Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Eigentlich wollte ich mich nur mit wenigen Worten zu diesem Punkt der Tagesordnung äußern. Denn der Antrag zur Einsetzung einer Ehrenamtskommission spricht für sich. Er wird zudem von allen im Landtag vertretenen Fraktionen mitgetragen und ist insofern überhaupt nicht strittig.
Eigentlich – bis heute, 14 Uhr. Denn um 14 Uhr wurde der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion eingestellt. Vorab, Herr Kuper: Ich empfinde es als Zumutung, dass Sie, nachdem wir uns in den letzten 14 Tagen sehr intensiv über alle Fraktionsgrenzen hinweg ausgetauscht haben, um zu einem einvernehmlichen Antrag zu kommen, uns heute ein neues Papier vier Stunden vor der Behandlung des eigentlichen Punktes präsentieren. Es war auch noch – das sei nur am Rande bemerkt, Herr Kuper – mit Forderungen gespickt, die bisher in den interfraktionellen Gesprächen mit keiner Silbe von Ihnen vorgetragen wurden.
Meine Damen und Herren, man könnte meinen, in den Nächten von Dienstag bis heute, habe Sie, Herr Kuper, der Funke der Erleuchtung getroffen.
Da macht es Sinn, sich den Entschließungsantrag etwas näher anzuschauen. Frau Steinmann hat dazu schon etwas gesagt.
Die wesentliche Veränderung in den Punkten 1 und 2 besteht darin, dass nicht der Landtag eine Kommission einsetzt und entsprechende Mitglieder beruft, sondern dass das die Landesregierung machen soll. Ich weiß nicht, welches Verständnis Sie von der Aufgabe des Landtags haben.
Aber es ist originäre Aufgabe des Landtags, eine entsprechende Entscheidung zu formulieren, dass wir erstens eine solche Kommission einsetzen und zweitens bestimmen, wer in diese Kommission berufen wird.
Zu Punkt 3 Ihres Antrags – das ist sozusagen die Krönung –: Sie wollen die Stellung der Hauptverwaltungsbeamten aufwerten. Wir haben sozusagen mit Mühe Ihre früheren Entscheidungen aufgehoben. Ich erinnere nur an die Vorlagen, die Frau Steinmann gerade angesprochen hat. Wenn aufgewertet wird, geht das in der Regel zulasten der Landräte bzw. der Räte. Das wollen wir nicht.
Sie wollen die Nebenverdienste von Bürgermeistern und Landräten sowie deren Abführungsverpflichtungen neu regeln. Herr Kuper, das wurde geregelt, und zwar mit der Entscheidung vom 11. März 2011 des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach alle entsprechenden Vergütungen an die Gemeinde abzuführen sind. Das wollen wir so stehenlassen; daran wollen wir festhalten, auch wenn das dem einen oder anderen Bürgermeister oder Landrat nicht gefällt.
Jetzt kommen wir zum Sahnehäubchen, nämlich zur Diskussion über die Einführung einer Sperrklausel, die in dieser Kommission geführt werden soll. Was das Thema in einer Ehrenamtskommission zu suchen hat, hat sich mir, auch nachdem ich vier Stunden lang überlegt habe, bisher noch nicht erschlossen.
Wenn Sie der Auffassung sind, darüber müsse man diskutieren, hätte man das unter Punkt 5 der heutigen Tagesordnung bereden sollen, als es um die Einsetzung einer Landesverfassungskommission ging. Da hätte man überlegen können, inwieweit die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Berlin eine Relevanz für Nordrhein-Westfalen haben und ob es sinnvoll ist, in ähnlicher Art und Weise zu
Ich fing mit dem Wort „eigentlich“ an. Eigentlich gehört ein solcher Antrag in den Papierkorb. Aber wir wollen an der bisherigen Tradition festhalten, wonach alle Anträge, egal wie ihre Substanz ist, im weiteren Beratungsverfahren bleiben. So soll es auch geschehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es ganz einfach: Eine Demokratie funktioniert nur mit Demokraten.
