Bei einer Versetzung wird das bestehende Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn – hier also dem Land Niedersachen – fortgeführt. Versorgungsansprüche bestehen nur noch gegenüber dem neuen Dienstherrn. Der neue Dienstherr hat die Festsetzung nach den bei ihm geltenden Vorschriften durchzuführen.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen, denen wir entnehmen konnten, dass die erste Information Ihnen gegenüber, dass es diesen Begehren gab, durch Herrn Paschedag selbst erfolgte. Wie wir den verschiedenen Auskünften aus dem Hause entnehmen dürfen, gab es anschließend die Anfrage aus dem Ministerium in Niedersachsen an Ihr Haus über Möglichkeiten der Versetzung, der Sie dann entsprochen haben.
Der Status der Versetzung war als „dienstlich bedingt“ deklariert. Da besteht eine Diskrepanz zu den persönlichen Auskünften, in denen von „privaten Gründen“ für die Versetzung die Rede war. Haben Sie seitens des Hauses eine Bewertung abgegeben, ob die Gründe dienstlich oder privat sind? Beziehungsweise: Haben Sie eine Erklärung für diese Diskrepanz?
Jedenfalls mit den formalen Gründen der Versetzung aufgrund der Anfrage aus Niedersachen und des Handelns der Zentralabteilung meines Hauses war ich nicht befasst.
In dem persönlichen Gespräch, das Herr Paschedag mit mir geführt hat, hat er auf verschiedene Gründe hingewiesen, warum der zukünftige Kollege in Niedersachsen ihn angefordert hat und gerne mit ihm zusammenarbeiten möchte. Diese Gründe habe ich alle nachvollzogen: dass er beispielsweise schon einmal in einem niedersächsischen Ministerium gearbeitet hat, dass er ausgewiesener Verwaltungsexperte und -jurist ist, dass er in NordrheinWestfalen weitläufige Erfahrungen auch im Zusammenhang mit dem Agrarbereich gesammelt hat und dass insbesondere der zukünftige Minister in Niedersachsen, der in der Wahlauseinandersetzung „Umsteuern im Agrarbereich“ sehr stark zu seinem Thema gemacht hatte, einen erfahrenen Staatssekretär in seinem Ministerium haben möchte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht materiell ja um die Frage, ob der öffentlichen Hand unnötig hohe Kosten und aus Sicht des Steuerzahlers unnötige finanzielle Vorteile zuguns
ten des Umweltstaatssekretärs entstanden sind, weil der Umstand der privaten Vorteilhaftigkeit seines Wechsels zurück nach Niedersachsen möglicherweise bewusst außer Acht gelassen worden ist.
Um die Plausibilitäten seiner Interessenlage einzuschätzen, frage ich Sie, Herr Minister Remmel: Ist Ihnen bekannt, ob es während der Dienstzeit Ihres Umweltstaatssekretärs hier in Nordrhein-Westfalen zumindest Teile der Zeit seiner Tätigkeit gegeben hat, wo der polizeiliche Erstwohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern aus privaten Gründen in Niedersachsen gelegen hat?
Ich habe keine Informationen darüber, wo Erst- oder Zweitwohnsitz gewesen sind. Ich weiß, dass der ehemalige Staatssekretär Paschedag nach einer gewissen Suche einen Wohnsitz in NordrheinWestfalen genommen hat. Was da wo wie angemeldet worden ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, hat es im Zuge dieser Versetzung außer im Schriftverkehr zusätzlich per Telefon oder in Gesprächen einen Austausch zu den Modalitäten gegeben?
Ich habe eben auf das eine Gespräch hingewiesen. Wie gesagt: Ich kann mich nicht erinnern, ob es am 13. oder 14. war. Ich habe meinen Terminkalender noch mal durchgeschaut. Ich bin am Mittag des 13. nach Berlin gefahren und am 14. wiedergekommen. Ob das Gespräch mit dem Staatssekretär jetzt an dem 14. nachmittags oder an dem 13. morgens war, das weiß ich nicht mehr. Ich weiß noch, wo das Gespräch stattgefunden hat. Herr Staatssekretär Paschedag hat um einen Termin gebeten. Das hat in meinem Ministerbüro stattgefunden. Das war der einzige Kontakt, den ich mit Herrn Paschedag bis zu dem Zeitpunkt gehabt habe, an dem er sich dann im Haus verabschiedet hat. Und danach war er in Niedersachsen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben uns ja eben geschildert, wie Sie in dieses Versetzungsersuchen miteinbezogen gewesen sind. Sie haben darüber berichtet, dass Sie ein Gespräch mit Herrn Paschedag geführt haben. Jetzt frage ich Sie: Inwieweit war die Staatskanzlei denn in diesen Vorgang miteinbezogen?
Die Staatskanzlei hat an dem Gespräch, das ein Vieraugengespräch war, nicht teilgenommen. Beim weiteren Fortgang der Dinge, insbesondere bei der Kabinettsbefassung, ist die Staatskanzlei automatisch miteinbezogen. Insofern sind das die normalen Verwaltungsabläufe. Bei dem Vieraugengespräch war die Staatskanzlei aber in keiner Form anwesend.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie sprachen eben die Mail – Sie haben das ja schriftlich mitgeteilt – mit dem elektronisch übersandten Versetzungsgesuch an. Da geht es ja im Wesentlichen um den Inhalt. Was ist denn konkret der Inhalt dieses Versetzungsgesuchs? Sind da Gründe angeführt worden? Das ist ja nun ein wesentlicher Part. Ist der transparent? Kann der einem zur Verfügung gestellt werden?
Ich habe kein Problem damit, das zur Verfügung zu stellen. Das ist eine sehr knappe Mail. Ich kann sie auch vorlesen. Sie ist vom 18. Februar, 15:03 Uhr.
es ist geplant, Herrn Udo Paschedag an dem morgigen Tag als Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung einzusetzen. Bitte versetzen Sie Herrn
Herr Minister Remmel, durch die Versetzung von Herrn Staatssekretär Paschedag in den einstweiligen Ruhestand durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Weil – ich kann auch sagen: Rausschmiss – entstehen dem Steuerzahler nun erhebliche Kosten. Sie haben auf die Frage des Kollegen Dr. Optendrenk gesagt, dass der neue Dienstherr diese Kosten zum Teil mit einer einmalig zu zahlenden Abfindung ersetzt bekommt. Können Sie mir erklären, wie hoch diese Abfindung ist?
In Ihrer Frage geht ein bisschen was durcheinander. Das Land Nordrhein-Westfalen ist in keiner Weise an der Finanzierung des jetzigen Pensionsanspruchs, der durch die Entlassung in Niedersachsen möglicherweise entstanden ist, beteiligt oder dafür verantwortlich. Es ist aber ein völlig normaler Vorgang, dass dann, wenn ein Beamter oder eine Beamtin in ein anderes Bundesland wechselt, hinsichtlich der Versorgungsansprüche eine Ausgleichszahlung stattfindet. Die ist in diesem Fall auch erfolgt. Insofern ist der Fall für Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, den Normalfall unterstellt, dass man in dieser Vertrauensstellung aus Sicht des Ministers einen fleißigen, kompetenten Staatssekretär hat, der einen loyal unterstützt, ist man ja zunächst mal daran interessiert, diesen auch zu halten, zumal Sie hier ja noch am Beginn der Legislaturperiode sind, der Landtag nicht unmittelbar vor Ende der Wahlperiode steht.
Deshalb meine Frage: Mit welchen Argumenten haben Sie versucht, den Verbleib des Umweltstaatssekretärs hier in Nordrhein-Westfalen zu organisieren? Oder war es Ihnen recht, dass es zu diesem Veränderungsprozess gekommen ist, bzw. waren seine persönlichen Gründe dafür für Sie so klar, dass Sie erst gar nicht versucht haben, ihn hierzuhalten?
Auch in Ihrer Fragestellung entdecke ich Unterstellungen. Das Gespräch war sehr eindeutig. Der Wunsch des seinerzeit noch zukünftigen Kollegen in Niedersachsen, des heutigen Ministers Meyer, mit Staatssekretär Paschedag zu arbeiten, ist sehr unmissverständlich vorgetragen worden – genauso der Wunsch von Herrn Paschedag, diesem Begehren nachzukommen.
Im Übrigen habe ich eben schon dargelegt, dass ich die Gründe durchaus verstehen konnte. Da kommt jemand in ein Ministerium in einem Bundesland, das sehr bedeutend ist, was die Agrarpolitik angeht, und in dem es politische Auseinandersetzungen gegeben hat. Dann sucht sich ein zukünftiger Minister selbstverständlich jemanden, der ihm in einem solchen Haus als Staatssekretär auch gut zur Seite stehen kann. Insofern habe ich die dienstlichen Gründe voll nachvollzogen und hatte keine Veranlassung, da noch groß zu diskutieren.
Gleichwohl habe ich es sehr bedauert. Wir haben zweieinhalb Jahre zusammengearbeitet. Es war eine gemeinsame Erfahrung. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn wir es hätten fortsetzen können. Hier gab es aber eine eindeutige Anforderung.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, der ehemalige Staatssekretär Paschedag habe Sie am 13. oder 14. angesprochen, und es sei da um die Modalitäten des Wechsels gegangen. Können Sie dem Hohen Haus vielleicht erklären, um welche Modalitäten es in diesen Gesprächen gegangen ist?
Da müssen Sie mich missverstanden haben. Wir haben nicht über die Modalitäten gesprochen, sondern nur über den Umstand, dass … Herr Staatssekretär hat mich informiert über den Wunsch aus Niedersachsen und dass er diesem Wunsch gerne folgen möchte. Alles Weitere ist über die entsprechenden Stellen meines Hauses, über das Kabinett, wie ich das dargestellt habe, abgelaufen.
fach erwähnt, dass sich das Kabinett damit befasst hätte und so auch die Staatskanzlei Kenntnis von dem Versetzungsersuchen des Herrn Paschedag erlangt hätte. Hat die Ministerpräsidentin als Chefin des Kabinetts diesem Versetzungsersuchen des Herrn Paschedag auch zugestimmt?
Üblicherweise arbeitet man im Kabinett mit schriftlichen Vorlagen. Die Ministerpräsidentin sitzt dem Kabinett vor und verfügt über sämtliche Unterlagen, selbstverständlich auch über diese Kabinettsunterlage. Dieser Tagesordnungspunkt ist ordnungsgemäß aufgerufen worden, und der Beschlussvorschlag ist angenommen worden. Insofern gehe ich davon aus, dass die Ministerpräsidentin voll informiert war. Daran habe ich keinen Zweifel.