Protocol of the Session on June 19, 2013

Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen.

(Hanns-Jörg Rohwedder [PIRATEN]: Eins würde mir reichen!)

Wenn Sie sich beispielsweise für das interessieren würden, was im Augenblick im Rahmen der NSUAufarbeitung passiert, könnten Sie feststellen, dass es eine ganze Reihe von V-Leuten gibt, gegen die man strafrechtlich vorgegangen ist. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Überall da, wo gravierende Straftaten begangen werden, Herr Kollege, müssen sie verfolgt werden. Darauf haben der Staat und die Allgemeinheit einen Anspruch. Insoweit können Sie uns sicherlich daran messen, was wir hier zusagen.

Ich würde Sie im Gegenteil bitten – Sie scheinen über Kenntnisse zu verfügen –, am Rande des Plenums oder auch in einer Ausschusssitzung aufzuzählen, welche Fälle Sie meinen. Denn für den Fall, dass Sie etwas kennen, wird man dem wohl nachgehen und überlegen müssen, ob man das nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln aufarbeitet. Ich halte es für eine Unterstellung, solch eine Frage zu stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Wir haben die Übermittlungsvorschriften mit Absicht nicht angepackt, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei eine Reihe von Fragen offen lässt.

Ein allerletzter Punkt: Wir wollen uns nicht den Vorwurf gefallen lassen, dass wir auf einem Auge blind sind. Das, was in der Anhörung und danach hinsichtlich des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln geäußert worden ist, war grober Unfug, ha

nebüchener Unsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir wollen nach wie vor alle verfassungswidrigen, extremistischen Strömungen und Bestrebungen in unserem Lande beobachten. Es geht nur darum, nachrichtendienstliche Mittel auf das Phänomen der Gewaltorientierung innerhalb dieses Bereiches zu konzentrieren. Ich kann Ihnen eins sagen: Wenn man begrenzte Mittel hat, ist eine Fokussierung darauf ganz in Ordnung. Das heißt nicht, dass wir auf einem Auge blind wären. Im Gegenteil!

Das zeugt davon, dass diejenigen, die uns diese Kritik zuteilwerden lassen, nach wie vor in alten Rechts-links-Klischees und zwanghaften Vorstellungen verhaftet sind. Das hat sich, wie die Vorgänge gezeigt haben, als nicht zielführend erwiesen.

Ich kann Ihnen nur raten, dem Gesetz, das vorbildlich ist und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der innenpolitischen Debatte in Deutschland wieder ganz vorne sieht, zuzustimmen. Es ist ein gutes Gesetz, das Anerkennung verdient hat. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt Kollege Biesenbach.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Herr Körfges, als Sie mit einer solchen Vehemenz loslegten und die Sachverständigen rauf und runter zitierten – natürlich nur die Ihnen genehmen –, habe ich mich gefragt: Was soll das? Hat der Mann Sorgen, dass wir ihm das sonst um die Ohren hauen?

(Dr. Robert Orth [FDP]: Er hatte viel Rede- zeit!)

Er hatte die Redezeit.

(Zuruf von der SPD: Herr Biesenbach aber auch!)

Sie brauchen aber keine Sorgen zu haben, weil sich gar keine großen Bedenken gegen das Gesetz äußern lassen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ist doch gut!)

Das liegt aber nicht daran, dass Sie meinen, Sie hätten ein tolles Gesetz gemacht, sondern es liegt daran – das habe ich bereits in der ersten Lesung gesagt –, dass die Mitarbeiter des Innenministers eine tolle Fleißarbeit abgeliefert haben.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Ach, Herr Wolf. Wenn Sie es gelesen hätten, dann wüssten Sie ganz genau, dass in dem Gesetz nichts anderes steht, als heute bundesweiter Standard ist.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Na!)

Ja, eine kleine Änderung. Sie haben aufgenommen, was die V-Leute angeht, die Mitglieder einer verfassungs- oder rechtswidrigen Organisation sind. Alles andere, lieber Herr Körfges, ist heute Standard, ich wage einmal zu behaupten, durchweg in allen Verfassungsschutzämtern in der Bundesrepublik.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Wo leben Sie denn?)