Das ist auf der kommunalen Ebene der Leitsatz, der uns alle verbindet. Alle, die wir Kommunalpolitik gemacht haben – ehrenamtlich oder hauptamtlich – oder dies noch vor Ort tun, wissen, wie schwer es ist, engagierte Bürgerinnen und Bürger zu finden, die bereit sind, ihre Freizeit zu opfern, sich einzubringen, angesichts der kommunalen Finanzen unangenehme Entscheidungen zu treffen und für solche schwierigen Entscheidungen in den Räten und Ausschüssen vor Ort geradezustehen.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist es gut und richtig, dass wir heute hier eine Tradition fortsetzen, dass wir uns nämlich mit dem Thema der Zukunft des kommunalen Ehrenamtes ganz besonders befassen.
Kommunalpolitik ist zeitaufwendig und anstrengend. Nirgendwo ist man dem Bürger so nah wie in der Kommunalpolitik. Deswegen müssen wir nach Lage der Dinge auch das kommunale Ehrenamt besonders stärken und in den Blick nehmen.
Deswegen lassen Sie mich auch noch ein paar Bemerkungen zum CDU-Antrag machen, lieber Kollege André Kuper. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir eine Ehrenamtskommission auch unter der Überschrift, dass wir uns um das kommunale Ehrenamt kümmern wollen, ins Leben rufen. Das kommunale Ehrenamt soll kein kleiner Baustein, keine Petitesse sein, sondern steht im Zentrum dieser Ehrenamtskommission. Das sollten wir nicht verwässern, indem wir hauptamtliche Belange, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag angesprochen haben, dort integrieren.
Ich habe im Übrigen in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU anders als mein Vorredner, der Kollege Krüger, durchaus Sympathien für das eine oder andere, was in diesem CDU-Antrag steht.
Dort ist die Rede von einem Bürgermeistergesetz. Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nichts anderes als die Stärkung der Stellung der Hauptverwaltungsbeamten. Genau das haben wir seinerzeit durch bestimmte Instrumentarien gewollt.
Das hat die neue Landtagsmehrheit zurückgeholt. Insofern haben wir hier eine entsprechende Gesetzeslage. Ich glaube, wir sollten die Dinge nicht vermengen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das abschließend sagen: Ich finde, wir sind es unseren kommunalen Mandatsträgern schuldig, das Engagement wertzuschätzen, die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter zu verbessern und dabei an unsere zweite Lesung im September 2011 anzuknüpfen, als wir das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts beschlossen haben.
Insofern ist das eine klare, fortgesetzte Linie in der Beratung. Ich freue mich sehr, mit Externen darüber zu diskutieren. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Stärkung der kommunalen Demokratie ist etwas, was uns in diesem Hause gemeinsam am Herzen liegt. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Differenzen, die Sie eben aufgebaut haben, nicht in der Form. Auch wir tragen diesen Entwurf im Grundsatz mit.
Wir haben mit unserem Entschließungsantrag, in dem natürlich das Wort „Landesregierung“ durch das Wort „Landtag“ ersetzt werden muss, nur eines machen wollen: Wir wollten deutlich darauf hinweisen, dass wir in der heutigen Zeit unterschiedliche Anforderungen haben und dass es eines Gleichklangs in der kommunalen Demokratie bedarf. Das heißt, wir dürfen nicht nur isoliert das kommunale Ehrenamt betrachten, sondern wir müssen daneben auch die Verwaltung und die hauptamtliche Schiene sehen. Wir brauchen eine ganzheitliche Betrachtung dieses Themenfelds und dürfen nicht nur isoliert den Aspekt der Stärkung des Ehrenamtes ins Auge fassen.
Ich will damit aber nicht falsch verstanden werden. Kommunalpolitik bedeutet in der Regel Ehrenamt, und das heißt für die Betroffenen jede Menge Arbeit und jede Menge Ärger. Von daher ist es sehr wichtig, dass die Kommunalpolitik gestärkt wird. Die
Grenzen der Ehrenamtlichkeit sind in vielen Städten und in vielen Räten schon längst überschritten. Von daher brauchen wir eine Verbesserung und eine Unterstützung der Ehrenamtlichkeit in unseren Räten. Das heißt für uns natürlich auch, dass wir Mindeststandards für eine Ausstattung der kommunalen Ratsfraktionen brauchen.
