Das Zweite, mit dem Sie sich, glaube ich, auch nicht ganz glaubwürdig machen, hat der Kollege Hahnen schon angesprochen: Immer, wenn es um konkrete Haushaltspolitik ging – das war sehr schön bei den Beratungen im Rahmen der Zweiten Lesung im Plenum zu beobachten –, haben wir Ihre Fachpolitiker gefragt, was denn diesbezüglich die Globalposition – also die Absenkung der Fördermittel um zunächst 5 % auf dann, aufwachsend, 25 % – bedeutet. Der Auftritt des Kollegen Müller für den Bereich Sport war da sehr aufschlussreich. Er wunderte sich, dass es auch seinen Bereich betrifft, wenn 25% der Fördermittel gekürzt werden sollen. Er war davon ausgegangen, dass das nur bei den anderen der Fall sei. Deswegen hat er in der Fraktion dem Papier zugestimmt. Genauso macht die CDU Haushaltspolitik: Sie gibt das Geld anderer aus.
Insofern finde ich es ausgesprochen schade, dass der Punkt, wie man die Finanzplanung anlegen könnte, hier letztendlich verpufft. Ihr Gesetzentwurf wird gleich überwiesen werden. Im Haushaltsausschuss wird es wie das Hornberger Schießen ausgehen. Möglicherweise hätte diese Debatte mehr Aufmerksamkeit und mehr inhaltlichen Einsatz verdient. Den hat die CDU nicht erbracht. Insofern werden wir der Überweisung zustimmen. Ich vermute nicht, dass noch Wegweisendes daraus hervorgehen wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Bleiben Sie noch einen Moment vorne, denn Herr Kollege Dr. Optendrenk würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Ich vermute, dass Sie die gerne zulassen werden.
Danke schön, dass das noch möglich ist. – Wir haben während der Haushaltsberatungen einen Antrag gestellt, der eine ähnliche Zielrichtung verfolgte wie das, was uns heute als Gesetzentwurf vorliegt. Damals ist erklärt worden: Wir wollen darüber mit den anderen Fraktionen nicht im Rahmen des Haushaltsverfahrens reden – das war auch das, was Sie damals bei den Haushaltsberatungen vorgetragen haben –, das machen wir separat.
Jetzt legen wir einen Antrag vor, aber Sie sagen: Daraus kann nichts mehr werden! – Wann wollen Sie sich Ihrer Meinung nach denn der inhaltlichen Diskussion stellen? – Beim nächsten Haushaltsverfahren? Oder irgendwann? Sie müssen sich doch einmal mit der Frage beschäftigen, warum eine grün-rote Regierung in Baden-Württemberg der Auffassung ist, dass es richtig ist, die Landeshaushaltsordnung zu nutzen, um gemeinsam als Haushaltspolitiker Wünsche und Begehrlichkeiten auch vor 2020 zu begrenzen, auf dass das irgendwann auch einmal Tatsache wird. Sie wollen es doch wohl einfach nicht. Oder gibt es dafür in Ihren Fraktionen keine Mehrheiten? Wie muss ich das interpretieren?
Das war zwar jetzt fast schon eine Art Kurzintervention, Herr Kollege. Die Antwort liegt aber so oder so bei Herrn Mostofizadeh.
Herr Kollege, ich antworte gerne. – Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Begrenzung für den Haushalt durch das Haushaltsgesetz gegeben ist. Das können wir jedes Jahr festlegen. Sie haben unter Beweis gestellt, dass Sie nicht bereit sind, entsprechende Begrenzungen vorzunehmen.
