Protocol of the Session on June 21, 2013

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag hat die FDP im Landtag – drei Monate vor der Bundestagswahl – ein Thema der Bundespolitik auf die Tagesordnung gesetzt. Der Wahlkampf lässt grüßen wie so oft in den letzten Plenartagen.

Nun aber zu Ihrem Antrag, Frau Schneider. Denn es ist, anders als Sie bemerkt haben, durchaus nicht so, dass sich das Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bewährt hat.

Das Beibehalten dieser beiden Versicherungen hat auch nichts damit zu tun, solidarische Freiheit bei

uns in Nordrhein-Westfalen fortzuführen. Da haben wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen von Freiheit. Denn die Menschen bei uns in NordrheinWestfalen spüren die Auswirkungen dieser falschen Weichenstellung jeden Tag: im Wartezimmer, wenn Privatpatienten bevorzugt werden, beim Spezialisten in den Unikliniken, bei denen Kassenpatienten oder Kassenpatientinnen oft Monate auf Termine warten, und natürlich in strukturschwachen Regionen, wo es zu wenige Ärztinnen und Ärzte gibt, weil die sich meistens an den Orten niederlassen, in denen viele Privatpatienten leben. Das ist die Realität. Diese Zweiklassenmedizin muss beendet werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deshalb sehen wir uns mit unserem Eintreten für die Bürgerversicherung auch darin bestätigt, für alle einen gleichguten Zugang zu medizinischer Versorgung zu schaffen und die Privilegierungen im Gesundheitssystem abzubauen.

(Beifall von der SPD)

Die Bürgerversicherung als Vollversicherung bei Krankheit und Pflege für alle neu und gesetzlich Versicherten wird diese Privilegierungen im Gesundheitssystem abbauen und auch die Zweiklassenmedizin beenden. Das bedeutet Chancengleichheit und einen gleich guten Zugang zu medizinischer Versorgung und Pflege für alle, und zwar unabhängig vom sozialen Status oder vom Wohnort. Gesetzlich Versicherte müssen dann keine Diskriminierungen wie längere Wartezeiten oder Nachteile bei der medizinischen Behandlung mehr hinnehmen.

Mit der Bürgerversicherung wird ein einheitliches Versicherungssystem mit einer einheitlichen Honorarordnung für gesetzlich und privat Versicherte eingeführt. Außerdem wollen wir nicht nur die Solidarität zwischen den hohen und niedrigen Einkommen stärken, sondern auch die Arbeitgeber in einer tatsächlichen Parität wieder an den Beiträgen beteiligen.

Frau Kollegin Lück, Entschuldigung. Ich muss Sie unterbrechen, weil der Kollege Düngel Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen würde.

Ja, bitte.

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wenn wir schon über Bundesthemen hier im Landtag sprechen, dann will ich dazu auch eine Frage loswerden.

Können Sie mir beantworten, wie die Bürgerversicherung die gerade von Ihnen geschilderten Probleme löst? Ich bin bei Ihnen, was die Solidarität usw. angeht, sehe allerdings weder in Ihren Wahlkonzep

ten noch in denen von Bündnis 90/Die Grünen wirkliche Lösungen, wie die Bürgerversicherung das eigentliche Problem lösen soll. Können Sie vielleicht kurz skizzieren, wie allein durch die Bürgerversicherung die Gesamtversorgung besser wird?

Zumindest wird sie dazu beitragen, dass wir dann aufgrund der gleichen Honorarordnung für die Ärzte zumindest keine unterschiedlichen Ansiedlungsanreize mehr gibt, sprich: dass es die Ärzte nicht mehr dorthin zieht, wo viele Privatpatienten sind, mit der Folge, dass in ländlichen Regionen der Mangel an Ärzten zunimmt.

Frau Schneider, Sie haben heute hier in vorderster Front die Arbeitnehmerinneninteressen in der privaten Krankenversicherung verteidigt. Dahinter steckt aber auch der durchsichtige Versuch, Klientelpolitik für private Krankenversicherungen zu machen. Arbeitnehmerinteressen sind lediglich vorgeschoben. Denn Sie wollen die dort Beschäftigten für Ihre Zwecke instrumentalisieren und unberechtigt Ängste schüren.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute in den privaten Krankenversicherungen beschäftigt sind, werden auch nach der Einführung der Bürgerversicherung gute Perspektiven im Gesundheitswesen haben. Sie werden bei dem Übergang in ein einheitliches solidarisches Versicherungssystem

Bürgerversicherung begleitet werden müssen.

