Protocol of the Session on May 15, 2013

Es ist eine ungeheure Verschwendung von fachlichem Potenzial, wenn Menschen, die in ihrem Herkunftsland gut ausgebildet wurden, hierzulande in Berufen tätig sind, die zum Teil weit unter ihrem Qualifikationsniveau liegen. Jedem von uns, jeder Kollegin, jedem Kollegen, wird es sicher schon passiert sein, dass er/sie irgendwo am Hauptbahnhof oder am Flughafen ankam und von einem afghanischen Arzt im Taxi gefahren wurde, womit ich jetzt nicht die Taxifahrer abwerten will. Aber das sind genau die Problemstellungen, die wir hier angehen müssen.

Somit herrscht hier sicher Einigkeit über die Notwendigkeit dieses Gesetzes. Ich danke Frau Kollegin Velte, die hier den Hinweis gegeben hat, das Thema nicht parteipolitisch auszuschlachten, sondern an einem Strang zu ziehen. Insgesamt wird das Anerkennungsgesetz NRW 165 Berufe erfassen. Dazu gehören Berufe wie Ingenieure, Architekten und Erzieher. Der Regelungsbereich des Landes umfasst sowohl reglementierte als auch nichtreglementierte Berufe.

Die Bundesregierung – darauf muss noch einmal extra hinweisen –, Schwarz-Gelb, hat für die Berufe, die in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen, ein Bundesanerkennungsgesetz erarbeitet. Dieses umfasst das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie Änderungen an bestehenden Gesetzen und Verordnungen für die sogenannten reglementierten Berufe. Es ist am 1. April 2012 in Kraft getreten.

Zum Geltungsbereich zählen etwa die ärztliche Ausbildung, die Apothekerausbildung, die Kranken

pflegeausbildung, aber auch Handwerksmeister. Außerdem bezieht sich das Gesetz auch auf die nichtreglementierten Berufe in der dualen Ausbildung. Insgesamt gilt dieses Anerkennungsgesetz des Bundes für 450 Berufsfelder.

Geschätzte Frau Kollegin Jansen, Ihre Kostenforderung an den Bund kann ich nur in der Beziehung nachvollziehen, dass Sie hier einer Regierungsfraktion angehören und nicht im Bund. Andererseits hat Frau Kollegin Velte bereits angeführt, dass Gelder für die Erwachsenenbildung mittlerweile nachgeschossen worden sind. Irgendwo muss da zwischen Ihnen eine Diskrepanz liegen. Seien Sie mir nicht böse, aber zumindest hörte es sich so an.

Das Anerkennungsgesetz erleichtert den beruflichen Einstieg und Aufstieg für viele Migranten in Deutschland. Das Gesetz, für das sich die FDP auf Bundesebene starkgemacht hat, sorgt dafür, dass sich mehr Menschen entsprechend ihrer Qualifikation einbringen können. Daraus resultieren viele tausend individuelle Erfolgsgeschichten und ein großer Erfolg für Deutschland.

Mehr als 30.000 Anträge auf berufliche Anerkennung haben Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen bereits gestellt. Besonders stark ist das Interesse bei Berufen im Gesundheitsbereich, in dem Deutschland dringend auf diese Fachkräfte angewiesen ist.

Wir von der FDP, aber auch die CDU-Fraktion und die Fraktion der Piraten hätten gehofft, dass in NRW die Ärztinnen und Ärzte aus dem Landesgesetz ausbezogen würden. Für den Ausbezug der Ärztinnen und Ärzte spricht die Tatsache, dass den Antragstellerinnen und Antragstellern die Entscheidung über die Ausgleichsmaßnahme – sprich: Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – überlassen wird. Im Hinblick auf die wesentlichen Unterschiede in der Weiterbildung eröffnet diese Wahlmöglichkeit gravierenden Qualitätsverlusten Tür und Tor. Diese können bis hin zu einer Gefährdung von Leib und Seele der Patientinnen und Patienten führen. Schließlich macht es einen Unterschied, ob es sich um Ärzte oder Ingenieure handelt. Für Letztere können die Unternehmen eine Probezeit einrichten. Die Ärztinnen und Ärzte müssen hingegen

schnellstmöglich am Patienten und damit auch an dessen Gesundheit und Leben eingesetzt werden.

Lassen Sie mich noch einen anderen Bereich herausgreifen, bei dem der Fachkräftebedarf von hoher Bedeutung ist. Auf dem Feld der dualen Ausbildungsberufe sind schon rund 4.000 Anträge bei den Kammern eingegangen, die für die Anerkennung der jeweiligen Berufsqualifikationen zuständig sind. Am häufigsten nachgefragt sind dabei Anerkennungen im kaufmännischen Bereich sowie in Metall- und Elektronikberufen. Gerade die beiden letztgenannten Berufe sind auch die großen Mangelfelder im dualen Bereich.

