mit dem eine Planung vorgelegt und angefordert wird, und zwar eine Planung bezüglich der Landesfinanzen auf dem Weg bis 2020.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Kollegen Hahnen zu sprechen kommen, der fragte, was denn verbindlicher sein könne als das Grundgesetz. – Das ist richtig. Nur: Das Grundgesetz ist insofern verbindlich, als bei der Schuldenbremse festgeschrieben ist: 2020 hat die Nettokreditaufnahme null zu betragen. – Der Weg dorthin ist im Grundgesetz nicht festgeschrieben. Den Weg dorthin beschreiben die Landesgesetzgeber, der Bundesgesetzgeber, aber niemand sonst.
Wir sollten fernab der fachlichen Komponente auch einmal auf den Bürger blicken. Wir sollten auch einmal auf Wahlszenarien blicken. Und wenn wir auf das Jahr 2017 schauen, wissen wir, dass, sofern nichts anderes passiert, Landtagswahlen anstehen. Sie sagen, im Jahre 2017 werde die Nettokreditaufnahme bzw. Neuverschuldung nur noch 1,3 Mil-liarden € betragen. Und im Jahr 2020 betrage sie dann null.
Der Weg zwischen 2017 und 2020 ist nicht beschrieben – jedenfalls nicht bis heute. Er wird gemäß der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanungen frühestens im Jahre 2017 beschrieben sein können, nämlich mit Vorlage des Haushalts 2017. Und dann möchte ich sehen, was passiert, wenn hier die Büchse der Pandora aufgeht.
Was bitte ist falsch daran, das Szenario heute oder zumindest in einem überschaubaren Zeitpunkt mit allen Planungsvorgaben – diese haben wir zum Beispiel im Nachhaltigkeitsbericht gesehen, den wir letzte Woche im Haushalts- und Finanzausschuss beraten haben – auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 vonseiten des Finanzministeriums aufzuzeigen? Was spricht denn dagegen?
Ich kann Ihnen sagen, was unter Umständen dagegen spricht. Der Bericht über die Nachhaltigkeit des Landeshaushaltes geht von unterschiedlichen Szenarien aus. Und es geht vor allen Dingen um ein Basisszenario, welches bezogen auf die Nachhaltigkeit 2020 in der Planung endet. Und dort ist noch die Rede davon, dass eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 0,8 Milliarden € erforderlich sein wird. Im Nachhaltigkeitsbericht ist nichts davon zu lesen, dass 2020 das Ziel „null“ erreicht werden kann. Es ist nur zu erreichen, wenn man Top-ScoreSzenarien annimmt, nämlich dasjenige Szenario, das mit der Ziffer III bezeichnet wird und welches ein außerordentlich hohes Wachstum voraussetzt, um überhaupt durchgreifen zu können.
Unseres Erachtens ist es Bestandteil der Seriosität und des Gebots der Transparenz, dem Bürger klaren Wein einzuschenken, das Visier zu öffnen und zu sagen, wie die Planung bis 2020 denn tatsächlich aussieht. Das mag eine gemeinsame Aufgabe aller Fraktionen und nicht nur der Landesregierung sein. Und es mag selbstverständlich auch eine Aufgabe des Haushalts- und Finanzausschusses sein, Lösungswege zu erarbeiten und nicht nur auszufechten, damit dieses Ziel, welches nach dem Grundgesetz nun einmal im Raum steht, auch erreicht werden kann. Darum geht es bei diesem Gesetz.
Es geht nicht darum, irgendwelche Förmchen hin und her zu schieben. Es geht nicht darum, Rot-Grün gegen Schwarz-Gelb auszuspielen oder umgekehrt. Uns lasse ich dabei einmal außen vor. Darum geht es gar nicht, sondern es geht um eine Konsolidierung der Landesfinanzen, sprich: des Landeshaushalts auf dem Weg zur Schuldenbremse 2020.
Diesen Konsolidierungspfad sehe ich heute natürlich anhand der mittelfristigen Finanzplanung zumindest auf dem Papier, aber nicht durchgängig bis 2020 gegeben. Das muss man ganz klar sagen. Es fehlen am Ende ungefähr – der Finanzminister hat es selber gesagt – prognostiziert ca. 1 Milliarde €. Und diese 1 Milliarde € stellt offenbar genau die Lücke zwischen 2017 und 2020 dar, die auch Kollege Hahnen eben genannt hat, die aber in diesen drei Jahren nicht einfach aufgelöst werden kann.
