Protocol of the Session on November 27, 2013

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben 217 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 38 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 179 Kolleginnen und Kollegen. Null Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag Drucksache

16/4436 – Neudruck – ist damit abgelehnt.

Wir kommen zu:

7 Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Be

fristung des Landespressegesetzes NRW

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3526

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 16/4450

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4493

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde können wir es relativ kurz machen: Das Landespressegesetz wurde im Jahr 2004 bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet. Es regelt unter anderem die Anforderungen an die Beschäftigten der Presse oder unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel Gegendarstellungen erscheinen müssen.

Grundsätzlich sind diese Regelungen weiterhin erforderlich. Es ist nicht absehbar, dass NRW als einziges Bundesland ohne ein Landespressegesetz auskommen soll. Aus unserer Sicht kann die Befristung aufgehoben werden. Das Landespressegesetz wird dauerhaft gebraucht.

In Ihrem Entschließungsantrag fordern Sie eine Befristung auf weitere fünf Jahre. Meine Damen und Herren, wir erwarten auch, dass es zukünftig Änderungsbedarf am Gesetzestext geben wird. Jedoch kann dies auch bei einem unbefristeten Gesetz jederzeit geschehen.

Wir streben eine umfassende Novellierung des Landespressegesetzes an, nachdem das Landesmediengesetz überarbeitet ist. Sollte Regelungsbedarf für das auch aus unserer Sicht wichtige Thema „Presse-Grosso-Vertriebssystem“ entstehen, können wir jederzeit mehrheitlich Änderungen auch an einem bestehenden und entfristeten Gesetz beschließen. Wir werden daher der Entfristung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Vogt. – Nun spricht für die CDUFraktion Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist ja das, was wir hier behandeln, eine Kleinigkeit. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, in dem es ganz lapidar heißt: Die Befristung des Landespressegesetzes wird aufgehoben. Eine weitere Befristung ist entbehrlich, da das Landespressegesetz NRW auch in Zukunft unverzichtbar ist.

Ich möchte gar nicht einmal widersprechen, dass es unverzichtbar ist. Nur: Das ganze mutet ein bisschen nach dem Motto an: Was kümmert mich mein saudummes Geschwätz von gestern?

2003 – damals war ich noch nicht im Parlament – hat das Kabinett – damals unter sozialdemokratischer Leitung – am 11. März und 15. Juni beschlossen, dass künftig alle Gesetze einer Befristung un

terliegen sollen. Eine solche Befristung ist anschließend bis 2008 in fünf Gesetzen festgeschrieben worden. Es hat also fünf Gesetze zur Befristung von Landesgesetzen gegeben.

Das sollte eine grundlegende Kulturänderung sein, nach der nämlich Gesetze nicht mehr Ewigkeitsgeltung haben, sondern regelmäßig überprüft werden sollten. Das war ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Nun legt man ganz lapidar einen Gesetzentwurf vor und sagt: Lass uns doch einfach die Befristung, die bis 2013 geht, abschaffen und das weitergelten lassen. – Dabei handelt es sich gerade im vorliegenden Fall um ein Gesetz, bei dem man schon 2008 nicht einfach gesagt hat, man wolle es nicht alle fünf Jahre weiter gelten lassen, sondern bis zum 31. Dezember 2013 müsse es überprüft werden.

Genau dieses Gesetz wird uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren beschäftigen. Es gibt also gar keinen Grund, den Befristungsgrundsatz aufzugeben und davon abzuweichen.

Ich halte das für einen großen Fehler. Wir finden, dass der Antrag, den die Piraten ausgearbeitet haben, sehr vernünftig ist. Dem sind wir beigetreten und empfinden ihn als vernünftige Vorlage. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, noch einmal zu überlegen, ob sie der Selbstentmachtung des Parlamentes zustimmen wollen.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Nun spricht für die grüne Fraktion Kollege Bolte.

(Zuruf von den PIRATEN: Immer schön die Wahrheit sagen!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man gute Ideen hat und sich eine Mehrheit organisieren kann, Kollege Sternberg, kann man in diesem Hohen Hause jederzeit ein Gesetz ändern. Wir sind sehr gespannt darauf, ob Sie inhaltliche Vorschläge zur Weiterentwicklung des Landespressegesetzes einbringen möchten. Die können Sie jederzeit gerne einbringen.

Aber im Grunde genommen hat es doch auch schon der Kollege Vogt völlig richtig gesagt:

Wir brauchen ein Landespressegesetz. Es macht Sinn, auch weiterhin ein Landespressegesetz zu haben. – Insofern werden wir dem heute hier so zustimmen, Herr Kollege. Wir sind sehr gespannt darauf, was Sie uns zu diesem Thema zu präsentieren haben. Damit möchte ich es für heute Abend gerne bewenden lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion kommt nun Herr Nückel ans Pult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum geht es heute? – Es geht darum, einem Entfristungsaktionismus von Rot-Grün entgegenzustehen. Die Landesregierung scheut sich wohl vor der regelmäßigen Überprüfung von Gesetzen. Sie glaubt, es reicht zu warten, bis der Veränderungsdruck so groß ist, dass man gezwungenermaßen Gesetze nach dem Motto „Die steigende Flut allein macht schon die Boote flott“ ändern muss. Nur ist eigentlich das Gegenteil der Fall. Die regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass das Schiff flott bleibt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung suggeriert jetzt, dass eine Befristung ausdrücken würde, dass ein Gesetz nicht mehr notwendig ist. Das ist Unsinn, denn ein TÜV-Termin ist auch nicht immer gleich eine Aufforderung zur Verschrottung.

