Deswegen, Herr Minister, überrascht Ihr Entwurf. Denn Sie nehmen eine Gebietskulisse, in der es enge Wohnungsmärkte gibt. Ich nenne Euskirchen, Rheine, Raesfeld, Bottrop. Wir haben uns im Ausschuss darüber unterhalten: Ist Bottrop ein enger Wohnungsmarkt, der eine Kappungsgrenze
Ich freue mich übrigens, Herr Minister, dass wir im Sommer die angebotene Motorradtour um Kirchhellen herum machen und uns den engen Wohnungsmarkt in Bottrop angucken. Wir müssen schauen, wie wir das mit dem Helm regeln, aber das bekommen wir auch noch hin. Wir beide machen die Motorradtour. Ich freue mich darauf.
Wenn Sie aber schon selbst sagen, Herr Minister, das Gutachten liefere obskure Ergebnisse, dann muss man doch fragen: Ist das Gutachten richtig? Welche systematischen Fehler sind in dem Gutachten? Dass es richtig gerechnet worden ist, erkenne ich sofort an. Aber welche Indikatoren hat man genommen? Dann sieht man, dass bestimmte statistische Daten nicht zur Verfügung stehen, dass man auf ungeprüfte Hypothesen zurückgreifen muss und pauschale Festlegungen trifft. Dabei kommen solche Ergebnisse heraus.
Das bedeutet doch, dass man das vor Ort hätte überprüfen müssen. Und da reicht es nicht, Herr Minister, wenn man sagt, dass das auf der unteren Ebene vom Wohnungsamt geregelt werden soll.
Mich hätte interessiert, was zum Beispiel die Bezirksregierung aufgrund ihrer besseren Ortskenntnisse und als alleinige Vertreterin der Landesregierung vor Ort dazu sagt. Mich hätte auch interessiert, was die Wohnungswirtschaft dazu sagt; schließlich hat auch diese Erkenntnisse. Die Fragen von der Wohnungswirtschaft an das F&B-Gutachten, das Sie vergeben haben, waren so gravierend, dass diese ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat, und dieses macht die Schwachstellen sofort deutlich.
Eines müssen wir aber festhalten: Weder Kappungsgrenze noch Wohnungspolizei noch Mietpreisbremse werden dafür sorgen, dass wir vor Ort einen „angemessenen“ Wohnungsmarkt herstellen und mehr Wohnungen bauen können. Das ist es doch, was uns verbindet, Herr Minister: Wir wollen auch in angespannten Wohnungsmärkten vernünftige Wohnungen zu bezahlbaren Bedingungen haben. Wir müssen privates Kapital für öffentliche Aufgaben bereitstellen. Und da ist die Linie, die Sie hier vielleicht vertreten müssen – aber Sie vertreten Sie ja –, kontraproduktiv. Mietpreisbremse, Wohnungspolizei, hohe Grunderwerbsteuern, hohe
Grundbesitzsteuern und auch die Flächenpolitik im Rahmen des LEP als Vorgabe für die Kommunen sind doch genau das Gegenteil.
Damit wird keine einzige Wohnung mehr gebaut. Privates Engagement wird abgeschreckt, statt dass wir es zu mobilisieren versuchen.
und Sie bringen Produkte wie die Mietpreisbremse ein. Sie bringen die Kappungsgrenze ein, die genau das Gegenteil bewirkt. Das ist einfach schade.
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie, Herr Minister, in Berlin den Vorschlag der FDP aufgegriffen hätten. Degressive AfA – das mobilisiert. Das bringt den Wohnungsmarkt in Schwung. Das ist eine vernünftige Sache. Wollen wir nicht gemeinsam dafür kämpfen, Herr Minister, dass wir das einführen?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Kollege Ellerbrock, wir haben uns heute sehr viel über Datensätze, über Statistiken, über Indikatoren unterhalten. Das muss in diesem Zusammenhang auch sein. Ich würde aber gerne zu Beginn noch einmal auf unser politisches Anliegen, auf die Inhalte, auf den Anlass zurückkommen, warum wir heute überhaupt über diese Kappungsgrenze sprechen müssen.
Das auch, Sie haben einen Antrag eingebracht. Aber ich würde trotzdem gerne noch einmal auf den Anlass zurückkommen.
Laut einer Umfrage des VdW Bayern fürchten 90 % der Bundesbürger, dass es in den Großstädten in Zukunft zu wenige bezahlbare Wohnungen geben wird. 89 % fordern sogar, dass der Staat mehr tun sollte, um diesem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzutreten.
