Das sagen Sie. Wir haben andere Rückmeldungen. Wir treffen diese Kolleginnen und Kollegen im Übrigen regelmäßig, weil wir schon die ganze Zeit den Prozess der Inklusion mit unterschiedlichen Maßnahmen begleiten.
rung endlich Artikel 3 des Grundgesetzes geändert. Es folgte 1995 das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung, 1997 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den personellen und sächlichen Voraussetzungen des gemeinsamen Lernens, 2005 das Schulgesetz, in dem allgemeine Schulen und Förderschulen als gleichberechtigte Orte der sonderpädagogischen Förderung bestimmt worden sind, und 2006 die Einführung der Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung.
Nach der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 waren wir uns im Dezember 2010 hier im Landtag einig und haben die Umsetzung dieser Konvention für die Schule beschlossen. Dieser gemeinsame Wille der Fraktionen des Landtags war die Leitlinie für das Vorgehen der Landesregierung bei der Konzeption ihres Gesetzentwurfs, der nach Jahrzehnten endlich grundsätzliche Rechtsansprüche schaffen soll.
Dieses Ergebnis ist ein Kompromiss, nämlich das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen. Kompromisse werden selten geliebt und können doch wegweisend sein.
Ich habe immer darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz und seine Umsetzung kein Spaziergang sind, sondern eine anspruchsvolle Bergwanderung. Insofern haben wir mit diesem Gesetz in Kenntnis der unterschiedlichen Interessen einen Grat beschrieben, aber einen breiten und einen belastbaren.
Meine Damen und Herren, die Opposition hat in einem Punkt recht: Ja – Herr Lindner hat es noch einmal gesagt –, es hat in der Anhörung viel Kritik gegeben, aber keine einhellige Kritik. Es sind höchst verschiedene Positionen und Forderungen deutlich geworden. Einig waren sich alle nur hinsichtlich des Rufs nach mehr Ressourcen.
Sie geben, auch mit dem Entschließungsantrag von der CDU, jeder der Interessengruppen ein Häppchen, damit sie das berücksichtigen nach dem Motto: „Allen Wohl und keinem Wehe.“ Die verschiedenen Dinge zusammenzubringen und zusammenzuführen, wie man es machen muss, wenn man Gesamtverantwortung für einen Prozess trägt, das haben Sie mit Ihren Ausführungen aber nicht getan. Wir stellen uns dieser Gesamtverantwortung.
Dann möchte ich noch einmal was zu dem Thema „Ressourcen“ sagen. In seiner Zuständigkeit investiert das Land umfangreich. Bei einer kalkulierten Quote der Verdreifachung der Inklusion versechsfachen wir die Lehrerstellen bis 2017. Davon, dass das Land Kosten in seiner Zuständigkeit auf die Kommunen abwälzt, kann nun wirklich keine Rede sein.
Die offene und streitige Frage mit den Kommunen ist, ob das Gesetz Kosten im Zuständigkeitsbereich der Kommunen auslöst, die ausgleichspflichtig sind. Hier haben wir als Landesregierung eine Entscheidung getroffen, wie übrigens, Herr Laumann, Herr Kaiser, Herr Lindner, andere Landesregierungen in Ihrer Verantwortung, also die in Niedersachsen und in Bayern, genauso. Die haben das genauso gemacht wie wir.
An dieser Stelle haben sich die große Geduld und die Zeit gelohnt. Ja, wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden bei der komplizierten Frage der Konnexität auf eine Art Stillhalteabkommen geeinigt und wollen bis Ende Januar 2014 eingehend untersuchen, ob und welche Kosten in den Kommunen in Ausübung des Gesetzes entstehen.
Das halte ich in dieser sensiblen Frage für den richtigen Weg. Ich sage den Kommunen erneut zu, die Wirkungen dieses Gesetzes in einem fairen Prozess zu evaluieren. Das habe ich von Anfang an deutlich gemacht.
Ich danke allen – allen voran Norbert Römer –, die dazu beigetragen haben, dass dieses Ergebnis jetzt ganz am Schluss erreicht wurde. Entscheidend ist, dass wir vor der Verabschiedung heute zum Ergebnis gekommen sind.
Ich habe vom Stillhalteabkommen gesprochen. Wer mich kennt, weiß, dass ich mich in der Regel nicht in Kriegszuständen bewege, lieber Herr Stamp.
Mein Haus wird selbstverständlich unverzüglich – wie im Entschließungsantrag beschrieben – den weiteren Arbeitsprozess ausgestalten. Dazu zählt zuallererst die Inkraftsetzung der neuen Mindestgrößenverordnung, die den Kommunen sofort Rechtssicherheit für ihre kommunale Schulentwicklung gibt. Diese Verordnung ist übrigens aufgrund des Berichts des Landesrechnungshofes in Effizienzfragen und auch in pädagogischen Fragen geboten, weil Schulen, die zu klein sind, nicht vernünftig arbeiten können.
