Protocol of the Session on January 29, 2014

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Auweia!)

Im Gesetzentwurf wird behauptet, Schulträger seien an der Teilnahme interessiert, bräuchten aber mehr Zeit für die Vorbereitung und Antragstellung. Deshalb solle der Schulversuch nun verlängert werden. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Schulversuch in die gesetzliche Regelung überführt werden müsste, wäre das bei den Realschulen die Einführung des Faches „Wirtschaft“. Der Schulversuch war wenigstens erfolgreich.

(Beifall von der FDP)

Die Wahrheit über die PRIMUS-Schule sieht doch anders aus: Eltern wollten ihre leistungslose Einheitsschule oftmals schlicht nicht. Einige Beispiele: Pulheim ist an zu wenigen Anmeldungen gescheitert. Gütersloh, wo es zu wenig Anmeldungen gab, ist krachend gescheitert. Herdecke ist an zu geringem Elterninteresse gescheitert.

Frau Kollegin Schmitz, die Redezeit.

Ich komme sofort zum Ende, Herr Präsident. – In Oberhausen gab es nicht einmal die Hälfte der benötigten Anmeldungen. Gescheitert! Ihr Schulversuch scheitert haufenweise am Unwillen der Eltern. Jetzt wird eben einfach verlängert. Was nicht passt, wird passend gemacht. Warum sich die CDU nicht zu schade ist, auch hier noch den Steigbügelhalter für Rot-Grün zu geben, bleibt wohl ihr Geheimnis. – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP – Sigrid Beer [GRÜNE]: Nichts Neues von Frau Schmitz!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Piratenfraktion spricht Frau Kollegin Pieper.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Weiß und Frau Vogt noch einmal ausführlich erklärt haben, was in dem Gesetzentwurf steht, weiß das, denke ich, jeder. Darüber braucht man nicht mehr zu reden.

Ich finde die Zusammenführung des Berufsorientierungsjahres mit den Klassen für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis prinzipiell ausgesprochen begrüßenswert. Das führt zu einer klaren Struktur, zu einem klaren Angebot für Schüler ohne Ausbildungsverhältnis. Hier wird ausschlaggebend sein, inwieweit es gelingt, individuelle Förderung zu leisten, weil es eine extrem heterogene Schülergruppe sein wird. Sie wird sehr viel heterogener sein als das, was wir jetzt haben. Es muss dann sehr genau geschaut werden, welche Ressourcen da hineingebracht werden müssen, damit es wirklich gelingt. Da hilft allein dieser Gesetzentwurf nicht.

Ich finde es vom Gedanken her auch sympathisch, das Berufsgrundschuljahr in die einjährigen Berufsfachschulen zu integrieren, um Warteschleifen zu vermeiden. Ob es dadurch aber wirklich gelingt, einen schnelleren Übergang in Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, bleibt abzuwarten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Schüler durch anrechnungsfähigen Kompetenzerwerb eher in ein Ausbildungsverhältnis gebracht werden. Ich habe Zweifel, ob das gelingen wird. Insofern sehe ich da noch Beratungsbedarf.

Die Regelung für das Recht der Schulträger, Schüler aus anderen Kommunen mit der Begründung mangelnder Kapazität abzulehnen, schafft für die Kommunen Rechtssicherheit. Das finde ich völlig in Ordnung. Ich weiß aber nicht, wie lange dieses Problem noch relevant sein wird; denn wenn man sich umhört, ist es im Moment so, dass sich die Schulen eher gegenseitig die Schüler abspenstig

machen, weil sie Angst vor Schließung haben. Sie werben eigentlich eher in anderen Städten, als dass sie sagen: Wir wollen euch nicht.

Die Verlängerung der Anmeldefrist zum Schulversuch PRIMUS begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns, dass Schulen jetzt wieder die Chance haben, in Ruhe ein Konzept zu entwickeln und sich zu bewerben. Ich bin ein großer Verfechter von zehn Jahren gemeinsamem Lernen. Ich komme von einer Schule, wo das erfolgreich gelebt wurde, und wünsche mir, dass vielleicht die Erfahrungen, die an dieser Schule gemacht wurden, in so einen Schulversuch eingehen und dass man sich die Kompetenzen bei denen holt, die es schon seit Jahrzehnten so machen.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Mit diesem Gesetz werden Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dem PRIMUS-Schulversuch wird eine weitere Chance eingeräumt. Vom Ansatz her – weil es für die Berufskollegs ist – ist das völlig okay.

Viel wichtiger – darauf wurde gerade schon hingewiesen – wird aber die Frage sein: Was ist mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung?

Das interessiert die Kollegen an den Berufsschulen weitaus mehr als dieses Gesetz. Wir warten mit Spannung darauf, was kommen wird. Für meine Fraktion sehe ich durchaus die Chance, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Ich freue mich auf die Beratung und Anhörung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Schulpolitik ist die Schulministerin zuständig. Es spricht jetzt Frau Löhrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich, dass der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Berufskollegs gleich von drei Fraktionen eingebracht worden ist und die Piraten Unterstützung signalisiert haben. Insofern ist von einer großen Mehrheit und Zustimmung der Abgeordneten auszugehen. Auch die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf.