So angespannt wie heute war der Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen – aber eben nicht nur da – seit 20 Jahren nicht mehr.
Zum einen machen die Wohngesamtkosten heute bis zu 50 % des Haushaltseinkommens aus. Zum anderen hat sich die Kluft zwischen jenen Mietern mit einer guten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und denen, deren Einkommen stagniert, bedenklich vergrößert. Grund genug für uns, sich dieser Aufgabe anzunehmen und den Wohnungsmarkt für alle zugänglich zu halten. Grund genug, sich dafür einzusetzen, dass keine Verdrängung einzelner Bevölkerungsgruppen aus bestimmten Stadtteilen stattfindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist nun Status quo im laufenden Verfahren? Worüber sprechen wir heute eigentlich? – Das Parlament hat die Landesregierung im vergangenen Jahr dazu aufgefordert, diejenigen Gebiete zu bestimmen, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist. Die Verordnung liegt nun vor. Jetzt sind die 59 Kommunen bekannt, für die ein Absenken der Kappungsgrenze sinnvoll erscheint. Das ist kein Zufall, das ist nicht vom Himmel gefallen, sondern es ist das Ergebnis einer notwendigen unabhängigen wissenschaftlichen Expertise.
Man kann sich natürlich immer darüber streiten, wo die Grenze genau gesetzt wird. Warum ist Kommune A noch drin? Warum ist Kommune B gerade herausgefallen? Darüber kann man diskutieren, gar keine Frage. Aber die Rechtsgrundlage lässt nichts anderes als diese Gebietskulissen zu.
Uns wäre auch eine flächendeckende Lösung lieber gewesen. Das ist aber eine Entscheidung der Bundesregierung gewesen.
In Berlin konnte man sich nicht zu mehr durchringen. Wir setzen jetzt diese aus unserer Sicht unzureichende Rechtsgrundlage bestmöglich um.
Fakt ist – zurück zum Anlass –: Unsere sogenannten Boomtowns in NRW – Köln, Düsseldorf, Münster – sind alle enthalten. Das ist ein erster wichtiger Schritt, den wir auch umsetzen wollten.
Jetzt hat sich die Opposition bereits daran gestoßen und gesagt, dass insgesamt zu viele Kommunen aufgenommen wurden. Dass Ihnen soziale Wohnungspolitik in dem Zusammenhang fremd ist, überrascht uns nicht. Wir wollen den Weg trotzdem weitergehen und müssen nicht so tun, als sei diese Verordnung der Untergang des Abendlandes.
Deswegen zurück zur sozialen Realität: Nehmen wir einmal an – ein kleines Beispiel –, die Kaltmiete einer Wohnung beträgt heute 500 €. Selbst bei einer gesenkten Kappungsgrenze kann der Vermieter die Miete in den kommenden drei Jahren immer noch um 75 € steigern, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt. 75 € Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren ist für die meisten Mieterinnen und Mieter eine enorme Belastung.
In dem Zusammenhang noch etwas zum Stichwort „Vergleichsmiete“: Die Errechnung der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete kann für die Wohnungswirtschaft durchaus als günstig angesehen werden, weil nur die neuen Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre herangezogen werden. Das ist kein realistisches Spiegelbild der tatsächlichen Durchschnittsmiete in dem jeweiligen Gebiet.
Welche Kriterien sind für diese Verordnung herangezogen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Kollege Ellerbrock hat es gerade schon angesprochen: Es ist einmal eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen, es ist zum Zweiten die angemessene Bedingung der Versorgung mit Mitwohnungen, und es ist drittens die besondere Gefährdung der beiden erstgenannten Kriterien.
Wenn man sich das Gutachten anschaut, dann stellt man fest, dass mit sehr objektiven und absolut transparenten Datensätzen gearbeitet worden ist. In dem Zusammenhang muss noch mal erwähnt werden – das ist wichtig –, dass nicht irgendwo am Schreibtisch Datensätze zusammengebaut und sortiert worden sind, sondern die Kommunen sind hinzugezogen worden und konnten sogar ein entsprechendes Votum abgeben.
Also: Es ist keine von oben verordnete Verordnung, sondern Ergebnis einer einwandfreien methodischen Herangehensweise. Die Befragung der Kommunen wurde berücksichtigt. Wir wissen ganz genau: Auch das Wissen vor Ort muss hinzugezogen werden.
Also lassen Sie uns heute nicht darauf herumreiten, warum Kommune A drin ist und Kommune B eventuell nicht. Es ist eine gute Verordnung für die Mieterinnen und Mieter in NRW. Wir halten den FDP