So und nicht anders sollten wir verfahren. Denn Ihr plötzliches Interesse am Klimaschutz nehme ich Ihnen erst ab, wenn Sie statt solcher Show-Anträge, wie Sie heute einen gestellt haben, sich wirklich inhaltlich beteiligen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, dass die CDU mit diesem Antrag ein sehr berechtigtes Anliegen aufgreift und eine sehr berechtigte Frage aufwirft.
Es ist eben schon gesagt worden: Bei dieser Landesregierung ist jedes Handeln auf das rot-grüne Verständnis von Klimaschutz ausgelegt. Das Klimaschutzgesetz als Prestigeprojekt bildet sozusagen die Speerspitze dieser Koalition und von Minister Remmel.
Die Maßnahmen nach dem Klimaschutzgesetz kosten aber zweifelsohne Geld. Wer Klimaschutz jedoch mit Augenmaß betreiben will, der darf Kosten und Nutzen sowie insbesondere deren Verhältnis zueinander nicht aus den Augen verlieren.
Genau dies spielt bei der Landesregierung aber leider keine Rolle, sonst wären schließlich die Kosten als Aufgaben- und Politikschwerpunkt längst in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden. Genau das ist leider nicht erfolgt. Bei einer vorausschauenden Politik sollte man doch gerade eine solche Umsicht erwarten, zumal die Klimawandelproblematik wohl kaum alleine im Haushaltsjahr 2013 zu lösen sein wird.
Wer nun aber die Frage nach den volkswirtschaftlichen Kosten und den Kosten für das Land insgesamt stellt, wer nach Effektivität und Effizienz fragt, der wird von SPD und Grünen schnell als Verhinderer abgestempelt. Wer sich darum bemüht, dass die Kosten bei der Energiewende, bei Klimaschutzmaßnahmen oder beim Klimaschutzgesetz nicht ausufern, der wird direkt als Totengräber von Energiewende und Klimaschutz diffamiert. Das geschieht unabhängig davon, ob es beispielsweise auch darum geht, überhaupt die Akzeptanz für weitere Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu erhalten.
Kosten für Klimaschutz aufgrund der Maßnahmen des Klimaschutzplans werden anfallen, einerseits hier beim Land, andererseits und vor allem in der Gesellschaft. In Bezug auf die Kosten für die Kom
Bereits im März dieses Jahres habe ich mit meinem Kollegen Kai Abruszat in diesem Zusammenhang eine Kleine Anfrage an Minister Remmel gestellt. Darin haben wir gefragt – ich zitiere –:
„Mit welchem Gesamtvolumen beim Belastungsausgleich rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren für die Erstellung der kommunalen Klimaschutzkonzepte auf Basis des Klimaschutzgesetzes?“
Die Antwort – relativ dürftig und ausweichend –: „Das Nähere regelt eine Verordnung.“ Hier bestätigt sich einmal wieder Ihr Grundsatz: Hauptsache Überschriften. Es bestätigt sich wieder Ihre Politik nach dem Motto: Koste es, was es wolle. – Dabei wäre es unserer Meinung nach eigentlich viel wichtiger, die gesteckten Ziele mit möglichst geringer Belastung für die Geldbeutel der Bürger zu erreichen, und über entsprechend effiziente Lösungen zu sprechen.
Bei der Erstellung des Klimaschutzplans arbeiten Sie überall mit Prognosen. Sie scheinen ja sogar ganz dezidiert zu wissen, wie sich das jährliche Wirtschaftswachstum bis 2050 entwickeln wird. Das können Sie alles vorhersagen, das packen Sie in Ihre Prognosen herein. Sie trauen sich aber keine Prognose zu, wenn es darum geht, die ungefähren Kosten aufzustellen und aufzuzeigen, wie man das eigentlich macht bei einer sauberen, vorsichtigen und verantwortungsbewussten Finanzplanung.
Sie müssen mir erklären, wie das funktionieren soll: Sie können das Wirtschaftswachstum für 50 Jahre im Voraus prognostizieren, aber für die nächsten vier Jahre bekommen Sie die Finanzen nicht in den Griff!
Wenn man es so macht wie Sie, kommen nachher wahrscheinlich solche Maßnahmen heraus wie ein Kohleausstiegsgesetz, weil anders die selbstgesteckten Ziele gar nicht mehr einzuhalten sind. Ich möchte eigentlich gar nicht wissen, wie viele Milliarden Euro in der Folge als Entschädigung zu zahlen sind, wenn Sie Ihre Pläne weiterhin so fortsetzen, wenn Sie möglicherweise sogar enteignen.
Immerhin wurde im Verfahren zum Klimaschutzplan auf Drängen der Teilnehmer durchgesetzt, dass eine Impact-Analyse durchgeführt werden soll. Damit soll zunächst einmal geprüft werden, welche gesamtwirtschaftlichen Effekte überhaupt auf uns zukommen. Das ist zumindest ein Anfang.
Ja, das ist ein dialogischer Prozess, bei dem das Umweltministerium die Protokolle kontrolliert. Aber grundsätzlich, Herr Kollege und vor allem Frau Kollegin Brems: Uns hier vorzuwerfen, wir wollten den zweiten vor dem ersten Schritt machen,
ist ein Vorwurf, der mich erstaunt. Sie stecken erst einmal die Ziele ab und prüfen dann, ob diese überhaupt umzusetzen sind und unter welchen Kosten. Sie begehen einen Fehler mit Ihrer Vorgehensweise. Andersherum wäre es richtig gewesen: mit Sorgfalt mögliche Maßnahmen zu identifizieren, Kosten und Nutzen abzuwägen, diese Ergebnisse in den Plan aufzunehmen und darüber anschließend die Ziele zu definieren. So wäre es richtig gewesen.
