Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist nicht so trocken, wie es nach den Gesetzestiteln scheinen mag. Es handelt sich dabei um ein ziemlich wichtiges Thema, weil es hier um die Frage geht, inwiefern die Kommunen in Sachen Brandschutz ausgestattet sind und wie viel Personal in den Kommunen bei der Feuerwehr zur Verfügung steht.
Hintergrund ist, dass nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Wochenarbeitszeit von Feuerwehrleuten im Jahresdurchschnitt nicht über 48 Stunden betragen darf. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2007. Allerdings war klar, dass die Kommunen den Personalmehrbedarf, der sich ergibt, wenn Feuerwehrleute nicht mehr wie bisher 54 Wochenarbeitsstunden, sondern nur noch 48 Wochenarbeitsstunden arbeiten, so einfach nicht würden kompensieren können, weil sie erst einmal neue Feuerwehrleute ausbilden und einstellen müssen. Deshalb wurde damals die sogenannte Opt-out-Regelung in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr geschaffen. Nach dieser Verordnung können Feuerwehrleute freiwillig sechs Stunden mehr arbeiten.
Es gibt ein Gesetz, das den Namen „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“ trägt. Darüber reden wir heute. Dieses Gesetz ermöglicht es den Kommunen, den Feuerwehrleuten eine Zulage von bis zu 20 € pro Schicht, die sie freiwillig mehr arbeiten, zu zahlen.
Diese Möglichkeit für die Kommunen wollen wir bis Ende 2016 verlängern. Das heißt: Wir reden hier nicht grundsätzlich über die Opt-out-Regelung, sondern nur darüber, ob die Zulage gezahlt werden kann.
Deshalb bitte ich auch die Opposition, die sich im Ausschuss bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten hatte, das noch einmal zu überdenken; denn Sie stimmen hier nicht über die Opt-out-Regelung insgesamt ab, sondern lediglich darüber, ob eine Zulage gezahlt werden kann. Wenn dem nicht entsprochen würde, hielte ich das doch für ein fragwürdiges Signal an die Feuerwehren.
nen, die noch nicht entsprechend ausgebildet haben – und das sind einige Kommunen in NordrheinWestfalen –, jetzt tatsächlich auch ihrer Pflicht nachkommen und ihre Aufgabe im Bereich des Brandschutzes ernst nehmen und wahrnehmen. Schließlich wird es in Zukunft nicht unbedingt einfacher werden, genügend Feuerwehrleute zu finden; denn wer sich für den Feuerwehrdienst bewirbt, muss schon eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk haben. Wir treten hier also in gewisser Weise in Konkurrenz mit dem Handwerk um Fachkräfte. Insofern wird es nicht einfacher werden.
Im Rahmen der Dienstrechtsreform werden wir noch darüber diskutieren, wie man die Attraktivität des Feuerwehrdienstes steigern kann, damit wir auch in Zukunft genügend Nachwuchs finden.
Ich meine aber, dass die Kommunen eigentlich damit auskommen sollten, wenn sie jetzt noch einmal drei Jahre Zeit bekommen. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass sie in drei Jahren genügend Feuerwehrleute haben. Da nehmen wir die Kommunen auch in die Pflicht.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den 8.500 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in Nordrhein-Westfalen bedanken, die diese Opt-outRegelung angenommen haben. Indem sie für nur 20 € sechs Stunden mehr gearbeitet haben, haben sie es den Kommunen ermöglicht, die Dienstpläne weiterzuführen. Daran wird noch einmal das Engagement vieler Feuerwehrleute bei ihren Aufgaben Retten, Löschen, Bergen und Schützen deutlich. Dafür bedanke ich mich.
Deshalb bringen wir noch einen weiteren Gesetzentwurf ein. Er wird heute nur eingebracht. Wir diskutieren ihn dann noch in den Ausschüssen. Wir möchten nämlich die Zulage von bisher bis zu 20 € auf bis zu 30 € erhöhen. Das ist nicht viel, aber immerhin eine Steigerung um 50 %. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir unter den Fraktionen im Sinne der Feuerwehren Einigkeit erzielen könnten.
Lassen Sie mich abschließend folgenden Punkt ansprechen: In einer Woche ist Weihnachten. Viele sind im Weihnachtsstress und suchen noch Geschenke. Der Deutsche Feuerwehrverband gibt einen sehr guten Geschenktipp, den ich jedem hier ans Herz legen will. Man sollte nämlich vielleicht einfach einmal Rauchmelder verschenken, die Leben retten können, um damit auch präventiv etwas für den Brandschutz zu tun. Das heißt nicht, dass wir uns aus der Verantwortung ziehen wollten, genügend Feuerwehrleute zu haben. Trotzdem halte ich das für eine nette Idee. Vielleicht findet sich ja in diesem Jahr auch der eine oder andere Rauchmelder unter Ihrem Weihnachtsbaum.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Wenn Sie den Rauchmelder unter dem Weihnachtsbaum finden, dann bringen Sie ihn bitte auch an geeigneter Stelle an; denn unter dem Weihnachtsbaum alleine nützt er noch nicht so viel. – Herr Kollege Sieveke spricht nun für die CDU.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weise nur auf Folgendes hin: Wenn Sie echte Kerzen am Tannenbaum haben, dann könnte der Rauchmelder auch ausgelöst werden. Darüber sollte man ebenfalls nachdenken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass den Beamtinnen und Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst, die freiwillig über die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus Schichtdienst leisten, auch in Zukunft eine sogenannte Opt-out-Zulage gezahlt werden soll, begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich.