Zu den anderen Punkten – was den Zeitpunkt und den Inhalt anbetrifft – habe ich eben Ausführungen gemacht. Das möchte ich jetzt nicht gerne wiederholen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hier vorgelegte Initiative ist aus unserer Sicht unterstützenswert und die Fortschreibung einer gemeinsamen Haushaltsinitiative vom Dezember 2013. Bekanntlich wurde die Schuldenbremse im Jahr 2009 in das Grundgesetz hineingeschrieben. Bis sie im Jahr 2020 greift, gel
ten die länderspezifischen Verfassungsregelungen, also für Nordrhein-Westfalen Artikel 83 der Landesverfassung. Im Klartext: Neue Schulden sind bis zur Höhe der eigenfinanzierten Investitionen erlaubt.
Genau das ist das Problem der bisherigen Rechtslage, das wir auch im Faktischen sehen. Nach der aktuellen Finanzplanung haben wir im Jahr 2017 – wenn sie regierungsamtlich endet – mehr als 144 Milliarden € Schulden. Das ist ein Schuldenberg, der nach den Prognosen der Landesregierung über diesen Termin hinaus steigt. Genau deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist doch eine neue Verbindlichkeit so wichtig; sie ist wichtig, damit das Neuverschuldungsverbot eben keine leere Hülle ist, sondern klar eine Pflichtigkeit darstellt, keine unverbindliche Empfehlung.
Die neue Schuldenregel ist ausdrücklich zu begrüßen. Deren Einhaltung ist unbedingt sicherzustellen. Richtigerweise heißt es deshalb auch in Artikel 143 d des Grundgesetzes ganz klar und ohne jeden Konjunktiv:
„Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 erfüllt wird.“
Mit anderen Worten: Bereits die heutigen Haushalte und die der nächsten Haushaltsjahre müssen doch so angelegt sein, dass diese Schuldenbremse übermorgen, im Jahr 2020, faktisch und tatsächlich eingehalten werden kann. Das setzt aus Sicht der Bundesbank logischerweise einen Sicherheitspuffer voraus, nicht nur die Annahme von Idealbedingungen.
In Nordrhein-Westfalen erreichen wir die Nullverschuldung eben selbst ohne dass Krisenszenarien vorliegen, sondern eine ganz normale und auch vom Finanzminister als wahrscheinlich angenommene beziehungsweise unterstellte haushaltspolitische Entwicklung konjunktureller Art Platz greift, nicht.
Sie selber, Herr Finanzminister, haben einen Bericht vorgelegt, einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht, in dem Sie schreiben: Ohne dass irgendeine Regierung in den nächsten Jahren noch neue Mehrausgaben beschließt, ohne dass mehr konsumiert wird, bei einer bloßen Trendfortschreibung, wie Haushaltspolitik heute strukturell aufgestellt ist, fehlt Ihnen noch 1 Milliarde €. Es gibt eine Lücke im Jahr 2020, die sich im Normalszenario ergibt.
Sie haben andere Szenarien ausgewiesen: Was passiert zum Beispiel in Stressszenarien, wenn sogar noch krisenhafte Umstände dazukommen? – Dann wird die Lücke sehr viel größer. Genau das sagt auch die Bundesbank: Nicht nur Idealbedingungen annehmen, sondern sich auch die Frage stellen: Was muss passieren, damit man 2020 prognostisch bei der Nullverschuldung landet? Ehrlicherweise muss man dann auch noch einen Si
Die Regierung muss strukturell konsolidieren, muss bis dahin in den Haushalten den Pfad so anlegen, dass die Nulllinie 2020 wahrscheinlich erreicht wird.
In ganz Deutschland haben nur vier Länder die eigene Verpflichtung zur Schuldenbremse nicht auch in eigenes Landesrecht aufgenommen. NordrheinWestfalen gehört leider dazu. In anderen Ländern – egal, ob dort eine absolute SPD-Mehrheit wie in Hamburg regiert oder eine grün-rote Koalition wie in Baden-Württemberg – sind verbindliche Abbaupfade bis zum Jahr 2020 festgelegt worden.
Herr Kollege Witzel, entschuldigen Sie bitte. – Herr Kollege Hahnen würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie die zulassen?
