Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich in wesentlichen Teilen den Ausführungen des Kollegen Hovenjürgen anschließen. Sie haben völlig recht: Ob und wann ein Hund gefährlich wird, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dazu gehört eben auch die Tatsache – das ist uns auch in der Ausschussdiskussion begegnet –, dass das Problem ganz oft am anderen Ende der Leine zu finden ist.
Nichtsdestotrotz ist die Gefahr, die von einem Hund ausgeht, nach physischen Merkmalen zu bewerten. Es ist eben ein Unterschied, ob ein Dackel zubeißt oder ein großer, bulliger Rottweiler.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl haben Sie versucht, kurz vor der anstehenden Evaluation des Landeshundegesetzes eine Wählergruppe für sich zu erschließen. Diese Wählergruppe hat sich dann auch an andere Fraktionen gewandt. Das haben wir vorhin in einem Gespräch am Rande des Plenums herausgefunden.
Es ist schon bemerkenswert, wenn alle Fraktionen eine Mail bekommen, die im Wesentlichen besagt: Ich hätte ja Sie gewählt, aber weil Sie sich im Ausschuss heute so und so entschieden haben, habe ich Sie dann doch nicht gewählt. – Wenn das jetzt drei Fraktionen betrifft, dann kann man sich schon
Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen: 2003 hat dieses Hundegesetz Gültigkeit erlangt. Seitdem haben über 14 Bundesländer eine Regelung getroffen, die in irgendeiner Art und Weise an die Rasselisten anknüpft. Wir wissen, dass es eine Empfehlung der Bundesinnenminister gab, denen die Länder im Wesentlichen gefolgt sind, so wie jüngst das Land Thüringen.
Die Evaluation im Jahr 2009 unter dem damaligen Umweltminister Uhlenberg hat eindeutig ergeben, dass wir bei den bisherigen Regelungen bleiben sollten. Dem sind die Fraktionen damals auch gefolgt.
Lassen Sie uns bei der anstehenden Evaluation in Ruhe über mögliche Verbesserungen und weitere Wege diskutieren. Das ist ist eine Diskussion, die sich keineswegs für den Wahlkampf eignet. Das war ja Ihr Versuch.
Lassen Sie uns bei der Evaluation des Landeshundegesetzes sachgerecht diskutieren, auch im Lichte der Erfahrungen der anderen Bundesländer. Wir werden Ihrem Antrag heute nicht folgen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Höne das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich an dieser Stelle in weiten Teilen den Vorrednern anschließen. Wir haben im Ausschuss ja auch darüber diskutiert. Die Frage lautet vereinfacht und anschaulich: An welchem Ende der Leine gibt es eigentlich ein Problem oder entsteht vielleicht auch ein Problem?
Dazu hat der Kollege Abel schon einiges ausgeführt. Darüber hinaus muss man gerade in Bezug auf diese Rasseliste über mögliche Gefahren im Zusammenhang mit einem Bissvorfall nachdenken. Das ist eine Frage, die es differenziert zu betrachten gilt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig – so wurde bisher ja verfahren –, gerade auch auf Erfahrungen aus den Nachbarländern zurückzugreifen.
Bei der letzten Evaluierung gab es hier große Einigkeit. Meines Wissens nach haben alle damals im Hause vertretenen Fraktionen zugestimmt. Jetzt aber – auch das hat der Kollege Abel schon gesagt –, kurz vor einer anstehenden Evaluierung
reinzugrätschen und Dinge vorwegzunehmen, ist nicht sachdienlich und wird der Sache gerade ob der damit verbunden Gefahren nicht gerecht. Denn am Ende des Tages muss doch klar sein, dass es hier um zwei Dinge geht, die es gleichermaßen zu beachten gilt: zum einen natürlich um die Sicherheit der Menschen und zum anderen auch um die Frage einer artgerechten Haltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, dass wir gerade in Bezug auf Modifikationen von Regelungen noch von Erfahrungen der Nachbarländer lernen müssen. Wir meinen, die Initiative der Piraten ist an dieser Stelle verfrüht. Es fehlt eine umfassende, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit anderen Erfahrungen. Erst danach ist der richtige Zeitpunkt gekommen, sich mit diesem Thema noch einmal genauer zu beschäftigen, möglicherweise auch Änderungen vorzunehmen und die bisherige Kritik aufzugreifen. Im Sinne der Halter allerdings, meine ich, sollte dies möglichst bundeseinheitlich geschehen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Wir machen das heute einmal mit den Dingen.
Als wir letzte Woche Mittwoch im Ausschuss beieinander saßen und über den Gesetzentwurf gesprochen haben, waren auch viele Tierschützer und Hundefreunde im Ausschuss, um sich anzuhören, wie dort debattiert wird. Als dann gegen stichhaltige Argumente mit fadenscheinigen und populistischen Argumenten der anderen Fraktionen letztendlich gegen diesen Entwurf gestimmt wurde, sind diese Tierfreunde wütend und enttäuscht aus dem Raum gelaufen. Eine Dame hat sich zu einem Satz hinreißen lassen, den ich an der Stelle jetzt nicht wiederholen möchte. Ich möchte aber gerne meinen Berliner Kollegen Christopher Lauer mit einem fast wortgleichen Satz zitieren:
Wie gesagt, alle Aspekte aus allen Richtungen sprechen gegen diese Hunderasseliste. Herr Börner, es ist einfach falsch, wenn Sie sagen, sie habe sich bewährt. Nein, sie hat sich nicht bewährt. Wer die Statistiken richtig lesen kann, sieht, dass sich
die Zahl der Beißunfälle nicht reduziert hat. Wer die Statistik dahin gehend interpretiert, hat sie entweder nicht verstanden oder kann sie nicht lesen. Ich weiß es nicht.