Mit dem Anerkennungsgesetz heißen wir Hochqualifizierte, die nach Deutschland kommen wollen, willkommen. Wir müssen für qualifizierte Zuwanderung attraktiver werden. Nach Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Leiter der Migrationsforschung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, lag die Zahl der Zuwanderer 2012 bei 1 Million Menschen. Zieht man davon die Zahl der Auswanderer ab, bleibt ein Saldo von 270.000 Personen, darunter viele gut ausgebildete Personen. Diese gilt es dauerhaft in unserem Arbeitsmarkt zu halten.

Wenn Sie die Medien in letzter Zeit studiert haben, wissen Sie, dass die Zuwanderung auch wieder zuzunehmen scheint, vor allen Dingen aus den südeuropäischen Ländern.

Um die Schwelle für das immer noch komplizierte Anerkennungsverfahren zu senken, sollte ein Rechtsanspruch auf Beratung im Gesetz verankert sein. Dazu stellt die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag, den mein Kollege Dr. Stamp gleich erläutern wird.

Grundsätzlich stimmen wir dem Gesetzentwurf zu – trotz Verbesserungsmöglichkeiten. Wir sollten es aber – ich beziehe mich auf die Kollegin von den Grünen – ohne parteipolitischen Streit machen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Sommer.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Beim hier diskutierten Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen steht für uns als Piratenfraktion die angestrebte Willkommenskultur natürlich an erster Stelle. Der vorliegende Gesetzentwurf ist auch ein Schritt in die richtige Richtung. Das kann man meines Erachtens daran festmachen, dass die Regelungen für hier lebende Menschen ausländischer Herkunft, speziell diejenigen, die schon etliche Jahre bei uns sind, zwar noch ausbaufähig, aber letztendlich schon sehr gut sind.

Für diejenigen, die sich noch auf dem Weg zu uns befinden, wäre eine Vereinfachung allerdings sinnvoll. Beispielsweise hätte man einen rechtlichen Anspruch auf Ansprechpartner in Ausländerbehörden gesetzlich verankern können. Das wäre zukunftsweisend gewesen. So aber bleiben wir bei diesem Personenkreis auf halber Strecke stehen.

Ein weiterer Punkt ist – das konnte auch in der Anhörung deutlich herausgearbeitet werden –, dass wohl nicht mit Hunderttausenden von Menschen zu rechnen ist, die in naher Zukunft nach Deutschland

kommen werden, um ihre Bildungsabschlüsse anerkennen zu lassen. Eine Panikmache ist hier – „Achtung!!“; Herr Minister Jäger wird sich diese Debatte wahrscheinlich im Stream ansehen – wie auch an anderer Stelle ausdrücklich nicht angebracht. Dementsprechend kann damit keine Fachkräftesicherung auf breiter Basis stattfinden. Auf Nachfrage teilte uns beispielsweise die IHK Nürnberg, die im Sinne einer Gleichwertigkeit für ganz Deutschland für die Anerkennungsverfahren für die IHK-Berufe zuständig ist, mit, dass es seit Einführung des BQFG vor einem Jahr nur 23 Anträge gab. Solche Zahlen sprechen für sich, glaube ich.

Des Weiteren müssen wir sehen, dass noch entsprechende Fachgesetze zu ergänzen sind. Dies ist notwendig, damit wir unser derzeitiges hohes Fachniveau halten können. Auch wenn dem „Inschenjör nix zu schwör“ ist, darf der entsprechende Titel nicht entwertet werden. Gerade in diesem Bereich der hohen Qualifikation ist Deutschland weltweit mit führend. Ein Festhalten an diesem Niveau ist extrem wichtig – nicht zuletzt, um unsere Glaubwürdigkeit in diesem für die deutsche Wirtschaft notwendigen Bereich nachhaltig zu sichern. Deshalb ist in allen Bereichen eine Regelung vorzusehen, mit der die Vergleichbarkeit von Bildungsmaßstäben festgestellt werden kann. Es geht insbesondere um eine Gleichwertigkeit von Ausbildungen und Abschlüssen, die gegeben sein muss.