Aber es ist eben wichtig, dass wir nicht nur das kommunale Ehrenamt weiterentwickeln, sondern dass wir auch beim Hauptamt einen Fokus setzen. Es wird immer schwieriger, geeignete Kandidaten zu finden, und es wird immer schwieriger, bei Wahlen Gegenkandidaten zu finden. Nehmen Sie das Beispiel Sachsen: Dort konnten in zwölf von 33 Orten keine Gegenkandidaten mehr gefunden werden. Das heißt, das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters muss attraktiv sein. Eine Vielzahl von Regelungen ist heute noch nicht klar und noch nicht deutlich.
Nur gemeinsam können die Verbesserungen bei Haupt- und Ehrenamt die kommunale Demokratie stärken. Vor diesem Hintergrund haben wir mit unserem Entschließungsantrag noch einmal darauf hinweisen wollen, dass wir uns in dieser Kommission breiter aufstellen und dass wir natürlich die Punkte übernehmen, die von Ihnen schon angesprochen worden sind, aber den Fokus auch auf das Hauptamt und auf die Stellung der Verwaltung ausweiten.
Dabei ist es häufig so, dass Probleme zwischen Rat und Verwaltung nach außen als Probleme zwischen den Oberbürgermeistern, den Landräten und der Ratspolitik artikuliert werden, was sie oft aber nicht sind. Vielmehr sind sie einfach durch die Übermacht der Informationshoheit der kommunalen Verwaltung bestimmt. Von daher erscheint uns eine isolierte Behandlung nicht möglich, sondern wir wollen ganzheitlich an dieses Thema herangehen. Deshalb haben wir diesen Punkt ergänzend eingefügt und so formuliert. Ansonsten sehe ich keinen Unterschied zwischen diesen Anträgen.- Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Wir als Piratenfraktion tragen diesen gemeinsamen Antrag sehr gerne mit. Gerade die Einsetzung einer Ehrenamtskommission und die Umsetzung ihrer Ergebnisse werden einen Gewinn für die Stärkung des kommunalen Mandats zur Folge haben. Die erneute Einsetzung der Kommission ist wichtig, um herauszu
finden, was nötig ist, um das kommunale Ehrenamt zu fördern und die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern, damit eine ordnungsgemäße Erfüllung des Mandats als objektiv gewährleistet angesehen werden kann.
Ich möchte hier und heute nicht weiter ins Detail gehen, weil das in den bisherigen Redebeiträgen schon eindrücklich und sehr ausgiebig gemacht worden ist. Außerdem ist es die letzte Abgeordnetenrede von heute. Daher möchte ich mit den Worten meiner werten Kollegin aus dem Kommunalausschuss, Frau Lisa Steinmann, aus der Anhörungsauswertung vom September letzten Jahres schließen. Ich zitiere – mit Ihrer Erlaubnis –:
„Das damalige Gesetz war ein erster Aufschlag. Aufgrund der Schwierigkeiten im Bereich der Gleitzeit, der Kernarbeitszeit, der Freiberufler und der zunehmend Arbeitsformen muss noch nachgelegt werden, weshalb eine Einberufung einer entsprechenden Kommission nicht nur wünschenswert ist, sondern auch notwendig.“
Genau das werden wir nun tun. Den Antrag der CDU kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen. Darüber wurde gerade schon ausgiebig gesprochen. Mit dem Antrag möchte man die Bedingungen für das Ehrenamt verbessern, und Sie sprechen vom Hauptamt. Das passt einfach nicht zusammen. Gleichzeitig versuchen Sie schon wieder, eine Sperrklausel unterzuschieben. Ich frage mich: Wollen Sie die FDP nicht mehr dabei haben?
Ich denke, den Antrag brauchen wir nicht; der kann weg. Aber wir werden ihn mit überweisen. – Danke schön.