Sie haben mit Ihrem Antrag unter dem Motto „ versprochen – gebrochen“ eine neue Antragsserie geschaffen. Ich darf Ihnen sagen: Schon mit Ihrem ersten Antrag haben Sie diese Serie in den Teich gesetzt. Denn der von Ihnen vorgelegte Antrag ist etwas wirr und geht völlig ins Leere. Die Vorwürfe und Feststellungen, die Sie gerade wiederholt haben, sind sachlich überhaupt nicht haltbar. Das kann jedermann erkennen, der den Entwurf der Verordnung ordentlich liest, was Sie offensichtlich nicht getan haben.
Interessant ist bei Ihrem Antrag allerdings, dass Sie einführend herausstellen, dass der damalige § 61a Landeswassergesetz, den Sie selbst in der Koalition mit der CDU eingeführt haben, nicht alltagstauglich war. – Das ist richtig; das kann man nur unterstreichen.
Deswegen haben wir von SPD und Grünen gemeinsam eine Verbesserung der Situation erarbeitet. Eine Zeit lang war sogar die CDU konstruktiv dabei. Ziel war und ist es, eine bürgerfreundliche Lösung zu finden und die von Ihnen damals beschlossenen verschärfenden Regelungen im Sinne des Bürgers zu verbessern.
Das genau haben wir getan. Am 27. Februar dieses Jahres haben wir die Änderung des Landeswassergesetzes im Plenum beschlossen. Wir haben das Ministerium beauftragt, die materiellen Anforderungen in einer Verordnung zu regeln. Diese Verordnung, auf die Sie sich in Ihrem Antrag beziehen, liegt nun vor.
Die Anforderungen beschreiben Sie sehr gut und sehr korrekt auf Seite 2 Ihres Antrags. Das ist der einzige sachlich richtige Punkt, den ich dort feststellen konnte.
Sie erwecken allerdings mit Ihrem Antragstext den Eindruck – das hat mich ein bisschen verwirrt –, dass Sie die Verhältnismäßigkeit und Bürgerfreundlichkeit unserer Regelungen nun wohl auch anerkennen. Das ist löblich, aber wahrscheinlich ist das mehr auf Ihre Argumentationsschwäche zurückzuführen. Denn auf Seite 2 Ihres Antrags kritisieren Sie, dass die Selbstüberwachungsverordnung den Vorgaben des Landtags nicht entsprechen würde und daher keine bürgerfreundliche Regelung vorliege. Weil diese den Vorgaben unseres Beschlusses nicht entspreche, sei sie nicht bürgerfreundlich.
Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass die Einhaltung des Beschlusses eine bürgerfreundliche und verhältnismäßige Lösung ist. So wäre es logisch; so ist es auch. Die Verordnung entspricht diesem Beschluss selbstverständlich. Das ist logisch, denn eine Verordnung kann nicht etwas völlig anderes als das feststellen, was im Gesetz schon beschlossen worden ist.
Weil diese Erkenntnis nicht in Ihr politisches Szenario passt, wird es im Kern Ihres Antrages dann sehr unlogisch und faktenfalsch. Sie sprechen zum Beispiel von anlassunabhängigen flächendeckenden Wiederholungsprüfungen nach 30 Jahren, mit denen wir angeblich den berühmten Generalverdacht – wenn es ihn gäbe, hätten Sie ihn selbst mit beschlossen – wieder einführen würden. Das ist eine ziemlich gewagte und falsche Interpretation.
Sie sprechen weiterhin von verpflichtenden Prüfungen nach sieben Jahren in den neuen Wasserschutzgebieten – Sie haben es gerade erwähnt – ohne Anrechnung einer vorangegangenen Prüfung. – Das ist falsch. Die Faktenlage sieht so aus: Wenn ein neues Wasserschutzgebiet gebildet wird – das kann immer wieder einmal vorkommen; das ist richtig und wichtig –, gibt es erst nach sieben Jahren die Pflicht zur Erstprüfung. Wir haben das gemacht, weil es von 2013 bis 2020 sieben Jahre sind und also bis 2020 die Erstprüfung erfolgt sein muss. Wir übertragen das gerechtigkeitshalber auf die Bürgerinnen und Bürger, die später einmal in einem Wasserschutzgebiet wohnen.
