Protocol of the Session on November 27, 2013

Freiheitsrechte sind nicht verhandelbar. Sprechen Sie sich bitte mit uns gegen jeden Plan zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung aus. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Körfges.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorangegangenen Wortbeitrag war häufiger von Paranoia die Rede. Ich kann nur sagen: Bezogen auf Ängste kann man das Ganze auch aus der anderen Richtung sehen. Man muss allerdings – ich gebe durchaus zu, dass man darüber streiten kann – nicht paranoid sein, um tatsächlich verfolgt zu werden.

Meine Damen und Herren, an der Stelle rate ich dazu, gerade weil es in allen Fraktionen hier, glaube ich, aus ganz unterschiedlichen Gründen durchaus kritische Diskussionen zu dem Thema gibt, diese mit aller Sachlichkeit zu betreiben und nicht in eine

Wortwahl zu verfallen, die Andersmeinende in der Frage womöglich ganz deutlich in eine ganz falsche Ecke stellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gerade zugeordneten Begrifflichkeiten passen normalerweise nicht zu einem solch ernsten Thema. Wenn Sie sich selber vergewissern wollen, können Sie das ja untereinander machen, aber hier im Parlament sollte man so miteinander umgehen, dass man denjenigen, die eine andere Meinung haben, nicht von vornherein unterstellt, sie würden das aus irgendwelchen zu beanstandenden Beweggründen machen. – Das will ich vorweg sagen.

Darüber hinaus zur Sache selbst: Es gibt diese EURichtlinie, ob man sie gut findet oder nicht. Es gibt allerdings auch bei der EU Zweifel, was die Richtlinie betrifft; Sie haben das Verfahren angesprochen.

Ich persönlich denke, wir sollten uns vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – in Deutschland bewegen wir uns auf rechtlich durchaus bereitetem Terrain – und der Probleme, die derzeit auf der EU-Ebene in Bezug auf die Richtlinie erörtert und juristisch behandelt werden, etwas entspannen und uns nicht gegenseitig Dinge vorwerfen, die absolut falsch sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Denn es gibt das Recht auf informationelle Selbstverwaltung. Das achten wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hoch. Es gibt das Recht, dass man seine eigenen Daten beschützt.

Es gibt allerdings auch Menschen, da bin ich in der Tendenz einer etwas anderen Meinung als der Vorredner, die die Räume, die Sie für rechtsfrei halten, obwohl sie es nicht sind, dazu ausnutzen, Handlungen vorzubereiten, die sich die Gesellschaft so nicht bieten lassen kann. Da stellt sich die Frage, an welcher Stelle wir mit welchen Mitteln reagieren.

Ich darf Ihnen eins sagen: Nach unserer Meinung bedarf es überhaupt eines Anlasses, um sich über die Frage von Mindest- oder Höchstspeicherdauern zu unterhalten. Darüber hinaus muss die Frage des möglichen Zugriffs – ich will mich da noch gar nicht festlegen – immer unter dem Vorbehalt eines richterlichen Beschlusses gesehen werden, und es muss auch einen begründeten Anlass geben. Das sind die Grundsätze, zu denen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Frage immer bekannt haben.

Wenn diese Grundsätze nicht eingehalten werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gibt es so ein Instrument wie die Vorratsdatenspeicherung mit uns nicht. Nur, wir wollen uns an der Stelle die Diskussion nicht durch das Herunterbeten von irgendwelchen Selbstbeschäftigungsthesen verbieten lassen. Denn immerhin halten wir es für möglich, dass es da rechtlich durchaus eine handhabbare Regelung gibt. Die gibt es ja beim G-10-Gesetz, die gibt es auch bei Telekommunikationsdaten.

Insoweit darf ich Ihnen sagen: Rüsten Sie ein bisschen ab! Diskutieren Sie mit uns weiter, aber erteilen Sie an der Stelle keine Denkverbote. Denn Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung gibt es. Es gibt aber auch Menschen, die aus ganz ehrenwerten Gründen mit dem Thema sehr positiv und sehr verantwortungsvoll umgehen. Denen würde ich nicht generell das Verantwortungsbewusstsein absprechen wollen.

Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lamla zulassen?

Bitte schön, Herr Lamla.

Herr Körfges, vielen Dank für die Mär vom rechtsfreien Raum, die Sie gerade angebracht haben. Ist Ihnen bekannt, dass die gleichen Gesetze, die für uns auf der Straße oder auch hier im Plenum gelten, auch für die Menschen im Internet gelten? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Richtig. Wenn das falsch herübergekommen ist, dann hat es entweder etwas mit dem Absender- oder mit dem Empfängerhorizont zu tun. Es gibt keine rechtsfreien Räume, und die lassen wir auch nicht zu.

Es gibt allerdings auch keine unrechtsfreien Räume. Es gibt eben nicht die Möglichkeit, von vornherein zu sagen: In diesen Zusammenhängen passiert nichts. – Insoweit bitten wir einfach darum, die Diskussion mit Augenmaß zu führen, wenn sie geführt werden muss, und jetzt hier aus Ihrer Sicht keine Redeverbote zu erteilen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.

Herr Körfges, es gibt eine zweite Zwischenfrage, und zwar von Herrn Abgeordneten Düngel.

