Wir beenden damit eine Ausnahmestellung Nordrhein-Westfalens, und wir sorgen damit ein Stück weit für Frieden in den Orten. Eines sage ich Ihnen: Ohne den Druck dieses Gesetzesvorhabens – das sage ich Ihnen – wären die Anbauer niemals gesprächsbereit gewesen. Wir haben Bewegung in die Sache gebracht. Sie hätten das Problem auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nahende Adventszeit ist die Zeit der Weihnachtsbäume; das ist gerade schon angesprochen worden. In den Fußgängerzonen unserer Städte und Gemeinden, vor dem Landtag, im Landtag und vor allem zu Hause werden die Weihnachtsbäume dieser Tage aufgestellt. Nur an einem Ort soll es nach dem Willen von SPD und Grünen zukünftig Weihnachtsbäume nicht mehr geben. Es wäre witzig, wenn es für viele Menschen nicht so ernst wäre. Dieser eine Ort, wo es keine Weihnachtsbäume mehr geben soll, ist der Wald.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Beratungsverfahren gilt ja: Gesetze sind wie Würste! Man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden!
Dieses Sprichwort wird oft bemüht, vielleicht manchmal auch überstrapaziert. Aber selten passte dieses Sprichwort so gut zu einem Gesetzentwurf wie zu diesem rot-grünen. Das belegt der gesamte Beratungsvorgang. Erneut unterstrichen haben Sie das mit dem kurz vor Toresschluss eingereichten Änderungsantrag.
Die Sachverständigenanhörung im März hätte Sie eigentlich eines Besseren belehren müssen. Herr Rüße, Sie haben gerade so viele Leute genannt, die
Ihnen angeblich so dankbar dafür sind, dass dieses Gesetz kommt. Komischerweise hat es keiner von denen zur Anhörung geschafft. Ich weiß gar nicht, wo die alle waren.
Herr Rüße, Sie sagen, das waren keine Verbände. Aber es werden durchaus auch Einzelpersonen zu Anhörungen eingeladen. Sie müssen nur benannt werden und natürlich auch existieren; das ist die Voraussetzung.
Die Betriebe haben sich mit ihren Zugeständnissen und Selbstverpflichtungen in den letzten Monaten um eine verträgliche Lösung bemüht. Sie können durchaus sagen: Damit waren wir noch nicht einverstanden, da hätte noch mehr kommen müssen. – Vielleicht! Aber diese Bemühungen werden jetzt von Ihnen mit einem Federstrich abgewiesen, und der vielbeschworene Dialog wurde einseitig abgebrochen.
Herr Höne, auch ich bin bei der Anhörung gewesen. Können Sie sich daran erinnern, dass ich auf eine Frage hin eine Antwort von jemandem aus dem ThünenInstitut bekommen habe, dass nach deren Einschätzung die Bodenerosionen 30 % der Flächen im Wald betreffen?
Ich will nicht ausschließen, dass es eine solche Äußerung gab. Aber wollen Sie nicht zugeben, dass es auch ohne Ende Äußerungen gab, dass wir es mit einem regionalen Problem zu tun haben und Sie mit Kanonen auf Spatzen schießen, dass wir zwar vorangehen müssen, aber das auch im Dialog machen können?
Ihr Ansatz – Herr Kollege Rüße hat es gerade ganz klar gezeigt – folgt dem Motto: Ohne den Gesetzesdruck wäre nichts passiert. – Vielleicht muss man einfach mal auf die Leute zugehen und sich ein oder zwei Tage mehr Zeit geben. Vielleicht lag es ja auch an Ihnen, dass wir noch nicht zu einer Lösung gekommen sind. Sie müssen doch nicht immer direkt mit der Gesetzeskeule schwingen!
SPD und Grüne zeigen mit diesem einseitig abgebrochenen Dialog schon einen spannenden Umgang mit den Menschen in diesem Land, die oft schon seit vielen Generationen im Familienbetrieb einer harten Arbeit nachgehen.
Heute ist bereits ersten Pressemeldungen zu entnehmen – Herr Hennecke vom Gartenbauverband hat das ganz klar und ganz kurz zusammengefasst –: Dieses Gesetz ist eine Katastrophe. Damit werden unsere Existenzen vor die Wand gefahren. – Viel deutlicher kann das an dieser Stelle doch eigentlich gar nicht sein.
Auch der Sache wird die Gesetzesänderung nicht gerecht. Die Ausnahmeregelung ist völlig willkürlich. Künftig darf jeder Waldeigentümer 2 ha mit Weihnachtsbäumen bepflanzen. Diese Willkür wird aber doch der Realität der Waldbewirtschaftung nicht gerecht, denn sie orientiert sich ja an Eigentumsgrenzen. Jetzt heißt es also: Wer zuerst kommt, malt zuerst! – Damit provozieren Sie doch geradezu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei sollten doch eigentlich und angeblich ökologische Gründe im Vordergrund dieses Gesetzes stehen.
Frau Watermann-Krass, Sie haben im Ausschuss zumindest versucht, diese Regelung zu verteidigen. Sie sagten, die Zwei-Hektar-Regelung sei an mögliche Kahlschlagflächen im Wald angelehnt. Guckt man sich das genauer an, sieht man aber den Unterschied: Die Erlaubnis, die sich auf 2 ha Kahlschlagflächen bezieht, orientiert sich nicht an Eigentumsgrenzen, sondern an zusammenhängenden Waldflächen. Das bedeutet schon einen sehr, sehr großen qualitativen Unterschied. Hätten Sie sich daran orientiert, hätten Sie sich viel Flickschusterei ersparen können.
