Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, ist jedoch, ehrlich gesagt, eine Zumutung. Das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.
Seit Monaten sind wir in intensiven Diskussionen, auch mit dem Ziel, die Debatte ein Stück weit zu versachlichen.
Auch wenn es dem einen oder anderen hier im Hause vielleicht nicht gefallen sollte, gehen wir mit dem Thema verantwortungsvoll um und suchen nach der besten Lösung, wie mit den Chancen und Risiken bei der Nutzung unkonventioneller Erdgase verantwortbar umgegangen werden kann. Das gilt auf jeden Fall für uns, die FDP-Fraktion. Deshalb möchte ich unsere Position erwähnen, die wir bereits im November 2012 mit dem Entschließungsantrag Drucksache 16/1383 deutlich gemacht haben.
Auch wenn man die täglich neuen Widersprüche in der Union in Berlin sieht, so eint uns doch die Erkenntnis: Nach derzeitigem Stand ist Fracking mit wassergefährdenden Stoffen nicht verantwortbar. Wir brauchen noch weitere Informationen, weitere Untersuchungen, um entscheiden zu können, ob und wie es weitergeht.
auch wenn er an einer Stelle noch sehr ungenau ist. Denn ob ein Stoff giftig ist, hängt auch von der jeweiligen Konzentration ab.
Wir verstehen es so: Wir schließen aus, dass Stoffe eingesetzt werden, die den Grundwasserschatz gefährden würden.
Sie von den Piraten dagegen suchen sich jetzt nach Monaten der Diskussion das Angstthema „Fracking“ heraus, um es auszuschlachten und aus ihm politisches Kapital zu schlagen. Das beginnt damit, dass Sie passagenweise Meinungsäußerungen und wörtliche Zitate aus einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Oktober 2012 wiedergeben und als feststehenden, unumstößlichen Sachverhalt präsentieren. Das geht gar nicht, meine Kolleginnen und Kollegen.
Bemerkenswert ist auch, dass Sie im Internetzeitalter so lange gebraucht haben, um dies zu übernehmen.
Sie sind sich auch nicht zu schade, auf die USA zu verweisen. Explosionen führen Sie auf Fracking zurück. Auch sei der Zusammenhang zwischen Fracking und Trinkwasserkontamination bereits wissenschaftlich belegt. Kollegin Brems hat ebenfalls deutlich gemacht, das dies noch nicht der Fall ist.
Lassen Sie mich deshalb eines ganz klar sagen: Die USA sind sicherlich in vielerlei Hinsicht ein Vorbild, aber in einem gewiss nicht: bei der Umweltgesetzgebung. In den USA war bisher mancherorts die Lagerung des Frackingabwassers in offenen Teichen erlaubt. Da braucht es nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass dies zu Trinkwasserverunreinigungen führen kann.
Ich möchte noch einmal betonen: Pauschale Vergleiche mit der USA sind unseriös. Denn sie sind kein Referenzmaßstab für unsere Umweltgesetzgebung und für den Rechtsrahmen,
Zu Ihrem Antrag möchte ich noch einen Punkt anmerken. Sie fordern – mal so eben – die Abschaffung des Bergrechts. Denn es verstoße angeblich gegen das EU-Recht.
Meine Damen und Herren, wir arbeiten seit Monaten im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ fraktionsübergreifend daran – auch Kollege Schmalenbach macht mit –, eine Überarbeitung des Bundesberggesetzes auf den Weg zu bringen. Und Sie wollen nun das Bergrecht abschaffen. Was gilt denn jetzt? Welcher Weg ist der richtige? Wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde, hätte dies evidente Folgen für die Bergbaubetreibenden, die von heute auf morgen in der Illegalität wären, aber auch für die Bergbaubetroffenen, die hierdurch rechtlos würden. Das kann doch nicht Ziel Ihres Antrags sein. Deshalb werden wir den Antrag der Piraten ablehnen.
