Wir Piraten fordern in unserem Programm schon lange die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger. Natürlich sind wir nicht die ersten. Seit vielen Jahren setzen sich Initiativen, Bürger, Integrationsräte für das passive und aktive Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein. Bereits 2007 startete die Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen!“. Unzählige Migranten haben ihren Wunsch geäußert, durch ein kommunales Wahlrecht mitzubestimmen, wie die Zukunft ihrer Gemeinden aussieht. Das ist ein absolut legitimer Wunsch, mit dem wir uns endlich beschäftigen müssen.
Viele Migranten leben seit so vielen Jahren in unseren Städten und Gemeinden, sind hier geboren, identifizieren sich mit ihrer Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort. Sie dürfen aber keine politischen Vertreter in die Räte schicken. Dabei ist die Teilhabe an demokratischen Prozessen im Lebensumfeld auch ein Weg in die Integration.
Die Zukunft heißt Vielfalt. Und diese Vielfalt von Meinungen, Wünschen und Vorstellungen muss sich endlich auch in den Stadträten und deren Ausschüssen widerspiegeln. Es ist schlichtweg absurd,
1,2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen explizit von einem elementaren demokratischen Mitwirkungsrecht auszuschließen, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland leben. 16 EU-Staaten haben die kommunale Mitbestimmung längst eingeführt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dass man sich in Deutschland immer noch nicht zur Gewährung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EUBürger durchringen konnte, ist traurig und peinlich.
In Schleswig-Holstein wurde am 26. April der gleiche Antrag auf den Weg gebracht. Eine einzige Partei hat dagegen gestimmt. Im Bund haben vor zwei Wochen FDP und CDU die Streichung der Optionspflicht abgelehnt. Und Hans-Peter Friedrich hat es geschafft, dass die Freizügigkeit in der Europäischen Union eingeschränkt werden kann. Ich glaube, dass wir in Deutschland integrationspolitisch schon sehr viel weiter wären, wenn sich die CDU endlich öffnen würde.
Integrationspolitische Initiativen und Ideen – Frau Güler, ich nehme Sie da ausdrücklich heraus – dürfen nicht an den Vorstellungen dieser einen Partei scheitern. Die CDU muss endlich in unserer modernen Gesellschaft ankommen und nicht auf den Begriff des „abgestammten Staatsvolks“ beharren, dem in der Realität mittlerweile nichts mehr entspricht.
Seit mehr als 20 Jahren dürfen EU-Bürger in Deutschland kommunal wählen. In SchleswigHolstein wird nun auch gefordert, dass EU-Bürger auf Landesebene wählen dürfen. Für die CDU ist nicht nur das Internet Neuland, sondern leider immer noch auch die Integrationspolitik.
Verehrte Vertreterinnen und Vertreter der Altparteien, Ihre Kollegen in Berlin haben gerade gezeigt, dass sie ein Gesetz zum Aufbau von demokratischen Hürden in nur neun Tagen durch den Bundestag bringen können. Gemeint ist die Dreiprozenthürde bei der Europawahl. Ich halte Sie alle nicht für Antidemokraten. Deswegen zeigen Sie doch mal, dass es auch andersherum geht und bringen Sie diese Bundesratsinitiative zum Abbau von Hürden schnell auf den Weg. Gewartet haben die Menschen lange genug. – Danke.
Herr Herrmann, ich will Ihnen in Ihrer Argumentation und der Inhaltlichkeit der Bewertung ausdrücklich zustimmen, weil dafür vieles spricht. Sie haben aber eines nicht deutlich auf den Punkt gebracht: Es ist in der Tat eine bun
desverfassungsrechtliche Frage, die wir in Nordrhein-Westfalen nicht im Kommunalwahlrecht lösen können, dass Nicht-EU-Ausländer ein kommunales Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen erhalten können. Und auf Bundesebene sind die Mehrheitsverhältnisse so, wie Sie sie dargestellt haben.
Von daher stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Das ist eine Frage, die in unserer Programmatik schon länger enthalten ist, als die Piraten existent sind. Das muss ich an dieser Stelle einmal feststellen.
Es scheitert derzeit an dem von Ihnen geschilderten Willen, eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und Bundestag zur Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen. Es ist richtig beschrieben worden, dass es in der Vergangenheit bei vielen Initiativen die CDU war, die das kontinuierlich abgelehnt hat. Dementsprechend gibt es im Bundestag und im Bundesrat keine Zweidrittelmehrheit, die eine Verfassungsänderung ermöglichen könnte.