Herr Hovenjürgen, wissenschaftlich ist dazu nichts untermauert. Ich hatte schon im Ausschuss – ich wiederhole das gerne – gesagt, dass es zig wissenschaftliche Untersuchungen gibt, die besagen, erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit haben keine genetischen Ursachen. Dazu gibt es eine aktuelle amerikanische Studie, vorgelegt vom CDC. Das ist das Center for Disease Control and Prevention, das dem amerikanischen Gesundheitsministerium unmittelbar unterstellt ist. In dieser Studie wird das auch noch einmal belegt. Es liegt am Halter, es liegt an der Sozialisation des Hundes, es liegt nicht an einer genetischen Ursache.
Wir haben auch Experten gehört – zwar nicht hier, sondern 2009 in Niedersachsen. Von den 20 Experten haben sich 19 ausdrücklich gegen eine Hunderasseliste ausgesprochen. Der zwanzigste Experte war der Kinderschutzbund. Da fragt man sich natürlich, inwieweit das Hundeexperten sind. Wie ich gerade schon angesprochen habe, sagt die Statistik dazu nichts aus.
Wenn Herr Abel sagt, natürlich seien größere oder stärkere Hunde gefährlich, bejahe ich dies. Deshalb wollen wir die 20/40-Regelung auch beibehalten. Darunter fallen aber dann auch Schäferhunde, Labradore und andere, die nicht in der Hunderasseliste aufgeführt sind.
Das Allerletzte ist, wenn Sie mir Wählerfängerei unterstellen. Es ist doch gerade so, dass dieses Populistische, ob keiner an die Kinder denkt und dass die alle sterben würden, von den anderen Fraktionen kommt. Wir beschreiten doch eher einen unpopulären Weg, wenn wir hier an die Tiere denken.
Ich habe mit sehr vielen Leuten gesprochen, die unmittelbar mit dem Thema befasst sind: Tierheimleiter, Tierschutzvereine usw. Viele Beißunfälle kommen gar nicht in die Statistik, weil sie nicht gemeldet werden. Das sind eben nicht diese sogenannten Kampfhunde, das sind unzählige Schäferhunde, Mischlinge, das sind häufig überzüchtete Tiere, weil diese gerade Modehunde geworden sind.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Ausschuss gegen den Gesetzentwurf entschieden hat, Sie haben ein freies Mandat. Einige von uns haben im Moment ein besonders freies Mandat. Deshalb bitte ich Sie, noch einmal in sich zu gehen, den
Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht verlängern. Weder in der ersten Lesung noch in der Ausschussberatung hat es aus meiner Sicht und für die Landesregierung neue Argumente gegeben, die in irgendeiner Weise die Debatten bestimmt oder verändert hätten. Die Argumente sind ausgetauscht. Wir können das noch zehn Mal miteinander machen. In der Tat handelt es sich um eine Abwägungsentscheidung, die seinerzeit getroffen und die aufgrund einer ordentlichen Evaluierung bestätigt worden ist. Das ist ein richtiger Weg, weil statistisch die Zahl der Beißunfälle abgenommen hat. Ob es in jeder Weise wissenschaftlich abgeleitet und begründet ist, will ich hier gar nicht erörtern. Vom Ergebnis jedenfalls war es die richtige Entscheidung.
Im Übrigen haben sich bis auf Niedersachsen alle anderen 15 Bundesländer für diesen Weg entschieden. Die Tendenz ist dort nicht rückläufig, sondern geht eher in die andere Richtung. Zuletzt ist Thüringen dem Weg gefolgt. Da mag ich auch nicht von Nordrhein-Westfalen aus entscheiden, dass das der falsche Weg ist. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn kein besserer Weg benannt wird, dann sollte man bei dieser bewährten Lösung bleiben. Das heißt aber nicht, dass es nicht besser werden könnte. Insofern ist die Debatte dann, wenn ein weiterer Bericht vorliegt, an dem gearbeitet wird, erneut möglich, und dann können wir entscheiden.
Ich bitte herzlich, dieses doch sehr emotionale Thema so zu behandeln, dass es verantwortungsvoll von allen wahrgenommen wird. Ich habe das Gefühl, dass diese Verantwortung der Landtag, egal von welcher Farbenlehre, nicht nur heute wahrnimmt, sondern auch in der Vergangenheit wahrgenommen hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/4033, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3439 abzulehnen. Wer möchte die
ser Abstimmungsempfehlung Folge leisten? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Wer stimmt gegen diese Abstimmungsempfehlung – Das ist die Piratenfraktion. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4033 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3439 in zweiter Lesung abgelehnt.
rung im Elementar- und Primarbereich sowie im Übergang zu weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen