Protocol of the Session on November 28, 2013

(Beifall von der CDU)

Rot-Grün fehlt, wenn man es unter Haushaltsgesichtspunkten betrachtet, schlicht das Gesamtfinanzierungskonzept.

(Beifall von Theo Kruse [CDU])

Quartiersentwicklung ist richtig und gut, weil sie wichtige Ansätze für ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben im angestammten Quartier bietet. Aber sie ist eben nicht zum Nulltarif zu bekommen. Und wenn man keine Prioritäten setzt, dann hat man auch keine Mittel im Haushalt. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie glauben, diese gute Idee der Quartiersentwicklung zulasten der Kommunen durchsetzen zu können.

(Zuruf von Inge Howe [SPD])

Sie gehen im GEPA-Gesetzentwurf davon aus, dass durch das Gesetz keine Kosten entstehen, weil die Kommunen durch das Konzept entlastet werden; ich brauche das hier, glaube ich, nicht weiter auszuführen. Das ist schlichtweg falsch. Wenn das Land seine Aufgaben ernsthaft wahrnehmen will – und hier hat das Land in der Tat eine Steuerungsfunktion –, müssen Sie auch sagen, wie Quartiersmanagement, notwendige städtebauliche Maßnahmen und dazugehörende Wohnkonzepte finanziert, mindestens aber gefördert werden sollen.

Schließlich noch folgender Aspekt: Die Träger brauchen Planungssicherheit. Die Anhörung zum GEPAEntwurf stand unter dem Vorbehalt, dass die für die Finanzierungsentscheidung der Träger und damit für die Umsetzung der Konzepte enorm wichtige Verordnung, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festlegt, vorgelegt wird. Sie liegt aber bis heute nicht vor.

Nun weiß ich natürlich, dass es dafür Gründe gibt. Das kritisiere ich auch gar nicht. Aber das mindert den Druck nicht, sondern führt dazu, dass die Träger ihre Investitionsentscheidungen gerade im Hin

blick auf die gewünschten Konzepte nicht fällen können. Frau Ministerin, ich habe die herzliche Bitte: Nehmen Sie sich der Sache an und legen Sie die Verordnung zeitnah vor! Es ist dringend!

Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend feststellen, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Ich kann nur dazu auffordern, die drängenden gesundheitspolitischen Fragen nun endlich in Angriff zu nehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Ich will nur der guten Ordnung halber noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen auf fünf Minuten Redezeit verständigt hatten. Ich möchte nicht, dass jemand irritiert ist.

Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lück.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Preuß, lassen Sie mich kurz auf Ihre Rede eingehen. Sie sagten, die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ich muss Ihnen entgegenhalten, dass Sie als Oppositionspartei Ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Denn in den Haushaltsberatungen des Ausschusses haben Sie sich mit Anträgen zum Haushalt gänzlich zurückgehalten.

Wir haben im Land drängende Probleme zu lösen; die haben Sie auch angesprochen. Die gegenwärtige Situation und die Rahmenbedingungen unserer Gesundheitspolitik haben wir nicht nur im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angesprochen, sondern auch in allen anderen zuständigen Gremien.

Aber wir haben auch über die Verantwortung der Politik sowie über die Kompetenzverteilung zwischen Land und Bund gesprochen.

Wir befassen uns gegenwärtig mit den besonderen Herausforderungen aufgrund niedriger Geburtenraten, einer höheren Lebenserwartung und des Anteils Hochbetagter. Dafür brauchen wir richtige Strategien, auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört beispielsweise eine gute Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Im Besonderen gehören die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen, aber auch die Haus- und Facharztversorgung in einigen ländlichen und manchen städtischen Gebieten dazu.

Meine Damen und Herren, unser Gesundheitswesen zählt zu den besten der Welt. Gerade die eingangs erwähnte steigende Lebenserwartung und der wachsende Anteil von Hochbetagten sprechen nicht nur für deutlich bessere Lebensbedingungen

gegenüber den vorangegangenen Generationen, sondern auch für einen unvergleichlichen medizinisch-technischen Fortschritt. Daran orientieren sich die politischen Schwerpunkte in der laufenden Wahlperiode. Da sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Einige Wegmarken möchte ich beispielhaft nennen.

Herr Preuß, Sie haben zum Beispiel das „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ – kurz: GEPA – angesprochen. Es ist in der parlamentarischen Beratung.

Wir haben auch die Kapazitäten in der Altenpflegeausbildung enorm gesteigert. Seit der Einführung der Altenpflegeumlage sind neue Vergütungsvereinbarungen zu den verabredeten Umsetzungsregelungen in Kraft. Im Haushalt 2014 bedeutet das eine Anhebung der Finanzmittel für die Altenpflegeausbildung auf rund 3,5 Millionen €.

