder bei diesem Thema noch bei anderen Themen.