Dabei haben wir gewisse Imponderabilien noch gar nicht berücksichtigt, nämlich die Frage eines möglichen Konjunktureinbruchs. Der ist durchaus denkbar. Insofern sitzen wir alle ein bisschen vor der Glaskugel oder im Schuldenraumschiff.
Vielmehr geht es darüber hinaus auch noch um die Frage, wie zum Beispiel bestimmte Verfahren ausgehen. Wie sieht es denn mit der strukturellen Verschuldung aus, wenn der Landesverfassungsgerichtshof sagt, das Land Nordrhein-Westfalen muss an Tausende und Abertausende Beamte Gelder nachzahlen? Dann sind wir ganz schnell bei einer halben Milliarde pro Jahr. Über zwei Jahre betrachtet macht das eine neue zusätzliche strukturelle Neuverschuldung von mehr als 1 Milliarde € aus. Dann sind wir nicht mehr bei 1,3 Milliarden €, sondern ganz schnell wieder bei 2 Milliarden €.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als nächstem Redner erteile ich dem fraktionslosen Kollegen Stein das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Johann Wolfgang von Goethe hat einst gesagt:
Johann Wolfgang von Goethe – so könnte man scherzen, Herr Finanzminister – muss demnach schon zu Lebzeiten im Herzen die aktuelle SPDFinanzpolitik antizipiert haben. Vielleicht hat er Dementsprechendes auch aus Nostradamus‘
Trotz steigender Einnahmen macht unser Land strukturell immer noch 2,4 Milliarden € neue Schulden. Die Gesamtschulden von Land und Kommunen betragen mittlerweile deutlich mehr als 230 Milliarden €. Zwar ist zu erkennen, dass die strukturelle Neuverschuldung abnimmt – das haben wir auch schon gehört –, aber ob das nicht eher an der konjunkturell günstigen Lage als am Sparwillen liegt, darf hier deutlich hinterfragt werden.
Solange es konjunkturell läuft, ist es natürlich bequem, keine Farbe bekennen zu müssen. Das ist die für mich erkennbare Formel hier. Der amerikanische Unternehmer Henry Ford sagte einmal:
Er mag das anders gemeint haben, aber auf die Politik gemünzt lässt es sich auch so interpretieren: Bei Kürzungen Farbe zu bekennen, bedeutet auch, Kritik und Empörung zu ernten. Das war in der Politik schon immer so und wird wahrscheinlich auch immer so bleiben.
Aber die Schuldenbremse wird ab 2020 unabhängig davon, ob es eine landeseigene Regelung dazu geben wird, für unser Land verbindlich sein, und angesichts der aktuellen strukturellen Neuverschuldung in Höhe von 2,4 Milliarden € werden die einen oder anderen Einsparmaßnahmen noch getätigt werden müssen. Denn eine Lücke von mindestens 1 oder sogar 1,3 Milliarden € – wir haben es gerade gehört – wird ab 2017 immer noch klaffen.
Dieser Gesetzentwurf fordert daher, den Fahrplan über die mittelfristige Finanzplanung hinaus bis 2020 transparent darzustellen. Das wäre im Übrigen
nicht nur transparent, sondern auch fair gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, damit sie frühzeitig erfahren können, wo mit Kürzungen zu rechnen sein wird,
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Schauen Sie doch mal in den Haushalt und in den Nachhaltigkeitsbericht! – Gegenruf von Ralf Witzel [FDP]: Das ist so nicht erreichbar! Das steht da drin!)
damit sich die Menschen in unserem Land darauf einstellen können, Herr Mostofizdadeh, und nicht kurzer Hand böse überrascht werden.
Darüber hinaus verhindert so ein Fahrplan, dass Sie sich weiter blindlings auf die Konjunktur verlassen können. Übernehmen Sie mehr Verantwortung. Was in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und auch Schleswig-Holstein funktioniert, das darf auch in Nordrhein-Westfalen funktionieren.
