Ja, ich sagte „gegebenenfalls“, Frau Steffens. – Ich sage einmal: CO2 oder überhaupt Abgase zu emittieren ist doch gesundheitsrelevant, oder? – Ich weiß nicht, ob Sie das anders sehen, glaube das aber eigentlich nicht.
Okay, kein Problem. – Wir werden uns meiner Meinung nach demnächst auch über die Kohle selber unterhalten, und zwar darüber, dass wir Kohle aus Kolumbien und Südafrika importieren. Wir werden uns über die Arbeitsbedingungen und über die Umweltzerstörung in den entsprechenden Gebieten unterhalten und darüber, ob wir das wirklich so akzeptieren.
Unsere Position dazu ist jedenfalls klar. Aus unserer Sicht brauchen wir keine neuen Kohlekraftwerke, weder in Datteln noch in Niederaußem. Wir würden uns freuen, wenn wir endlich aktiven Klimaschutz und Gesundheitsschutz betreiben würden, und wir würden uns eine Ablehnung wünschen. – Danke schön.
Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmalenbach, zu diesem Tagesordnungspunkt spricht die Ministerpräsidentin, denn zuständig ist die Landesplanung, und die ist in der Staatskanzlei angesiedelt. Deshalb rede ich zu diesem Punkt. Auch Herr Brockes braucht sich nicht zu wundern; das ist schlicht und einfach mein Zuständigkeitsbereich.
Ich denke, es ist erforderlich, den einen oder anderen Punkt noch einmal in aller Sachlichkeit darzustellen und zu sagen, wo wir stehen. Zu den beiden Anträgen kann ich zusammenfassend nur sagen, dass die Landesregierung mit der Regionalplanänderung für den Kraftwerkstandort Datteln und einem dafür möglicherweise erforderlichen Zielabwei
Herr Brockes, das ist doch erst im Ausschuss. Machen Sie sich doch mal kundig! Ein bisschen mehr Info wäre gut.
Der Antrag der CDU unterstellt einen Beschluss des zuständigen Gremiums des RVR, der noch gar nicht vorliegt. Aber ich bin selbstverständlich gerne bereit, noch einmal den aktuellen Sachstand und die gesetzlichen Zuständigkeiten zu erläutern und Hinweise auf das weitere Verfahren zu geben.
Bevor ich dazu komme, möchte ich aber noch einmal festhalten: Bei dem Verfahren für das Kohlekraftwerk in Datteln hat es verheerende Planungsfehler gegeben. Auch wenn Sie immer hereinrufen, das seien alte Kamellen, sage ich: Das ist die Ursache für das Dilemma, in dem dieses Kraftwerk steckt. Das sind Ihre Planungsfehler in Ihrer Regierungszeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP.
Nein, ich möchte gerne zu Ende ausführen; denn es besteht sachlich offensichtlich noch Bedarf, das zu erläutern. – Die Verfahren sind dort zu verantworten. Die Planungsfehler haben dazu geführt, dass der Bau des Kraftwerks durch Gerichtsentscheidungen
höchstrichterlich gestoppt wurde – nicht durch die amtierende Landesregierung. Auch das gilt es für die Zuschauerinnen und Zuschauer noch einmal festzuhalten.
Nein, wir machen keine Lex E.ON, wie Sie das vorhatten. Bei uns gibt es Gesetze, die für alle gelten und nicht für einzelne Unternehmen, so wie Sie das gern auch für Mövenpick und andere hätten. Das unterscheidet uns.
(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN – Christian Lindner [FDP]: Das ist doch unterste Schublade! – Weitere lebhafte Zurufe)
Die Landesregierung hat stets betont – und dabei bleibt es auch –, dass sie selbst keine neuen Kraftwerke baut und auch keine begonnenen Projekte abbricht.
Nun aber zu den Hinweisen zur Rechtslage und zum Verfahren: Der RVR führt das Regionalplanänderungsverfahren zur Festlegung eines Kraftwerkstandorts auf dem Gebiet der Stadt Datteln eigenverantwortlich durch. Die Verbandsversammlung des RVR ist regionaler Planungsträger und hat damit die Sach- und Verfahrenshoheit über das Regionalplanänderungsverfahren. Im RVR wird aktuell
über einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren von den Vorschriften des Landesentwicklungsplans diskutiert, für das die Landesplanungsbehörde, nämlich die Staatskanzlei, im Benehmen mit dem Wirtschaftsausschuss des Landtages zuständig wäre.