Wir werden auch den Antrag von SPD und Grünen ablehnen, der sicherlich in Teilen anerkennenswert ist, aber zu kaschieren versucht, dass Sie noch keine gemeinsame Position zum Thema „Nutzung unkonventioneller Gase“ haben. Deshalb lehnen wir heute auch diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten“ beschäftigt uns in Nordrhein-Westfalen und in der Öffentlichkeit in der Tat bereits seit mehreren Jahren. Es kann auch niemand versprechen, dass die Diskussion mit der heutigen Plenardebatte zu Ende sein wird. Wir werden uns also auch in Zukunft damit auseinandersetzen und darüber diskutieren müssen – keine Frage.
Aktuell haben wir einen Antrag der Piraten vorliegen, über den wir befinden und zu dem wir uns eine Meinung bilden müssen. Ich finde, man muss immer fragen: Welche Bedeutung hat ein Antrag oder ein politischer Wunsch, eine Entschließung zu fassen, zu der jeweiligen Zeit? Welche Bedeutung hat dann dieser Antrag? Anders formuliert: Wenn man in hundert Jahren die Netzhistoriker, die es dann auch geben wird, befragen würde, zu welcher Zeit, wenn man unterschiedliche Schichten abtragen würde, dieser Antrag der Piraten aus der Zeit um 2010 entstanden wäre, würde man schnell zu der Einschätzung kommen: Ja, das muss irgendwann um den Jahreswechsel 2009/2010 gewesen sein.
Wir sind aber jetzt im Jahr 2013. Insofern gibt es einen Fortschritt in der Debatte, es gibt auch einen inhaltlichen und fachlichen Fortschritt. Dazu liest man in Ihrem Antrag allerdings nichts. Er ist seltsam sozusagen aus der Zeit gefallen. Ich will Ihnen das an drei Punkten erläutern.
Zum einen meine ich, es hätte Ihnen gut angestanden, die Debatte in Nordrhein-Westfalen nachzuvollziehen. Ich will nicht sagen, Sie hätten die Leistung der Landesregierung anerkennen sollen; das muss eine Oppositionsfraktion nicht unbedingt tun. Aber wir sind doch nicht mehr auf dem Stand von 2010. Wir haben ein umfangreiches Gutachten erstellt. Wir haben aus dem Gutachten die entsprechenden Schlüsse gezogen. Wir haben entsprechende Initiativen auf Bundesebene gestartet – nicht nur zur Implementierung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch zu einer umfassenden Regelung. Dieser Antrag im Bundesrat hat eine große Mehrheit gefunden. Jetzt ist es doch an der Bundesregierung, dieses Ansinnen des Bundesrates auch entsprechend umzusetzen. Auch dazu gibt es in Ihrem Antrag keine Hinweise.
Aber auch aus anderen, inhaltlichen Gründen finde ich Ihren Antrag aus der Zeit gefallen. Er berücksichtigt einfach nicht, dass wir schon Rechtsetzungen durch bestehendes Recht haben. Es sind ja schon Aufsuchungserlaubnisse erteilt worden, also schon Rechte entstanden, nicht nur in der Bundesrepublik allgemein, sondern auch in NordrheinWestfalen. Wie gehen wir damit um? Da reicht es nicht, einfach nur das Bergrecht abschaffen zu wollen. Sie müssen vielmehr mit den derzeitigen kon
kreten Rechtstatbeständen umgehen. Sie müssen sich dazu verhalten. Sie müssen auch einen Vorschlag machen, wie wir damit umgehen sollen, und zwar rechtssicher. Dazu steht in Ihrem Antrag kein Wort.
Einen letzten Punkt will ich noch nennen. Man kann sich natürlich auf die Position verständigen, zu sagen: Wir halten die Fahne hoch; Fracking wird generell verboten. – Eine solche Position ist im Diskurs ja an vielen Stellen erhoben worden. Aber auch das reicht nicht aus. Wir werden uns der Frage stellen müssen, wie wir die Datendefizite, die Fachdefizite, die Forschungsdefizite, die Defizite im wissenschaftlichen Bereich aufarbeiten.
Auch hier hat die Landesregierung Vorschläge gemacht, wie wir uns diesem Weg nähern wollen. Sie wollen doch nicht Forschung und Wissenschaft verbieten – so habe ich jedenfalls Ihre Position bisher nicht wahrgenommen. Deshalb muss man auch hier Wege beschreiben, wie man die festgestellten Defizite, in vielfältigen Studien untermauert, denn beheben will.