(Beifall von der FDP)

Die Landesregierung selbst hat auf der Internetseite des Innenministeriums ausgeführt – ich hatte das schon im Kulturausschuss zitiert –, dass die grundsätzliche Befristung von Gesetzen dem Ziel einer bürgerorientierten und eines partnerschaftlichen Staates dient. Die Wirkung könne nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich finde, diesen Worten kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

Klar, es muss einiges geändert werden. Das haben wir auch in den Entschließungsantrag miteingebracht. Die Gedanken kreisen natürlich um das Presse-Grosso und eine entsprechende Verankerung; aber die Befristung spricht überhaupt nicht dagegen. So kann sich Rot-Grün eigentlich entspannen: Dann verlängern wir doch jetzt einfach die Befristung, und im Anschluss sprechen wir über die Überarbeitung des Landespressegesetzes. Das wäre eigentlich der richtige Weg. Sie haben sich aber, glaube ich, doch jetzt sehr diesem – ich sage es mal so – Entfristungsaktionismus verschrieben. – Danke.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Nun spricht für die Piratenfraktion Herr Schwerd.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrtes Publikum! Die Landesregierung möchte, dass wir heute ihrem Gesetzentwurf zur Entfristung des Landespressegesetzes NRW zustimmen. Dem kann ich – das habe ich schon im Ausschuss für Kultur und Medien gesagt – nicht folgen.

Natürlich sind auch wir Piraten der Meinung, dass das Landespressegesetz über den 31. Dezember hinaus weiter gelten muss. Entsprechende Regelungen sind unverzichtbar und werden es auch in Zukunft bleiben. Darüber besteht allenthalben Einigkeit. Das gilt aber nicht notwendigerweise für das bestehende Gesetz in genau dieser Form und für alle Ewigkeit.

Wir sollten uns hier doch einmal kurz über die Formalia unterhalten. Wir Piraten finden Entfristungen von Gesetzen generell nicht gut. Befristungen werden aus gutem Grunde gemacht. Dabei geht es darum, Gesetze regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Gerade der Medienbereich ist doch schnellen Änderungen unterworfen. Gesetze in diesem Bereich – wie natürlich auch in vielen anderen Bereichen – müssen diesen Veränderungen laufend angepasst werden. Eine Entfristung birgt das Risiko, dass Gesetze veralten, weil sie aus dem Fokus geraten, und es ist bequem.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Priggen?

Von Herrn Priggen? – Ja, gerne.

Das ist nett von Ihnen. – Bitte schön, Herr Priggen.

Schönen Dank, Herr Kollege. Ich habe Ihnen jetzt sehr aufmerksam zugehört und verstanden, dass Sie gegen die Entfristung sind. Deshalb frage ich mich die ganze Zeit: Wo ist Ihr alternativer Gesetzentwurf oder Ihre Änderung zum Gesetz? Ich verstehe es einfach nicht: Wo ist Ihre Alternative dazu, wenn Sie auf der einen Seite sagen, es soll ein Pressegesetz geben, während sie auch die Entfristung, die das verlängern würde, ablehnen? Was wollen Sie denn dann?

(Beifall von den GRÜNEN)

Es geht in dem Falle darum, dass wir wollen, dass das Gesetz regelmäßig überprüft wird. Das ist das, was wir damit erreichen wollen. Wenn wir das Gesetz jetzt entfristen, wird genau dieses nicht geschehen. Das Gesetz wird nur dann überprüft, wenn es gerade einmal zufälligerweise in den Fokus gerät. Lassen Sie mich aber in meiner Rede weiter fortfahren, dann kommen noch ein paar Punkte dazu.

Früher galt der Grundsatz: Alle Gesetze werden befristet. – Warum soll ausgerechnet hier in diesem Fall davon abgewichen werden? Die von Rot-Grün

getragene Landesregierung spielt ein Spielchen, dem sie in der Opposition selbst widersprochen hätte. Sie beschneidet wieder einmal Rechte des Parlaments. Jeden Tag gibt es ein kleines Stückchen weniger Mitsprache für uns Parlamentarier.

Zurück zum vorliegenden Antrag: Das Landespressegesetz, das wir jetzt entfristen sollen, muss wegen bestimmter Entwicklungen beim Presse-Grosso demnächst vermutlich sowieso wieder geändert werden. Entsprechende Vereinbarungen finden sich jetzt schon im Koalitionsvertrag. Es ist also widersinnig, ein Gesetz zu entfristen – also quasi zu sagen, dass es genauso bleiben kann –, wenn wir schon jetzt wissen, dass es in kurzer Zeit ohnehin wieder auf unserem Schreibtisch liegen muss. Wir Piraten machen deshalb einen Vorschlag: Lassen Sie uns das Gesetz zunächst bis Ende 2015 weiter befristen, um bis dahin die notwendigen Änderungen …