Noch einmal abschließend: Wer vorsorglich und verantwortungsbewusst Finanzpolitik machen will, der sollte in der Lage sein, für die nächsten Jahre die groben Kosten für solch große Maßnahmen abzuschätzen. Sie sind dazu nicht in der Lage. Das ist bedauerlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Der Kollege Ortgies hat vorhin Neuland betreten, indem er auch die Zuschauer am Stream begrüßte. Er hat auch gesagt, dass das Klimaschutzgesetz von RotGrün hier im Landtag verabschiedet wurde.
Ich möchte dazu sagen – und darauf lege ich auch Wert –, dass wir Piraten diesem Gesetz zugestimmt hatten. Es ist jetzt schon rührend zu sehen, wie die CDU als ausgewiesene Gegnerin des Klimaschutzgesetzes sich um die Finanzplanung für das ungeliebte Kind sorgt.
Zunächst einmal klingt es ja auch gut und es ist auch vollkommen berechtigt, den kommunalen Körperschaften einen vollwertigen Finanzausgleich zu verschaffen. Das gebietet der Verfassungsgrundsatz des Konnexitätsprinzips Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung. Darauf hatten wir auch schon in der Debatte um das Klimaschutzgesetz hingewiesen. Das ist so selbstverständlich, dass noch nicht einmal die Regierungsfraktionen diesem ersten Halbsatz des Antrags – inhaltlich jedenfalls – die Zustimmung werden versagen können.
Beim zweiten Teil, den scheinprivatisierten Stadtwerken und ähnlichen Konstruktionen wird es dann schon etwas schwieriger. Denn zum Teil sind sie,
wie in Dortmund, eng mit den großen Oligopolen verbunden und verbandelt. Ich würde gerne zusätzlich eine Möglichkeit sehen zu verhindern, dass Konnexitätsmittel auf diesem Wege dann denen zugutekommen, die nicht nur gegen das Klimaschutzgesetz waren und sind, sondern es auch in Zukunft sein werden, weil es ihrem Geschäftsmodell zuwiderläuft.
Die nötige Entflechtung zwischen kommunalen Werken und Oligopolen lässt sich nun mit der mittelfristigen Finanzplanung als Instrument allerdings nicht erreichen. Aber diese Mittel dürfen eben nicht kontraproduktiv als Belohnung für das Hintertreiben des Klimaschutzes verschwendet werden. Ein oder zwei Sätze dazu in Ihrem Antrag hätten den Eindruck der Ernsthaftigkeit Ihrer Sorge um die Finanzierung gefördert. So bleibt das zweifelhaft.
Aber unabhängig davon ist eine Kosten-FolgenAbschätzung, wie im Konnexitätsausführungsgesetz vorgesehen, nötig. Daran besteht kein Zweifel.
Die finanzschwachen Kommunen im Nothaushaltsrecht dürfen keine freiwilligen oder neuen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Für diese Kommunen gibt es den Stärkungspakt Stadtfinanzen, das Stärkungspaktgesetz, seit Dezember 2011. Sie bekommen zusätzliche Gelder, wenn sie einen Haushaltskonsolidierungsplan auflegen, der es
ihnen ermöglicht, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von sieben bzw. zehn Jahren einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen.
Sie können dann am Klimaschutzprogramm teilnehmen, jedenfalls formal. In der Praxis ist das wohl leider kaum durchführbar. Können sie sich denn überhaupt noch zusätzliche Kosten aufbürden? So berechtigt die Frage ist, so unehrlich ist die CDU. Zwar wurde die verfehlte Bundesfinanzpolitik von einer rot-grünen Regierungskoalition eingeführt, aber dann erst von einer großen Koalition und jetzt von einer CDU-FDP-Regierung weiter verschärft.
Die Finanzmisere im Land und bei den Kommunen hat sie mitverursacht. Steuerreformbedingte Einnahmeausfälle haben sich auch auf NRW ausgewirkt. Einerseits ist da die Schuldenbremse, an der Sie festhalten, andererseits soll es keine Steuererhöhungen geben. Wir weisen immer und immer wieder darauf hin, dass auch die Einnahmenseite betrachtet werden muss. Wie ist es mit der Vermögenssteuer, Finanztransaktionssteuer, Verbesserung des Steuervollzugs, Bekämpfung der Steuerhinterziehung? Immer neue Forderungen aufstellen, ohne die oben genannten Finanzierungen zu sichern, ist in hohem Maße unehrlich. Das ist Verschaukeln der Öffentlichkeit und nicht so besonders schlau vor der Bundestagswahl. Es hilft auch weder den Kommunen noch dem Klimaschutz.
Der erste Satz Ihres Antrages, liebe CDU-Fraktion, ist mehr als flüssig, der ist überflüssig, weil das
Konnexitätsprinzip sowieso gilt. Und der zweite Satz Ihres Antrags ist genauso durch das Ausführungsgesetz bereits vorgegeben, zum einen und zum anderen von Ihrer Seite aus unehrlich gemeint. Wir können dem in dieser Form einfach nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Freude über den CDU-Antrag, nachdem ich die Überschrift gelesen habe, währte nur kurz; ich bedaure das sehr. Mein erster Impuls war: Na, endlich, auch die CDU hat den Klimaschutz für sich entdeckt. – Aber beim näheren Lesen war ich dann doch sehr enttäuscht, um es ehrlich zu sagen.
Sie machen es doch genau umgekehrt. Sie fragen: Wo sind die Belastungen? Wo sind die Gelder vom Land? Anstatt zu fragen: Wo können wir die Kommunen bei ihren Anstrengungen in Sachen Klimaschutz unterstützen? Ich finde, das ist eine völlig verkehrte Welt, die Sie mit diesem Antrag in die Mitte des Landtags bringen.