Es ist gut und wichtig, dass grundlegende bildungspolitische Fragen einvernehmlich gelöst werden. Das war gerade mit Blick auf die Berufskollegs in diesem Hause auch lange der Fall. Hier haben die Schulkonsensfraktionen wieder einmal zusammengefunden.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der CDU und den PIRATEN)

Die erfolgreiche Arbeit der Berufskollegs ist Garant für die Realisierung von gesellschaftlicher Teilhabe für alle jungen Menschen und für die Sicherung des dringend erforderlichen Fachkräftenachwuchses. Das muss man sich immer wieder klar machen. Viele Menschen denken beim Thema „Berufskolleg“ immer noch „nur“ an die duale Ausbildung. Sie wissen nicht, dass die Berufskollegs ganz massiv zum Bildungsaufstieg vieler junger Menschen beitragen. Dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle ganz herzlich danken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung werden Bildungsverläufe mit Anrechnung bereits erworbener Qualifikationen in Berufsausbildung und Studium und gleichzeitig qualifikationsbasierte Einstiege für lernschwächere Jugendliche immer notwendiger.

Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung der Berufskollegs. Der Gesetzentwurf bietet die Gelegenheit, das attraktive und sehr vielfältige Bildungs

gangspektrum auf neue Herausforderungen hin zu schärfen und noch attraktiver und transparenter zu gestalten.

Der Ausbildungskonsens beinhaltet Gelingensbedingungen für das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Dazu gehören zum Beispiel die Umgestaltung verschiedener Bildungsangebote auch hinsichtlich der Aufnahmevoraussetzungen oder die konsequente Dualisierung bei der Vorbereitung von Jugendlichen auf eine Berufsausbildung.

Dazu gehört aber auch die Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung. Gerade hierfür legt der Gesetzentwurf den notwendigen Grund. Mit breit in der Fläche verfügbaren Angeboten zum parallelen Erwerb der Fachhochschulreife werden wir noch mehr jungen Menschen Karrierechancen über die duale Berufsausbildung am Berufskolleg in der Nähe bewusst und erreichbar machen. Unsere Berufskollegs können eben beides: eine gute duale Ausbildung sowie Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife. Ich halte überhaupt nichts davon, das eine gegen das andere auszuspielen. Wir müssen es schaffen, die Potenziale aller jungen Menschen bestmöglich zu heben und zu fördern.

(Minister Guntram Schneider: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, mit den Optionen, die sich durch den Gesetzentwurf eröffnen, werden wir zudem im Rahmen der anschließenden und folgenden Änderungen der APO-BK alle Möglichkeiten ergreifen, ein breites Spektrum an Bildungsgängen auch in der Fläche sichern zu können.

Dieser Gesetzentwurf ist eine Bestätigung des Auftrags, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung umfassend umzusetzen. Gleichwertig

keit ist eben nicht Gleichartigkeit. Das will ich noch einmal unterstreichen.

Ich komme zum zweiten Punkt: Wir möchten mit dem Gesetzentwurf einer Verbesserung des Ausgleichs zwischen Elternwillen und Gemeinden bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden in öffentliche Schulen herbeiführen.

Frau Schmitz, ich habe überhaupt nicht verstanden, was für eine Chimäre Sie hier aufgebaut und was Sie für Absichten an die Wand gemalt haben. Frau Voigt hat es schon gesagt: Wir folgen Rechtsprechung, um den Gemeinden mehr Klarheit zu geben. Natürlich soll so weit wie möglich dem Wunsch der Jugendlichen und der Eltern gefolgt werden. Es kann aber doch auch nicht sein, dass einige Gemeinden attraktive teure Angebote vorhalten, während sich andere ihrer Verantwortung entziehen und sich einen schlanken Fuß machen. Diesen Interessensausgleich stellt dieser Gesetzentwurf her.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist wichtig. Deshalb ist es richtig, dass die Kommunen das gewünscht haben und Rechtssicherheit brauchen. Dabei geht es gar nicht darum, Politik zu machen oder irgendetwas gegeneinander auszuspielen, sondern es geht um kluge Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinden. Das ist der Hintergrund.

Ein letztes Wort zu PRIMUS: Ich begrüße es, dass mit diesem Schulrechtsänderungsgesetz die Antragsfrist für die Teilnahme an dem Schulversuch um ein Jahr verlängert werden soll. Damit kommen wir der Bitte von Schulträgern entgegen. Bleiben Sie doch auf dem Teppich! Wir haben 6.000 Schulen. Es geht aber um lediglich 15 Schulen, die die Möglichkeit erhalten, etwas auszuprobieren. Das ist gewollt und verabredet. Damit folgen wir dem Schulträgerinteresse.

Wenn Sie das bewerten, was sich bewährt und was nicht, Frau Schmitz, schauen Sie doch einmal, was aus den Verbundschulen geworden ist, die Ihre Regierung den Gemeinden aufgezwungen hat! Schauen Sie doch einmal an, was die ursprünglich wollten und wie sie sich weiterentwickelt haben. Dann können wir im Ausschuss vielleicht ein bisschen sachlicher auch mit der FDP über diesen Gesetzentwurf sprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Wolfgang Große Brömer [SPD])

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. -Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung:

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4807 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – fe

derführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Womöglich Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu

4 Situation der Polizei und Kriminalitätsbe

kämpfung in Nordrhein-Westfalen

Große Anfrage 4 der Fraktion der CDU Drucksache 16/2248

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/4253

Das ist schön gesetzt: Tagesordnungspunkt 4, Große Anfrage 4! – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Kruse für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Großen Anfrage der CDU-Fraktion vom Frühjahr des vergangenen Jahres war es, einen umfassenden Überblick über die Situation der Polizei und der Kriminalitätsbekämpfung in unserem Land zu gewinnen. Eine vergleichbare Große Anfrage, die ebenfalls seitens der CDUFraktion gestellt wurde, gab es zuletzt 1998.