Wenn Sie der Meinung sind, das sei nicht der Fall – ich komme noch darauf –, benennen Sie es doch. Es gibt klare Absprachen, klare Vereinbarungen der Innenministerkonferenz.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Auch die Regelungen, die darin stehen, galten bei uns schon. Wenn nicht, möge der Minister gleich ausführen, wo es anders war. Sie haben Standards niedergeschrieben und nur eins nicht getan, Herr Körfges: …

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Frau Schäffer, Sie können gleich etwas dazu sagen.

… Sie haben dem Verfassungsschutz keine Generalklausel gegeben.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ja!)

Genau. Sie zementieren ihn auf die heutige Situation. Wir wissen aber nicht, welche Phänomene sich die Jungs, die mit Kofferbomben durch die Gegend laufen, demnächst einfallen lassen. Sie belassen es bei einem Instrumentarium, während andere in der Technik deutlich weiter sind und wir immer hinterherlaufen. Diesen Vorhalt müssen Sie sich machen lassen.

Man kann nicht sagen, es seien grobe Fehler in dem Gesetz, nein, es ist der Standard. Sie haben das aufgeschrieben, was wir tun.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dafür verdienen Sie Fleißpunkte, aber wo ist das Kreative? Bei den entscheidenden Punkten haben Sie das abgeschrieben, was in den Karlsruher Urteilen steht.

Herr Kollege

Biesenbach, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Jetzt würde Ihnen gerne der Herr Kollege Körfges eine Zwischenfrage stellen.

Lieber Herr Kollege Biesenbach, Sie haben die Tatsache, dass wir keine Generalklausel vorsehen, richtig festgestellt.

Können Sie ein konkretes Beispiel für Ihre Befürchtung nennen, dass wir unter Umständen Instrumente nicht abgedeckt haben, die wir dringend brauchen würden, zum Beispiel zur Abwehr von Kofferbomben?

Herr Körfges, ich wäre von selbst darauf gekommen. Vielleicht darf ich Sie, dann passt es auch thematisch in den Zusammenhang, noch zwei Minuten um Geduld bitten. Wenn Sie die Antwort dann noch nicht haben, fragen Sie erneut. Dann bekommen Sie sie.

Sie sagen: Das, was heute da ist, betrachten wir als Ende der Situation. – Das ist es aber doch nicht. Sie haben „Karlsruhe abgeschrieben“, ohne zu fragen – das war unser Wunsch –: Was lässt Karlsruhe noch offen? Ich nenne zum Beispiel den Bereich der Wohnraumüberwachung und auch bewusst die Bereiche Datenschutz, Datenspeicherung oder auch Datenlöschung.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Karlsruhe lässt das offen. Sie haben selber noch in der ersten Lesung eingeräumt: Stimmt, da müssen wir nacharbeiten. Darüber denken wir noch einmal nach. – In Ihrem sehr umfangreichen Änderungsantrag ist von dem Nachdenken darüber aber nichts zu sehen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Artikel 13!)

Der Bruch bei Ihnen ist: Wenn sich heute konspirative Truppen – nehmen wir einmal an, Menschen, die planen, hier einen terroristischen Akt vorzubereiten – in eine Wohnung zurückziehen, gibt es keine Möglichkeit, zu erfahren, was dort gesprochen wird.

Ich weiß, dass wir sehr kontrovers über die Wohnraumüberwachung diskutieren. Das finde ich auch gut. Aber wenn Sie es nur komplett ausklammern, taucht die Frage auf: Ist das der richtige Weg? Denn damit eröffnen Sie just die freien Räume, die auch ausgenutzt werden.

Ein weiterer Aspekt sind die Überlegungen zur Datenspeicherung. Das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, Herr Körfges. Sie schließen ausdrücklich das, was unter Onlinedurchsuchung läuft, aus.

(Zuruf von der SPD: Ah!)

Ich bin völlig einverstanden. Aber, lieber Herr Körfges, wenn Sie das komplett ausschließen, obwohl Sie wissen,

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Ist das Neuland?)