Wie die Anhörung gezeigt hat, gibt es Bereiche, in denen die Sicherung der Gleichwertigkeit lebenswichtig sein kann. Als Beispiel ist die Baustatik genannt worden. Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen wäre wohl sehr dankbar für eine entsprechende qualitätssichernde Verordnung;

denn laut Aussage dieser Kammer ist man froh über jeden, den man anerkennen kann. Im Sinne der Sicherheit für die Allgemeinheit sollte aber schon eine Gleichwertigkeit gegeben sein.

Insofern würde ich gerne das nordrhein-westfälische Ingenieurgesetz als Maßstab für die Ingenieure zugrunde legen. In diesem Bereich gibt es aber auch noch keine bundeseinheitliche Regelung, die eine Gleichwertigkeit der Abschlüsse aus Drittstaaten garantieren würde. Insgesamt ist somit festzuhalten, dass es hier einer bundesweiten Abstimmung bedarf.

Eine solche bundesweite Abstimmung brauchen wir auch bei den Ärzten. Insbesondere bezüglich der fachärztlichen Ausbildung erscheint es uns sinnvoll zu sein, eine Ausbeziehung aus dem Anerkennungsgesetz vorzunehmen. Deshalb haben alle Oppositionsparteien gemeinsam einen Antrag in den Ausschuss eingebracht, der leider abgelehnt worden ist.

Einen solchen Ausbezug haben übrigens mittlerweile viele der anderen Bundesländer vorgenommen bzw. nehmen ihn in Zukunft in ihren Gesetzgebungsverfahren vor. In diesem Zusammenhang

möchte ich insbesondere auf das aus Sicht der Piratenfraktion bisher gelungenste Anerkennungsgesetz des Landes Hamburg verweisen.

Wenn man schon nicht einem inhaltlichen Argument Glauben schenken mag, kann man vielleicht ein formelles Argument zugrunde legen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen. Leider sind die Fraktionen in diesem Punkt nicht übereingekommen.

Im Hinblick auf eine gelungene Willkommenskultur ist in der Diskussion um die Beratung und die Finanzierung von Nachqualifizierungsmaßnahmen

dank der inzwischen zwei Entschließungsanträge sowie des Änderungsantrags Besserung in Sicht. Genaueres wird Ihnen meine Kollegin Simone Brand gleich noch dazu erläutern.

Ich möchte Frau Velte recht geben. Dieses Thema eignet sich in der Tat nicht für Wahlkampf oder parteipolitisches Gezänk. Es geht uns alle an, und wir müssen es gemeinsam lösen. Deshalb werden auch wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung eines Gesetzes ist oftmals Wegmarke, um Bilanz zu ziehen. Zum Teil markiert sie auch einen Punkt, um zwischen Regierung und Opposition abzurechnen und politische Positionen zu vermarkten.

Dies ist hier beim Anerkennungsgesetz nicht angebracht. Ganz bewusst möchte ich meinerseits Danke sagen für die konstruktive Beratung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens. Ich denke, alle Fraktionen haben sich in den Ausschüssen bemüht, das Gesetz sehr konstruktiv zu begleiten und sachliche Regelungen herbeizuführen, die auch geboten sind.

Wie Sie wissen, bin ich kein Freund von Einheitsbrei oder Konsenssoße. Die gab es hier auch nicht. Opposition und Regierungsfraktionen haben gerungen, um das Gesetz besser zu machen. Ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Ich rede nicht gern von Stolz in der Politik. Aber alle Beteiligten können wirklich zu dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, wenn sie auch im Detail andere Wünsche haben, Ja sagen. Das hat ja auch die bisherige Diskussion gezeigt.

Es ist natürlich jetzt nicht die Zeit, zurückzufallen in gegenseitiges Schulterklopfen oder gar in politische Bräsigkeit. Wir müssen das Gesetz jetzt umsetzen, wenn Sie es beschließen. Es handelt sich bei diesem Gesetz um einen sehr wichtigen Zwischenschritt. Wir müssen mit diesem Gesetz wirklich zu

einer ehrlichen Willkommenskultur kommen, die ja alle politisch Verantwortlichen in dieser Republik fast tagtäglich fordern. Auch hier hat sich – so denke ich – Gutes durchgesetzt.

Gelungene Integration wird gesellschaftlich immer bedeutender. Die bisherige Verschwendung von geistigem Potenzial bei Migrantinnen und Migranten war und ist ein gesellschaftlicher Offenbarungseid. Wir scheren bewusst aus dieser Linie aus. Wir geben Migrantinnen und Migranten eine faire Chance. Kein anderes Bundesland plant bislang, so viele Berufe in den Geltungsbereich eines Landesgesetzes aufzunehmen. Wir wollten bewusst keinen Schnellschuss unternehmen, sondern ein möglichst weitreichendes Gesetz entwickeln. Wir wollen ernst machen mit der Anerkennung der Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten.