Jetzt kommen Sie auch noch mit einem Änderungsantrag daher, in der Hoffnung, kurz vor Schluss vielleicht noch ein oder zwei der größeren Fehler korrigieren zu können.
Der Bestandsschutz für bestehende Flächen wird verlängert, wenn der Betreiber einen entsprechenden Vertrag mit der Behörde schließt. Wie die Bedingungen aussehen, das verraten Sie allerdings noch nicht. Sie bieten die Katze im Sack jetzt also nicht nur an, wie wir es schon im Ausschuss kritisiert haben, sondern Sie zwingen den Betrieben, wenn sie langfristig überleben wollen, die Katze im Sack de facto sogar auf. Ihre Änderung sieht am Ende einen Knebelvertrag vor, durch den die Waldeigentümer vom Wohlwollen der Behörde abhängig sein werden. Denn wann ein Kündigungsgrund vorliegt, dazu schweigen Sie an dieser Stelle.
Welche Auswirkungen hätte eigentlich eine solche Kündigung? Über Nacht sind dann ja möglicherweise Tannenbäume Fremdkörper im Wald und obendrein illegal. Was soll dann die Konsequenz sein? Wollen Sie die Stelle kahlschlagen lassen? Das kann dem Wald in der Situation auch nicht hel
fen und zerstört gleichzeitig die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Waldeigentümer und Waldbauern. Das ist – vorsichtig gesagt – ein komisches Verständnis von Eigentumsschutz.
Mit oder ohne Änderungsantrag: Sie schießen hier mit Kanonen auf Spatzen, auf ein zugegebenermaßen bestehendes Problem, das aber regional eingegrenzt ist. Sie brechen Dialoge einseitig ab und schwingen mit der Gesetzeskeule, weil Sie sich nicht die Arbeit machen wollen, einen längeren Dialog aufzunehmen.
Insofern, Frau Watermann-Krass, komme ich auf Sie zurück: Kaufen Sie einen Baum, einen Baum aus NRW, zumindest – das darf ich ergänzen – solange es diese in Nordrhein-Westfalen noch gibt! – Diesen Antrag werden wir ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Wenn ich mir die Redebeiträge von CDU und FDP anhöre und die begleitenden Pressemitteilungen lese – SPD und Grüne beenden Weihnachtsbaum-Tradition –, dann habe ich ein Déjà-vu-Erlebnis, denke an Dezember letzten Jahres und kann eigentlich nur noch sagen: Oh weh!
Ich werde jetzt nicht noch einmal alle Argumente bringen, die bereits mannigfaltig diskutiert worden sind – sowohl im Plenum als auch im Ausschuss und in den Anhörungen. In großen Teilen schließe ich mich den Aussagen an, die Norwich Rüße gerade gemacht hat –
Ja, Frau Watermann-Krass, wir haben schon heute Vormittag bei der Begegnung mit den Waldbauern darüber gesprochen. Ich verstehe auch, dass Ihre Intention bei dem Änderungsantrag ist, die Definitionen von „Waldbesitzer“ und „Waldeigentümer“ gleichzusetzen.
Von der Definition her ist ein Waldbesitzer aber entweder der Waldeigentümer – oder der Nutzungsberechtigte mit unmittelbarem Besitz; und das sind eben auch Leute, die mieten, leihen oder pachten. Selbst wenn Sie sagen: „Wir halten fest, dass
wir die Eigentümer meinen“, können damit auch Pächter gemeint sein, wenn das bei Annahme des Änderungsantrags so im Gesetz steht. Diese Sachlage ist uns einfach zu gefährlich; denn das ist eben nicht schriftlich fixiert. Bei dieser Meinung bleibe ich, auch wenn ich Ihren Aussagen selbstverständlich folgen kann.
Des Weiteren steht im Änderungsantrag das Wort „umweltverträglichen“. Es soll später einmal festgesetzt werden, was umweltverträglich ist. An dieser Stelle ist uns auch nicht konkret genug festgelegt, was da letztendlich festgestellt wird. Ich denke mit Grauen an die Fair-Forest-Vereinbarung, die seinerzeit getroffen wurde. Das war ganz weit weg von umweltverträglich. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden.
Wir freuen uns natürlich über das Landesforstgesetz. Wir werden zwar dem Änderungsantrag in dieser Form nicht zustimmen können, werden aber dem Gesetz insgesamt zustimmen wollen.
Wie sieht es für die Zukunft aus? Ich bin mir ganz sicher, dass auch weiterhin deutsche Weihnachtsbäume in deutschen Wohnzimmern stehen werden. Da bin ich ganz optimistisch.
Über einen Punkt müssen wir in den nächsten Monaten aber noch einmal nachdenken und dort etwas tun. Das hat sich auch aus dem Gespräch mit den Waldbauern heute Morgen ergeben. Für konkrete Problemlagen wie in Bestwig müssen wir noch an das Gesetz herangehen, und zwar zum Beispiel in Bezug auf den Abstand von Wohngegenden. Schließlich besteht dort die Problematik, dass die Kinder nicht auf der Straße spielen können, wenn Pestizide gestreut werden. Daher muss man über Abstandsregelungen und Ähnliches noch einmal reden.
Solche Dinge sind ja noch nicht im Gesetz enthalten. Auch da ist aber mein Angebot an CDU und FDP, dass wir uns noch mal mit den Waldbauern zusammensetzen und uns bemühen, zu einer einvernehmlichen, guten Lösung zu kommen.
An dieser Stelle müssen wir also noch etwas tun. Ansonsten ist das Gesetz gut. Der Änderungsantrag ist nicht gut. Ich werde meiner Fraktion ein entsprechendes Abstimmungsverhalten empfehlen. – Vielen Dank.