Ihr Antrag ist daher jedenfalls nicht die Abbildung dessen, wo wir uns in der aktuellen Diskussion befinden. Diesen Punkt muss man hier auch in der Landtagsdebatte benennen: Der Stein des Weisen ist zurzeit nicht in der Mitte des Parlaments in Nordrhein-Westfalen zu finden, sondern die Bundesregierung muss erklären, was sie denn will.
Es ist nun der zweite und dritte Anlauf, der auf der Bundesebene offensichtlich nicht gelingt. Es ist doch nicht so, dass wir uns im Landtag NordrheinWestfalen nicht einig wären. Wenn ich es richtig sehe, geht die Einigung sogar bis ganz auf die rechte Seite des Hauses. Ich habe Ihre Ausführungen eben, Herr Brockes, so verstanden, dass Sie sich der Grundformel, die wir hier gefunden haben – „Kein Fracking mit giftigen Chemikalien“; das ist die Haltung der Landesregierung, das ist die Haltung des Parlamentes –, als FDP in Nordrhein-Westfalen anschließen können.
Das würde aber heißen, dass Sie sich – Herr Lindner, ich fordere Sie auf, als stellvertretender Bundesvorsitzender dazu gleich Stellung zu nehmen – gegen Ihren Bundesvorsitzenden stellen.
Denn die Bundesregierung vertritt derzeit die Position, Fracking mit giftigen Chemikalien außerhalb von Wasserschutzgebieten zuzulassen. Das vertritt die Bundesregierung, das vertritt insbesondere Herr Rösler. Da würde ich mich schon heute freuen, wenn Sie, Herr Lindner, hier für NordrheinWestfalen erklären könnten, dass Sie diese Position nicht teilen. Dann wären wir ein ganzes Stück wei
ter. Denn es ist insbesondere die FDP in Berlin, die eine einige Haltung der Bundesregierung verhindert.
Die CDU hat sich ja Gott sei Dank, auch durch den Brief des Kollegen Laumann und viele Initiativen aus anderen Bundesländern, in eine solche Richtung bewegt. Aber, Herr Hovenjürgen, es wäre an der Zeit gewesen, heute zu erklären, ob die Position, die Herr Laumann vertritt – oder Herr Laumann hätte es besser selber getan –, denn auch wirklich die gesamte CDU eint.
Ich will schon noch mal fragen, ob das wirklich die Position der CDU in Nordrhein-Westfalen ist. Herr Laschet hat sich nämlich noch im September 2012 anders geäußert. Ich kann das gerne zitieren. Herr Laschet hat damals vorgeschlagen, man müsse ja auch einmal etwas für die Wirtschaft tun – so war der Grundsatz – und nicht immer nur für die Ökologie. Er hat vorgeschlagen: Probebohrungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten wir zulassen. – Herr Hovenjürgen, es würde mich schon interessieren, wie die CDU heute dazu steht. Es wäre durchaus angemessen, dass an dieser Stelle Herr Laschet selbst oder auch Herr Laumann erklären würde: Wie ist die Position der CDU in NordrheinWestfalen zu Probebohrungen und auch zum Fracking außerhalb von Wasserschutzgebieten?
Ich vermisse also bei der Bundesregierung Wahrheit und Klarheit. Wenn es im Zusammenhang mit Fracking um den Schutz von Mensch und Umwelt geht, dann müsste das Kabinett auch endlich ein Gesetz vorlegen, in dem der Grundsatz „Kein Fracking mit giftigen Chemikalien“ umgesetzt wird. Diese Position ist die Position des Bundesrates in seiner großen Mehrheit. Die Bundesregierung müsste also einfach nur das Naheliegende tun und der Position des Bundesrates zur Mehrheit verhelfen. Wir erwarten das noch vor der Bundestagswahl. Denn die Menschen in Nordrhein-Westfalen, in der Bundesrepublik haben es einfach verdient, dass die Verantwortlichen – hier die Bundesregierung – klar erklären, was sie wollen. Zurzeit ist das nicht zu erkennen.
Wir in Nordrhein-Westfalen haben die Hausaufgaben gemacht. Die Bundesregierung hat das noch vor sich. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Für die CDU-Fraktion habe ich als nächsten Redner den Kollegen Wüst.