Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun um Ihre Aufmerksamkeit. Wir können die Sitzung fortsetzen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 224 Abgeordnete. Mit Ja haben 124 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein stimmten 100 Abgeordnete. Es hat keine Enthaltung gegeben. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/3968 angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Stein Drucksache 16/4485. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Antrag Drucksache 16/4485 abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung des Kollegen Stein und bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDPFraktion – und der Piraten.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4492. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt bei Zustimmung der Fraktion der Piraten und bei Enthaltung der CDU, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein.
Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4430. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Und der Abgeordnete Stein?
Damit ist der Antrag Drucksache 16/4430 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten und bei Zustimmung der CDU-Fraktion.
Entschuldigung; ich habe das, was Sie gerade gesagt haben, akustisch nicht verstanden. Können Sie es bitte wiederholen?
bei der Bundesverkehrswegeplanung – Seeverkehrsprognose 2030 der Bundesregierung muss dringend überprüft werden
Die Fraktionen haben inzwischen vereinbart, diesen Antrag heute nicht zu beraten, sondern die Debatte mit der Aussprache über den Einzelplan 09 morgen im Rahmen der Haushaltsberatungen zu verbinden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Also können wir so verfahren.
Derzeit sehen deutsche Sicherheitspolitiker mal wieder ihre schönsten feuchten Träume in Griffweite: die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Machen wir dazu ein Gedankenexperiment. Wir bekommen doch alle diese schönen neuen maschinenlesbaren Personalausweise. Die können aus einer gewissen Entfernung kontaktlos ausgelesen werden. Was wäre denn, wenn wir an jedem Hauseingang einen solchen Scanner installieren, der automatisch erfasst, wer wann das Haus betritt oder verlässt, und diese Information für drei Monate aufbewahren? Die Vorteile liegen doch auf der Hand. Passiert in diesem Haus ein Verbrechen, könnte man ganz einfach nachvollziehen, wer sich zu der Zeit dort aufgehalten hat.
Kommt Ihnen diese Idee auch ziemlich dämlich vor? Natürlich würde jeder Kriminelle mit einem IQ oberhalb eines durchschnittlichen Sicherheitspolitikers seinen Ausweis zu Hause lassen oder gleich durchs Fenster einsteigen. Die Vorstellung, man könne so Verbrecher aufhalten, ist absurd.
Stattdessen hätte das ganz andere Effekte: Wer sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhält, gerät unter Verdacht. Man wird begründen müssen, warum man ausgerechnet in diesem Haus war. Man könnte komplette Bewegungsprofile von einzelnen Personen anfertigen. Mir wird mulmig bei so einem Gedanken. Ihnen auch?
Aber genau das und noch Schlimmeres planen paranoide Innenpolitiker dieser Republik, wenn sie die Vorratsdatenspeicherung einführen wollen. Für einen zweifelhaften Nutzen sollen Privatsphäre und Unschuldsvermutung weitgehend abgeschafft werden.
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft zum einen den digitalen Raum, zum anderen aber auch das echte Leben. Bewege ich mich im Internet, wird lückenlos erfasst und gespeichert werden, wann und wo ich gewesen bin. In der Realwelt wird durch das Speichern der Verbindungsdaten von Mobiltelefonen eine lückenlose Überwachung erreicht. So kann der Staat erfahren, wer wann wo war, und das ohne jeden Anlass und ohne jeden Verdacht. Denn man kann ja nie wissen, ob Sie nicht vielleicht doch finstere Pläne schmieden.
Was für den Haustürscanner gilt, das gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung: Zur falschen Zeit am falschen Ort bin ich verdächtig und muss meine Unschuld beweisen. Wird man sich stets trauen, im Internet seine Meinung zu äußern? Können Journalisten ungestört recherchieren? Wie ist es mit der ärztlichen Schweigepflicht, dem Beichtgeheimnis? Kann man mit dem Mobiltelefon in der Tasche noch an einer Demonstration vorbeigehen, oder lässt man das besser?
Was ist, wenn diese Daten in falsche Hände geraten? Was ist mit dem Risiko von Erpressungen, zum Beispiel auch bei Politikern? Was ist mit Wirtschaftsspionage? Das Missbrauchspotenzial ist enorm. Nirgendwo sind Daten vollkommen sicher, auch nicht bei staatlichen Stellen.
Der Witz ist: Während sich jeder harmlose Normalo stets fragen muss, ob er sich gerade verdächtig macht, werden echte Kriminelle entsprechende Technik einsetzen, um ihre Identität zu verschleiern. Fangen kann man mit der Vorratsdatenspeicherung höchstens ein paar Dumme. Der Preis: Totalüberwachung der digitalen und realen Bewegungen der Bevölkerung.
Alle Untersuchungen zeigen, dass mit Vorratsdatenspeicherung nicht mehr Kriminalfälle aufgeklärt werden als ohne. Gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität und dokumentierten Kindesmissbrauch war sie nachweislich wirkungslos.
Auch ohne Vorratsdatenspeicherung wurden in Deutschland über 70 % aller bekannt gewordenen Delikte im Internet erfolgreich aufgeklärt. Außerhalb des Internets lag die Quote nur bei 55 %. Als 2009 schon mal eine Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, hat sich die Aufklärungsquote überhaupt nicht erhöht.
Das Argument, wir müssten aufgrund einer EURichtlinie handeln, ist nicht stichhaltig. Erstens kann Deutschland in Europa seinen politischen Einfluss geltend machen. Zweitens erlaubt Art. 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, begründet von einer Verordnung abzuweichen. Zudem ist die Sache gerade vor dem Europäischen Gerichtshof. Vielleicht – ich hoffe es sehr – fliegt Ihnen das alles sowieso um die Ohren.
Nicht zuletzt die Totalüberwachung, die wir bei der NSA so anprangern, würden wir mit der Vorratsdatenspeicherung auf eigenem Boden selbst einführen.
Wir sind dabei unseren Kindern einen schlüsselfertigen Überwachungsstaat zu hinterlassen. Im Gegensatz zu diesen Plänen wäre selbst ein Haustürscanner harmlos.
Freiheitsrechte sind nicht verhandelbar. Sprechen Sie sich bitte mit uns gegen jeden Plan zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung aus. – Herzlichen Dank.