Frau Schäffer, Sie haben eben ein fragwürdiges Signal angesprochen. Das fragwürdige Signal haben Bündnis 90/Die Grünen und die SPD 2007 ausgestrahlt; denn diese bewährte Regelung, die Sie jetzt noch einmal weiterführen, ist durch die christlich-liberale Koalition 2007 hier im Landtag eingeführt worden. Sie haben dieses Gesetz damals abgelehnt. Bei Interesse kann man das damalige feuerwehrfeindliche und schlichtweg peinliche Abstimmungsverhalten von Rot-Grün im Plenarprotokoll 14/64 vom 13. Juni 2007 auf Seite 7314 nachlesen.
Dass SPD und Grüne sechseinhalb Jahre, nachdem sie das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen verhindern wollten, nunmehr sogar anstreben, dieses Gesetz weiterzuentwickeln, ist positiv.
Wir sollten dabei aber nicht die Interessen der Kommunen vergessen, denen durch Ihren Gesetzentwurf faktisch Mehrkosten aufgebürdet werden. Dieses Detail sollten wir im Fachausschuss gemeinsam mit den Beteiligten erörtern.
Wir erhöhen. Wer zahlt das? Das sind die Kommunen. Deswegen werden wir im Fachausschuss darüber sprechen.
Ihr ständiger Verweis auf die Dienstrechtsreform macht es nicht besser; denn bei jedem Thema sprechen Sie die Dienstrechtsreform an. Wann
Wir beraten heute in diesem Zusammenhang abschließend einen weiteren Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verlängerung der Opt-out
Herr Stotko hat einen weiteren Punkt erwähnt: In dem Gesetzentwurf geht es auch um eine Stelle für den neuen CIO. Wir haben mehrmals nachgefragt, warum der CIO nach B8, also höher als ein Abteilungsleiter, bezahlt werden wird, aber kein politischer Beamter sein soll. – Darauf kamen viele Worte, aber keine plausiblen Erklärungen.
Jetzt ist klar, warum das Ganze so unausgegoren ist und so schnell gehen musste: Es sollte eine Abteilungsleiterstelle im Innenministerium frei werden, und der bisherige, allseits sehr geschätzte und kompetente Abteilungsleiter musste eine neue Aufgabe haben.
So gibt es bereits seit dem 1. November 2013 einen CIO, aber noch keine Stelle, kein ihm im Haushalt 2014 zugeordnetes Personal, kein fertiges Konzept – aber schon einen installierten Nachfolger für diesen Abteilungsleiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn der heutige Innenminister erfahren hätte, dass sein Vorgänger von der FDP eine solche Operation veranstaltet hätte – ich könnte mir die Stimmlage seiner Empörung, die Lautstärke Ihrer Zwischenrufe, die Heftigkeit Ihres Beifalls leicht ausmalen.
Da wäre von Skandal die Rede, von Vetternwirtschaft, von Versorgung verdienter Parteigänger, von Selbstbedienungsladen und vielem mehr.
Mit hochrotem Kopf hätte Ihr „Jäger 90“ hier am Pult gestanden und die Regierung beschimpft. Heute liest sich das ganz anders: Abteilungsleiterstellen im Innenministerium werden nach Beurteilungsergebnissen und Qualifikationen vergeben. – Na ja, wonach denn sonst? Aber wer schreibt die Beurteilungen, wer beurteilt die Qualifikationen für die Leitung einer großen Personal- und Organisationsabteilung?
Noch ein Punkt: Bis zur heutigen Verabschiedung des Haushalts 2014 waren die Ministerien nicht bereit, alle Umsetzungsschritte für die ordnungsgemäße Einrichtung des Chief Information Officer und die stellenmäßige Zuordnung seines Personals beizu
wenn wir weiter kritisch nachfragen, wenn uns solche Aktionen seltsam vorkommen und wir uns deswegen auch bei diesem Gesetzentwurf enthalten müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen! Ihre Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Opt-OutSchichtzulage für unsere Feuerwehrbeamten von bis zu 20 € auf bis zu 30 € ist zu begrüßen; da beißt die Maus keinen Faden ab.
Der Wahlspruch der Feuerwehr: „Retten – Löschen – Bergen – Schützen“ beschreibt ihre Aufgaben fast umfassend, bringt aber kaum zum Ausdruck, welcher Einsatz für andere, welche Gesundheitsgefahren für sich selbst und welche körperlichen und seelischen Nachwirkungen mit der Arbeit der Feuerwehrleute verbunden sind. Daher: Hut ab, vor allen Feuerwehrfreuen und Feuerwehrmännern und ihrer erfolgreichen Arbeit in Nordrhein-Westfalen!