Die bislang privat Krankenversicherten können auch noch befristet wählen, ob sie wechseln wollen. Das stärkt das gegliederte öffentlich-rechtliche und selbstverwaltete Kassensystem als tragende Säule der gesetzlichen Krankenversicherung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, mit Ihrem Antrag und der Forderung nach Erhalt der privaten Krankenversicherungen stehen Sie ziemlich allein da.

Der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden wir wohl zustimmen und hoffen dort auf eine sachgerechte Diskussion und nicht auf ein Wahlkampfgerassel. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Lück. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Preuß.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Lück, Sie haben recht: Wir gehen in den Wahlkampf. Dazu gehört auch, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen sollten, was auf sie zukommt, wenn es zur sogenannten Bürgerversicherung kommt. Natürlich geht es mal wieder um „Freiheit oder Sozialismus“. Einen

Wahlkampf unter diesem Motto haben wir schon mal gewonnen.

(Beifall von der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP zeigt an einem Beispiel Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft auf – hier: bei den privaten Krankenversicherungen –, wenn die sogenannte Bürgerversicherung mit RotGrün, falls sie denn eine politische Mehrheit finden würde, kommen sollte.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Wenn man mal alle Argumente, die gegen eine Bürgerversicherung sprechen, außen vor lässt, bleibt jedenfalls eines festzustellen: Diese Einheitsversicherung – und nicht Bürgerversicherung; es ist eine Einheitsversicherung –

(Beifall von der FDP)

führt zu einem totalen Umbau eines gut funktionierenden Krankenversicherungssystems.

Frau Schneider hat dazu im Grunde alles gesagt. Deshalb möchte ich hier nur zusammenfassend und schlagwortartig Folgendes festhalten:

Wettbewerb und Wahlfreiheit werden abgeschafft. Die finanzielle Belastung für die Mittelschicht, Rentner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird zunehmen. Die Arbeitskosten werden steigen. Die Zweiklassenmedizin wird gefördert und nicht verhindert. Die Folge ist eine Minimalversorgung der Patientinnen und Patienten, wenn der genau definierte Leistungskatalog kommt. Der demografischen Entwicklung wird in keiner Weise Rechnung getragen; denn die Einbeziehung von 9 Millionen Privatversicherten führt nicht automatisch zu mehr Beitragszahlungen.

Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, das duale Krankenversicherungssystem abzuschaffen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

Es muss ja einen Grund geben, warum jemand, der im Ausland krank wird, so schnell wie möglich nach Deutschland möchte.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: So sieht es aus!)

Das duale System garantiert eine sehr gute, vor allen Dingen auch innovative Gesundheitsversorgung und fördert den medizinisch-technischen Fortschritt. Demgegenüber führt die Einheitsversicherung zu einer Absenkung des Leistungsniveaus. Der Wettbewerb untereinander – GKV und PKV – führt zu besseren Leistungen und geringeren Kosten.

Die Umstellung des bisherigen dualen Systems auf eine Einheitsversicherung würde Jahrzehnte dau

ern – mit unvertretbar hohem bürokratischen Aufwand und Kosten, was nicht ohne Wirkungen auf die Leistungen und die Beiträge für die Versicherten sein würde.

Schließlich ist die Abschaffung der PKV verfassungswidrig.

Zur Begründung der Abschaffung wird immer wieder auf die Zweiklassenmedizin hingewiesen, die durch die Einheitsversicherung abgeschafft werden soll. Genau das Gegenteil wird aber eintreten. Es wird immer Menschen geben – Frau Schneider hat darauf hingewiesen –, die zusätzliche medizinische Leistungen privat finanzieren können und wollen.

Aber was das Entscheidende ist: Das duale Versicherungssystem ist am ehesten geeignet, Zweiklassenmedizin zu verhindern. Davon unabhängig hat in Deutschland jeder Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Die Erfahrungen aus Großbritannien mit einem genau definierten Leistungskatalog zeigen ja, dass ein staatliches Einheitssystem das Versorgungsniveau absenkt. Längere Wartezeiten und Altersgrenzen bei bestimmten Leistungen sind die Regel. Diejenigen, die sich das leisten können, kaufen sich medizinische Leistungen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Einheitsversicherung keinerlei Vorteile gegenüber dem jetzigen dualen System bietet. Letztlich wird eine Neiddebatte gegenüber Privatversicherten geführt und den Menschen mit einer Änderung mehr Gerechtigkeit vorgegaukelt.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD: Oh!)

Tatsächlich handelt es sich hier um Gleichmacherei, die den Menschen überhaupt keine Vorteile bringt. Das ist mit uns, mit der CDU, nicht zu machen.

Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Antrages der FDP zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.