Protocol of the Session on October 17, 2013

Ich bin davon überzeugt, dass sich der intensive Dialogprozess schon jetzt gelohnt hat. Wir haben eine sehr konstruktive Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen. Wir haben sehr konkrete Vorschläge, was man verbessern könnte. Es sind viele Anregungen, die auch in den Referentenentwurf einfließen werden. Wir haben von vornherein zugesagt, dass wir das so machen. Wir sind durchaus lernfähig und werden das auch einfließen lassen. Wir werden gemeinsam mit allen daran arbeiten, die Hochschulen weiterzuentwickeln und sie zukunftsfest zu machen.

Ich gehe davon aus, dass, wenn wir gegen Ende des Jahres des Referentenentwurf vorliegen haben, wir diesen breit diskutieren und dann im Landtag einen vernünftigen Gesetzentwurf auf den Weg bringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Erstens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1255. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Drucksache 16/4086, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1255 abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu und lehnt damit den Gesetzentwurf ab? – SPD-Fraktion, grüne Fraktion, FDP-Fraktion, CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? – Die Fraktion der Piraten. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/1255 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/1255 in zweiter Lesung abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Entscheidung über den Antrag Drucksache 16/1190. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Drucksache 16/4094, den Antrag Drucksache 16/1190 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Der fraktionslose Kollege Stein sowie CDU- und FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4094 angenommen und der Antrag Drucksache 16/1190 abgelehnt. Vielen Dank.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

3 Mehr Transparenz in der Arbeit der Rund

funkkommission – mehr Beteiligung des Landtags und der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung von Staatsverträgen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4020

In Verbindung mit:

Jugendmedienschutz und Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Große Anfrage 6 der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2729

Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3684

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Rängen und im

Stream! Als der Landtag den JugendmedienschutzStaatsvertrag, der schon von den Ministerpräsidenten der Länder unterschrieben war, im Dezember 2010 einstimmig ablehnte, hätte man eigentlich die Hoffnung haben können, dass alle Beteiligten aus diesem Debakel etwas gelernt haben. Schließlich waren die Gründe für die Ablehnung sehr klar. Man hatte vergessen oder vielleicht auch nicht gewollt, die Netzbürger in den Prozess der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages einzubezie

Das war allein deswegen schon keine besonders gute Idee, weil mit dem neuen JMStV den Entwicklungen der modernen Zeitrechnung getragen werden sollte. Und mit wem redete man nicht? Mit denen, die sich am besten in diesem Internet auskennen – mit diesen Bürgern von #Neuland, den Nutzern. Außerdem fehlten noch die technischen Voraussetzungen, um die Regelungen, die in diesem Entwurf vorgesehen waren, überhaupt umzusetzen. Insofern wären diese Regelungen im Einzelfall sinnlos gewesen. Zu guter Letzt: Einige dieser Regeln waren so komplex, dass sie viele Nutzer überfordert und einen unglaublichen bürokratischen Aufwand erfordert hätten.

Am Ende – einige von Ihnen waren damals dabei – fiel der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der Jugendmedienschutz novelliert werden sollte, krachend durch. Das war auch gut so.

(Beifall von den PIRATEN)

Allerdings bleibt damit auch die alte Fassung des JMStV aus dem Jahre 2002 in Kraft. Der Jugendmedienschutz ist damit auf dem Stand der 1990erJahre – einer Zeit, als das Internet tatsächlich noch Neuland war. Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir Piraten sind keinesfalls gegen Jugendschutz, ganz im Gegenteil. Kinder zu behüten, ist eine uns allen auferlegte essenzielle Aufgabe. Der Schutz von Kindern vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ist im Internet vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Gerade deswegen brauchen wir realistische, zeitgemäße und technisch angemessene Lösungen, die einen funktionierenden Jugendschutz im Internet überhaupt erst ermöglichen.

