Mittlerweile ist auch wissenschaftlich schon bewiesen, dass die von der Lkw-Lobby vorgetragenen Vorzüge solcher Gigaliner nur sehr theoretisch sind. Im Prinzip kann ein Gigaliner nur dann punkten, wenn er komplett ausgelastet ist; und das ist eben nicht immer der Fall. Das kann dort der Fall sein, wo jedoch normalerweise eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene die ökologisch vernünftigere Alternative darstellen würde.
Es besteht also überhaupt kein Zweifel daran, dass die SPD weder in Nordrhein-Westfalen noch auf Bundesebene oder europäischer Ebene einer Aufweichung der jetzigen Rechtslage nicht zustimmen wird.
Mit unserer Ablehnung stehen wir keineswegs allein da. Gegen den vorgelegten Richtlinienentwurf gibt es europaweit – das wissen wir schon jetzt – erhebliche Widerstände.
Es wäre übrigens schön, wenn auch aus den Reihen der konservativen und liberalen Parteien das gehört würde, was in der Bevölkerung in Europa gewollt wird, nämlich die Gigaliner in Europa nicht weiter zu fördern, sondern stattdessen ein vernünftiges Eisenbahnsystem in Kombination mit LkwVerkehren umzusetzen.
Ramsauers Gigaliner-Politik für Deutschland – entschuldigen Sie bitte, wenn ich das hier anmerke – ist im Prinzip gescheitert. Wir wissen, dass das Ganze mittlerweile durch entsprechende Klagen aus den Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, und wir sind gespannt darauf, wie dort entschieden wird.
Die Befürworter des jetzigen Richtlinienentwurfs beschäftigen sich insbesondere mit den Bedürfnissen der Menschen in Schweden und Finnland. Das ist eine Ausnahmesituation. Aber bitte sehr, die Infrastrukturverhältnisse in Finnland und Schweden kann man weder mit denen in Nordrhein-Westfalen noch mit denen in Deutschland oder in den meisten anderen mitteleuropäischen Industrienationen vergleichen.
Zudem haben wir uns in den vergangenen Monaten schon mehrfach mit der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Ich glaube, wir stimmen insofern alle überein, dass klar sein dürfte: In Nordrhein-Westfalen wird die Infrastruktur Gigaliner auf Dauer überhaupt nicht aushalten können.
Aus diesem Grund halten wir eine Lockerung dieser EU-Regelungen für nicht möglich und für nicht vernünftig.
Meine Damen und Herren, kommen wir zurück auf den Kern – entschuldigen Sie, wenn ich das so sage – des vorliegenden Piratenantrags. NRW hat sich bereits von Anfang an gegen die Erprobung von Gigalinern ausgesprochen. Deshalb verfehlt der Titel des Piratenantrags das Thema im Prinzip gänzlich.
Da hier keine Gigaliner fahren, kann es logischerweise auch nicht im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verkehren von Gigalinern zu Folgeauswirkungen für Nordrhein-Westfalen kommen. Allerdings ist es aus anderen Gründen sinnvoll, dass wir uns mit dem Richtlinienentwurf der Kommission beschäftigen. Aus dem Grund wird die SPD-Fraktion auch gern der Überweisung in den Fachausschuss zustimmen.
Es gibt einige Punkte, bei denen man hinschauen muss: Fahrzeuglängen zum Beispiel sollen im Zusammenhang mit Verbesserungen der Aerodynamik und der Länge von Eurocontainern verändert werden, zusätzliche Höchstgewichte sollen wegen Elektro- oder Hybridantrieben angehoben werden, und – was derzeit bei allen Entwürfen aus dem Bereich der Europäischen Kommission gang und gäbe ist – die Zulassung delegierter Rechtsakte soll den Eingriff in die künftige Richtlinie ohne die Beteiligung des Europäischen Parlaments ermöglichen. Auch das müssen wir uns sehr detailliert anschauen.
Aus dem Grund wird die SPD-Fraktion der Überweisung in den federführenden Ausschuss für Europa und Eine Welt gern zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schade, dass meine Vorredner das nur negativ gesehen haben. Es geht nicht nur unbedingt um die 60-Tonner; es gibt auch noch etwas dazwischen.