Sie haben darauf hingewiesen, dass es zuletzt vor 14 Tagen eine Abstimmung dazu gegeben hat, bei der dies deutlich geworden ist. Nichtsdestotrotz werden wir uns entsprechend unserem Koalitionsvertrag der Diskussion im Ausschuss nicht verweigern. Es geht Ihnen ja zunächst einmal um eine Diskussion im Ausschuss. Wir müssen uns vielleicht darüber verständigen, inwieweit wir Verfassungsrechtler daran beteiligen, das vernünftig einzuschätzen.
Vor dem Hintergrund begrüßen wir Ihre Initiative. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir die Koalition der Einladung bleiben. Aber manchmal gehört dazu, Herr Herrmann, dass man sich einladen lassen möchte. Das war gestern bei Ihrem Vorschlag zum Kommunalwahlrecht eben nicht der Fall. Das bedaure ich immer noch und finde es eigentlich ein bisschen schade, dass wir nicht weiter zusammengekommen sind, weil Sie bei den Veränderungen des Kommunalwahlrechts auf der Siegerseite hätten sein können.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bei allen Kolleginnen und Kollegen, die so viel Disziplin aufgebracht haben, heute Nachmittag um 16:43 Uhr das durchaus komplizierte Thema anzugehen. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Herrmann, gestern haben Sie sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, Sie betrieben Rosinenpickerei. Heute kann ich
Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Sie sind ein bisschen spät dran. Denn darüber, was Sie uns heute als angeblich neue Erkenntnis, neuen Antrag vorlegen, debattieren wir seit mindestens 1997.
Wenn Sie nicht nur vor 14 Tagen in die Zeitung geguckt hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass diese Frage im ersten Quartal 2013, also ganz aktuell, im Bundestag mit drei Gesetzesanträgen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken wieder aufgekocht worden ist, und zwar immer mit dem gleichen Ergebnis.
Warum? Doch nicht, weil wir möglicherweise nicht angekommen sind. Sie sollten sich vielleicht einmal mit dem beschäftigen, was Herr Hübner angeführt hat, nämlich mit unserer Verfassung. Ich könnte mir ja eventuell einmal den Scherz erlauben, Ihnen zu Weihnachten ein Grundgesetz zu schenken.
Worum geht es? Allein mit der Aussage, es hänge einfach damit zusammen, dass wir unter „integrativ“ etwas anderes verständen als Sie, ist das Thema nicht abgegolten. Keiner wird doch der CDU absprechen, sich auch mit der Integration intensiv auseinanderzusetzen. Dass wir möglicherweise einen anderen Weg gehen wollen als Sie, gehört zum Alltag. Das gehört zu dem, wie wir hier debattieren und miteinander umgehen.
Gerade beim Wahlrecht zäumen Sie aus unserer Sicht aber das Pferd von hinten auf. Das Wahlrecht kann doch nicht der Anfang der Integration sein. Nach unserem Verständnis muss es an ihrem Ende stehen.
Bestätigt fühlen wir uns darin auch durch die Umfrage zur Einbürgerung, die das Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung im Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Darin wurde nämlich untersucht, warum sich diejenigen nicht einbürgern lassen, die bis jetzt darauf verzichten. Sie haben einige wichtige Gründe angegeben. Der wichtigste Grund war, dass sie deshalb darauf verzichtet haben, weil ihnen die Anreize fehlen, sich einbürgern zu lassen. Wenn wir ihnen ohne Einbürgerung auch noch das Wahlrecht geben, ist wieder ein Anreiz weg. Diesen Gedanken haben Sie überhaupt nicht berücksichtigt.
Wir können hier aber auch noch etwas differenzierter sprechen. Herr Hübner, es reicht nicht aus, wenn sich im Bundestag zwei Drittel für eine Änderung des Grundgesetzes aussprechen. Denn es gibt eine klare Rechtsauffassung – zuletzt bestätigt durch eine Anhörung im Jahr 2008 –, dass die Macht im Staat, dass die Volkssouveränität nur vom Volk ausgeübt werden kann. Und das Volk sind nicht die Menschen, die in Deutschland leben, sondern nach dem Verständnis fast aller Verfassungsrechtler sind das die deutschen Staatsangehörigen und die ihnen nach Art. 116 Grundgesetz Gleichgestellten.
Diese Regelung können Sie auch nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes verändern, weil das zu den Ewigkeitsprinzipien gehört, die gesichert sind. Sie bekommen die Souveränität nicht durch eine Grundgesetzänderung modifiziert. Das Wahlrecht kann nur erreicht werden durch Einbürgerung, indem jemand Deutscher wird oder indem er als EU-Bürger hier in Deutschland lebt. Punkt, aus, Ende, basta! Das kann man nicht diskutieren. Das ist so. Die Väter des Grundgesetzes haben das so niederlegt. Nach ihnen haben wir uns auch heute noch zu richten. Da kann ich auch nicht mit irgendwelchen Wünschen weiterkommen.
