der Landesregierung zu einem neuen Kinder- und Jugendförderplan zu befassen. Es ist meines Erachtens nicht nötig, diese Praxis auch noch gesetzlich zu normieren.
Sie haben doch den Antrag gestellt. – In der Begründung zum Änderungsgesetz ist außerdem nachzulesen, dass Sie erreichen wollen, dass der Kinder- und Jugendförderplan dem Ausschuss nicht erst kurz vor Erlass übersandt wird. Diese Feststellung geht allerdings eindeutig an der Realität vorbei.
Ich kann Ihnen noch einmal die Daten nennen: Wir haben den Kinder- und Jugendförderplan am 27. Februar den Verbänden und den Trägern zur Beteiligung zukommen lassen. Am 7. März hat ihn der Ausschuss bekommen. Im Jahr 2011 war das sogar zeitgleich, am gleichen Tag, der Fall. Wir haben Ihnen dann alle Informationen zeitnah in der nächsten Sitzung nach der Beteiligung, in der es möglich war, zur Verfügung gestellt. Das war der 18. April. Dann ist der Ausschuss noch einmal förmlich am 13. Juni beteiligt worden.
Ich weiß nicht, ob man an dieser Stelle sagen kann, dass erst kurz vor Erlass übersendet wurde. Ich glaube, das geht ganz eindeutig an der Realität vorbei, Herr Hafke. Der Ausschuss hat also die Gelegenheit gehabt, sich intensiv damit zu befassen. Erst danach erfolgten der Erlass und die Veröffentlichung.
Sie streben jetzt mit dem Gesetzentwurf zudem an, bereits bei den Planungen zur Erstellung eines neuen Kinder- und Jugendförderplans beteiligt zu werden, also vor der Vorlage eines ersten Entwurfs der Landesregierung. Das halte ich aus systematischen Erwägungen für falsch, denn die Landesregierung muss die Möglichkeit haben, in einem eigenständigen Beratungsprozess mit den öffentlichen und den freien Trägern erste Planungsaspekte zu erörtern. Kollegin Altenkamp hat es auch so formuliert: Wir wollen Betroffene zu Beteiligten machen. Das steht hinter dem gesamten Kinder- und Jugendförderplan.
Abgesehen davon hat der zuständige Ausschuss auch Möglichkeiten zur Einflussnahme. Ich will noch einmal das Zusammenspiel deutlich machen. So findet zum Beispiel die Erörterung des von der Landesregierung vorzulegenden Kinder- und Jugendberichts in der Regel vor einer Neufassung des Kinder- und Jugendförderplans statt. Dazu gibt es im zuständigen Ausschuss eine intensive fachpolitische Debatte und intensive Möglichkeiten, auf einen zukünftigen Kinder- und Jugendförderplan Einfluss zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund komme ich für die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass es keine sachlichen Erfordernisse für die mit dem Gesetzentwurf vorgelegten Änderungsvorschläge am Kinder- und Jugendförderungsgesetz gibt und daher eine Änderung nicht erforderlich ist. Aber auch diese Debatte werden wir im Fachausschuss noch führen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die FDP-Fraktion hat sich der Kollege Hafke noch einmal gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon etwas irritiert von der Debatte, muss ich sagen. Frau Hanses, ich habe den Eindruck, Sie haben den Gesetzentwurf nicht gelesen.
Was Sie gesagt haben, steht in der Form überhaupt nicht darin. Ich möchte im Ergebnis, dass wir zeitgleich mit den Verbänden genau den gleichen Vorschlag bekommen. Wenn die FDP das in diesem Jahr nicht beantragt hätte, hätten wir es erst in einer der letzten Sitzungen zur Kenntnis bekommen. Ohne uns hätten wir als Ausschuss diese Informationen nicht vorher gehabt. Ich denke, es ist ein vernünftiges demokratisches Verfahren, zeitgleich mit den Verbänden diese Informationen zu erhalten.
Dagegen kann man nichts einwenden. Das widerspricht auch nicht dem Verfahren der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans, wie wir es im Moment haben.
Im Übrigen, Frau Hanses, machen wir das jetzt auch schon in vielen anderen Bereichen. Bei Gesetzesvorhaben und bei Rechtsverordnungen ist es so, dass im Rahmen der Parlamentsinformationsvereinbarung frühzeitig das Parlament und die Öffentlichkeit informiert werden. Das ist ein vernünftiger Weg, den man hier gehen kann.
Mir geht es nicht um die Höhe – darüber diskutieren wir im Haushalt; das ist völlig richtig –, sondern darum, als Ausschuss über die Inhalte zu diskutieren. Ich finde es nicht in Ordnung, dass wir als Ausschuss quasi als Allerletzte erst Kenntnis davon bekommen. Das war in diesem Jahr anders – aber nur, weil wir es so beantragt haben.
Deswegen ist es gut, dass man in ein Gesetz schreibt, dass der zuständige Ausschuss frühzeitig eingebunden wird. Denn zwischen diesen verschiedenen Plänen – was im Kinder- und Jugendförderplan im März und dem stand, den wir im Juni verabschiedet oder zur Kenntnis vorgelegt bekommen
haben – war gar keine Änderung enthalten. Das war eins zu eins der gleiche Kinder- und Jugendförderplan. Das heißt, entweder funktioniert die Debatte bei den Verbänden nicht, oder die Verbände sagen uns doch etwas anderes. Denn die Verbände haben sich in Teilen schon darüber beschwert, wie die Ausgestaltung aussieht.