Ja, Herr Düngel.

Ja, lieber Herr Kollege Körfges, vielen Dank, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Ich habe aufmerksam Ihrem Redebeitrag zugehört und habe durchaus kritische Worte zur Vorratsdatenspeicherung vernommen und speziell dann auch zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Verstehe ich Sie richtig, dass die SPDFraktion hier im Landtag Nordrhein-Westfalen ge

nau wie ihre Kollegen in Schleswig-Holstein diesem Antrag dann auch zustimmen wird?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstehen Sie mich falsch. Ich habe wörtlich und sehr ausdrücklich gesagt, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden, weil wir der weiteren Diskussion in der Frage keine abschließende Absage erteilen wollen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass genug Anlass und Raum hier gegeben sein muss, um diese Frage zu diskutieren. Deshalb keine Zustimmung zu einem Antrag, der Denkverbote erteilt. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Sieveke.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwerd, Sie haben eben davon gesprochen, dass ein Verbrecher mit einem IQ oberhalb eines Sicherheitspolitikers so etwas nicht machen würde. Sie haben von paranoid gesprochen, wenn man hier für die Vorratsdatenspeicherung ist. Ich finde es in der Sache schon vollkommen daneben. Aber es entspricht der Linie. Denn eigentlich ist Ihr Antrag daneben, da er gerade einmal aus zwei Sätzen besteht. Mit anderen Worten: Er enthält gar keinen Inhalt.

Dass die Antragsteller diesem Hohen Haus ein derartiges Fragment zur Beratung vorlegen, stellt aus meiner Sicht eine Missachtung des verfassungsrechtlichen Ranges dieses Parlaments als Gesetzgebungsorgan für 17,5 Millionen Einwohner dar.

Darüber hinaus wird der dürftige Zweizeiler der Piratenfraktion der Bedeutung des Instruments der Vorratsdatenspeicherung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht einmal ansatzweise gerecht.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den PIRATEN)

Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwerd zulassen?

Immer wieder gerne.

Bitte sehr.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass ein nahezu wortgleicher Antrag im schleswig-holsteinischen Parlament gemeinsam

von SPD, FDP, Grünen und Piraten eingebracht und positiv abgestimmt worden ist? Würden Sie das dann auch für eine Missachtung des schleswigholsteinischen Parlaments halten?

Bitte schön, Herr Sieveke.

Erstens macht es das nicht besser, wenn es in einem anderen Parlament genauso eingebracht wird.

(Beifall von der CDU)

Und zweitens haben Sie bei der Aufzählung die CDU nicht erwähnt. Deswegen bleibe ich bei meiner Aussage.

Eine ernsthafte parlamentarische Auseinandersetzung wollen Sie eigentlich gar nicht, sondern Sie wollen uns Ihre Meinung – das hat mein Vorredner in meinen Augen schon deutlich gemacht – aufzwängen.

Ich möchte die Gelegenheit gleichwohl nutzen, um in aller Kürze die Position der CDU-Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung zu verdeutlichen: In unseren Augen brauchen wir dieses Instrument, um eine Fülle schwerer und schwerster Straftaten aufklären oder verhindern zu können. Sie haben eben Experten, Beurteilungen und Belege genannt, die Sie aber nie untermauert, sondern nur in den Raum gestellt haben. Die Experten, die dazu gehört wurden, sind sich darüber einig, dass dieses Instrument tragfähig und wichtig ist.

Zudem ist Deutschland – das ist auch schon erwähnt worden – mittlerweile das einzige von 28 EULändern, das die diesbezügliche EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier mit dem künftigen Bundesjustizminister bzw. der künftigen Bundesjustizministerin, wer auch immer das sein mag, schnell zu einer guten Lösung kommen werden, um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland zu verbessern. Dementsprechend steht das auch im Vertrag der möglichen Großen Koalition im Bund.

Ausdrücklich hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf zwei Aspekte, die bei der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung häufig falsch dargestellt werden:

Erstens. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden nur Verbindungsdaten erfasst, nicht aber die Inhalte der Kommunikation.

Zweitens. Die Daten werden dort gespeichert, wo sie anfallen, nämlich bei den Telekommunikationsunternehmen und nicht etwa bei Sicherheitsbehörden.

(Zuruf von Daniel Schwerd [PIRATEN])

Jetzt nehme ich noch einen dritten Punkt hinzu. Die Daten werden nur für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Monaten erfasst und anschließend vollständig gelöscht.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Oh!)

Was daran ein hochproblematischer Grundrechtseingriff sein soll, wie im vorliegenden Antrag von Ihnen unterstellt, erschließt sich mir persönlich nicht.

Im Übrigen habe ich nichts dagegen, dass wir auf europäischer Ebene für höhere, europaweit verbindliche Datenschutzstandards eintreten und meinetwegen auch über eine Reduzierung der derzeit vorgesehenen Mindestspeicherdauer von sechs Monaten diskutieren; der Koalitionsvertrag im Bund zielt hier auf drei Monate ab. Aber bitte schön, das erst in einem zweiten Schritt nach Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, zu der wir rechtlich verpflichtet sind.

(Zuruf von den PIRATEN: Das sind andere auch!)