Jetzt müssen wir noch den anderen Punkt ansprechen. Sie haben gerade so schön gesagt, wie viele davon ausgeschlossen würden. Auch da einmal ein Blick in die Wirklichkeit: In einigen EU-Staaten haben auch Drittstaatsangehörige das Recht, im kommunalen Bereich zu wählen. Dank der Statistiken wissen wir aber, wie viele Menschen, die diese Möglichkeit hätten, nur wählen gehen. In keinem einzigen EU-Staat, in dem Drittbürger ein Wahlrecht haben, gibt es eine Wahlbeteiligung von mehr als 30 %. Das heißt: Das Interesse der von Ihnen so sehr propagierten Drittstaatsangehörigen ist auch da relativ gering.
Darum sollten wir hier nicht Feindbilder aufbauen, wer irgendwo nicht ankommt oder wer wo hinterherzockelt. Vielmehr sollten wir uns allgemein Gedanken darüber machen, wie wir Anreize schaffen können, dass die Menschen, die in diesem Land mit uns leben wollen, auch unsere Staatsangehörigkeit mit uns teilen möchten, damit wir alle gleiche Rechte und Pflichten haben. Diese Debatte werden wir sicher an vielen Orten und in vielen Situationen demnächst intensivieren.
Lassen Sie uns aber aufhören, die Hoffnung zu hegen, wir könnten über die Änderung formaler Dinge die Integration schaffen. Nicht die formalen Möglichkeiten werden uns die Integration bringen, sondern das wirkliche intensive Miteinander im Alltag. Wenn wir alle daran mitarbeiten, haben wir heute zumindest noch ein Stück Gemeinsamkeit bei diesem Thema.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Velte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalwahlrecht ist seit vielen Jahren, nämlich seit 1992, Bestandteil politischer Diskussionen.
Eines der schönsten Erlebnisse in meiner gesamten bisherigen politischen Laufbahn hatte ich, als in meiner Heimatstadt im Integrationsausschuss be
sprochen wurde, ob wir uns als Integrationsausschuss der Stadt Remscheid an einer Resolution der LAGA NRW zugunsten des Kommunalwahlrechts beteiligen wollten. Es war eine sehr intensive Debatte – im Übrigen auch mit den CDU-Kolleginnen und -Kollegen, Herr Biesenbach. Obwohl ich schon seit vielen Jahren Integrationspolitik betreibe, hatte ich vorher noch nicht erlebt, dass sich Menschen – Drittstaatsangehörige, wie es formal immer heißt – so intensiv und mit so viel Leidenschaft an einer politischen Diskussion beteiligt haben.
Diese Menschen haben gesagt: Ja, das gehört zu uns. Wir wollen da, wo wir leben – die Kampagne hieß auch so ähnlich: „Hier, wo ich lebe, will ich wählen!“ –, die Politik beeinflussen; wir möchten in unserem Stadtteil alles selber mitgestalten. – Das ist eine ganz wesentliche Sache. Von diesen Menschen sind auch sehr viele in den politischen Prozess eingestiegen. Sie fanden das toll. Wir haben die Debatte dann über die Resolution hinaus weiterführen können.
Das Ganze läuft jetzt schon seit über 20 Jahren. Ich denke, es wäre langsam an der Zeit, diese Debatte auch einmal vernünftig zu führen – und sie nicht unter dem Aspekt zu führen, den Sie hier immer einbringen, Herr Biesenbach, dass die Staatsangehörigkeit die Krone aller Integrationspolitik sei. Vielmehr ist doch Teilhabe das Wesen der Integrationspolitik. Teilhabe heißt auch Wahlrecht – und vor allem Wahlrecht da, wo ich lebe, wo ich arbeite, wo ich mich einbringe.
Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir diese Debatte hier noch einmal aufgreifen und sie auch im guten Sinne kontrovers führen.
Zu Ihren Vorstellungen, was alles in Stein gemeißelt sei, ist zu sagen: In den vergangenen Jahren und vor allem im letzten Jahr haben wir ja gesehen, dass vieles, was in Stein gemeißelt zu sein schien – wie Ihre Einstellung zur Homo-Ehe und andere Dinge –, sich auch geändert hat.
Frau Kollegin, wenn Sie das möchten, mache ich das gerne. – Wie wollen Sie denn damit umgehen, dass es aus Sicht der Verfassungsrechtler – bis auf wenige Ausnahmen