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. Sie haben soeben darauf hingewiesen, dass im Grundgesetz die Schuldenbremse ab dem 1. August 2009 eingeführt worden ist, und sagen jetzt, Sie erwarteten eine Verbindlichkeit. Wenn ich es richtig sehe, ist der letzte schwarz-gelbe Haushalt der Haushalt des Jahres 2010 gewesen.
Warum haben Sie eigentlich damals noch keine Verbindlichkeit vorgesehen? Warum haben Sie eigentlich damals diese Verbindlichkeitswege noch nicht vorgeschlagen?
Es gab von Schwarz-Gelb in diesem Parlament konkrete Gesetzentwürfe für Verfassungsänderungen, die sehr wohl auch für eigenes Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eine Schuldenbremse vorgesehen haben. Die haben Sie von rot-grüner Seite aus abgelehnt.
Weil man dafür verfassungsändernde Mehrheiten brauchte, konnte das nicht mit einfacher Mehrheit geschehen. Das zur Frage nach dem Recht, die Sie gestellt haben.
Sie haben darüber hinaus gefragt, was faktisch in der Haushaltspolitik passiert ist. In Ihrem Beitrag
In Zeiten der internationalen Finanzmarktkrise gab es fundamental andere ökonomische Situationen als die Haushaltsentwicklung der letzten drei Jahre. Ich möchte Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Frage einmal deutlich machen, wie sich die Mehreinnahmen und – ausgaben seit 2010 bis heute verändert haben.
Eine Haushaltsplanung von Schwarz-Gelb im Jahre 2010, nach der Sie gefragt haben, hat anhand derselben Verfahren und mit denselben Beamten, die auch heute im Finanzministerium tätig sind, prognostiziert, dass wir Steuereinnahmen von 36,8 Milliarden € haben. Für den aktuellen Haushalt 2014 rechnen Sie mit 47,2 Milliarden €. Das ist ein Zugewinn an prognostizierten Steuereinnahmen in Höhe von 10,5 Milliarden €.
Demgegenüber vollziehen Sie aber eine deutlich geringere Ausgabensenkung, sodass Sie entsprechend auf 4,2 Milliarden € Schuldenreduktion kommen, und zwar bei 10,5 Milliarden € mehr Potenzial. Wir glauben, dass dies ein klares Missverhältnis in Ihrer Planung ist und dass dieser Vergleich deshalb hinkt, weil man sich die faktische Entwicklung der letzten drei Jahre angucken muss.
Herr Finanzminister, Sie freuen sich und lachen jetzt so nett, weil Sie wissen, dass Sie Idealbedingungen hatten. Sie sind ein Stück weit auch ein Glücksritter. Das sei Ihnen im Sinne der Landesfinanzen auch gegönnt. Wir haben über Ihre Prognosen hinaus enorme Steuermehreinnahmen zu verzeichnen. Das erzählen Sie uns regelmäßig mit großer Freude. Und das gehört zu einer ehrlichen Bewertung.
Deshalb sagen wir: Wer im Vergleich zu unserer alten Planung Mehreinnahmen in Höhe von 10,5 Milliarden € erzielt und dann für eine Reduktion der Nettokreditaufnahme in Höhe von 4,2 Milliarden € sorgt, hat vieles an Potenzial verschenkt. Genau das ist der Grund dafür, warum wir für mehr Verbindlichkeit sorgen wollen. Wir brauchen eine Finanzplanung, die so angelegt ist, dass wir nach allem, was heute zu vermuten ist, diese Nulllinie mindestens im Jahr 2020 auch tatsächlich erreichen werden. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schulz das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Die Schuldenbremse – und das ist doch großartig – steht hier gar nicht zur Debatte. Vielmehr steht ein Gesetz zur Debat
mit dem eine Planung vorgelegt und angefordert wird, und zwar eine Planung bezüglich der Landesfinanzen auf dem Weg bis 2020.