Wenn Sie einen möglichen Konsolidierungsweg indes darstellen möchten, ist in erster Linie Input gefragt. Denn Sie haben hier nicht nur die parlamentarische Mehrheit, sondern auch die Opposition hinter sich. Allerdings haben Sie die konstruktive Hilfe der Opposition kürzlich abgelehnt. Das wurde am Beispiel des Effizienzteams deutlich. Sie befürchteten, wenn am Effizienzteam Oppositionspolitiker partizipierten, dann würde diesen ein Mitregieren ermöglicht. Das lehnen Sie aber partout ab. Also verweisen Sie lieber auf diese verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Konstruktion. Ihr Effizienzteam ist jedenfalls weit davon entfernt, diese groß angekündigte 1 Milliarde € einsparen zu können,
und insofern bleibt es auch fraglich – ja, das ist ein Ineffizienzteam; Sie haben völlig recht, Herr Witzel - ob es 2017 nur 1 oder 1,3 Milliarden € und nicht 2 Milliarden € sein werden. Außerdem ist die Komponente der Konjunktur zu berücksichtigen.
Dieser Gesetzentwurf gibt Ihnen nun die Möglichkeit, frühzeitig zu planen und nicht ein Spielball des Zufalls zu bleiben.
Um es einmal mit dem Worten von Udo Lindenberg auszudrücken: Hinterm Horizont geht’s weiter. – Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Scheindebatte, die hier heute geführt wird, zeigt, dass es wirklich nicht darum geht, den Haushalt langfristig zu konsolidieren. Ich würde mir wünschen, dass man ein solch ernstes Thema auch ernst angeht und es nicht missbraucht – das werden wir in dieser Woche nicht nur einmal erleben –, um erneut alte Kamellen aufzuwärmen und Dinge als wahr in die Landschaft zu stellen, die es bei näherer Betrachtung nicht sind. Deswegen muss ich ein paar Dinge, die hier heute behauptet worden sind, noch einmal klarstellen.
Mein erster Punkt betrifft den Nachhaltigkeitsbericht. Der Nachhaltigkeitsbericht – das wissen Sie ganz genau – ist eine Fortschreibung nach äußerst technischen, einmal festgelegten Kriterien, die nicht auf den Normalfall abstellen, sondern auf den Fall, dass überhaupt nichts getan wird. Das kann man dieser Regierung nun wirklich nicht vorwerfen, wenn man sich die letzten Jahre anschaut, in denen es zu einer Reduktion von 6,6 Milliarden € auf nun – das sind die Zahlen für den Haushalt 2014 – 2,4 Milliarden € kam.
Die zweite Irreführung besteht in Ihrer Aussage, Herr Witzel, in der Sie so schön beschreiben, in 2010 habe man noch mit 36,6 Milliarden € Steuereinnahmen gerechnet, demnächst seien es 10 Milliarden € mehr. Im letzten Haushalt waren es etwas mehr als 8 Milliarden €.
Dann dürfen Sie eines nicht verschweigen: dass die mittelfristige Finanzplanung, die Ihren Planungen zugrunde lag, nicht davon ausgegangen ist, dass die Steuern nicht steigen. Sie sind in der damaligen Regierung davon ausgegangen, dass die mittelfristige Finanzplanung für das Jahr 2013 mit 41,7 Milliarden € rechnen kann. Das heißt, Sie haben lediglich – das ist trotzdem eine Menge – 3 Milliarden € weniger Einnahmen erwartet, als dann 2013 zustande gekommen sind. Wenn Sie von diesen 3 Milliarden € die 23 % abziehen, die die Kommunen bekommen, dann bleibt ein Betrag von etwas mehr als 2 Milliarden € übrig. Und wenn Sie diesen Betrag zu der Verschuldung addieren, dann ist die Summe geringer als die, die Sie damals geplant haben. Denn Sie sind damals davon ausgegangen, dass auf Dauer 6,5 Milliarden € an neuen Krediten aufgenommen werden müssen. Das ist die ganze Wahrheit.
Dann kommt die großartige Frage – diese haben schon mehrere vorgetragen; gerade war es Herr Stein –, warum die Landesregierung nicht wie Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen