Protocol of the Session on July 12, 2013

Eine strukturelle Angleichung der Monitoringausschüsse mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, ist aber angesichts der unterschiedlichen Klientelstrukturen der einzelnen Fonds nur in einem gewissen Umfang möglich. Deshalb muss für jeden Fonds die angemessene Zusammensetzung gefunden werden.

Der Antrag betont auch das Erfordernis einer Verzahnung der Struktur- und Investitionsfonds, wie es bereits im Beschluss zur Strukturpolitik vom 8. November 2012 geschehen ist. Das ist ein wichtiges Anliegen, das auch im Koalitionsvertrag niedergelegt wurde. Die Landesregierung widmet dem ihre besondere Aufmerksamkeit.

Deswegen werden auch erstmals die Eckpunkte zu den drei operationellen Programmen im Kabinett gemeinsam beraten, und es werden ihnen gemeinsame Grundsätze vorangestellt.

Diese sehen in der Tat, Herr Brockes, Monitoringprozesse auf Staatssekretärsebene vor, um die Verzahnung in den Mittelpunkt zu stellen. Deswegen ist es in der Tat folgerichtig, wenn auch die Monitoringausschüsse ein verstärktes Augenmerk auf die Verzahnung der Fonds richten.

Auch die Europäische Kommission erwartet von den Regionen ein großes Engagement bei der Verzahnung der Fonds. Wir sind daher sehr dankbar, dass wir bei diesem Anliegen die Unterstützung aus dem Landtag erfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Nicolaus Kern [PIRATEN])

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/3423. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/3423 vom Landtag Nordrhein-Westfalen einstimmig angenommen.

Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf Tagesordnungspunkt

6 Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt

insbesondere die Ernährungswirtschaft in NRW

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3429

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3536

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion Frau Abgeordneter Blask das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten qualitativ hochwertige Lebensmittel zu einem bezahlbaren Preis. Lebensmittelkrisen wie die EHEC-Epidemie oder Skandale wie die um das Pferdefleisch in der Lasagne erschüttern das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebensmittelbranche.

Die Rohstoffe für die Ernährungswirtschaft werden heute größtenteils industriell hergestellt und weltweit bezogen.

(Unruhe)

Eine hocharbeitsteilige, industriell und international ausgerichtete Lebensmittelproduktion erhöht aber das Risiko von Lebensmittelskandalen. Die Handelswege der Rohstoffe sind oftmals nur schwer zu überblicken, da die Rückverfolgbarkeit nicht ausreichend geprüft wird.

Die Lebensmittelindustrie und insbesondere das Lebensmittelhandwerk sind einer der größten Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen.

(Anhaltende Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, ich darf Sie darum bitten, etwaige unabdingbare Gespräche möglichst außerhalb des Plenums zu führen, damit wir der Kollegin, die gerade am Rednerpult steht, die nötige Aufmerksamkeit widmen können. Danke. – Bitte, fahren Sie fort.

Von besonderer Bedeutung sind die rund 8.000 leistungsfähigen vor allem mittelständischen Unternehmen. Vielen Menschen in unserem Land ist nicht bewusst, dass die Lebensmittelbranche mit dem Handwerk und der Industrie zu den sogenannten Kernbereichen der nordrheinwestfälischen Wirtschaft gehört.

In der Lebensmittelproduktion, in Industrie und Handwerk sind rund 220.000 Menschen beschäftigt. Dazu kommen weitere 500.000 Menschen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Dienstleistung. Häufig stellen diese Branchen gerade die einfachen Arbeitsplätze, die in vielen anderen Branchen weggefallen sind.

Ein gutes Kontrollsystem dient insofern nicht nur den Verbrauchern, sondern allen Beteiligten in der Wertschöpfungskette und hilft, verlorengegangenes Vertrauen wiederzuerlangen.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Aber es gibt auch eine Kehrseite: Wir stellen fest, dass ordentliche Lebensmittel auch ordentliche Löhne bedingen. Darum fordern wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Simone Brand [PIRATEN]: Zu wenig!)

In unseren Antrag haben wir auch das Gutachten des Bundesrechnungshofes eingebunden, das die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland überprüft hat und uns zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Strukturen macht. Dies gilt es abzuarbeiten.

In Nordrhein-Westfalen führen die 51 Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und Kreise Lebensmittelkontrollen durch. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Fachaufsicht und die Koordination aller Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter

wahr und sorgt für einheitliche Überwachungsmethoden und Vorgehensweisen.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und

Kreisen sowie den Landesbehörden evaluiert und eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden einrichtet mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.

Wir wollen die Stärkung der Ernährungswirtschaft in NRW durch einen Dialog mit allen Akteuren der Wertschöpfungskette erhalten und ausbauen. Nur durch eine allgemeine Übereinkunft aller Akteure und durch eine Effektivierung der amtlichen Kontrollen können wir einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Standortstärkung leisten.

Alle in der Lebensmittelkontrolle und -überwachung arbeitenden amtlichen Stellen sollen ihre Arbeitsergebnisse in Zukunft in eine einheitliche Datenbank einspeisen, um ihr effizientes Kontrollsystem zu steigern. Damit dies von Land und Kommunen geleistet werden kann, sollen Kontrollen zukünftig weitgehend über kostendeckende Gebühren finanziert werden, wobei die Höhe der Gebühren gestaffelt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen auszurichten ist.

Meine Damen und Herren, die Ernährungswirtschaft mit Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk gehört zur viertgrößten Branche in NordrheinWestfalen. Sie stellt tagtäglich gute und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel her. Menschliches Versagen und kriminelle Energie lassen sich aber nie ganz vermeiden. Wir haben jedoch die Aufgabe, alles Menschenmögliche zu tun, um die Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum zu reduzieren. Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt die Ernährungswirtschaft und sorgt für mehr Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die zweite antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Dr. Beisheim das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört: Die Lebensmittelkontrolle in NRW ist weitgehend kommunal organisiert.

Die 51 Lebensmittelüberwachungsämter haben dabei ein breites Aufgabenspektrum in Sachen Überwachung. Nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch kosmetische Produkte, Lebensmittelverpackungen, Bekleidung, Modeschmuck, Spielzeug, Tabakwaren und sogar Tätowiermittel müssen von den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden.

An dieser Überwachungsaufgabe sind mehrere Ebenen beteiligt: die Kontrolleure, die vor Ort die Proben einsammeln, die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter, die die eingesammelten Materialien analysieren, und die Veterinäre und Lebensmittelchemiker der Kreisordnungsbehörden, die für die Maßnahmeneinleitung und die Auswertung der Ergebnisse zuständig sind.

Die Art und Weise, wie man Proben einsammelt, regelt eine Verwaltungsvorschrift des Bundes. Wie immer, wird diese in Fachkreisen liebevoll abgekürzt und mit AVV RÜb bezeichnet. Darin ist festgelegt, dass jährlich pro 1.000 Einwohner jeweils fünf Proben Lebensmittel oder 0,5 Proben kosmetische oder Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände genommen werden. – So weit die Fakten.

Die Lebensmittelskandale der jüngeren Vergangenheit zeigen allerdings, dass das System in einigen Bereichen eines Upgrades bedarf. Nicht zuletzt für den Lebensmittelproduktionsstandort NRW, zu dem Ihnen Frau Kollegin Blask in ihrem Beitrag schon einige Daten und Fakten geliefert hat, ist ein effektives Kontrollsystem von essenzieller Bedeutung.

Aber auch aus den Reihen der Praktiker mehren sich die Forderungen nach Veränderungen. So fordert zum Beispiel der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Lebensmittelkontrolleure im Rhein-SiegKreis, Walter Bakensiefer, eine Verringerung der Probenanzahl, um bei den genommenen Proben mehr in die Tiefe gehen zu können. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich zitieren: „Eine hohe Anzahl an Kontrollen bei einer großen Supermarktkette habe wenig Sinn, wenn das Unternehmen selber schon gut kontrolliere.“

Es geht in dem erforderlichen Verbesserungsprozess also auch darum, dass ein Weniger auch ein Mehr sein kann.

So fordert Deutschlands oberster Lebensmittelkontrolleur Martin Müller zusätzlich eine verbesserte Lebensmittelkontrolle vor Ort, für die mehr Personal benötigt wird. Dieses Personal muss finanziert werden.

Vorab: Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass die Qualität der Kontrollen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängig sein darf. Daher trägt eine Umstellung auf ein kostendeckendes, gebührenfinanziertes System auch zur Entlastung der Kommunen bei.

Das kommunal organisierte System der Lebensmittelüberwachung stößt nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern deutschlandweit an seine Grenzen. So einigte man sich auf Initiative NordrheinWestfalens während der jüngsten Agrarministerkonferenz in Berchtesgaden darauf, gemeinsame Maßnahmen und Konsequenzen aus den Lebensmittel- und Futtermittelskandalen der vergangenen Monate zu ziehen.

Der Beschluss beinhaltet, dass die amtliche Überwachung größerer, überregional tätiger Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen auf Landesebene zukünftig durch interdisziplinäre Teams besetzt sein sollte.

Diese Forderung nach Verlagerung der Zuständigkeiten von der Kommune auf die Landesebene bedeutet eine Entlastung der Kommunen. Man muss dabei ja auch bedenken, dass der Internethandel künftig weiter zunehmen wird und ebenfalls einer weiteren Kontrolle bedarf.

Nicht zuletzt in Richtung Piraten meine ich, dass man die Forderung nach einem einheitlichen Datenbanksystem etwas differenzierter betrachten muss.