Sie haben es erwähnt: Wir haben seit Juli dieses Jahres einen Krankenhausplan in Nordrhein

Westfalen. Damit haben wir eine flächendeckende stationäre medizinische Versorgung sichergestellt.

Gerade im ländlichen Raum und in städtischen Problemgebieten ist die medizinische Versorgung aber im ambulanten Bereich gefährdet. Das Land und die Landesregierung unterstützen die Selbstverwaltung der Ärzte bei der medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich. Deshalb wird auch das Hausärzteprogramm uneingeschränkt weitergeführt.

Außerdem werden wir die Versorgungslücke im Maßregelvollzug schließen. Für das zweite Ausbauprogramm sind weitere 12 Millionen € in den Haushalt eingestellt worden. Ich möchte betonen, wie vorbildlich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Planungen miteinbezogen werden, um eine möglichst große Akzeptanz für die neuen Standorte herzustellen.

Wir werden in der Gesundheitspolitik auch weiterhin den Menschen in den Vordergrund rücken. Deshalb, Herr Preuß, werden wir den Beauftragten für die Patientinnen und Patienten in NordrheinWestfalen auch nicht abschaffen. Wir wollen die Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung und die Eigeninitiative der Patientinnen und Patienten unterstützen und eine Anlaufstelle für Rat und Orientierung im Gesundheitswesen gewährleisten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Gesundheitswesen ist NRW Vorreiter. Die Landesgesundheitskonferenz hat in der vergangenen Woche unter Leitung unserer Landesgesundheitsministerin einen umfangreichen Katalog zur besseren

gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung beschlossen.

Jetzt steht im Interesse unseres Landes sowie der hier lebenden, arbeitenden und zu versorgenden Menschen die Verabschiedung des Haushalts im Fokus. Ich lade Sie ein, diesem Haushalt Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lück. – Die FDP-Fraktion wird nun von Frau Kollegin Schneider vertreten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel einer patientenorientierten Gesundheitspolitik muss der mündige und gut informierte Patient sein. Dieser sollte beispielsweise über Risiken von Behandlungen, aber auch über seine Rechte und Pflichten informiert sein. Umfassende Patientenberatung liegt daher in unser aller Interesse.

Nordrhein-Westfalen hat bereits heute ein sehr gut ausgebautes Angebot an Beratungsstrukturen. Liebe Frau Lück, welchen Sinn hat dann noch der zusätzliche Patientenbeauftragte der Landesregierung?

(Beifall von der FDP)

Hier wird mit 400.000 € teure Symbolpolitik betrieben.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Sie, Frau Ministerin Steffens, hätten besser die Chance im Amtswechsel des Patientenbeauftragten genutzt, diese unnütze Stelle zu streichen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der Jahresbericht 2012 des Patientenbeauftragten weist für acht Monate insgesamt 587 Patientenkontakte aus. Das macht auf das Gesamtjahr gerechnet 880 Kontakte. Eine einfache Division ergibt, dass ein Kontakt immerhin mit 454 € zu Buche schlägt.

(Ralf Witzel [FDP]: Irre!)

Nochmals: Ein einziges Telefonat, ein Fax, ein Brief oder eine Mail kostet 454 €.

(Ralf Witzel [FDP]: Wahnsinn!)

Eine mehr als stattliche Summe pro Kontakt, die nicht durch Steuermittel finanziert gehört!

(Beifall von der FDP)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Garbrecht?

Natürlich, gerne.

Das ist sehr freundlich von Ihnen. – Bitte schön, Herr Garbrecht.

Danke schön, Frau Kollegin Schneider. Sie messen mit zweierlei Maß, da Sie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung ja wahrscheinlich für notwendig halten.

(Ministerin Barbara Steffens: Der hat noch weniger Patientenkontakte!)

Herr Bahr ist ja immer noch amtierender Gesundheitsminister. Aber bei der Landesgesundheitsministerin halten Sie den Patientenbeauftragten für überflüssig. Gibt es da einen Widerspruch, oder nehme ich das falsch wahr?

Sehr geehrter Herr Garbrecht, ganz herzlichen Dank für diese Frage. Fakt ist doch, dass es in NRW, in ganz Deutschland mehrere Hundert Stellen bei Kassenärztlichen Vereinigungen und Verbraucherzentralen sowie darüber hinaus, wie Sie richtig sagen, die Stelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung gibt. Dann noch hier aus reinem Prestigeinteresse einen zusätzlichen Patientenbeauftragten zu implementieren ist Verschwendung, Verschwendung und noch mal Verschwendung.