Lassen Sie mich hinzufügen: Gerade hier ging es um Qualität und nicht in erster Linie um Schnelligkeit. NRW ist meistens vorn, auch wenn es um Schnelligkeit geht. Aber die Qualität eines Gesetzes ist gerade hier in diesem sehr sensiblen Punkt aus meiner Sicht viel wichtiger.

Nun gilt es, das Gesetz stetig zu überprüfen und zu verbessern. Ziele sind die weitreichende Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens und die Bündelung von Zuständigkeiten. Die Vereinfachung von Verfahren und die Nutzung des geistigen Potenzials von Migrantinnen und Migranten bedeuten aber nicht, dass die Qualität des Berufswesens gesenkt werden darf und soll. Im Gegenteil: Wir sichern für dieses Land den Nachwuchs und damit die hohe Qualität, zum Beispiel auch und gerade im Gesundheitswesen.

Selbstverständlich haben wir mit den Ärztekammern über diesen Punkt außerordentlich intensiv gesprochen. Informieren Sie sich bei Herrn Henke, dem Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland, der ja auch jahrelang diesem Hohen Haus angehörte, über unsere Gespräche. Sie werden sehen, wir haben es uns gerade an diesem Punkt nicht leicht gemacht.

Selbstverständlich darf die Patientensicherheit in keiner Weise gefährdet werden. Es ist aber auch an der Zeit, einzugestehen, dass auch Bildungssysteme in anderen Staaten gute Medizinerinnen und Mediziner hervorbringen können und dies auch tun. Wenn Sie mal als Patient in einem Krankenhaus sind, werden Sie feststellen, wie viele Nationalitäten dort in der Ärzteschaft vertreten sind. Das sind doch alles keine Kurpfuscher. Ich denke, hier beginnt auch ein Stück weit die Diskriminierung von Menschen, die sich in ihrem Beruf sehr viel Mühe geben. Diese Diskriminierung sollten wir aus guten Gründen unterlassen.

Wir wollen nicht Qualifikationen aus dem Ausland pauschal anerkennen. Wir glauben aber, dass qualifizierte Arbeitskräfte mit jahrelanger Berufserfahrung

keine volle Prüfung mehr absolvieren müssen. Es reicht aus, wenn nur die Inhalte nachgeholt und geprüft werden, die bislang noch nicht beherrscht werden. Wer die Qualität von ausländischen Bildungssystemen pauschal in Abrede stellt, müsste bei Migrantinnen und Migranten auch bei den Grundrechenarten beginnen. Wir halten dies, wie ich denke, gemeinsam für unsinnig.

Im Vorfeld wurde besonders davor gewarnt, den Bereich der medizinischen Weiterbildungen in das Anerkennungsgesetz NRW aufzunehmen. Diejenigen, die in diesem Zusammenhang die Patientensicherheit als Argument nutzten und massenhaft Kunstfehler prognostizierten, spielen mit der Angst der Menschen.

Integration, meine Damen und Herren, hat auch mit Vertrauen zu tun. Wir wollen Vertrauen fördern und entwickeln. Wir vertrauen darauf und wissen es auch, dass auch in anderen Staaten in vielen Berufsbereichen qualifizierte Persönlichkeiten ausgebildet werden. Wir vertrauen aber auch und gerade unseren zuständigen Stellen, die nach wie vor für die Anerkennung zum Beispiel im Fachkräftewesen zuständig sind.

Die Qualität des deutschen Berufswesens – das unterstreiche ich noch einmal dick – tasten wir nicht an.

Qualität ist sowieso das Merkmal, das für unseren Gesetzentwurf überragend gewichtig gewesen ist. Wir werden die Qualität des Anerkennungsprozesses verbessern, weil wir im Gegensatz zur Bundesregierung Migrantinnen und Migranten nicht allein lassen wollen. Daher haben wir die bestehenden Beratungsangebote zur beruflichen Entwicklung aufgewertet. Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, stehen die über 80 Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung mit über 130 Beraterinnen und Beratern auch den Migrantinnen und Migranten zur Verfügung.

Wir haben die notwendige Beratung untergesetzlich geregelt, weil wir über dieses Gesetz keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt entwickeln und herbeiführen wollen. Dies müsste eigentlich Ihren Beifall finden. Ich denke, Beratung ist in diesem Zusammenhang auch ohne zusätzliche Personalkosten im Landeshaushalt möglich. Das ist unsere Politik und unterstreicht auch unser Ziel der Konsolidierung der Haushalte, verbunden mit guter, kreativer Politik.