Eine Wiederholungsprüfung ist erst 30 Jahre nach dieser gesetzten Erstprüfung möglich und nötig. Für Wiederholungsprüfungen gelten generell Normen, die von 20 Jahren ausgehen. Deswegen ist mit dieser Verordnung und einer Frist von 30 Jahren eine bürgerfreundliche Lösung gefunden. Das ist eine sehr lange Zeit. Ich wäre nach 30 Jahren 86 Jahre alt. Damit könnte ich sehr gut leben.
Nur in Wasserschutzgebieten – das wollen wir noch einmal festhalten – gibt es, wie ich gesagt habe, landesrechtliche Fristen für Erstprüfungen – nirgendwo sonst.
Es gibt also keinen Generalverdacht; das ist nur ein politischer Propagandabegriff Ihrer FDP-Fraktion.
Die Kanalsanierung unterteilt sich bekanntermaßen in Reparatur, Renovierung und Erneuerung. Sie haben ein katastrophales Stimmenleck bekommen. Da helfen nur die Totalsanierung und die Erneuerung. Das hat Herr Lindner sehr richtig ausgeführt.
Herr Höne, noch eine Frage an Sie persönlich: Warum tun Sie sich eigentlich diesen Antrag an? Ich schätze Sie eigentlich als sehr vernünftigen Menschen in der politischen Diskussion.
Es wäre besser gewesen, wenn Sie diesen Punkt dem Herrn der Dichtungsringe, Herrn Abruszat, überlassen hätten.
Denn der hat Ihnen schließlich diese dünne Suppe eingebrockt, die Sie auslöffeln müssen. Wir werden nicht mitlöffeln, und wir werden diesen Antrag verdientermaßen ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meesters, mit Blick auf den Sonntag und auf Lecks glaube ich, dass Ihr Leck in Bezug auf Ihre Wählerschaft allenfalls teilweise abgedichtet worden ist. Insofern würde ich mich mit Bewertungen anderer sehr zurückhalten.
Im Übrigen gebe ich dem Kollegen Höne ausdrücklich recht: Was hier passiert, ist keine Klarheit, sondern weiterer Bürokratismus und weiterer Aufbau von Rechtsunsicherheiten. Die Kommunen werden ausbaden müssen, was Sie sich weigern, klar und deutlich zu regeln: Trinkwasserschutzzonen – ja oder nein? Wo gilt die Trinkwasserschutzzone? Gilt sie auch da, wo Staatssekretäre Wahlkreise haben?
Insofern sage ich – da mögen Sie laut rufen, denn ich weiß, dass es wehtut, wenn man getroffen wird –,
dass Sie den Bürgern ein undurchsichtiges Werk vorgelegt haben, aus dem sie nicht entnehmen können, ob sie betroffen sind oder nicht. Straßenzüge – nicht Grundwasserstöcke oder Grundwassereinzugsgebiete – werden darüber entscheiden, ob die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht. Wo oberirdisch die Grenzen der Trinkwasserzone gezogen worden sind, gilt die Trinkwasserschutzzone. Aber kann wirklich Trinkwasser geschützt werden, wenn die von Ihnen angenommene Theorie der riesigen Gefährdung besteht? Das umfasst Ihre Lösung mit der Rechtsverordnung nicht.
Es bleibt dabei: Die von Ihnen dargestellte Trinkwassergefährdung ist in der Realität nicht vorhanden. Es gibt keine Belege dafür. Sie betreiben eine Überregulierung und ein Übermaß.
Sie hätten auf das zurückkommen sollen, was FDP und CDU Ihnen angeboten haben, nämlich auf unseren gemeinsamen Gesetzentwurf, der bei be
gründetem Verdacht ein Handeln hervorgerufen hätte. Das wäre eine sinnvolle und für die Bürger nachvollziehbare Lösung gewesen.
Dieser haben Sie sich verweigert. Die Menschen werden Ihnen Ihre Lösungen nicht abnehmen, weil sie keine Lösungen sind, sondern weil sie letztlich nur eine Verneigung an den grünen Koalitionspartner sind, um den Frieden zu halten. Das ist das Ergebnis. Die Rechtsverordnung untermalt das Ganze in einer besonders eindrucksvollen Weise.
Wir werden dem Vorschlag der FDP-Fraktion zustimmen. Sie werden das vor dem Bürger verantworten müssen. Der Bürger wird Ihnen auch im Mai nächsten Jahres dafür die Quittung geben.
Herr Meesters, für Ihr Geschichtsbewusstsein: Nicht die Union hat die Dichtheitsprüfung eingeführt, es war die SPD.