Am 3. Juni hat der RVR in seinem Planungsausschuss einen solchen Antrag vorberaten. Die abschließende Beratung und ein eventueller Beschluss sind für die Verbandsversammlung des RVR am 5. Juli geplant.
Meine Damen und Herren, sollte der RVR die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens beschließen, wird die Landesplanungsbehörde in meinem Haus diesen Antrag gemäß § 16 Landesplanungsgesetz prüfen und im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien sowie im Benehmen mit dem zuständigen Wirtschaftsausschuss des Landtages entscheiden.
Konkret würde sich ein Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren voraussichtlich auf Abweichung von Ziel D.II.2.1 des LEP Nordrhein-Westfalen – hier geht es um den vorrangigen Einsatz heimischer Primärenergieträger zur Stromerzeugung – und auf das im LEP Nordrhein-Westfalen festgelegte Ziel B.3.5 – Standort für die Energieerzeugung DattelnWaltrop – beziehen.
Für diese Prüfung gelten keine Fristen. Die Dauer der Prüfung ist von der Komplexität des zugrundeliegenden Sachverhaltes abhängig. Eine Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes. Und wir werden mehr Sorgfalt walten lassen, als das bei dem ersten Verfahren offensichtlich der Fall war.
Gemäß § 16 LPIG kann von den Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichts
punkten vertretbar ist. Dies ist – wie schon geschildert – im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien zu prüfen. Fachlich zuständige Ministerien sind in diesem Zielabweichungsverfahren – das nur zur Erläuterung – das Ministerium des Kollegen Remmel und das Ministerium des Kollegen Duin.
Es gibt hier keine Reihenfolge, sondern beide Ministerien sind gleichrangig einzubeziehen. Auch wenn Sie das weiterhin versuchen: Es wird Ihnen nicht gelingen.
Gemäß § 16 Abs. 3 LPlG ist anschließend – wie ich bereits angeführt habe – das Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages herzustellen.
Meine Damen und Herren, inhaltliche Aussagen zum möglichen Zielabweichungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt sind sowohl nicht möglich als auch aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, damit die Rechtssicherheit eines möglichen Verfahrens nicht gefährdet wird. Das sollten die Fraktionen von CDU und FDP auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Es sei denn, Sie wollen eine Gefährdung herbeiführen. Die Landesregierung wird alles tun, um ihren Beitrag zu einer rechtssicheren Entscheidung zu leisten.
An dieser Stelle kann ich noch ergänzen: Es gibt in diesem Fall keinen Zusammenhang, Herr Hegemann, zwischen dem Projekt in Datteln und newPark. Ein solcher Zusammenhang ist auch nirgendwo beschrieben. Der entspringt offensichtlich der Fantasie der CDU.
Ich ärgere mich wirklich darüber, dass Sie dauernd nur über eine energiepolitische Investition in Nordrhein-Westfalen reden und gleichzeitig andere wichtige energiepolitische Investitionen in NordrheinWestfalen massiv gefährden, unter anderem – wie wir gerade gehört haben – das Pumpspeicherkraftwerk in der Eifel. Das ist keine ehrliche Politik für dieses Land.
Wir wollen energetisch vorankommen. Das wird diese Landesregierung auch weiterhin tun. – Vielen Dank.
Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank. – Zum einen darf ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung die Redezeit um 1 Minute und 37 Sekunden überzogen hat. Das nur, falls noch weitere Wortmeldungen geplant sind.
Im Übrigen, Frau Ministerpräsidentin, darf ich Sie bitten, noch einen Augenblick am Rednerpult zu verweilen, weil sich Herr Kollege Brockes zu einer Kurzintervention gemeldet hat.
Nach der Geschäftsordnung des Landtags ist das sein selbstverständliches Recht, meine Damen und Herren. Deshalb erhält er jetzt für bis zu 90 Sekunden das Wort. Frau Ministerpräsidentin wird dann direkt darauf antworten. – Herr Kollege Brockes.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerpräsidentin, ich habe eben deutlich gemacht, dass es mich gefreut hat, dass Sie sich endlich mal persönlich zum Thema „Datteln 4“ hier im Parlament äußern. In der Vergangenheit haben Sie in der Regel nicht an diesen Debatten teilgenommen.