Schmitz, ich unterbreche Sie zum Ende Ihrer Rede ungern. Aber es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Kollegen Breuer.
Frau Präsident! Sehr geehrte Kollegin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir einen neuen § 28 Abs. 3 formuliert haben, der die Unverletzlichkeit der Wohnung eindeutig regelt?
dass alle Verwaltungen bei staatlichen Eingriffen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden sind und somit geprüft werden muss, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist und damit die Grundrechte gewahrt werden?
Herr Kollege Breuer, Zwischenfrage heißt eine Frage. Sie haben deutlich bis zwei gezählt, sodass sich Frau Kollegin Schmitz jetzt aussuchen darf, auf welche der beiden Fragen sie antworten möchte.
Herr Kollege Breuer, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie in dem ersten Fall, was das Betreten der Wohnung angeht, zurückgerudert sind. Das gilt aber nicht und keinesfalls für die eingefriedeten Grundstücke.
(Beifall von der FDP – Jochen Ott [SPD]: Das ist doch total absurd! – Weitere Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der FDP)
Also noch einmal: Das ist verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig. Das haben Ihnen bereits die Sachverständigen in der Anhörung gesagt.
Gestern sprachen wir noch über die Demokratieerziehung unserer Auszubildenden. Heute sollten Sie Ihr Demokratieverständnis hinterfragen, meine sehr verehrten Damen und Herren der Koalition.
Die FDP-Landtagsfraktion spricht sich für eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes aus. Wir brauchen klare Regelungen bei den Kostentragungen. Die Einführung des Verursacherprinzips ist deshalb richtig.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht aber in weiten Teilen darüber hinaus. Damit wird es nicht gelungen, Fundunterschlagungen zu verhindern. Auch ist er insbesondere bei den Betretungsrechten verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.
Sie benennt die kritischen Punkte und die Notwendigkeit der Novellierung. – Frau Präsidentin, ich komme jetzt zum Ende.
Wir hoffen, dass wir nicht erneut das Abstimmungsergebnis vor dem letzten Beitrag in dieser Debatte einer Pressemitteilung der Koalition entnehmen dürfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Zuschauer im Stream! Das
Meiste wurde schon gesagt. Das muss ich nicht wiederholen. Ein paar kleine Details möchte ich noch ansprechen.
Aus unserer Sicht ist die Notwendigkeit einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes unstrittig. Die gesetzliche Verankerung des Verursacherprinzips ist unserer Ansicht nach richtig. Auch den Schutz von Bodendenkmälern, die noch nicht in der Denkmalliste eingetragen sind, deren Existenz aber von Fachleuten vermutet wird, befürworten wir genauso wie die Einführung eines Schatzregals.
So viel in aller Kürze zu den Inhalten, bei denen wir, liebe Koalition von SPD und Grünen, auf einer Wellenlänge sind. Im Großen und Ganzen kann ich meiner Fraktion empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich möchte aber darstellen, welche Änderungen wir von der Piratenfraktion uns außerdem noch gewünscht hätten. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht.
Ja, da dürfen Sie klatschen. – Inhaltlich sind wir uns da auch einig, denke ich. Wie wir im Ausschuss alle zusammen deutlich gemacht haben, ist die Führung einer Denkmalliste im Karteikartenformat ein Relikt der Urzeit und nahezu historisch.
Die Führung der Denkmalliste muss in elektronischer Form erfolgen, wie es übrigens in vielen Kommunen in NRW bereits passiert. Ich mache hier einmal einen Ausflug nach Mülheim an der Ruhr. Dort hat die IT-Abteilung der Stadt bereits im Jahre 2005 ein Programm mit dem Namen „DenkMal“ entwickelt. Dieses Programm bietet der unteren Denkmalbehörde, die per Gesetz für die Führung der Denkmallisten zuständig ist, die Möglichkeit, alle Arten von Denkmälern elektronisch zu verwalten. Es wäre sehr schnell auch in anderen Kommunen einsetzbar.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man mit diesem Programm die Denkmalliste auch automatisiert und immer aktuell im Internet veröffentlichen. Herr Breuer, Sie haben eben gesagt, dass Sie der Landesregierung zu diesem Thema schon einen Prüfauftrag erteilt haben. Aber hey – Stichwort „Open Data“; das ist ja auch Ihr Thema und Ihr Ziel –: Prüfen Sie das nicht, sondern lassen Sie uns festlegen, dass das gemacht wird. Ich denke, da sind wir gar nicht so weit auseinander.
Die Mülheimer sind da übrigens nicht die Einzigen. Fragen Sie einmal die Arbeitsgruppe Denkmalinformationssysteme der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland. Dort arbeitet man an genau solchen elektronischen Denkmallisten.
Die Piratenfraktion hält es für sehr wichtig, dass das Ganze elektronisch gemacht wird, auch unter den Aspekten von Open Data, und würde das gerne bereits im Gesetz verankert haben. Ich würde mich freuen, wenn Sie da mit uns gehen würden. Vermutlich werden Sie das aus parteipolitischer Sicht nicht tun.
Deswegen haben wir uns überlegt: Hey, stellen wir doch einen Entschließungsantrag, in dem wir die Landesregierung dazu auffordern, wenigstens die Denkmallisten-Verordnung, in der zurzeit noch steht, für jedes Denkmal sei eine Karteikarte zu verwenden, so zu ändern, dass bis spätestens 2016 die elektronische Führung in dieser Verordnung geregelt ist. Damit würden wir den Denkmalpflegern entgegenkommen, denke ich. Somit würden Sie auch Ihrem eigenen Koalitionsvertrag gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir uns ganz pragmatisch und ideologiefrei an dieses Thema setzen und das Ganze entsprechend voranbringen können.
Ein zweites Anliegen von uns betrifft die Suche nach Bodendenkmälern mit technischen Hilfsmitteln. Nach herrschender Rechtsauffassung benötigen Sondengänger – also die Leute, die mit Metalldetektoren in der Gegend herumlaufen und nach Dingen suchen – auch heute schon eine Genehmigung. Wir fänden es sinnvoll, wenn hier Klarheit geschaffen und gleichzeitig ein Sachkundenachweis eingeführt würde; denn damit würde man sicherstellen, dass die Sondengänger bei ihrer Suche keinen Schaden an den Denkmälern anrichten, sondern im Gegenteil einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit zum Aufspüren und damit zum Schutz der Denkmäler leisten, und zwar ganz ehrenamtlich. Andere Bundesländer machen damit schon hervorragende Erfahrungen. Das haben wir auch in der Expertenanhörung gehört. Ich würde mir wünschen, dass NRW diese positiven Erfahrungen aufnehmen würde.
Ich komme sofort zum Ende, Frau Präsidentin. – Frau Schmitz, was den letzten Punkt Ihres Entschließungsantrags angeht,
sind wir uns einig. Auch wir sind gegen Kürzungen der Fördermittel im Bereich der Denkmalpflege. Die restlichen Punkte sind leider nicht zustimmungsfähig. Wenn wir uns darauf einigen könnten, dass die Punkte Ihres Entschließungsantrags einzeln zur Abstimmung gestellt werden, würden wir auch dem letzten Punkt zustimmen.