Protocol of the Session on October 17, 2013

Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 hat die EU-Kommission daraufhin am 11. September dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation vorgelegt, in dem der bestehende Rechtsrahmen der Union für die elektronische Kommunikation ergänzt und angepasst werden soll.

Die allgemeinen Ziele des Vorschlags für einen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation sind zum einen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ohne grenzbedingte Beschränkungen oder ungerechtfertigte Zusatzkosten einen Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten in der Europäischen Union zu verschaffen, und zum anderen, Unternehmen, die einen Sitz in der EU haben, die Möglichkeit einzuräumen, elektronische Kommunikationsnetze und -dienste EU-weit anzubieten.

Darüber hinaus enthält die Verordnung Änderungen der Roaming-Verordnung in der Gemeinschaft, wonach die Vorleistungskosten beim Roaming bis 2016 schrittweise auf das Inlandspreisniveau abgesenkt werden sollen.

Die Beratungen innerhalb der europäischen Organe stehen noch bevor. Der Antrag der Fraktion der

CDU begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die Roaminggebühren bis zum Jahr 2016 schrittweise abzuschaffen. Außerdem fordern Sie uns als Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, möglichst rasche Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat zu ermöglichen.

Inhaltlich – das will ich ausdrücklich sagen – sind die Forderungen der Fraktion der CDU durchaus zu begrüßen. Allerdings gehen die geplanten Gesetzesänderungen der Kommission weit über die Absenkungen der Roaminggebühren hinaus. Das ist in der bisherigen Debatte auch schon deutlich geworden. Der Grund dafür, dass wir Ihrem Antrag letztlich nicht zustimmen würden, liegt darin, dass wir erhebliche Bedenken haben gegenüber dem Entwurf der Kommission für einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation.

Der Bundesrat wird über die geplante Verordnung in seinen Ausschüssen sehr zeitnah beraten, nämlich in der Woche vom 21. bis zum 25. Oktober 2013. Die geplante Absenkung der Roaminggebühren wird dort von der Landesregierung unterstützt.

Allerdings sehen wir mit Sorge, dass mit dem Verordnungsvorschlag darüber hinausgehende nationale Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert werden sollen, und zwar in der Form, dass das bestehende hohe nationale Regelungs- und Schutzniveau, das in Teilen weit über die vorgeschlagenen EU-Vorgaben hinausgeht, durch eine bindende EUVerordnung konterkariert würde.

Die Landesregierung sieht auch die Harmonisierungsregelung im Bereich der Frequenzregulierung bzw. des Vergabeverfahrens kritisch. Die nationale Hoheit der Frequenzverwaltung hat sich als geeignetes und effizientes Mittel erwiesen, um das notwendige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten zu wahren.

Ein Mehrwert ist bei der vorgeschlagenen Regelung durch die Kommission aus unserer Sicht nicht zu erwarten. Deswegen wird sich die Landesregierung in den Beratungen des Bundesrates noch in diesem Monat für die stärkere Berücksichtigung der Interessen der Länder stark machen, ohne dieses eine Kernanliegen in irgendeiner Weise dabei gefährden zu wollen. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Das bleibt auch so.

Dann schließe ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, und wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4159 an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Stimmenthal

tungen? – Beides nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Fahrscheinloser ÖPNV für alle Vorschulkin

der

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4163

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Bayer das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Liebe Eltern! Liebe Vorschulkinder! Dabei hoffe ich natürlich, dass die Vorschulkinder nicht verpflichtet werden, Landtagsdebatten zu verfolgen.

(Jochen Ott [SPD]: Und Sie haben Kinder?)

Ich fand das jedenfalls immer sehr doof, wenn „Die Sendung mit der Maus“ für wichtige Bundestagsdebatten ausfiel. Kommen wir aber nun zum Antrag.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Heiterkeit von der SPD)

Wenn Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen, dann muss man handeln. Bei der folgenden Regelungslücke ist das der Fall, und das Handeln dürfte hier wirklich leichtfallen. Wir haben den Anspruch in der Politik – und gerade in der Verkehrspolitik –, die besonderen Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen.

Die Formulierungen im ÖPNV-Gesetz sind eindeutig in der Feststellung, dass den spezifischen Belangen von Kindern Rechnung zu tragen ist. Dem wird auch dadurch versucht, Rechnung zu tragen, dass Kinder unter sechs Jahren unentgeltlich und fahrscheinlos – daher unser schöner Antragstitel – mit Bus und Bahn fahren können.