Mittlerweile wurde seitens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ein neuer Anlauf gestartet. Die Rundfunkkommission der Länder wurde aufgefordert, einen Entwurf zu einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu entwickeln.

Wer jetzt aber denkt, man hätte aus dem Scheitern der letzten Novelle etwas gelernt, wird enttäuscht. Das hat die Antwort auf die Große Anfrage zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag deutlich gemacht.

Die Rundfunkkommission tagt weiter hinter verschlossenen Türen. Die Regierung darf uns nicht über irgendwelche Zwischenergebnisse oder Verhandlungspositionen informieren. Irgendwann bekommen wir dann – sicherlich fristgerecht vier Wo

chen vor der geplanten Unterzeichnung des Staatsvertrags den Entwurf vor die Füße geknallt und dürfen dann entscheiden, ob wir das jetzt gut finden oder nicht. Konstruktive Beteiligung von Parlamentariern sieht anders aus. Von Beteiligung der Bevölkerung will ich gar nicht erst reden.

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn ich mir die Antworten auf unsere Fragen anschaue, muss ich feststellen, dass alle Ankündigungen der Landesregierung, mehr Transparenz in die Arbeit der Rundfunkkommission zu bringen, genauso verpuffen wie das Versprechen, uns Parlamentariern und die Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen. So laufen Sie sehenden Auges in das neue Scheitern eines JMStV hinein.

Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Transparenz in die Rundfunkkommission einzieht. Veröffentlichen Sie alle Unterlagen, die Auskunft über den aktuellen Sachstand geben! Machen Sie die Sitzungen öffentlich! Wieso auch nicht? Was gibt es denn zu verbergen?

(Beifall von den PIRATEN)

Beteiligen Sie uns hier im Landtag so, wie es der Begriff „Beteiligung“ verdient! Informieren Sie uns rechtzeitig und regelmäßig auch über Zwischenergebnisse der Verhandlungen. Ermöglichen Sie uns, Ihnen Positionen mit auf den Weg zu geben, mit denen Sie die Haltung NRWs im Verhandlungsprozess deutlich machen können. Wenn der Entwurf vorliegt, ist es dafür zu spät. Ändern Sie die entsprechenden Vereinbarungen, die das verhindern!

Sorgen Sie schließlich – damit komme ich zum Schluss – dafür, dass die Rundfunkkommission ein Online-Konsultationsportal einrichtet, in dem Experten und die interessierte Öffentlichkeit dauerhaft die Möglichkeit haben, sich und ihre Ideen in den Verhandlungsprozess einzubringen. Falls die Rundfunkkommission sich weigert, machen Sie es eben bitte selbst. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Vogt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und im Stream! Wir haben es hier mit zwei verknüpften Themen zu tun. Daher widme ich mich erst kurz dem Antrag, der sich auf mehr Transparenz in der Arbeit der Rundfunkkommission bezieht, und dann der Großen Anfrage zum Thema Jugendmedienschutz.

Liebe Piraten, Herr Schwerd, Sie fordern in Ihrem Antrag bei der Verhandlung von Staatsverträgen eine verbesserte Verfahrenstransparenz, mehr

Nachvollziehbarkeit und Partizipation. Summa

summarum wollen Sie von der Landesregierung besser informiert und in den Verhandlungsprozess einbezogen werden.

Sie wollen mehr Einblick in die Rundfunkkommission, also Live-Streaming-Aufzeichnungen, Veröffentlichungen, Protokolle, Vorlagen, Stellungnahmen, Zwischenergebnisse und aktuelle Entwürfe. Sie wollen Öffentlichkeit in den Sitzungen, und am liebsten wären Sie wahrscheinlich auch Mitglieder der Rundfunkkommission.

Und Sie wollen noch mehr: eine Verhandlungsrichtlinie für die Landesregierung.