Deswegen ist es, glaube ich, nicht schlecht, wenn der Ausschuss entsprechend beteiligt wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piraten hat sich der Kollege Düngel noch einmal gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin tatsächlich auch reichlich irritiert. Wir haben im Vorfeld schon das eine oder andere Gespräch geführt. Wir haben uns auch im Ausschuss schon über diese Thematik unterhalten. Auch die Piratenfraktion hat seinerzeit direkt gesagt, dass dieses Verfahren gefühlt nicht richtig ist.
Frau Kollegin Altenkamp, Sie haben gerade dargestellt, dass Sie die Verbände einbinden. Das ist auch gut so.
Die Jugendlichen, die Verbände, die Fachleute, alle Beteiligten sind sozusagen an einem Tisch. Das finde ich toll. Das kritisiere ich überhaupt nicht. Das kritisiert auch der Gesetzentwurf an keiner einzigen Stelle.
Doch wenn Sie die Gespräche zwischen den Beteiligten darstellen – so, wie Sie es gerade formuliert und vorgebracht haben –, hört sich das ein bisschen wie ein Wunschkonzert an. Da darf jetzt jeder seine Wünsche anmelden, das Ganze wird nachher irgendwie schriftlich in Form gebracht, und schon steht ein Kinder- und Jugendförderplan. Das ist doch nicht die Realität. Sie können jetzt ruhig Ihre Hände vor das Gesicht halten, Frau Kollegin, das habe ich vorhin auch einige Male machen müssen.
Was ist Ziel der ganzen Sache? Im Landtag gibt es nun einmal den zuständigen Fachausschuss. Die Ministerin hat gerade deutlich ausgeführt, dass auch in diesem Jahr das Verfahren einigermaßen so geklappt hat, wie wir uns das vorgestellt haben. Was
spricht also dagegen? Nennen Sie mir bitte nur einen einzigen Grund, der dagegen spricht, das auch gesetzlich festzuzurren. Gar nichts spricht dagegen.
Frau Hanses hat aus dieser Frage in ihrer Rede gerade wieder eine Nummer zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün gemacht. Darauf will ich nicht weiter eingehen. Sie haben vorhin schöne Bilder gefunden, Frau Kollegin: „Spielball der Politik“, „Farbenlehre des Hauses“. Das hört sich alles irgendwie toll an. Wenn aber die Landesregierung gar nicht erst bemüht ist, den Fachausschuss einzubeziehen, dann handelt es sich doch eher um die alleinige Farbenlehre der Landesregierung.
Ich will abschließend noch auf eines hinweisen. Dieser Hinweis gilt für alle, die nicht speziell mit diesem Thema befasst sind: Der Kinder- und Jugendförderplan bis 2017 ist jetzt durch. Wir sprechen also über einen Gesetzentwurf, der letzten Endes erst für die nächste Legislaturperiode greift.
Diese Tatsache sollte doch auch auf rot-grüner Seite Türen öffnen, zu sagen: Der Vorschlag ist im Prinzip gar nicht so schlecht. – Lassen Sie uns noch einmal ergebnisoffen das eine oder andere Detail im Ausschuss beraten. Ich habe die Hoffnung, dass es uns gelingt, einen vernünftigen Gesetzentwurf hinzubekommen. Dort können Sie Ihre Ideen einbringen. Sich aber hier hinzustellen und nur zu sagen: „Alles ist schön und gut“, das ist nicht der richtige Weg. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/3440 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Es war ein Schock für alle Anwesenden, als die kleine fünfjährige Simone bei einer privaten Konfirmationsfeier um die Ecke des Bungalows gehüpft kam, wo ihr der Hund des Hauses entgegenrannte und ihr ein großes Stück aus dem Oberschenkel biss.
Wenn Sie sich schon einmal mit mir unterhalten haben, haben Sie vielleicht diese Narbe hier bemerkt und vielleicht auch die kleine Narbe hier unten.
Es ist noch keine 15 Jahre her, als mir ein Hund ins Gesicht biss. Ich habe Glück gehabt, dass ich mein Augenlicht nicht verloren habe. Im ersten Fall handelte es sich um einen Mittelschnauzer, im zweiten Fall um einen Hovawart.
Die Hunderasseliste, laut der bei bestimmten Rassen von einer besonderen Gefährlichkeit auszugehen ist, hat sich in den letzten Jahren nicht bewährt. Sie entstand als Folge der schrecklichen Vorkommnisse im Jahr 2000, als es gleich vier tödliche Beißvorfälle gab; davon drei mit sogenannten Kampfhunden.
Dass daraufhin die Rottweiler zu gefährlichen Kampfhunden gemacht wurden, Labradore aber weiterhin die kuscheligen Familienhunde blieben, soll mir bitte einmal jemand erklären. Nicht die Rassezugehörigkeit, sondern die gezielte Zuchtauswahl der Elterntiere und die nachfolgende Abrichtung eines Hundes auf gesteigerte Aggressivität machen dessen tatsächliche Gefährlichkeit aus.