Hier finde ich sträflich, wie sehr Sie diese Aussagen des Landesrechnungshofs, eines unabhängigen Kontrollorgans, ignorieren, nur weil sie Ihnen sozusagen parteipolitisch von der Profilierung her nicht
Außerdem haben wir bei dieser Mindestgrößenverordnung einen breit getragenen Kompromiss erarbeitet. Wir bleiben nämlich auch bei der Mindestgrößenverordnung den Grundsätzen des Schulkonsenses treu. Wir schaffen von Landesseite keine Förderschule ab,
auch keinen bestimmten Förderschultyp. Herr Lindner, vielleicht sollten Sie sich die „Rheinische Post“ dazu noch einmal zu Gemüte führen, ehe Sie hier einfach solche unwahren Behauptungen in den Raum stellen, als würden wir von Landesseite systematisch Förderschulen schließen. Das ist nicht richtig, und das wissen Sie auch.
Welche Schulen es gibt, hängt in NordrheinWestfalen immer und überall und auch bei den Förderschulen davon ab, wie der Elternwille ist und wie hoch der Bedarf ist.
Mit Ihrer Position, Herr Laumann, Herr Kaiser, verabschieden Sie sich im Grunde vom Schulkonsens. Dort haben wir nämlich bei der Auflistung der Schulen, die es in Nordrhein-Westfalen geben soll, Folgendes festgehalten: Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, jenseits aller politischen Differenzen ist mir aber Folgendes abschließend sehr wichtig: Lassen Sie uns nicht das vergessen, was uns eint. Uns eint das Wissen darüber, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besondere Unterstützung brauchen. Uns eint die Überzeugung, dass die Inklusion den Weg in die Zukunft unseres Bildungssystems weist. Uns eint, dass es zum Menschenbild aller Fraktionen dieses Landtages gehört, niemanden auszugrenzen. Uns eint, dass wir den Elternwillen respektieren, auch wenn wir nicht jedem einzelnen Wunsch an jeder Stelle unmittelbar nachkommen können.
Ich bin überzeugt, Inklusion ist ein Gewinn. Genau das zeigen unsere preisgekrönten Schulen schon jetzt. Die inklusive Schule ist gut für alle Kinder und für unsere Gesellschaft.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird es darauf ankommen, es mit Leben zu erfüllen. Es schafft Rechte für die Eltern von Kindern mit Handicap. Es holt diese Eltern – es ist mir ganz wichtig, das noch einmal zu betonen – endlich aus ihrer Rolle der Bittsteller heraus. Sie erhalten heute mit diesem Gesetz Rechte. Das ist das Allerwichtigste an diesem Gesetz.
Es eröffnet Freiräume sowohl für die Schulen als auch für die Schulträger. Wenn die Freiräume im Geiste des Beschlusses vom Dezember 2010 genutzt werden, ungeachtet aller nachvollziehbaren Diskussionen, schaue ich zuversichtlich auf die weitere Entwicklung der Inklusion in den Schulen unseres Landes.
Gedeihen kann sie aber nur in einem gesellschaftlichen Klima, das der Behindertenrechtskonvention gerecht wird. Ich rufe noch einmal einen wichtigen Leitsatz von Hubert Hüppe, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, in Erinnerung, der da lautet: Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen.
Ich würde mich im Namen aller Betroffenen freuen, wenn Sie alle konstruktiv daran mitwirken würden, Wege zu suchen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Außerhalb des inhaltlichen Beitrages – das kann auch alles mitgeschnitten werden – will ich eines tun: An diesem Gesetzentwurf – unabhängig davon, wie man dazu steht – haben ganz viele Menschen innerhalb der Landesregierung mitgewirkt. Der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Killewald, hat viel mitgewirkt.
Ich weiß nicht, wieso Sie das komisch finden, dass ich die Leute nenne, die besonders dazu beigetragen haben.
In meinem Haus haben wir ohne zusätzliche Ressourcen umfänglich daran gearbeitet. Wir haben ganz viele Diskussionen dazu geführt. Insofern möchte ich all denen danken!
Eine Person möchte ich besonders erwähnen, nämlich Herrn van den Hövel. Er hat unterschiedlichen Regierungen in Sachen Schulrecht gedient, und zwar sehr loyal. Zweimal hat er seinen Eintritt in den Ruhestand verschoben. Einer der Gründe war, dass er dieses Gesetz noch zu Ende bringen wollte. Deswegen ist er heute auch hier.
Herr van den Hövel, ich möchte Ihnen hier in der Öffentlichkeit noch einmal ganz herzlich für Ihre Arbeit für die Schulgesetzgebung in NordrheinWestfalen danken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was Sie hier im Verfahren um die Inklusion mit Städten und Gemeinden veranstalten, ist des Parlamentarismus aus unserer Sicht nicht würdig und sehr kommunalfeindlich.