Nur damit wir uns richtig verstehen: Ich bin an vielen Stellen auch für mehr Transparenz und Partizipation. Unser Koalitionsvertrag zeigt dies deutlich. Die zahlreichen Online-Konsultationen der letzten Monate zeigen diesen Willen auch aufseiten der Landesregierung. Die Unterrichtung durch den Staatssekretär in den Ausschüssen, beispielsweise durch den Chef der Staatskanzlei im Rahmen der Verhandlungen des Glücksspielstaatsvertrags zeigen, dass die Landesregierung für mehr Transparenz sorgt. Das System, dass Staatsverträge durch die Regierung verhandelt werden und wir sie im Parlament beschließen, ist derzeit die Realität. Wenn wir als Parlamentarier unsere Aufgabe ernst nehmen, dann können wir hierbei noch mehr Einfluss gewinnen.

Ich kann mich noch gut an diesen Moment erinnern, als wir hier in der letzten Legislaturperiode – das war im Dezember 2010 – dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unsere Zustimmung verweigert haben. Seitdem hat sich einiges im Bereich der Informationspolitik getan, und das ist auch richtig so.

Der Jugendmedienschutz ist auch Inhalt Ihrer Großen Anfrage, die die Landesregierung angemessen beantwortet hat. In der Zwischenzeit haben wir hier in NRW auch ohne den abgelehnten JMStV viel Positives für den Kinder- und Jugendschutz auf den Weg gebracht. Eine erfolgreiche achtwöchige Online-Konsultation zum Jugendmedienschutz hat die vielfältigen Sichtweisen, Anforderungen und Wünsche offengelegt.

Wir benötigen einen regulatorischen Rahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber wir müssen uns dem Thema von zwei Seiten nähern. Zum einen heißt das, Eltern Hilfestellung zu geben, um mit technischen Mitteln sichere Surfräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Lassen Sie mich hierbei aber ganz klar sagen: auf freiwilliger Basis. Mittlerweile gibt es durch die KJM anerkannte Programme, die Eltern helfen, ihren Kindern den Schutz zukommen zu lassen.

Zum anderen gilt es aber auch – und das hat die Konsultation genauso gezeigt wie die Antwort auf Ihre Große Anfrage –, die Medienkompetenz zu verbessern. Hierbei muss ein Bewusstsein für Chancen und Risiken geschaffen werden. Medienkompetenzförderung muss hierbei aber nicht nur bei Kindern ansetzen. Das Thema betrifft auch Erwachsene, insbesondere Eltern, Erzieherinnen und Lehrer.

Nordrhein-Westfalen hat für die Kompetenzförderung von Kindern die Initiative „Medienpass NRW“ sehr erfolgreich auf den Weg gebracht. Der Medienpass setzt in der Grundschule an und wird auf die Sekundarstufe I ausgeweitet. Auch weitere Initiativen sind in NRW im Bereich Medienkompetenzvermittlung tätig. Hierzu gehören die Landesanstalt für Medien genauso wie die Medienberatung NRW, mekonet, das Grimme-Institut oder der WDR.

Die Antwort auf Ihre Anfrage zeigt: Vieles ist in NRW im Sinne eines guten Kinder- und Jugendschutzes auf den Weg gebracht worden. Diesen Weg werden wir weitergehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 16. Dezember 2010 überschlugen sich die Medien geradezu. Das hatte es noch nie gegeben: Einen länderübergreifenden Staatsvertrag in einem der Parlamente, hier in Nordrhein-Westfalen, einstimmig abzulehnen, das war eine absolute Novität.

Was waren das für Gründe? – Sie waren damals vielfältig, aber die sachlichen Gründe waren ziemlich klar. In dem Entschließungsantrag der CDU hieß es damals: Aufgrund der Expertenanhörungen seien Nachbesserungen am Entwurf erforderlich; vor allem die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen müsse beschleunigt werden. – Andreas Krautscheid sprach damals von einer gewissen Erleichterung darüber – Zitat –, „dass noch einige Zeit ins Land gehen kann, um diesen Staatsvertrag nachzuarbeiten.“