Ab dem Alter von sechs Jahren erhalten Kinder ermäßigte Einzelfahrscheine. Ermäßigte Zeitkarten – also Monatskarten – gibt es allerdings erst ab der Einschulung. Das sind die vergünstigten Schülertickets mit der Bedingung „Schulpflicht“. Nicht jedes sechsjährige Kind ist jedoch auch zeitgleich schulpflichtig.

Zwischen dem sechsten Geburtstag und der Einschulung können einige Monate vergehen, und das sind bis zu zehn Monate, in Einzelfällen auch bis zu 22 Monate und mehr. Für diese Kinder gibt es ausschließlich die Zeitkarten zum Erwachsenenvollpreis. Das ist eine vom Gesetzgeber offensichtlich nicht beabsichtigte Lücke in einer Kette von entgeltfreien und ermäßigten Fahrtmöglichkeiten bis hin zum jungen Erwachsenenalter.

Dass viele Eltern ihre Kinder als Fünfjährige ausgeben und somit schwarzfahren lassen und viele Kontrolleure erst gar nicht nach dem Alter der Kinder fragen, mag eine Umgehungsmöglichkeit sein; deshalb fällt auch die Lücke nicht so auf.

(Jochen Ott [SPD]: Haben Sie eigentlich Kin- der von sechs oder sieben?)

Aber diese Art von Bug-Fix ist nicht in unserem Sinne.

(Beifall von den PIRATEN – Jochen Ott [SPD]: Mich hat noch nie einer nach dem Al- ter meiner Tochter gefragt!)

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen: durch Aufnahme der betroffenen Kinder in den Geltungsbereich des Schülertickets, durch die Schaffung einer neuen Kategorie von nichtschulpflichtigen Kindern unter 14 Jahren – wie sie beim Einzelticket besteht – oder durch die Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung von Kindern bis zur Einschulung.

Die dritte Variante ist die beste; sie ist auch am einfachsten umzusetzen. Hierzu muss nämlich lediglich eine einzige Zeile in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Nordrhein-Westfalen etwas geändert werden.

Das Verkehrsministerium als oberste Aufsichtsbehörde hat gemäß ÖPNV-Gesetz die Möglichkeit, entsprechenden Einfluss auszuüben, wie wir das zum Beispiel vom Sozialticket kennen.

Somit stehen wir vor einem ähnlichen Problem wie schon beim Thema „Roaming“, haben aber eine sehr einfache und elegante Lösungsmöglichkeit, die schnell umzusetzen ist.

Vor 14 Jahren wurde hier schon einmal ein verwandtes Thema besprochen. Damals ging es um das Pilotprojekt zum verbundweiten Schülerticket. Der Tenor des damaligen Verkehrsministers Steinbrück war, man müsse versuchen, die Unlogik zwischen dem billigen Semesterticket und dem Jobticket und dem relativ teuren Tarif für Schüler zu beseitigen. Der Abgeordnete der Grünen, Peter Eichenseher, sagte, dass es seit Jahren das Ziel der Grünen gewesen sei, ein preiswertes, landesweit einheitliches Schülerticket zu entwickeln.

Auch wenn beide Redner inzwischen nicht mehr Mitglieder des Landtages sind, gehe ich davon aus, dass sich die Positionen und Zielsetzungen von Rot-Grün seitdem nicht geändert haben. Damals ging es um ein verbundweites Schülerticket für 14,50 DM, also ca. 7 €. Der heutige Ist-Stand fällt im Vergleich weit zurück. Wir behandeln in diesem Antrag auch nur eine vergleichsweise kleine Fehlerbehebung im System. Es handelt sich also nur um einen ganz kleinen Ausschnitt dessen, was damals verlangt wurde.

Man fragt sich vielleicht: Warum muss man das Parlament dafür bemühen? Könnte das nicht auch anders gehen? Immerhin geht es um die Beförderungsbedingungen. Daran sind doch auch die Verkehrsbetriebe beteiligt. – Diese Sache hat jedoch nicht funktioniert. Die Verkehrsbetriebe verweisen auf den Landtag, wenn man sie fragt. Insofern machen wir es doch so, wie wir es auch in vergleichbaren Situationen gemacht haben. Außerdem können wir damit eventuelle Probleme bezüglich des Konnexitätsprinzips lösen. Wie im Antrag erwähnt, kostet das auch ein bisschen Geld.

Im Koalitionsvertrag werden Kinder und ihre Ansprüche mehr als 100 Mal erwähnt. Machen wir doch einmal einen kleinen Schritt für sie! Trotz der Eindeutigkeit, wie dieses Problem zu lösen ist, wollen wir es zunächst im Ausschuss besprechen. Dann können wir vielleicht noch ein paar Änderungen hinzufügen, damit es zur Zufriedenheit aller umgesetzt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Löcker.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns heute mit einem Antrag der Piratenfraktion zum Thema „barrierefreier Nahverkehr“. Das ist grundsätzlich vernünftig und ein gutes Thema, das viel öfter diskutiert werden sollte. Denn es gibt diesbezüglich sicher noch eine Menge zu tun.