Wir beraten heute Ihren Antrag zu dem besagten Thema. Anknüpfungspunkt des Piratenantrags sind die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbei
Ich möchte gleich zu Beginn vorwegschicken, dass die CDU-Fraktion die grundsätzlich ablehnende Darstellung der Thematik überlanger Lkw im vorliegenden Antrag nicht teilt. Der Antrag problematisiert ausschließlich, ohne die Diskussion konstruktiv in einen größeren Zusammenhang zu stellen, nämlich in den Kontext der zukünftigen Entwicklung des Fern- und Güterverkehrs in Europa.
Diese enge Vorgehensweise wird der Thematik nach unserer Auffassung nicht gerecht. Im Übrigen greifen die Piraten auch nur einen Aspekt bei der Novellierung der eben genannten EU-Richtlinie heraus. Der Legislativvorschlag der EU sieht nämlich Vorschriften für sicherere und umweltfreundlichere Lkw vor, die ich gern näher erläutern möchte.
Konkret ist zum Beispiel vorgesehen, Führerhäuser mit abgerundeter Form und das Anbringen aerodynamischer Luftleiteinrichtungen am hinteren Teil des Anhängers zuzulassen. Diese Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrzeugaerodynamik beitragen und damit die Kraftstoffkosten für einen im Fernverkehr eingesetzten Lkw, der jedes Jahr ca. 100.000 bis 130.000 km laufen soll, um rund 5.000 € pro Jahr senken.
Dies entspricht einer Verringerung der Treibhausgasemission von 7 bis 8 %, in Tonnen ausgedrückt: 7,8 t für einen solchen Lkw bei besagter Streckenleistung.
Gleichzeitig wird das Sichtfeld des Fahrers verbessert, wodurch jedes Jahr das Leben besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer – Sie kennen den Begriff „toter Winkel“ – wie Fußgänger oder Radfahrer gerettet werden kann.
Durch einheitlichere Kontrollen sollen geringere Straßenschäden erreicht werden, um die Überladung von Lkw einzudämmen. Die Überladung von Lastkraftwagen kostet die Steuerzahler zurzeit nach EU-Schätzungen ca. 950 Millionen € pro Jahr.
Auch Förderung des intermodularen Verkehrs ist vorgesehen. Durch Absenkung des Verwaltungsaufwandes soll es einfacher werden, 45-FußContainer im kombinierten Verkehr von Schiff, Schiene und Straße zu transportieren.
Schließlich ist der Vorschlag enthalten, dass der Einsatz längerer Fahrzeuge von zwei angrenzenden Mitgliedstaaten genehmigt werden kann, solange er auf den Verkehr zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten, die diesen gestatten, beschränkt bleibt und er den internationalen Wettbewerb nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ich erinnere an den erfolgreichen Feldversuch in Nordrhein-Westfalen von Ende 2006 bis Ende 2007, der gezeigt hat, dass Fahrzeugkombinationen im Autobahnnetz technisch problemlos und verkehrstechnisch sicher eingesetzt werden können und Störungen des allgemeinen Verkehrsgeschehen und Gefahrenmomente, die eindeutig der Länge der Fahrzeugkombination zuzuordnen gewesen wären, nicht registriert wurden. Diese Passage stammt aus dem Abschlussbericht NRW-Modellversuch.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Ja zum Lang-Lkw beinhaltet die Beibehaltung der 40- bzw. 44-t-Zulassungsgrenze im Kombi-Verkehr und geht davon aus, dass nur geeignete Straßen oder Autobahnen infrage kommen. Mit größerer Flexibilität könnten wir zudem den unterschiedlichen Verkehrsstrukturen unseres Landes gerecht werden.
Ich möchte mit einem Beispiel aus meinem Wahlkreis die positive Wirkung von Lang-Lkws aufzeigen. Ein im Kreis Höxter ansässiger Betrieb mit Standorten im nordhessischen Korbach und in Paderborn verarbeitet überwiegend Leichtmetalle. Seine Produkte im Bereich Automotive und Medizintechnik bringen keine Gewichte, sondern Volumen auf die Straße. Für diesen Betrieb und seine 934 Mitarbeiter würden die Lang-Lkws eine wesentliche wirtschaftliche Stärkung bedeuten.
Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün und Piraten verschließen sich solchen, bestimmt auch in anderen Landesteilen vorkommenden Beispielen, die dazu beitragen können, die Anzahl der LkwFahrten zu verringern. Sie tun so, als könne man auf absehbare Zeit den Lkw-Verkehr kurzfristig auf Wasser und Schiene verlagern. Das ist illusorisch. Das wissen Sie auch.
An dem seit Anfang 2012 laufenden Feldversuch hat unser Bundesland nicht teilgenommen. Wir bedauern das außerordentlich. Mit dem vorliegenden Antrag soll jetzt auch die Möglichkeit verschlossen werden, sinnvolle Entlastungen im grenzüberschreitenden Fernverkehr zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag ja auch noch in den Ausschüssen ausführlich beraten. Ich hoffe, dass sich dort eine pragmatische Haltung durchsetzt, die einen vernünftigen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dort zulässt, wo die entsprechende Straßeninfrastruktur vorhanden ist.
Danke schön, Herr Fehring. Bleiben Sie noch einen Moment stehen. Es ist eine Kurzintervention von Frau Kollegin Pieper angemeldet worden. Bitte schön, Frau Pieper, Sie haben 90 Sekunden.
Ich habe gerade in der Rede zur Kenntnis genommen, dass diese Gigaliner auf den Autobahnen fahren und im städtischen Verkehr gar nicht vorkommen. Umso erstaunter bin ich, dass Sie darüber reden, dass durch Verbesserungen der tote Winkel verringert wird, damit Fußgänger und Fahrradfahrer nicht mehr gefährdet sind. Können Sie mir den Zusammenhang erklären? Ich hoffe nicht, dass Fußgänger und Fahrradfahrer sich auf unseren Autobahnen bewegen.
Ihnen ist ja das Problem des toten Winkels bekannt. Durch eine Verbesserung der Fahrzeugkonzeption – durch die Überlänge hat die Industrie dann die Möglichkeit – gibt es andere Fahrerhäuser, in denen bezüglich dieses toten Winkels Verbesserungen möglich werden. Das ist damit gemeint.
Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. Frau Pieper, vielen Dank für die Intervention. – Nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Kollege Klocke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Präsident! Lieber Herr Fehring, ich hatte im letzten Jahr das Vergnügen, bei einer Veranstaltung Ihrer Wirtschaftsvereinigung MIT in Neuss genau zu diesem Thema zu Gast zu sein. Da haben wir das diskutiert; Herr Rasche war auch dabei. Dabei waren auch zwei Spediteursunternehmer, unter anderem ein bayerischer, der mit uns auf dem Podium saß und der ganz deutlich davon sprach, dass es bei der Zulassung der Gigaliner, also bei der Perspektive für die bundesweite Einführung um Lkws bis zu 60 t geht. Es soll also nicht so sein, dass das bei 40 oder 44 t endet, wie Sie das als die von Ihnen gewünschte Perspektive eben dargestellt haben. Die Spediteure sprechen vielmehr ganz klar davon, dass wir über 60 t reden.
Ich weiß natürlich auch, dass bei vernünftiger Verteilung der Achslast der Gewichtszuwachs nicht prozentual in einer Weise ansteigt, dass man sagen könnte, es würden viel mehr Straßenschäden durch diesen Gigaliner verursacht als durch normale Lkws. Aber es ist heutzutage schon so, dass über
95 % der verursachten Straßenschäden von Lkws ausgehen. Wir müssen grundsätzlich alles unternehmen – wir wissen, dass das sehr schwierig ist; der Schienenausbau ist schwierig, und auch im Binnenschifffahrtsbereich ist einiges zu tun –, um mehr Güter von der Straße auf die Schiene und aufs Wasser zu verlagern.
Der Feldversuch Gigaliner geht in die andere Richtung. Deswegen hat Nordrhein-Westfalen für sich entschieden, an diesem Feldversuch nicht teilzunehmen. Die jetzige Vorlage aus der EU