Allerdings muss sich jeder Antrag auch einem sogenannten Alterstauglichkeitstest unterziehen, und den haben wir nach der Prüfung Ihres Antrags natürlich durchgeführt. Ich möchte Ihnen einmal mitteilen, wie die derzeitige Ausgangslage ist bzw. wie sie sich jedenfalls uns darstellt.

Bislang gibt es die landesweite Regelung, dass Kinder unter sechs Jahren unentgeltlich befördert werden. Das haben Sie auch gerade festgestellt. Wenn nun alle Kinder – wie es der Antrag vorsieht, meine Damen und Herren – bis zum Tag der Einschulung unentgeltlich befördert werden, wird sich das wirtschaftlich nicht wirklich auf die Verkehrsunternehmen auswirken. Denn der Anteil der sechsjährigen Kinder, die noch keine Schule besuchen, an den erzielten Fahrgeldeinnahmen ist kaum der Rede wert.

Wenn wir das täten, müssten wir auf der anderen Seite – weil der Antrag entsprechend formuliert ist – dafür sorgen, dass Kinder unter sechs Jahren, die eine Schule besuchen, in Zukunft zahlungspflichtig würden. Das ist, glaube ich, auch die Konsequenz aus Ihrem Ansinnen.

Problematisch wird es allerdings, wenn die Umsetzung des Antrags sozusagen vollzogen wird, also Tickets in den U-Bahnen und Bussen kontrolliert werden. Denn bis jetzt ist offen, wie der Nachweis des Besuches bzw. Nichtbesuches einer Schule erfolgen soll. Und – um es einmal deutlich zu sagen – eine Ausweispflicht besteht weder für Grundschulkinder noch für Kindergartenkinder. Ich frage mich, wie ein Kindergartenkind nachweisen soll, dass es noch nicht zur Schule geht. Denn aufgrund der nicht vorhandenen Ausweispflicht ist eine Trennung von sechsjährigen Schulkindern, für die heute bereits gemäß Schülerfahrkostenverordnung eine entsprechende Einnahmeverpflichtung an die Verkehrsunternehmen besteht, und nicht schulpflichtigen sechsjährigen Kindern kaum möglich. So sehen wir das zumindest. Hierüber könnten dann auch noch, würde man es tatsächlich auf diese Weise umsetzen, Einnahmeverluste entstehen.

Auf der Ebene des real existierenden Nahverkehrs, also bei den Verkehrsunternehmen, wurde ich – nachdem man das gemeinsam erörtert hatte – gefragt, mit welchen Problemen wir es hier im Landtag eigentlich zu tun hätten, worüber wir diskutieren würden und ob wir nichts anderes zu tun hätten. Der Herr schloss mit den Worten: Da wird über beförderungsbedingten Klimbim nachgedacht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich möchte diesen Kommentar mit meiner eigenen Einschätzung komplettieren, meine Damen und Herren. Ich selbst war auch 25 Jahre lang im Nahverkehr unterwegs. In meiner Tätigkeit ist ein solcher beförderungsbedingter Sachverhalt noch nie vorgekommen.

Und deshalb will ich auf die heutige Situation hinweisen. NRW hat mit der heute gültigen Freifahrtregelung und den Altersgrenzen für Kinder bereits einheitlich über alle Verkehrsverbünde hinweg eine sehr großzügige Regelung umgesetzt. Und die funktioniert sogar, meine Damen und Herren. Es gibt nämlich einen Beförderungsfall zwischen null und 14 Jahren.

Grundsätzlich, ob mit oder ohne Fahrausweis, sind die Kinder immer in der Obhut des Unternehmens. Deshalb kann auch nicht wirklich etwas passieren. Aus diesem Grund glaube ich, dass dieser Antrag trotz der anstehenden Beratung in den Fachausschüssen, die geführt werden muss, keine Chance auf Umsetzung hat.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Appell schließen, der meiner Meinung nach angemessen ist. Wir sollten uns in den nächsten Wochen gemeinsam um die wirklich wichtigen Themen kümmern. Diese haben wir bereits letzte Woche im Verkehrsausschuss unter den Stichwörtern „Sanierungsstau beseitigen“ und „Benachteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Mittelzuweisungen des Bundes beseitigen“ erörtert.